Ausgabe 
19.9.1876
 
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111.

Oberhessischer Anzeiger.

a Die Petitzeil wird mit 11 Pfennig berechnet.

Dienstag den 19. September.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Amtlicher Theil. Betreffend: Den Zudrang mittelloser Deutscher nach Frankreich. Friedberg den 14. September 1876.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Wir lassen Ihnen nachstehendes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 6. September laufenden Jahres, zu Nr. M. d. J. 12230, zur Kenntnißnahme unter der Einladung zugehen, Personen Ihrer Gemeinden, die nach Frankreich überzusiedeln beabsichtigen sollten, nachdrück

lichst auf die Schwierigkeiten aufmerksam zu machen, welche ihrem dortigen Fortkommen entgegen stehen und daß dies geschehen, in Ihren Acten zu notiren. J. B. d. K.: Klietsch, Kreis ⸗Assessor. f

Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.

Nach neueren Mittheilungen ist die Einwanderung junger Deutschen nach Frankreich seit einiger Zeit wieder in Zunahme begriffen. Wir seben uns daher veranlaßt, Sie anzuweisen, den Inhalt unserer Ausschreiben vom 11. December 1872, zu Nr. M. d. J. 14902, und vom 10. Decem- ber 1874, zu Nr. M. d. J 14542 wiederholt in geeigneter Weise, namentlich durch die Kreisblätter zur allgemeinen Kenntniß zu bringen und insbesondere bei Ausstellung der Legitimationspapiere an die eine Uebersiedelung nach Frankreich beabsichtigenden Personen dieselben entsprechend zu belehren, insbesondere in denjenigen Gegenden, aus denen die deutsche Bevölkerung in Frankreich sich hauptsächlich ergänzt, die Angehörigen des Arbeiter standes, welche nach Frankreich überziehen wollen, sachgemäß zu verwarnen.

b St ac ck. Rautenbusch.

Betreffend: Die Einsendung der Waisenhausbüchsengelder für 1876. Friedberg den 16. September 1876.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 24. vorigen Monats erinnern wir die Säumigen an die sofortige Erledigung desselben. J. B. d. K.: Klietsch, Kreis ⸗Assessor.

Betreffend: Die Herbstübungen, bier Einsendung der Liquidationen für stattgefundene Leistungen. Friedberg am 17. September 1876. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Nachdem nunmehr die Herbstübungen beendet sind, sehen wir der alsbaldigen Einsendungen der Liquidationen über Fuhren, Fourage und Servis unter Beachtung des Gesetzes vom 13. Februar vorigen Jahres und der Instruttion vom 2. September vorigen Jahres die Naturalleistung für die

bewaffnete Macht im Frieden betreffend, Nr. 5 und 25 des Reichsgesetzblatts von 1875, entgegen. Die Liquidationen für nicht bezahlte Fuhren werden Sie auf das vorgeschriebene Formular, siehe die angezogene Instruction, aufstellen. Für Servis und Fourage kann das Formular von uns bezogen werden.

ber Hauptstaatskasse entnommen werde.

J. B. d. K.: Klietsch, Kreis ⸗Assessor.

Betreffend: Die Instruction für die Polizeidiener vom 4. Mai 1875.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

8 Tagen.

Betreffende Die Ausführung des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung.

Friedberg den 18. September 1876.

Wir erwarten die rücksiändigen Bürgermeisterei Berichte(siehe Ausschreiben vom 24. August laufenden Jahres, Kreisblatt Nr. 101) binnen e d

Klietsch, Kreis-⸗Assessor.

Friedberg den 13. September 1876.

Das Großherzogliche Landgericht Friedberg an die Großherzoglichen Standesbeamten des Landgerichtsbezirks Friedberg.

Das Großherzogliche

Ministerium der Justiz hat angeordnet, daß die in der Hofbuchdruckerei von E. Bekker in Darmstadt gedruckten Formularien

nach Format und Inhalt als Muster für die von Ihnen zu brauchenden Formularien, insoweit diese nicht vom Staate geliefert werden, dienen sollen,

daß es Ihnen jedoch gestattet sein soll, mit Genehmigung dertsbe Wir fordern Sie darum auf, binnen 8 Tagen je ein Exemplar der

zu verbrauchen. uns zur Einsicht einzusenden.

Aussichtsbehörde die bereits käuflich erworbenen, damit nicht übereinstimmenden Formularien in Ihrem Gebrauch befindlichen Formularien D. E. F. G. an

N

Der nächste Kram: und Viehmarkt zu Usingen findet nicht, wie durch einen Irrthum in verschiedenen Kalendern angegeben,

am 28. d. Mts., sondern am

statt. usingen den 12. September 1876.

Montag den 2. Detober

Königliches Amt.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Anton Steinhauer von Steinfurth wurde als Beischütz für diese Gemarkung ernannt und verpflichtet.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Finanzministerium hat unterm 6. d. M. an die zweite Kammer der Stände eine Vorlage gelangen lassen, welche das Ansinnen enthält, die Kammer möge ihre Zu stimmung dazu ertheilen, daß zu besonderen ein- maligen Vergütungen an die mit der Umwechslung ver Münzen süddeutscher Währung in Reichsmünzen beauftragten Großherzoglichen Kassebeamten der Betrag von 13,313 Mark aus den Ueberschüssen Die Vor- age wurde dem Finanzausschusse zur Berichter⸗ sattung überwiesen.

Der Lehrer an dem Gymnasium zu Gießen, Prof. Dr. Heinebach, und der Lehrer an dem Gymna sium zu Darmstadt, Prof. Dr. Zimmermann, wurden Beide auf Nachsuchen und unter Anerkennung ihrer Dienste sowie unter Verleihung des Ritter kreuzes I. Klasse des Philippsordens in den Ruhe- stand versetzt.

Nachdem der vierte Ausschuß den Antrag Dumont, die Entschädigung für Einquartierung der Truppen in Friedenszeiten, sowie den Antrag v. Rabenau, die Durchführung des Tit. VII. der Reichsverfassung über das Eisenbahnwesen betreffend, in Berathung genommen hat, wird am 22. ds.

auch der Gesetzgebungs-Ausschuß zusammentreten, um über die drei Entwürfe, betreffend die Gehalte der Volksschullehrer, den Bauplan der Stadt Mainz und die Eheverlöbnisse in den rechtsrheinischen Provinzen, sowie über den Antrag Möllinger und Genossen wegen Berücksichtigung der ganzen Ein kommensteuer bei Feststellung der Communalsteuern zu berathen.

Da der wegen seiner Renitenz gegen die neue Kirchenverfassung abgesetzte lutherische Pfarrer Kraus von Rothenberg gegen das Urtheil des hiesigen Hofgerichts, welches ihn wegen unbefugter Vornahme geistlicher Amtshandlungen mit einer