Donnerstag den 16. November. 136.
Oberhessischer An
zeiger.
N Die Petitzeil wird mit 11 Pfennig berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Beireffend: Die Ausstellung der Feldrügeregister.
Nach§ 5 d. der Verordnung vom 8. Februar 1842,
Amtlicher Theil.
Friedberg den 11. November 1876. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
betreffend die Abhaltung der Feldrügegerichte, sind die Ortspolizeibehörden gehalten,
die Angeschuldigten ortsweise d. h. unter den in alphabetischer Ordnung aufeinanderfolgenden Orten, wo sie wohnen, und in alphabetischer Reihenfolge
ihrer, der Angeschuldigten,
Namen in das Register einzutragen uud wenn ein und derselbe Denunciant in mehreren Posten vorkommen sollte,
sollen diese verschiedenen Posten unmittelbar hinter einander folgen. Gegen diese Vorschrift wird von Vielen von Ibnen gefehlt und hierdurch den Großherzoglichen Districts-Einnehmereien die Aussuchung der
Schuldner in den Hebregi Seiten derselben Anlaß gegeben hat.
Wir weisen Sie an, wie Aufstellung n
Betreffend: Den Schulbesuch von Seiten der jüdischen
stern, welche genau nach den Protokollen aufgestellt werden müssen, ganz unverhältnißmäßig erschwert,
Kinder an den Sabbatben und jüdischen Festtagen.
so
was zu Klagen von
der oben angeführten Vorschrift auf das Pünktlichste in Zukunft nachzukommen, Sie setzen sich sonst ernsteren Maßregeln euer Verzeichnisse, wenn die eingesandten derselben nicht entsprechen, aus.
Trapp.
Friedberg den 7. November 1876.
Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Sie wollen nachstehendes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern,
vom 31. October dieses Jahres, zu Nr. 14,455
nicht blos den L
Abtheilung für Schulangelegenheiten, in obigem Betreff ehrern und durch diese den israelitischen Schülern zur Kenntniß bringen, sondern
auch insbesondere die Vorstände der israelitischen Religionsgemeinde darauf aufmerksam machen, damit diese die betreffenden Eltern darnach bedeuten
und Schulstrafen über unerlaubte Versäumnisse verhütet werden.
Das Großberzogliche Ministerium des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, an die Großherzoglichen Directionen
der Realschulen, der Schullehrer-Seminarien Wir finden uns veranlaßt, ziehungsweise Schülerinnen an nachfolg
zweiten Tag nur während des Gottesdienstes.
f An den übrigen Festtagen, sowie an den gewöhnlichen Sabbathen(Samstagen) dagegen sind die Schülerinnen zum Besuche der Schulen verpflichtet, es sollen jedoch Diejenigen, deren Eltern es wünschen,
gehalten werden.
Sie wollen sich hiernach bemessen und beziehungsweise die betreffenden Lehrer un
In Gemäßheit der Instruetion vom 2. September 1875 zur Ausführun
Macht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreis maßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen:
Hafer M. 18.—.
Friedberg den 6. October 1876.
Trapp.
und der
ius
Beka nn t m a chung.
Heu M. 10.—.
Wir erwarten gewissenhafte Befolgung der darin gegebenen Vorschristen.
der Gymnasien,
Taubstummen-Anstalten, sowie an die Großherzoglichen Kreis⸗Schulcommissionen. mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern zu bestimmen, daß die jüdischen Schüler und be— enden Festtagen, falls dieselben in die Schulzeit fallen, vom Besuche der Schulen freizugeben sind, nämlich:
1) Ostern, einen Tag ganz, für den zweiten Tag nur während des Gottes dienstes;
8 2) Pfingsten, einen Tag ganz, für den zweiten Tag nur während des Gottesdienstes; 3) Neujahrefest, zwei Tage ganz; 4) Versöhnungsfest,
einen Tag ganz; 5) Laubhüttenfest, einen Tag ganz, für den
jüdischen Schüler und beziehungsweif an diesen Tagen nicht zum Schreiben ane
Schulvorstände entsprechend bedeuten.
Achenbach.
9 des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete e der nachbemerkten Artikel für den Monat September 1876 sich folgender⸗
Stroh M. 8—.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. o
Deutsches Reich. l N
Darmstadt. Das Großherzogliche Regier-
ungsblatt Nr. 47 enthält:
1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
II. Bekanntmachung, die Außercourssetzung der Zwei— thalerstücke und Eindrittelthalerstücke deutschen Gepräges! betreffend.
