Ausgabe 
30.11.1876
 
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1876. M 142.

Oberhessischer Anzeiger.

Donnerstag den 30. Uovember.

6 en Abendz i dun ö f ben dan 1d Die Petitzeil 5 f i i Erscheint jed * 25 e wird mit 11 Pfennig berechnet. Areisblatt für den Areis Friedberg. Dienstag, See Samstag. . nige Cn Uustedt, 1 g Iurbag. Für den Monat Dezember kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der l.d. g. Verlags⸗Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden. 5* Frteg du 6 Are Amtlicher Theil. Joh. Brod Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler für 1877. Friedberg den 26. November 1876. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. 8. Bilz Sie werden binnen 8 Tagen Ihren Bedarf an Bedeckscheinen einberichten. Bei dieser Veranlassung weisen wir Sie zur pünktlichen Befolgung

der in dem Regierungsblatt Nr. 54 von 1836 und in den Amtsblättern des vormaligen Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz Nr. 75 von 1836 und Nr. 52 von 1837 erlassenen Vorschriften bezüglich der Einführung eines Sprunggeldes und Sicherung der Erhebung des- selben hiermit an, damit nicht, wie schon so oft gelegentlich der Prüfung der jährlichen Verzeichnisse über das zu erhebende Sprunggeld erinnert werden mußte, diese Verzeichnisse wieder in vorschriftswidrigem Zustande vorgelegt werden. Namentlich mußte bei Gelegenheit dieser Revision mehrfach gerügt werden, daß die Verzeichnisse nicht deutlich geschrieben, ausgestellte Scheine hierin nicht eingetragen, dieselben mit Datum und Namensunterschrift nicht versehen worden seien ic. Trapp.

deim zertsch * en

Ib. Bernbeck.

2 Friedberg 50

Beltreffend: Führung des Handelsregisters, insbesondere Einsendung der Auszüge aus den Gewerbetagebüchern N 7 aus dem J., II. und III. Quartale 1876. d rietbesngeeem eee e

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Nach erhaltener Mittheilung sind noch Viele von Ihnen mit Einsendung der in unserem Ausschreiben vom 14. September vorigen Jahres (siehe Oberhess. Anzeiger Nr. 108 von 1875) erwähnten Auszüge rubr. Betreffs bezw. den Negativbeschtinigungen an das betteffende Gericht im

piel, Rückstande. Würde diese Einsendung nicht bis zum 10. December laufenden Jahres nachgeholt sein, so müßten wir eine Disciplinarstrafe von 3 Mark 1 gegen die säumige Großberzogliche Bürgermeisterei aussprechen. Die Großherzoglichen Landgerichte des Kreises haben hiervon Nachricht erhalten. e eaetfuaga Trapp. Iuterchen in

Friedberg den 28. November 1876. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. 4) Ob eigenes Schulgeld für den Religionsunterricht erhoben wird und wie viel von jedem Kinde? 5) Ob ein eigenes Schullokal vorhanden, ob dasselbe entsprechend ist, und wem es gehört? 6) Für den Fall, daß ein eigener Lehrer angestellt ist, besondere Notitz auf einem ½ Bogen durch diesen Lehrer, über: a. Familien- und Vornamen, Geburts-Ort und Tag; b. Bildungsanstalten, die er besucht und allgemeine Note in der von ihm bestandenen Prüfung. c. Frühere Stellungen unter Zeitangabe und seit wann er die jetzige Stellung bekleidet.

Die speciellen Angaben unter 1 und 3 6 brauchen selbstverständlich nur von den Vorständen der Orte gemacht zu werden, wo sich eine eigene israelitische Religionsschule befindet, während wir die allgemeinen An- gaben unter 13 aus allen Orten erwarten.

a.

Betreffend: Den Religionsunterricht der Kinder israelitischer Consession. 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

N Unter Benehmen mit den Vorständen der isxraelitischen Religions- gemeinden wollen Sie uns umgehend, jedenfalls sobald als möglich, a folgende Angaben machen, welche wir zum Zwecke der mehrfachen Ver- handlungen über den betreffenden Gegenstand zu wissen nöthig haben, und 7 welche wir theilweise ebensowenig aus den Voranschlägen, als aus unseren Hund übrigen Akten der betreffenden Religionsgemeinden zu entnehmen vermögen:

1) Die Seelenzahl der zu einer Religionsgemeinde vereinigten Israeliten,

Derben aber getrennt nach den einzelnen Orten.

