Ausgabe 
23.12.1876
 
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1876.

Oberhessischer Anzeiger.

Das

Regt. Nr. 118, zum Sec.⸗Lt., befördert.

Samstag den 23. Dezember.

M 152.

Die Petitzeil wird mit 11 Pfennig berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Betreffend: Einsendung des Verzeichnisses über die im intraden enistandenen Beitreibungskosten.

Betreffend: Die Regulirung der Einkommensteuer.

Amtlicher Theil.

IV. Quartal 1876 durch Beitreibung der Communal⸗

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Betreffend: Anzeige gegen Heinrich Kuhl von Homberg a. d. O. wegen mangelnden Schulbesuchs seiner Kinder.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Heinrich Kuhl aus Homberg a. d. O. zieht mit Frau und Kindern in der Umgegend von Vilbel und Friedberg bettelnd umher. Im Falle des Betretens hierbei ist Anzeige zu erheben und die Ueberlieserung an das Gericht bezw. an uns bewerkstelligen zu lassen.

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Betreffend: Gesuch der Bürgermeister des Ausbebungsbezirks Nieder-Wöllstadt um Aufhebung dieses Bezirks und Vereinigung mit dem Aushebungsbezirk Friedberg.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der dem Aushebungsbezirk Nieder-Wöllstadt zugetheilten Gemeinden. Wir erwarten sofortige Berichtserstattung über den in unserem besonderen Ausschreiben vom 28. vorigen Monats bezeichneten Gegenstand.

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Friedberg am 20. December 1876.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Wir machen Sie auf die vorschriftsmäßige Einsendung rubricirter Verzeichnisse aufmerksam und erwarten pünktliche Einsendung.

Friedberg am 19. December 1876.

Friedberg den 21. December 1876.

Butzbach am 20. December 1876.

Großherzogliche Steuercommissariat Butzbach an sämmtliche zugehörigen Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Die Anweisung vom 7. April 1870, betreffend die Mitwirkung der Großberzoglichen Bürgermeistereien bei der Regulirung der Einkommen- teuer, ordnet in den Paragraphen 13 bis 16 an, daß über den Zuzug und Abgang einkommensteuecpflichtiger Personen am Schlusse des Jahres Janz exakte Verzeichnisse aufzustellen und an das Steuer-Commissariat einzusenden sind. Wir erlauben uns, Sie hierauf aufmerksam zu machen und anzufügen, namentlich Zuzüge aus inländischen und ausländischen Gemeinden nicht zu übersehen und alle seit der letzten Steuerregulirung neu aufgenommenen Ortsbürger nach der Ortsbürgerliste namhaft zu machen.

Auch müssen wir wiederholt in Erinnerung bringen, daß nach§ 16 der genannten Anweisung Auszüge aus dem Zugangs Verzeichnisse am Schlusse eines jeden Monats einzusenden sind und daß, wenn solche Zugänge nicht vorgekommen, wenigstens vierteljährig dem Steuer-Commissariate

davon Anzeige zu machen ist.

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Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Wilhelm Schwenk III. und Wilhelm Seibold J. von Nieder-Eschbach wurden als Wiesenvorstandsmitglieder(nicht als

olcher verpflichtet worden.

Feldgeschworene, wie in Nr. 150 d. Bl. irrthümlich bezeichnet) für diese Gemarkung ernannt und verpflichtet. Daniel Schrimpf zu Rendel ist als Polizeidiener der Gemeinde Rendel ernannt und verpflichtet. Der seitherige Großherzogliche Beigeordnete Alles zu Nieder-Florstadt ist als Bürgermeister der Gemeinde Nieder-Florstadt gewählt und als

Deutsches Reich. Darmstadt. Militär- Nachricht. Lange, Unterofficier vom 3. Inf. Regt. Nr. 117, zum Port.-Fähnr., Adolf, Port.-Fähnr. vom 4. Inf. Becker,

9. Wedekind, Gallus, Lindenborn, Vicefeldw. vom

1. Bat. 1. Landw.-Regts. Nr. 115, zu Sec.⸗Lts. der Res. des 1. Inf.⸗Regts. Nr. 115, Haberkorn,

Vicefeldw. von dems. Bat. zum Sec.⸗Lt. der Res.

des 2. Inf. Regts. Nr. 116, Balzer, Pfaltz, Sarasin, Vicefeldw. von dems. Bat., zu Sec.⸗Lts. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 118, Parcus, Bicewachtm. von dems. Bat. zum Sec. Lt. der Res. des 1. Drag.⸗Regts. Nr. 23, Will, Vice seldw. vom 1. Bat 2. Landw.- Regis. Nr. 116,

jum Sec.⸗Lt. der Res. des 2. Inf.⸗Regis. Nr. 116 befördert.

