Ausgabe 
16.9.1876
 
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Wchuler

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detrkanuchen,

Samstag den 16. September.

M. 110.

rhessischer Anzei

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Die Petitzeil wird mit 11 Pfennig berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

. b Amtlicher Theil. Generaloersammlung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen.

Die diesjährige ordentliche Generalversammlung des landw. Vereins von Oberbessen soll am Montag den 18. September d. J., Vor- mittags 11½ Uhr, zu Gießen im GasthausZum Einhorn abgehalten werden. Gegenstände der Verbandlungen werden sein:

1) Erstattung des statutenmäßigen Rechenschaftsberichtes.

2) Wahl des Präsidenten, Vicepräsidenten und Ausschusses für die

Periode 1877/79.

3) Wahl des nächstjährigen Versammlungsertes.

4) Die Frage: Wird die Einfuhr fremden Zuchtviehes und welcher

Racen gewünscht und soll dieselbe durch den Verein oder auf welche andere Weise bewirkt werden? Die Frage: Warum macht die Zusammenlegung der Grundstücke im Großberzogthum keine Fortschritte, während sie in andern Län dern, namentlich in Preußen, zum großen Theile durchgeführt ist? Welches sind die wirthschaftlichen Aufgaben der landwirthschaftlichen Körperschaften? f

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7) Auf welche Weise können die Landwirthe auf eine angemessene Regu⸗ lirung des Preises der land wirthschaftlichen Producte einwirken, namentlich in Zeiten, in welchen die Arbeitslöhne im Mißverhältniß zum Productivwerthe stehen?

Die Frage: Empfiehlt sich für Oberhessen die Gründung von Molkereigenossenschaften und in welcher Weise lassen sich dieselben in's Leben rufen?

Nach§ 33 der Statuten muß jedes Mitglied des Vereins, welches in der Versammlung einer Vortrag zu halten wünscht, diese Absicht vor Beginn derselben dem Präsidium zu erkennen geben; schriftliche Mittheil- ungen müssen mindestens einige Tage vor der Versammlung bei demselben eingereicht werden. Der Unterzeichnete ladet hiermit die Vereins mitglieder, sowte alle Freunde der Landwirthschaft zu dieser Versammlung ergebenst ein.

Friedelhausen am 20. August 1876. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen.

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4. Freiherr v. Nordeck zur Rabenau.

An die Großherzoglichen Ortsgerichte des Landgerichts- Bezirks Friedberg.

Betreffend: Zwangsversteigerungen.

Wir haben mehrfach wahrgenommen, daß die im§. 39 Absatz 2 der Ortsgerichts-Instruction auf Grund der Verordnung vom 21. Febr. 1812 für die erste Versteigerung von unbeweglichen Sachen be stimmten Termine nicht pünktlich eingehalten und durch ein solches die Ungültigkeit der Versteigerung bewirkendes gesetzwidriges Verfahren theils große Verzögerungen, theils unnöthige Kosten verursacht werden. Indem wir darum besonders hervorheben, daß die erste Bekanntmachung gleich nach Empfang der die Versteigerung anordnenden Verfügung, die zweite genau 14 Tage nach der ersten, die dritte genau 14 Tage nach der zweiten, und endlich die Versteigerung genau 14 Tage noch

der dritten Bekanntmachung erfolgen müssen, mithin diese Acte stets an den gleichnamigen Wochentagen von 14 zu 14 Tagen zu vollzieben sind, bedrohen wir etwaige weitere Verfehlungen gegen diese einfache Vorschrift mit sofortigem Ansatz einer ansehnlichen Ordnungsstrafe.

Sie haben dieses Ausschreiben in Ihren Generalacten vorzumerken und wie geschehen binnen 8 Tagen zu berichten.

Friedberg den 13. September 1876.

Großherzogliches Landgericht Friedberg. n

Beka n nt m a ch an g

Winter ⸗Ackerbauschule des

dandwirthschaftlichen

Vereins für die

Provinz Oberhessen betreffend.

Der Unterricht an der Ackerbauschule zu Friedberg beginnt am 2. November dieses Jahres, in zwei Abtheilungen. Derselbe ere streckt sich auf die Fortbildungsfächer, sowie besonders auf die ver⸗ schiedenen Zweige der Naturkunde und Landwirthschaftslehre. Außer zwei ständigen Lehrern und dem Vereins-Wiesenbau- meister unterrichten noch mehrere Hülfslehrer, so daß jedes Fach ent- sprechend vertreten ist.

Der Unterricht wird durch Besichtigung nahe gelegener Güter e., sowie durch zahlreiche Lehrmittel unterstützt. Jeden Abend von 79 Uhr sinden unter Aussicht eines Lehrers Wiederholungs- und Arbeitsstunden statt, und wird das Verhalten der Schüler in und außerhalb der Schule strenge überwacht. Aufnahmefähig sind junge Leute vom 14. Lebensjahre an, welche die in einer Volks-

schule erreichbaren Kenntnisse besitzen. Die neu Aufzunehmenden treten in die untere Abtheilung ein, oder, wenn sie die nöthigen Vorkenntnisse besitzen in die obere, welche von denjenigen Schülern gebildet wird, die im vorigen Jahre den unteren Cursus besucht haben.

