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1876. N
Dienstag den 25. Januar.
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Oberhessischer Anzeige
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Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Betreffend: Rückverzütungen von Portoauslagen für di
Amtlicher Theil.
Beitesfend: Die Einsendung der Verzeichnisse über die durch die Beitreibung der Gemeindeintraden im 4. Quartal vorigen Jahres entstaudenen Kosten.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Es stehen noch Viele mit Einsendung der rubricirten Verzeichnisse zurück und erinnern wir deßhalb bitran umgtherd.
enfiliche Sendungen in rein ftaatlichen Angelegenbeiten.
Friedberg am 21. Januar 1876.
Trapp. Friedberg am 21. Januar 1876.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die katholischen Pfarrämter und die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir bringen die sofortige Erledigung unserer Verfügung vom 3. vorigen Monats in Erinnerung.
Betreffend; Die Revislon des Aufnahme ⸗Regulativs.
Friedberg den 19. Januar 1876.
über die Aufnahme von Pfleglingen in der
1. bestimmt. nommen werden.
Die Anstalt ist zunächst für die Angehörigen de
Wenn es der Raum gestattet, sollen aber auch Ausländer darin aufge—
Bekanntmachung.
Regulativ
Großbherzogthums Hessen
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Nachstehendes Regulativ bringen wir auf Ersuchen des Vorstandes des Vereins zur Gründung einer Anstalt für Blodsinnige im Groß herzog⸗ hum Hessen unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß, wie wir bereits schon bekannt gemacht baben, der Kreistag in seiner Sitzung vom 22. December vorigen Jahres die Üebtrnabme der Kosten für Verpflegung und Unterhaltung armer Blödsinnigen auf die Kreiskasse beschlossen hat.
Großberzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.
Idioten-Anstalt Alicenstift zu Darmstadt.
dieses Pfleggeld in jedem Fall nicht mehr ale 350 Mark. besondete Vereinbarungen nicht ausgeschlossen. Das Pfleggeld wird in vierteljährlichen Vorauszahlungen an den Rechnet
Für besondere Fälle sind
2. In der Regel können nur Kinder zwischen dem 5. und 14. Lebensjahre Aufnahme finden.
3. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch die Direction der Anstalt und sind desfallsige Gesuche von Seiten der Veriteter der Idioten(Eltern, Vor- münder, nächste Verwandte, Gemeindevotstand, Kreisvertretung) dei der Direction zu Darmstadt anzubeingen.“) ü
J. Dem Gesuche sin)d beizulegen: a. ein Geburtsschein des aufzunehmenden Kindes, d. eine von der betreffenden Bürgermeisterei oder sonfigen Ortsbebörde aus— zustellende Bescheinigung über Heimath, Religion, Familien- und Vermögens⸗Bethältnisse des Kindes und seiner nächsten Angehörigen. Nach Eingang des Gesuchs wird dem Nachsuchenden don Seiten der Direcuon(des Vorstandes) ein Fragebogen über Per- sonalien, körperlichen und geistigen Zustand des Aufzunebmenden und die Utsachen dieses Zustandes zur möglichst genauen Beanswortung durch die Angebötigen, den Lebrer, die Gemeindebehörde und den Arzt mitgetheilt, wonach sich die Entscheidung über die Aufnahme bemißt. a
5. Für ein in die Anstalt aufgenomments Kind ist regelmäßig ein jährliches Pfleggeld von 350 bis 500 Mark(je nach den Vermögensverbältnissen und Bedürfnissen des Kindes, beziebungeweise seiner Angebörigen) zu vergüten. Erfolgt die Aufnahme auf Kosten einer öffentlichen Kasse(Gemeinden, Kreis-Kasse u. s. w.), so beträgt *) Bis auf Weiteres ist die Direction noch in den Händen des„Votstandes des Vereines zur Gründung einer Idioten-Anstalt“ zu Darmstadt, an welchen man sich deßbalb zu wenden hat.
der Anstalt entrichtet.
7. Die Kosten des Transports des Pfleglings in die Anstalt mit ausreichender Kleidung sind don den zur Vepflegung Verpflichteten zu tragen. Fü jedes Kind ist zut Anschaffung und Unterhaltung der weiter noigwendigen und hinreichenden Kleidung
jährlich ein Kleidergels von 30 Malk zu vergüten und zwar gleichfalls praenumerando an den Rechner einzuzahlen. 0 1
8. Wild nach den bisherigen Verbälinissen und Bedürfnissen des Kisdes eine besondete, von det im Allgemeinen üblichen abweichende Verpflegung dean sprucht, so soll dieselde gegen besondere Vergütung auch verabfolgt werden. 2
9. Dem aufgenommenen Kinde wird gegen die in§. 5 und 7 fesigesetzten Vergmtungen von det Anstalt vollständige Verpflegung verabreicht, also neben Erziebung und Unterricht: Wohnung, Kost, Wartung, Kleidung, Wäsche, ärztliche Behandlung mit ersorderlichen Medicamenten. Die Kosten des Rücktransportes des entlassenen und der Beerdigung des verstorbenen Pfleglings sind der Anstalt zu ersetzen.
10. Die Entlassung aus der Anstalt ersolgt: a. auf Verlangen desjenigen, der das blödsinnige Kind in der Anstalt untergebracht bat, nach vorheriger vierwoͤchent⸗ licher Kündigung; b durch Enischeidung der Direction(Vorstand mit dem erreichten 18. Lebensjabre, falls nicht das weitere Verbleiben in der Anstalt besonders vereindert wird, oder wenn das Kind einen so hohen Grad von Ausdildung erteicht baden sollte, daß sein Verbleiben in der Anstalt unnötbig erscheint, oder wenn es der Votrstand im Interesse der Austalt für L nöttzig findet.