Berlin, 19. Dec. Reichstag. Fortsetzung, Ueber die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes über die Gerichts-Verfassung erfolgte namentliche Abstimmung. Zu F. 81(Verweisung der Preß⸗ Vergehen vor Schwurgerichte) wurde der Miquel'sche Compremiß- Antrag mit 198 gegen 146 Stimmen angenommen. Nach Erledigung des Gerichts- Berfassungs Gesetzes wurden noch die ersten neun Paragraphen des Einführungsgesetzes angenommen, davon§. 1 mit dem Antrag Miquel. 20. Dec. Der Reichstag suhr heute fort in der dritten

6 besung des Einführungs-Gesetzes zur Gerichts-

1 *

Berfassung. Zu F. 10, betreffend die Verfolgbar

keit der Beamten, beantragte Windthorst, daß die Vorentscheidung darüber, ob ein Beamter seine Amtsbefugnisse überschritten oder sich einer pflicht widrigen Unterlassung schuldig gemacht habe, aus- schließlich dem Reichsgericht zustehen solle, während bekanntlich nach den Miquel'schen Compromiß- Anträgen diese Entscheidung in den Staaten, wo ein oberster Verwaltungs Gerichtshof besteht, diesem letzteren, und nur in den übrigen Bundesstaaten dem Reichsgericht übertragen werden soll. Die hierdurch veranlaßte längere Debatte, wobei der bayerische Justizminister Fäustle äußerte, diejenigen Bundesstaaten, welche noch keinen obersten Ver waltungs⸗Gerichtshof hätten, könnten einen solchen errichten, endigte mit der Ablehnung des Antrages Windthorst und Genehmigung des Einführungs Gesetzes nach den Compromiß Vorschlägen. Es folgte nunmehr die dritte Lesung der Strasprozeß Ordnung. In der General-Debatte erklärte sich Hänel unter heftigen Angriffen auf die National- Liberalen gegen das Compromiß, wodurch viel verspielt, und auch für die Wahlen durchaus nichts gewonnen, vielleicht sogar Alles verloren sei. Dagegen constatirte v. Bennigsen, das Com- promiß sei nur geschlossen worden, um das Zu standekommen der Justizgesetze zu ermöglichen; die national-liberale Partei übernehme dafür die Verantwortlichkeit und erwarte bei den Wahlen die Antwort des Volkes. Auf Richter's Aus-

führung, daß die National-Liberalen seit dem

konstituirenden Reichstage von Compromiß zu Compromiß gesunken seien, entgegnete Lasker, daß, während seine Partei sich redlich abmühe, dem Volke die einbeitlichen Justizgesetze zu geben, die Fortschritts Partei nur Wahlreden halte, und rechtfertigte hiernach nochmals das Compromiß. Nachdem letzteres von Reichensperger und Windt horst wiederholt bekämpft war, erfolgte der Schluß der Generaldebatte. Bei der Special-Berathung ward nach längerer Diskuffion der erste Com- promiß⸗Vorschlag zu§. 7 in namentlicher Ab. stimmung mit 195 gegen 124 Stimmen gut- geheißen. In der Abendsitzung des Reichstages wurde die dritte Lesung der Strasproceß-Ordnung fortgesetzt. Eine längere Debatte veranlaßte§. 54, wonach die an der Fertigstellung einer periodischen Zeitschrift neben dem verantwortlichen Redakteur betheiligten Mitarbeiter und sonstiges Hülfspersonal nicht zum Zeugniß gezogen werden dürfen. Nach dem Compromiß Antrag soll dieser Paragraph gestrichen werden. Nachdem Wehrenpfennig und Marquardsen für die Streichung, Erhardt, Windthorst und Sonnemann dagegen gesprochen hatten, wurde der Compromiß⸗Antrag in nament- licher Abstimmung mit 186 gegen 120 Stimmen angenommen und somit§. 54 beseitigt. Zu§. 100, wonach die Beschlagnahme von an strafgerichtlich beschuldigte Personen gerichteten Briefen gewissen Beschränkungen unterworfen wird, ward der eine jegliche Beschränkung nach dieser Richtung hin