Ausgabe 
19.10.1876
 
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1876. Donnerslag den 19. October.. 124.

un N 8 1 a 9 ö* 7 Lutwig 7 i 1 8 f er e U. I. E 1 1 hobel 9 Sack a Lerge 1 f 8 Die Petitzeil 40 N 12 5 4 Erscheint jeden uerkraut wird mit 11 Pfennig berechnet. ö Areisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, ane und Samstag. . F. Wal i * 3 Amtlicher Theil. a ler Betreffend: Den im Monat October laufenden Jahres vorzunehmenden Wiesengang. Friedberg am 17. October 1876. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

den Wiesenvorständen hierbei besonders ihr Augenmerk auf die

Im Monat October muß nach den Bestimmungen der Wiesenpolizei f Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos, die Ent⸗

ordnung der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der

Feldschützen und Wiesenwärter vorgenommen werden. Wir beauftragen fernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Ent⸗ 11 1 Sie daher, dieselben hierzu aufzufordern und die über den Wiesengang wässerungsgräben, die Verebnung der Maulwurfshügel und dergl. n aufzunehmenden Protokolle bis zum 20. November längstens vorzulegen.(Art. 24 der Wiesenpolizeiordnung) und auf die Unkerhaltung der g N 1 In diesem Protokolle haben die Wiesenvorstände, was denselben noch Ent- und Bewässerungsgräben(Art. 28 und 29 der Wiesenpolizei⸗

ordnung) zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren.

Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, nament⸗ lich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgesetz vom 7. Octo- ber 1830 Anwendung finden muß.

Man erwartet, daß die Wiesenvorstände hiernach genau verfahren. a Ter a p p.

10 Ob die Anordnungen, welche sie bei dem im Monat März laufen- den Jahres vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind, und welche nicht.

2) Welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden. Wir empfehlen

1 besonders zu eröffnen ist, bauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen:

3)

Beka n nt mea ung. Betreffend; Den Herbst⸗Faselmarkt des landwirthschastlichen Bezirks⸗Vereins Friedberg. 5 1

Der diesjährige Herbst⸗Faselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks⸗Vereins Friedberg soll zu Friedberg Donnerstag den 26. Oetober dieses Jahres auf der Seewiese

A. Per a 5 5 1(früher Exercierplatz) abgehalten werden. W 5 Sämmtliche aufgetriebenen Fasel werden von einer durch uns zu bestellenden Commission gemustert und den Besitzern der als preiswürdig Nad chen, erkannten Thiere Geldprämien zugebilligt, zu welchem Behufe von dem landwirthschaftlichen Bezirks-Verein und der Stadt Friedberg entsprechende den Lob Beiträge zur Disposition gestellt sind. Die Prämiirung erfolgt ohne Ansehung, ob die Thiere im Kreise Friedberg und von dem Besitzer gezüchtet Wu. d. un; sind, oder nicht. Fasel, welche für die Gemeinden Dienste thun, und solche, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht om Platze, sind von der Preis⸗ bewerbung ausgeschlossen. Den Besitzern tauglich befundener, aber nicht prämiirter und nicht verkaufter Fasel wird auf Verlangen eine Wegvergütung pete ausgezahlt. Nicht genügend gefesselte und geführte Thiere, werden vom Platze weggewiesen. i t Es wird gebeten, alle Verkäufe dem am Platze anwesenden Großherzoglichen Bürgermeister von Friedberg anzuzeigen. deorz Wolf Il. Wir laden alle Landwirthe und sonstige Interessenten zum Besuche des Maͤrktes ein. 3 Friedberg den 17. October 1876. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg. 100 Dia p pe i ton Kr Deutsches Reich. VI. Concureng Eröffnungen. Erlerigt i eine] verständniß mit der Regierung abgelehnt, weil * a Darmstadt Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Bingen, Gehalt solches nicht den sonst üblichen Bestimmungen über

54 5 755 Das Großherzogliche Regier⸗ 1144 M. 29 Pf.; die Schulsecle zu Bodentod, Gehalt

erung..

ungsblatt Nr. 44 enthält:

1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

II. Bekanntmachung, die Abänderung der Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft betreffend.

III. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 16. Sept. den Dr. Fuhr aus Windhausen zum Assistenzart bei der akademischen chirurgischen Klinik zu ernennen; am 19. Sept. den auf die 1. Pfarrstelle zu Gießen prä. evang. Pfarrer Dr. Seel zu bestätigen; an dems. Tage dem evang. Pfarrer Köhler zu Ober-Beerbach die Pfarrstelle zu Steinbach zu übertragen; am 25. Sept. den Real⸗Lehrer zu Alsfeld, Spamer, zum Real-Lehrer in Gießen, den Lehrer zu Da rmstadt, Röder, zum Lehrer an dem Gymnasium zu Darmstadt, den provis. Realllehrer Schmidt aus Tübingen, zum Reallehrer in Bingen, den Schulamts-Asp. Weiß aus Hohenstadt zum Reallehrer zu Michelstadt, dem prov. Real⸗ lehrer Hilß, zum Reallehrer zu Michelstadt, den provis. Réal⸗ lehrer zu Friedberg, Claus, zum definitiven Lehrer, den Lehrer zu Friedberg, Weinel, zum Reallehrer daselbst, den Schulamts⸗Asp. Scheerer aus Borsdorf zum Lehrer an dem Gym nasium zu Gießen, sämmtliche Genannten unter Be lassung in ber Kategorie der Volksschullehrer, den Reallehrer Becker zu Michelstadt zum Neallehrer in Darmstadt, den in der Eigenschaft als Volksschullrer angestellten Seminarlehrer Süß zum Lehrer an dem Schullehrer Seminar zu Fried berg, den in der Eigenschaft als Volksschullehrer angestellten Seminarlehrer Ofenloch zum Lehrer au dem Schullehrer (Seminar zu Bensheim zu ernennen; am 28. Sept. dem Schullehrer Robrian zu Gau-Weinheim die 4. Schulstelle zu Alzey, dem Schullehrer Röder zu Framersheim die Schulstelle zu Kettenheim zu übertragen.