Das Schulgeld beträgt für den oberen Cursus 35 Mark, für den unteren 45 Mark. Anmeldungen nimmt das unter- zeichnete Curatorium entgegen, welches auch zu jeder weiteren Aus- kunft gerne bereit ist.

Friedberg den 1. September 1876.

Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg. ab Dre Heu e. Klietsch. Geh. Regierungsrath. Dirigent der Anstalt. Kreis- Assessor.

Deutsches Reich.

Darmstadt Das Großherzogliche Regier- ungsblatt Nr. 42 enthält:

I. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

II. Bekanntmachung, den Maßstab der Situationsrisse bei Muthungen beneffend.

III. Bekannimachung, die Ausführung des Gesetzes vom 8. Januar 1876 über die Klassiftcation des Dienst einkommens der evangelischen Geistlichen betreffend.

IV. Verzeichniß der Vorlesungen und Uebungen an der Großherzoglichen polytechnischen Schule zu Darmstadt für das Smdienjahr 1876/77.

V. Bekanntmachung, die Erhebung einer nachträglichen Umlage der istaelitischen Religionsgemeinde Kestrich für 1876 beitessend.

VI. Ordensverleihungen.

VII. Erteilung von Erfinbungspatenten. 5

VIII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 15. August

Finanzen zu ernennen.

X. Dienstentlassungen.

Oppenheim die Lehrerstelle an der Schule zu Oppenheim zu übertragen; an demselben Tage den auf die Schulstelle zu Gronau präsentirten Schullehrer Schäser zu Zell zu beslätigen; am 21. Aug. den Protokollisten Schlosser zum Ministerial-Kanzletinspector

IX. Characterertheilungen.

Großherzog haben allergnädigst geruht: am 7. Aug. die Lehrerin zu Mainz, Charlotle Heinrich, auf Nachsuchen, am 21. Aug. den Schullehrer zu Wenings, Müller, auf! Habich zu Eberstadt; am 24. Juli der Schullehres Kold Nachsuchen, am 24. Aug. den Assistenzarzt zu Gießen, zu Holzhausen; an dems. Tage der Forstwart Rinner zu Dr. Wernher, auf Nachsuchen zu entlassen. ö 5 XI. Concurrenzeröffnungen. Erledigt ist: die 1. Schul? Wallerstädten;z am 6. Aug. der Landgerichts-Aktiuar Amend stelle zu Grünberg, Gehalt 1371 M. 43 Pi.; dem Stadt. zu Reinheim; am 7. Aug. der kvang. Pfarrer Külp zu vorstande zu Grünberg steht das Präsentatiousrecht zuz Rohrbach; am 11. Aug. der Geheime Ober⸗Bauralh eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Oppenheim, Dr. Breidert zu Darmstadt. Gehalt 1114 M. 28 Pf.; die 3. Schulstelle zu Nacken i heim, Gehalt 685 M. 71 Pf.; die 1. Schulstelle zu Raun⸗ heim, Gehalt 857 M. 14 Pf.; die Schulstelle zu Hassen- des

nungsvergütung; die evang. Pfarrstelle zu Ober-Ingelbeim, Gehalt 1860 M.;; die 2. Schulstelle zu Klein-Kroßgenburg, Gehalt 771 M. 43 Pf.; die 2. Mädchenschulstelle zu Alsseld, Gehalt 1286 M.(inel. Wohnungsvergütung)z dem Siadtwvorstande zu Alsfeld stebt das Präsentationsrecht zu; die 2. evang. Pfarrstelle zu Lich, Gebalt 2882 M.; dem Fürsten zu Solms, Lich steht das Präsentationerecht zu.

XII. Sterbesälle. Gestorben sind: am 2. Febr. der Kreisdiener Weilstein zu Büdingen; am 17. Juli der Schullehrer Volk zu Kelsterbach; am 19. Juli der Förster

bei dem Ministerium der

Seine Königliche Hoheit der

Wixhausen; am 2. Aug. der evang. Pfarrer Weimar zu

Darmstadt. Der seitherige Abgeordnete 11. Wahlbezirks der Provinz Oberhessen

dem Schulverwalter Wilhelm aus Nieder-Dieten die zweite Schulstelle zu Holzhausen v. d. H., dem Schullehrer Kissin ger zu Alsfeld die Lehrerstelle an ber Schule zu Lampertheim, dem Schulverwaller Minnich aus Wies-

roth, Gehalt 685 M. 71 Pf.; dem Fürsten zu Löwenstein- Wertheim Rosenberg steht das Präsentationsrecht zu; die Stelle eines Lehrers an der höheren Mädchenschule zu Gießen, Gehalt 1144 M. 29 Pf. nebst 180 M. Woh⸗

(Laubach Schotten), Pfarrer Schaub zu Ulrich⸗ stein, hat sein Mandat zur zweiten Kammer aus Rücksichten auf seine geschwächte Gesundheit nieder