11m. Das Pfleggeld wird für den entlassenen Pflegling nur dis zum Tag der Eutlassung, für einen Verstorbenen bis zu dessen Todestag detechnet.
Damstadt, den 1. Januar 1876.
Deutsches Reich.
Juvaliden Rück aus Bessungen zum Buteaudiener bel get
eines Verlöbnisses die sog. weinkäufliche Copu-
Darmstadt. Das Großberzogliche Regier— ungsblaft Nr. 3 enthält:
Main-⸗Neckar⸗Eisenbabn zu ernennen. VIII. Concurtenzeröffnungen. Erledigt ist die Schul⸗ sielle zu Langenhain, Geball 771 M. 43 Pf., die 1. Schul⸗
I. Verordnung, die Gebühren der Audienzgerichtsvoll⸗ stelle zu Messel, Gehalt 901 M. 8 Pf., die 2. evangelische
zieher in Rheinhessen betreffend.
II. Bekann machung, die Abänderung der Postordnung vom 17. December 1874 belteffend.
III. Bekanntmachung, die Bestätigung v und Vermächtnissen betreffend.
IV. Bekanntmachung, die Vergütung für die in 1876 in Geld zu betichtigenden Besoldungs- und Penflons- nasuralien betreffend.
V. Ucbersicht der im Jahre 1875 in den Irteuanstalten des Großherzogthums verpflegten Kranken. Im Landes- Hos pisal war die Gesammisumme der Pfleglinge in 1875 427, der Bestand am Schlusse des Jahres 1875 369. In det Landes⸗Irtenanstalt Gesammtsumme det Pfleglinge in
on Stiftungen
Schulflelle zu Flombotn, Gebalt 771 M. 43 Pf., die 3. Schusslelle zu Dienbeim, Gehalt 685 M. 72 Pf. Darmstadt.(Militär- Nachrichten.) Es wurden Haupt, Pr-Lt. vom 2. Großh. Inf-Regt (Großherzog) Nr. 116, zum Hauptm. und Comp.“ Chef, Sartorius, Sec. Lt. von demselb. Reg., zum Pr.-El., v. Lewitzki, char. Port.-Fähnr. vom 3. Großh. Juf.(Leid.) Regt. Nr. 117, Spamer, Unteroff. von demselb. Regt. zum Port. Fädnr., befördert, v. Lübbers, Hauptm, vom 4. Großb. Inf. Regt.(Regt. Prinz Karl) Nr. 118, zum
1875 402, Bestand der Pfleglinge am Schlusse des Jahres 1870 264. VI. Ermächtigung zur Annahme und zum
I tines fremden Ordens. . VII. Dienstnachrichten. Se. K. H. der Großherzog * 4 haben Allergnädigst geruht: am 6. Januar dem Schul— Archer verwalter Lutz aus Erbes-Büdesheim bie 2. Schulstelle zu g Sprendlingen, dem Schulverwaller Zilch aus Bieber die 61 2. Schusstelle zu Hainstadt, am 8. Januar dem Vicefeld— kit webel Hofmann aus Darmstadt die Selle des Hausbe— 55% schlußers am Collegienhause der Landes Universisät, dem Schu verwasler Lehr aus Lindenfels die 3. Schulstelle zu — Mörfelden zu übertragen; an demselben Tage den Calcu— ee 1 latot 2. Klasse Kramer zum Calculalor 1. Klasse, deu
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Tragen*
on demselb. Regt., zum Port-Fähnr, besördert.
— Von einer Reihe von Abgeordneten ist bei der zweiten Kammer ein Gesetz Entwurf eingebracht worden, welcher dazu bestimmt ist, eine noch aus dem vocigen Jahrhundert stammende veraltete Ein- richtung bezüglich der Gültigkeit der Verlöbnisse in den althessischen Landen in Wegfall zu bringen.
Derselbe geht in der, Hauptsache dahin daß, sso weit in den genannten Landes: Theilen als Erforderniß für die bürgerliche Gültigkeit
Comp.⸗Chef ernannt, Adelpb, char. Port.-Fähnr.
lation vorgeschrieben war, diese Vorschrift auf- gehoben sein soll. Die fragliche Förmlichkeit be steht in der Erklärung der Braut- Leute vor Pfarrer und zwei Zeugen, daß sie sich zu heirathen beabsichtigen, und hat namentlich nach Einführ⸗ ung der Civilede keinerlei Berechtigung mehr. — Den Ständen ist eine Regierungsverlage in Betreff der Gewährung eines Staatsdeitrags zu den Kosten der Restaurirung der Katharinen
kirche in Oppenbeim zugegangen, welcher die auf das Bauwerk bezüglichen Detailpläne beigefügt sind.— Der Finanzausschuß zweiter Kammer beantragt nach dem von dem Abg. Schröder
(Worms) deßfalls erstatteten Bericht Annahme des Gesetzentwurfs, die Gewährung don nach- träglichen Vergütungen für Kriegsleistungen der Gemeinden betreffend.
— der erste Ausschuß der zweiten Kammer beantragt bezüglich der Gehalts Erhöhung für die Beamten und Bediensteten der Main-Neckar-Bahn; Die Kammer wolle 1) ihre Zustemmung dazu er- tbeilen, daß den diesseitigen Beamten und Be- diensteten der Main-Neckar-Eisenbahn die seither gewährte und im Staats- Budget für 1876—78


