Ausgabe 
25.4.1876
 
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Dienstag den 25. April.

. 49.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Friedberg am 1. April 1876.

Für Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Nach§ 65 der Ersatz Ordnung ist des Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatz-Commisston die Loosungs⸗ nummer für den einzelnen Militär pflichtigen gezogen.

Diejenigen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, ver lieren das Recht, an der Loosung Theil zu nehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer dem wird gegen dieselbe das im§ 48 der Exsatz- Ordnung angedeutete

Großberzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinden angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungepflichtigen Militärpflichtige, die auswärts sich aufhaltenden schristlich auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung tine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der

Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vor zunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit 1c. sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen.

Wer au Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigne Kosten drei Zeugen hierfür zul stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankbeit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gericht

0 den det 1 Peti 1 1 2 2 2 e Ae,. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. A. vid dae u Amtlicher Theil. a* etressend: Das Militär-Ersatzgeschäst für 1876. Bekanntmachung. Das diesjäbrige Musterungs-Geschäft wird für den diesseitigen Kreis wie folgt vorgenommen: Zu Nieder⸗Wöllstadt. haben ihre Gestellungescheine mitzubringen. Im Saale des Wirth Becker daselbst, 8 1 Attest zu übergeben. Samstag den 29. April d. J., Vormittags 8 Uhr: Musterung der Militärpflichtigen aus den Orten: Assenheim, Bönstadt, un Bruchenbrücken, Büdes heim, Burg⸗Gräfenrod, Dortelweil, Groß-Karben, 7 Harheim und Heldenbergen. 14 Montag den 1. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr: M. Musterung der Militärpflichtigen aus den Orten: Holzbausen, Ilbenstadt, aichen, Klein Karben, Kloppenheim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, 5 f Nieder- Eschbach, Nieder- Florstadt, Nieder-Rosbach und Nieder Wöllstadt. e eingeleitet. g 5 ie Dienstag den 2. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr: NMusterung der Militärpflichtigen aus den Orten: Ober- Erlenbach, Ober Fschbach, Ober⸗Florstadt, Ober-Roebach, Ober-Wöllstadt, Okarben, Petter- nee. weil, Rendel und Rodheim. vorzuladen und e e Mittwoch den 3. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr: Stammrolle beizufügen. Nusterung der Militärpflichtigen aus den Orten: Staden, Stammheim, 4 Vilbel und Wickstadt. e clan, Sodann Donnerstag den 4. Mai, Vormittags 8 Uhr * bHenfalls in dem Saale bei Wirth Becker zu Nieder-Wöllstadt Loos- g siehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Aushebungs- Bezirks Gilgen Nieder-Wöllstadt. haben. ö 1 5 a Zu Friedberg. N

5 dan Auf dem Rathhause daselbst. triedtich. Freitag den 5. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr: 1 Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Bad Nauheim, Tauernheim, Beienheim, Bodenrod, Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim, 1 Fauerbach b. Fr. und Fauerbach v. d. H. N Samstag den 6. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr: Neusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg, Gambach, Griedel, Hausen und Hoch-Weisel.

Montag den 8. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr: Nusterung der Militärpflichtigen aus den Orten: Kirch- Göns, Langenhain, Naibach, Melbach, Münster, Münzenberg, Nieder-Mörlen, Nieder-Weisel, Ober-Mörlen und Ockstadt.

Dienstag den 9. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr: ert Nusterung der Militärpflichtigen aus den Orten: Oppersbofen, Ossenheim, Pstbeim, Pohl Göns, Reichelsheim, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim,

Södel, Steinfurth, Trais- Münzenberg, Weckes heim, Wisselsheim, Wölfers⸗ heim und Wohnbach.

1 1 en Nittwoch den 10. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr im Rathhaus ben saale zu Friedberg Loosziebung N een 2 sämmtlicher Militärpflichtigen des Aushebungs- Bezirks Friedberg.

0 In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche Mili xpflichtigen des Jahrgangs 1856 mit Aus nahme der zum einjährigen N 1 willigen Dienst Berechtigten, sowie diejenigen Militärpflichtigen der e flberen Jahrgänge, welche bis jetzt eine deftnitive Enlscheldung noch nicht

licher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönliche Anschauung beruhen- des Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei beziehungsweise eine Be scheinigung des Gerichts vorzulegen. Ist ein Mililärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, haben die Groß herzoglichen Bürgermelssereien hierauf ausmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen ict, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeits- Unfähigkeit eines Familienange- hörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien-Angebörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatz-Commissien einzufinden. Recla- mationen, welcht der Ersatz-Commission nicht vorgelegen haben, werden von der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission unnachsichtlich zurück gewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der Reclamation erst nach dem Kreis- Ersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Kreisersatzgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehr Mannschaften sowie der Ersatz-Reservisten J. Klasse verbunden. Nach Er- ledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ibrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags 11 Ubr, zu erscheinen und ihre Gesuche unter Vorlage der Reclamationsprotokolle näher zu begründen.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorben, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein an ständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Abalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Die Der Ciwilvorsitzende der Ersatz-Commisston des Kreises Friedberg, nigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, Trapp. 1 Der Civil-Vorsitzende der Ersatz- Commission des Kreises Friedberg r f an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt. 5227 Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, welche

gestellungspflichtig sind, speziell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen pünktlich zur

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Ausführung kommen. Arn E drnressend: Die Vornahme der Feucrvistlatlon im Jahre 1876.

Friedberg am 21. April 1876.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Es slehen noch Vitle mit der Einsendung der Feuervisstatlonsprotokolle, Kreisblatt Nr. 20 von diesem Jahre, zurück, weshalb wir bieran erinnern.

e e Ter a pp.