III. Ertheilung eines Erfindungspatentes.
IV. Ernennungen in Beziehung auf den Landtag.
V. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 4. October den Gymnasial-Lehrer Dr. Oswald zu Büdingen zum Eymnasial-Lehrer in Darmstadt zu ernennen; am 24. Oct. den auf die Schulstelle zu Wisselsheim präsentirten Schul- lehrer Pfannmüller zu Steinheim, den auf die 2. Schul— stelle zu Urberach präsentirten Schulverwalter Schömbs und den auf die Schulstelle zu Nieder-Kainsbach präsen— tlirten Schullehrer Götz zu Affböllerbach zu bestätigen; an demselben Tage den Kanzlisten Frank in Darm— stadt zum Kanzlei-Inspeclor zu ernennen; am 29. Oct. den auf die Schulstelle zu Muschenheim präsentirten Schulverwalter Hotz aus Hausen zu bestätigen; an demselben Tage dem Schulverwalter Sauerwein aus Schaafheim die 4. evang. Schulstelle zu Groß-Zimmern, dem Schullehrer Deiß zu Climbach die 1. Schulstelle zu Treis a. d. Lda. zu übertragen; am 31. Oct. den prov. Reallehrer Keilmann zu Mainz zum definitiven Lehrer, den prov. Turnlehrer Gehry an der Realschule zu Mainz zum Reallehrer, beide mit den Rechten eines Volksschul— lehrers, den Johannes Klinkerfuß zu Bad-Nauheim zum Brückengelderheber in Offenbach auf Widerruf zu ernennen.]
VI. Dienstenthebung. Seine Königliche Hobeit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 16. October den Schullehrer Zimmermann zu Lißberg auf Nachsuchen von der Uebernahme der Schulstelle zu Lang-Göns zu entheben.
VII. Ruhestandsversetzungen. Seine Königliche Hoheit
der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 4. Oct. den Brückengelderheber Schneider zu Worms, am 12. Oct. den Landgerichtsdiener Fischer zu Gießen unter Anerkenn— am 16. Oct. den Schullehrer Werner zu Mainz, am 24. Oct. den Schullehrer Schultheiß zu
ung seiner Dienste
Einartshausen am 31. Oct. den Förster Schnauber a. d. Winterstein, sämmtlich auf Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.
VIII. Concurrenz-Eröffnungen. Erledigt ist: die 3. Schulstelle zu Fürfeld, Gehalt 857 M. 43 Pf.; die evang. Schulstelle zu Weinheim, Gehalt 771 M.; die Stelle einer Lehrerin der französischen Sprache an der höheren Mädchenschule zu Gießen, Gehalt 1120 M.
Darmstadt. Am 4. November wurde der Gerichtsaecessist Dr. Struve zum Friedensrichter in Bingen ernannt. 0
— 13. Nov. Gestern fand im Großh. Re— sidenzschloß zu Ehren des Geburtstages der Prin- zessin Battenberg Familien« und Marschalltafel
statt, an welcher auch der Landgraf und die
Landgräfin von Hessen, welche am Nachmittag von Wiesbaden zum Besuche eingetroffen waren, Theil nahmen. Am Abend kehrte die Landgräfin
nach Witsbaden zurück, während der Landgraf hier übernachtete und heute an der im Kranich⸗ steiner Park veranstalteten Saajagd mit den Prinzen Alexander und Wilhelm Theil nahm. Das Fruͤh— stück nahmen die Herrschaften auf dem„Einsiedel“ ein. Prinz Alexander war auch in voriger Woche einige Tage in Oberhessen auf der Jagd bei Alsfeld. — 14. November. Im 13. Wahlbezirk der Provinz Starkenburg(Darmstadt- Groß-Gerau) wurde gestern an Stelle des aus der 2. Kammer ausgeschiedenen Geheimerath Stüber, Commerzien- rath Keller zu Bessungen zum Landtagsabgeordneten gewählt. Der Gesetzgebungsausschuß der zweiten Kammer tritt Samstag den 18. d. M. zusammen. Oegenstand seiner Berathung bildet unter Anderm der Antrag der Abg. Schroeder, Weber und Wedekind auf Abänderung des Gesetzes vom 23. April 1875 über das Besteuerungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Berichter— statter in dieser Angelegenheit ist der Abg. Conradi. Blödesheim bei Worms. In der am d. M. dahjer veranstalteten Versammlung evangelischer Einwohner erklärten 80 ihren Aus- tritt aus der evangelischen Landeskirche. Es ver— bleiben mit dem Geistlichen und Lehrer nur noch (vier evangelische Bürger in der Landeskirche.
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