2) Die Anzahl der eben die Schule besuchenden israelitischen Kinder und ob Zu- oder Abnahme zu erwarten steht.

3) Angabe, ob die israelitischen Kinder eigenen Unterricht in ihrer Religion empfangen und bei welchem Lehrer, sowie wie viel Gehalt derselbe vertragsmäßig bezieht:

als Lehrer;

als Vorbeter oder Sänger;

für Nebengeschäfte; sowie

wie viel Stunden er vertragsmäßig zu ertheilen hat: 1) in der

Religion; 2) in der hebräischen Sprache und 3) in sonstigen Fächern.

8, wollen Winterhand

*

Wel

ung.

Belresfend: Darssellung des Zustandes der Volksschulen für die Jahre 1873 1876. Friedberg den 28. November 1876.

nue Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg

an die Orts⸗Schulvorstände zu Assenheim, Beienheim, Bruchenbrücken, Dorheim, Dorn-Assenheim, Friedberg, Hausen, Hoch-Weisel,

Ilbenstadt, Kaichen, Kloppenheim, Ober-Mörlen, Ockstadt, Petterweil, Reichelsheim, Rendel, Rödgen, Rockenberg, Schwalheim, Södel und Weckesheim,

Wir erinnern Sie an umgehende Erledigung unseres Auftrags vom 11. laufenden Monats, in Nr. 134 des Kreisblattes, da der Gegenstand beeilt werden muß. nn

Deutsches Reich.

schuß Ablehnung beantragt. Nach einer langen wurden ferner angenommen und zwar gemäß den

Darmstadt, 28. Nov. 9. Sitzung der ersten Kammer. Nach Verlesung der neuen Ein⸗ gaben wurden die neuneingetretenen Mitglieder Zentgraf und Stüber der Kammer vorgestellt und folgte zuerst die Berathung und Abstimmung über die Nachweisung der Verwaltung der Staatsschuld in der Finanzperiode 1869 1871 und 1872. Der Aus schußantrag, dem Beschlusse der zweiten Kammer beizutreten, sand einstimmige Annahme. Die Berathung über die Erhebung der höheren Bürgerschule zu Oppenheim und der slädtischen

Realschule zu Groß ⸗Umstadt zu staatlichen Real- schulen zweiter

Ordnung betreffend, hatte der Aus-

Debatte, wurde schließlich die Regierungsvorlage angenommen. Die Vorlage die Bewilligung von 50,000 M. für die Finanzperiode 1876 1878 zur Erhaltung und Restaurirung der Katharinen kirche zu Oppenheim, wurde dem Beschlusse der 2. Kammer gemäß angenommen. Ebenso die Vor- lage die Sterbequartale der Volksschullehrer betr., ferner die Vorlage die Ausführung des Bauplans für die Erweiterung von Mainz betr. Auch be züglich des Antrags des Abg. Jöckel auf Aender ung des Art. 426 der Strafprozeßordnung vom 13. September 1865 erfolgte Beitritt zu den sämmtlichen Beschlüssen der 2. Kammer. Einstimmig

Beschlüssen der zweiten Kammer: Der Antrag des Abg. Heinzerling auf veränderte Einrichtung des Regierungsblattes, das Gesuch mehrerer Ge meinden bei Michelstadt, die Erbauung des neuen Realschulgebäudes in Michelstadt; abgelehnt wurde dagegen einstimmig das Gesuch von 12 pensionirten Volksschullehrern um Erhöhung ihrer Pensionen. Sodann wurden nach einige Petitionen erledigt.

Darmstadt. Militärdienstnachrichten. Im aktiven Heere Pampe, char. Port.-Fähnr. vom 2. Großb. Inf.⸗Regt.(Großberzog) Nr. 116, zum Port.-⸗Frähnrich; Becker, Port.-Fähnm vom 1. Großh. Inf.(Leibgarde) Regt. Nr. 115,