Ausgabe 
28.9.1876
 
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. Nerttadl. ag f fur die 4. Periode 1876 bis zum 15. October dieses Jahres an den Zahltagen Dienstags und Donnerstags ohne Mahnung anher geschehen kann.

Eichelmann.

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Donnerstag den 28. September.

M. 115.

berhessischer Anzeiger.

5 Die Petitzeil wird mit 11 Pfennig berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Am 1. October

Das Abonnement beträgt bei den

Auswärtige Abonnenten sind gebeten,

beginnt ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal erscheinen wird. mit Bestellgeld 1 M. 50 Pf. Quartal 1 Mark. Postboten baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Anzeigers keine Unterbrechung eintritt und vollzählige Exemplare geliefert werden können.

Poststellen vierteljährlich! M. 25 Pf.,

Bei der Verlags-Expedition kostet der Anzeiger für das kommende

ihre Bestellungen bei den Poststellen oder

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden:

Nr. 20. Verordnung, betreffend Einberufung des Bundesraths. Seite 213.

Seeed Die Ausführung des Reglements vom 6. August 1876 zum Schutze der Felder und Wiesen

gegen die Verbreitung der Kleeseide.

Friedberg am 25. September 1876.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Nur Wenige von Ihnen baben unserer Versügung vom 12. dieses Monats(Kreisblatt Nr 109) entsprochen; wir erinnern daher an die ungesäumte Erledigung bei Meidung unangenebwer Verfügung.

Trapp.

An die Großherzogl. Bürgermeistereien in den Großh. Distrietseinnehmereien Friedberg und Nieder⸗Wöllstadt. Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen

f 1 zindernagel.

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Friedberg den 27. September 1876.

Weigel.

Großherzogliche Distrietseinnehmereien Friedberg und Nieder-Wöllstadt.

Nie ß.

Deutsches Reich. Darmstadt. Der Präsident des Gesammt Ministeriums, Freiherr v. Starck, und der Präsident

des Ministeriums der Justiz, Kempff, wurden

neben dem bereits als Bevollmächtigten fungtrenden

Ministerialrath Dr. Neidhardt, zu Bevollmächtigten ire% doch wenigstens zur Zeit abzulehnen.

im Bundesrathe des Deutsches Reichs ernannt.

Militär-Nachrichten. Ernannt wurde Oberst⸗ lieutenant Gerlach vom 1. Großh. Hess. Inf.-Regt.

Leib-Garde⸗Regt.) Nr. 115 unter Beförderung um Oberst zum Commandeur des 3. Hess. Inf. Regts. Nr. 83. Der Hauptmann und Com- dagnie⸗Chef v. Rosenberg vom Hess. Füstlier-Regt. Nr. 80 wird unter Beförderung zum Major in das 1. Großh. Hess. Inf. Regt.(Leib-Garde Regt.) Nr. 115 versetzt. Befördert wurden rem. ⸗Lt. Walter zum Hauptmann und Sec. Et. Heorgini und Prem.⸗Lt. Vom 1. Großh. Hess. Drag.⸗Regt.(Garde-Drag. Regt.) Nr. 23 scheidet her Ste.⸗Et. Schmitt⸗Pfeffenhausen aus und tritt ju den beurlaubten Offizieren der Landwehr Cavalerie über.

An Stelle des verstorbenen Posthalters Habicht zu Engelrod ist der Bürgermeister Schmal lach zu Crainfeld am 22. l. Mis. zum Landtags- abgeordneten für den X. Wahlbezirk der Provinz Oberhessen gewählt worden.

22. Sept. Der Gesetzgebungs⸗Ausschuß ter zweiten Kammer hat in seiner heutigen Sitzung leschlossen, den Gesetzentwurf über die Gehalte zer Volks⸗ Schullehrer mit einigen von der Regier ung gebilligten Modificationen der Kammer zur Unnahme zu empfehlen. Die Ausgabe des Be- ischts steht bevor. b Den neuesten Drucksachen der zweiten dammer entnehmen wir, daß der vierte Ausschuß sch nunmehr auch über den Antrag des Abg, Pumont wegen Entschädigung bei Einquartierung der Truppen in Friedenszeiten schlüssig gemacht hit. Der Antrag bezweckt einmal Festsetzungzu- länglicher Entschädigung in Friedenszeiten aus Neichs mitteln, bezw. Mittwirkung der hessischen hegierung zu einschlägiger Beschlußfassung der heichs Organe, und sodann ein Ansuchen an die

Regierung,

jedenfalls bis zu reichsgesetzlicher Regelung und sofort eine die Ouartier-Träger in Friedenszeiten entsprechend entschädigende Ge setzvorlage zu bewirken. In der ersteren Richtung befürwortet der Ausschuß den Antrag; in der zweiten wird beantragt, denselben überhaupt oder Die Re- gierung hat diesem Antrag gegenüber erklärt, daß sie darauf, den Quartier Trägern zur Erleichterung der ihnen durch das Reichsgesetz obliegenden Ver pflichtungen eine Enschädigung aus Landes-⸗Mitteln zu gewähren, nicht eingehen könne, weil die Ge meinden ja nicht genöthigt seien, Natural-Ver pflegung zu gewähren.

