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1876.
Dienstag den 24. October.
M. 126.
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g Die Petitzeil wird mit 11 Pfennig berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Amtlicher Th
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Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrasen von der VI. Periode 1875. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Nachstebend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der 6. Periode vorigen Jahres zukommenden Forststrafen unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen.
Assenbeim 78 Pf. Bönstadt 67 Pf. 3 M. 86 Pf. Heldenbergen 5 M. 21 Pf. Eschbach 1 M. 51 Pf.
Nieder- Florstadt 16 M. 45 Pf. Mörlen 86 Pf. 0 1
Ober⸗Rosbach 98 Pf.
Büdesheim 71 Pf. Holzhausen 43 Pf.
Ostheim 1 M. 49 Pf.
Burg⸗Gräfenrod 1 M. 4 Pf. Ilbenstadt 14 Pf. Nieder-Rosbach 21 Pf. Pohl⸗Göns 77 Pf.
Butzbach 16 Pf. Nieder-Weisel 28 Pf.
Kirch⸗Göns 2 M. 96 Pf. Klein⸗Karben 2 M. 84 Pf. Nieder⸗Wöllsladt 1 M. 44 Pf. Reichelsheim 2 M. 5 Pf.
—
Friedberg den 21. October 1876.
Trapp.
Griedel(Mark) 7 Pf. Groß-Karben Maibach 2 M. 22 Pf. Nieder⸗ Ober⸗Florstadt 57 Pf. Ober⸗ Rodheim 10 M. 3 Pf. Södel 87 Pf. Stammheim
Gambach 90 Pf.
5 M. 68 Pf. Trais⸗Münzenberg(Mark) 86 Pf. Vilbel 5 M. 52 Pf. Weckesheim 5 M. 79 Pf. Wölfersheim 86 Pf. Wohnbach 55 P.
Betreffend: Die Fortbildungsschule im Winter 1876/77.
Friedberg am 21. October 1876.
Die Großh. Kreis-Schulcommission Friedberg an die Schulvorstände resp. Vorstände der Fortbildungsschulen.
Ein großer Theil von Ihnen ist mit Erledigung unserer Verfügung in dem Ausschreiben vom 21. vorigen Monats in Nr. 117 des Kreis-
blattes, noch im Rückstande.
Wir erwarten, daß die Säumigen der darin enthaltenen Auflage unverzüglich nachkommen.
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Betreffend: Den Herbst⸗Faselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg.
Der diesjährige Herbst⸗Faselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks⸗Vereins Friedberg soll rstag den 26. Oetober dieses Jahres
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auf dem Kirchenplatze abgehalten werden.
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Sämmtliche aufgetriebenen Fasel werden von einer durch uns zu bestellenden Commission gemustert und den Besitzern der als preiswürdig erkannten Thiere Geldprämien zugebilligt, zu welchem Behufe von dem landwirthschaftlichen Bezirks-Verein und der Stadt Friedberg entsprechende
Beiträge zur Disposition gestellt sind. sind, oder nicht. bewerbung ausgeschlossen. ausgezahlt.
Die Prämiirung erfolgt ohne Ansehung, ob die Thiere im Kreise Friedberg und von dem Besitzer gezüchtet Fasel, welche für die Gemeinden Dienste thun, und solche, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze, sind von der Preis- Den Besitzern tauglich befundener, aber nicht prämiirter und nicht verkaufter Fasel wird auf Verlangen eine Wegvergütung Nicht genügend gefesselte und geführte Thiere, werden vom Platze weggewiesen.
Es wird gebeten, alle Verkäufe dem am Platze anwesenden Großherzoglichen Bürgermeister von Friedberg anzuzeigen. Wir laden alle Landwirthe und sonstige Interessenten zum Besuche des Marktes ein. i Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks Vereins Friedberg.
Friedberg den 17. October 1876.
Trapp.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Am 10. October wurde der Landgerichts-Assessor Dr. Koch in Lich bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.