IV. Militärdienstnachricht. der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 1. Oet. den Premierlieutenant à la suite der Infanterie, Zernin, zum Hanpimann zu ernennen.

V. Dienstenthebung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allgnädigst geruht: am 28. Sept. den Schullehrer Seip zu Birklar von der ihm übertragenen Schulstelle zu Muschenheim zu entheben und auf seiner Schulstelle zu belassen. 17 a

9 Seine Königliche Hoheit

685 Mk. 73 Pf.; die Schulstelle zu Kaichen, Gehalt 771 Mk. 43 Pf.; die 2. Schulstelle zu Mühlheim, Gehalt 1114 M. 29 Pf.

Darmstadt, 16. October. Der Finanzaus⸗ schuß der zweiten Kammer hielt heute abermals eine Sitzung ab. Gegenstand seiner Berathung bildete die Vorlage der Staatsregierung, die Er richtung eines Justizgebäudes in Gießen betreffend.

Am 1. October richtete der Abgeordnete Stüber ein Schreiben an das Präsidium der zweiten Kammer, worin er anzeigte, daß sich Zweifel darüber erhoben hätten, ob seine allerdings mit Besoldungserhöhung verknüpfte Ernennung zum ersten Director des Hofgerichts zu Darmstadt eine Neuwahl erfordere. Er sei persönlich der Ansicht, daß eine Neuwahl geboten erscheine und werde sich deßhalb bis zur Entscheidung dieser Frage jeder Thätigkeit eines Kammermitglieds enthalten und bitte, daß das Präsidium einen Beschluß über die Frage veranlassen möge. Nach dem von dem Abg. Ellenberger über diesen Gegen- stand erstalteten Bericht ist der dritte Ausschuß der Ansicht, daß eine Neuwahl unzweifelhaft er

wolle sich dahin aussprechen, daß im 13. Wahl. bezirk der Provinz Starkenburg eine Neuwahl stattfinden müsse.

eins, dahin gehend, daß bei Pensionirung der Lehrer die Anschlags-Summe der Natural-Wohnung, bezw. die geleistete Wohnungs- Vergütung in das pen⸗ sionsfähige Gehalt miteingerechnet werde, im Ein-

forderlich ist und beantragt deshalb, die Kammer tra (Aushülfe und Zählverlust) Entschädigungen zu

Dienst⸗Wohnungen entspricht und außerdem da durch der Schullehrer-Pensions-Fonds dermaßen belastet würde, daß eine Aenderung seiner Dotation nothwendig wäre.

Das Finanzministerium richtete vor einiger Zeit an die Stände und zunächst an die zweite Kammer, die Proposition, ihre Zustimmung dazu zu ertheilen, daß zu besonderen einmaligen Ver⸗ gütungen an die mit der Umwechslung der Münzen süddeutscher Währung in Reichsmünzen beauftragten Kassebeamten der Betrag von 13,313 Mark aus den Ueberschüssen der Hauptstaatskasse ent- nommen werde. Namens des Finanzausschusses der zweiten Kammer hat der Abg. Theobald über diesen Gegenstand Bericht erstattet. Ganz in Uebereinstimmung mit dem Finanzministerium er- achtet der Ausschuß einerseits die Beamten ver⸗ pflichtet, sich vorübergehenden, mit außerordentlichen

Anstrengungen verbundenen, aber ihrem eigentlichen

Dienste nicht fremden Dienstgeschäften ohne beson⸗ dere Belohnung zu unterziehen, kann aber anderer- seits auch nur billig finden, daß den Beamten für die im Interesse des Dienstes gemachten außer- gewöhnlichen Ausgaben und für getragene Verluste

Theil werden. Das Finanzministerium will die Entschädigungen für die Distriktseinnehmereien und

Der Gesetzgebungs Ausschuß der zweiten Rentämter nach Abstufungen von 50, 75, 100, Kammer hal das Ansuchen des Landes- Lehrer-Ver⸗ 150, 225, 375 und 600 Mk., für die Oberein⸗

nehmereien, Hauptsteuerämter und Hauptstaatskasse aber mehr nach Pauschalsummen gewährt haben. Dem Finanzausschuß scheint eine Zumessung den Vorzug zu verdienen, welche als Regel den Betrag