In unserem Staats-Budget sind als jähr- licher Beitrag zu den Besolbungen der Volksschul⸗ lehrer 425,000 Mark vorgesehen. In Folge der bevorstehenden Revision des Gesetzes vom 26. No vember 1872 über die Gehalte der Volksschul- lehrer, deren Annahme nach den Ausschuß-Anträgen in der zweiten Kammer als gesichert zu betrachten ist, wird sich jener Zuschuß um mindestens weitere 110,000 Mark erhöhen, da eine ganze Reihe kleinerer und ärmerer Gemeinden nicht in der Lage ist, die proponirten Gehalts-Zulagen aus ihren eigenen Mitteln aufzubringen, so daß also der Staat hier subsidiär eintreten muß.

Ein Ausschreiben an die Kreis-Aemter bestimmt, wie demM. J. geschrieben wird,

daß die feierlichen Einholungen des Bischofs von

Mainz auf seinen Firmungs-Reisen, wenn sie mit geordneten und von der Geistlichkeit oder dem Kirchen- Vorstande geltiteten Zügen auf den öffent lichen Wegen erfolgen, allerdings alskirchliche Feierlichkeiten zu betrachten sind. Sollen solche Einholungs-Züge mit Musik oder Schießen ver bunden werden, oder aus Anlaß jener Reisen Fackelzüge stattfinden, so darf das nur mit polizei licher, beim Kreis- Amt einzuholender Erlaubniß geschehen, und es sollen entgegengesetzten Falles die dieserhalb im Polizei-Stras-Gesetz angedrohten Strafen verwirkt sein. Das Schießen innerhalb der Städte und Dörfer bei fraglichen Gelegen- heiten soll unter keinen Umständen erlaubt werden.

Berlin. Die Vorlage über Errichtung einer preußischen Ruhmeshalle wird, wie dasB. Tgbl. hört, dem Landtage in seiner nächsten Session von Neuem unterbreitet werden, jedoch in einer anderen Gestalt und Form. Das Abgeordneten haus nahm an der hohen Forderung Anstoß und wollte namentlich vie vorgeschlagene künstlerische Ausschmückung vermieden wissen. Gegenwärtig ist nun, nach der genannten Quelle, der Major Ising vom Kriegs-Ministerium damit beschäftigt, eine neue Vorlage auszuarbeiten, welche den Wünschen des Abgeordneten-Hauses in manchen Beziehungen Rechnung trägt.

Breslau, 24. Sept. Der hier tagende Altkatholiken-Congreß hat den Professor Schulte in Bonn zum Präsidenten, Schmoelders in Breslau und den Advocat Lützler in Düsseldorf zu Vice Präsidenten gewählt und beschlossen, durch eine amtliche Anfrage der altkatholischen Synode eine Erklärung darüber herbeizuführen, ob von Seiten des Staates Hindernisse gegen die Aufhebung des Zwangs⸗Cölibats⸗Gesetzes vorhanden sind, ferner von jedem altkatholischen Geistlichen ein Votum über die Aufhebung des Cölibats-Zwanges ein- zufordern und endlich auch bei den einzelnen alt⸗ katholischen Gemeinden eine Beschlußfassung hier über zu veranlassen. Der nächste Congreß der Altkatholiken soll im Jahre 1877 stattfinden.

Posen. Zu Ordnungsstrasen wegen Nicht correspondirens mit der staatlichen Diöcesan-Ver waltung wurden bekanntlich bisher nur Geistliche herangezogen. Wie derKuryer erfährt, hat der Regierungs- Rath Perkuhn in Vertretung des Frhrn. v. Massenbach nunmehr auch mehrere Kirchen ⸗Vorstände mit bedeutenden Ordnungsstrasen bedroht, falls sie auf die an sie gerichteten An- fragen binnen einer bestimmten Frist nicht eine schriftliche Antwort ertheilen würden.

Bremen, 25. Sept. Der volkswirthschaft liche Congreß ist heute eröffnet und durch den Bürgermeister Grave im Namen der Stadt be grüßt worden. Die Wahl des Büreaus erfolgte durch Acelamation. Zum Präsidenten wurde Dr. C. Braun, zum ersten Vice- Prästdenten

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