Darmstadt, 20. Oct. 33. Sitzung der zweiten Kammer. In der Berathung, den Gesetz⸗ entwurf die Regelung des finanziellen Verhältnisses zwischen Staat und Kirche des Landes betreffend, wurde nach lebhafter Debatte die Regierungsvor— lage abgelehnt und die Anträge des Ausschusses sub 1 und 2 angenommen. Bezüglich der Vorlage, die Bewilligung eines Beitrags von 54,000 Mk. aus Staatsmitteln für die Gemeinden Trebur und Astheim zur Errichtung eines Landdammes gegen Ueberschwemmungen wurde ein Antrag des Abg. Jost(Allertshofen) auf Bewilligung eines Darlehens von 80,000 Mark zu 3 PpCl. mit 26 Stimmen angenommeu. Angenommen wurde sodann ohne Debatte die Vorlage, die Herstellung von Diensträumen für die Bergmeisterei der Pro— vinz Oberhessen in dem westlichen Wachthause am Seltersthor zu Gießen. Zur Vorlage, die Vergütung für Kosten und Verluste an die mit der Einwechslung der süddeutschen Münzen in Reichsmünzen beauftragt gewesenen Kassebeamten hatte der Aus schuß beantragt, nur 8567 Mk. zu bewilligen und fand dieser Antrag Annahme. Der Antrag des Abg. Dumont, die Entschädigung bei Einquartirung der Truppen in Friedenszeiten betr., wurde in seinem ersten Theil angenommen, in seinem zweiten abgelehnt. Zur Vorstellung der Orte Gettenau, Echzell, Bingenheim, Heuchelheim, Bisses und Berstadt, Zutheilung derselben zu dem
Kreisamt Friedberg betr., ging der Ausschußan- trag dahin, derselben keine Folge zu geben und fand dieser Antrag Annahme. Bei der Recom- munication der ersten Kammer, den Hauptvoran— schlag der Staats- Einnahmen und Ausgaben für die Finanzperiode 1876/78 betr., wurden die 3 ersten Hauptabtheilungen im Sinne der Ausschuß— anträge ohne große Debatte erledigt.— 21. Oct. 34. Sitzung der zweiten Kammer. Nach Verles— ung der neuen Eingaben folgte die Fortsetzung der Berathung über die Recommunication der ersten Kammer, den Hauptvoranschlag der Staats- einnahmen und Ausgaben für die Finanzperiode 1876— 78 betr. Zuerst wurde die Berathung über die Ausgaben beendigt und genehmigte die Kammer überall die Ausschußanträge, die im Wesentlichen auf„Beharren bei den früheren Be— schlüssen“ gerichtet waren. Eine längere Debatte entspann sich nur über die Pos.„Ober ⸗Steuer— Direktion“ und„Ober-Forst- und Domainen- Direktion“. Schließlich wurden die Anträge des Ausschusses angenommen. Für ein neues Univer- sitätsgebäude in Gießen wurden im Einverständniß mit der ersten Kammer 90,571 M. mehr als bei der ersten Berathung, also 301,715 M. und 90,571 M. einstimmig bewilligt. Bezüglich der Vorlage, den Hauptvoranschlag der außerordent- lichen Staatseinnahmen für 1876— 78, hatte der Ausschuß beantragt: statt der vorgesehenen 12,008,324 M. 90 Pf. nur die Summe von 10,370,939 M. 87 Pf. in Einnahme einzustellen. Die Kammer nahm diesen Antrag einstimmig an.
— Bezüglich der Regierungs⸗ Forderung für ein neues Justiz⸗ Gebäude in Gießen schlägt die
Majorität des Finanz⸗Ausschusses der zweiten Kammer vor, die Anforderung von 498,000 M. zu bewilligen, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß 1) die verwilligte Summe erst dann und nur für den Fall zur Verwendung gebracht werden dürfe, wenn die Einführung der Reichs-Justiz- Gesetze durch die verschiedenen dazu berufenen Factoren des Reichs definitiv beschlossen sein werde; 2) daß zu einer anderweiten Verwendung der durch Erbauung eines Justiz Gebäudes und eines Arresthauses zu Gießen disponibel werdenden Ge— bäude demnächst von der Regierung die ständische Zustimmung eingeholt werde.
— Es liegt in der Absicht der Regierung, den Ständen die Bewilligung eines Credits an— zusinnen, um ärmeren Gemeinden den Abschluß von Verträgen mit Veterinär⸗Aerzten zu ermöglichen.
— Die oberen Militär ⸗Behörden sind ange— wiesen worden, sich berichtlich über die Erfahrungen zu äußern, welche man bei den letzten Manövern bezüglich des neuen Gesetzes über die Natural- Leistungen für die Truppen gemacht hat.
Gießen. Nach öffentlicher Mittheilung aus der Deeanats-Synode des Decanats Gießen hat das neue Gesetz über die Civilehe keine nach- theiligen Folgen im ganzen Decanate geäußert. Tauf- und Confirmations Verweigerungen sind nirgends vorgekommen, und ebensowenig eine Unterlassung des kirchlichen Begräbnisses aus Ge— ringschätzung der Religion. Besonders ist aber hervorgehoben, daß in der Stadt Gießen(14,000 Einwohner) keine Tauf-Verweigerung und keine bloße Civil-Trauung vorgekommen ist.


