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Donnerstag den 14. September. M. 109.
berhessischer Anzeiger.
Die Petitzeil wird mit 11 Pfennig berechnet.
Erscheint jeden
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden:
Nr. 19. Internationale Meterconvention. Seite 191.
Betreffend: Die Ausführung des Reglements über das bei Wildschaden einzuhaltende Verfahren. Friedberg am 12. September 1876. „ f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien mit Ausnahme von Dortelweil, Harheim, Massenheim und Nieder-Erlenbach.
5 Wir erinnern wiederholt an Erledigung unserer Verfügung vom 30. Juli dieses Jahres unter dem Anfügen, daß, wenn die Berichte nicht bis zum 25. dieses Monats einlangen, wir Wartboten zur Abholung absenden müßten. J. B. d. K.: Klietsch, Kreis ⸗Assessor.
Betreffend: Die im Großberzogthum Hessen gültige Jagdstrafgesetzgebung. Friedberg den 12. September 1876.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Der Großherzogliche Staatsanwaltsubstitut Herr Haller zu Michelstadt bat von seinem Werkchen über die Jagdstrafgesetzgebung im Groß- berzogthum eine zweite Auflage erscheinen lassen, welche durch Benutzung der deßfallsigen Actenzder Verwaltungsbehörden vermehrt und verbessert, auch zum Gebrauche der Bürgermeistereien sich eignet. Indem wir Sie auf dieses Werkchen aufmerksam machen, bemerken wir, daß der Preis für das Exemplar auf 1 Mark 25 Pfennig fesigesetzt ist und auf die Gemeindekasse angewiesen werden kann, und daß die hiesigen beiden Buchhandlungen Ihre Bestellungen vermitteln werden. J. B. d. K.: Klietsch, Kreis ⸗Assessor.
Betreffend: Die Herbstübungen der 21. Division im Kreise Friedberg. Friedberg den 13. September 1876. An die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 1) Tag der Beschädigung; 6. September laufenden Jahres, zu Nr. M. d. J. 12,400 zum Civil- 2) Name, Stand und Wohnort des beschädigten Grundeigenthümers; Commissär bei der, zur Feststellung der Vergütung für die durch die Feld- 3) Gegenstand der Entschadigung; dienstübungen der 41. und 42. Infanterie-Brigade bezw. der 21. Division 4) Flur und Parcellen-Nummer des beschädigten Grundstückes; vom 4. bis incl. 15. dieses Monats entstebenden Flurschäden für den Kreis 5) Flächeninhalt des beschädigten Grundstückes; Friedberg zu bildenden gemischten Commission ernannt, ersuche ich Sie, in 6) Größe der beschädigten Fläche; denjenigen Gemeinden, in deren Gemarkungen Flurbeschädigungen durch qu. 7) Nähere Angaben über das in Verlust gekommene Quantum an Truppenübungen entstanden sind oder noch entstehen, öffentlich bekannt Körnern, Rüben, Klee, Grummet c.; machen zu lassen, daß Flurbeschädigungen unverweilt bei Ihnen anzumelden 8) Betrag der Schadensforderung des beschädigten Grundbesitzers seien und daß an der beschädigten Crescenz, um den Schaden erkenn— nach Mark und Pfennig, und bar zu lassen, keinerlei Veränderungen vorgenommen werden dürfen. 9) Unterschrift des beschädigten Grundbesitzers; Hierbei füge ich noch an, daß die Anmeldungen in ein Verzeichniß und wollen Sie diese Verzeichnisse längstens bis zum 18. dieses Monats einzutragen seien, in dem folgende Spalten gebildet und ausgefüllt an mich einsenden, damit baldigst mit der Feststellung der Schäden be— sein müssen: gonnen werden kann. Klietsch, Kreis Assessor.
Betreffend: Die Ausführung des Reglements vom 6. August 1876 zum Schutze der Felder und Wiesen gegen; die Verbreitung der Kleeseide. Friedberg den 12. Sept. 1876.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Mit Bezug auf die Bestimmungen in Nr. 4, Absatz 2, des rubrieirten Reglements fordern win Sie zum alsbaldigen Berichte über das Auftreten der Kleeseide in Ihren bez. Gemarkungen auf. J Beide e
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß nach Beschluß III. Für den Bezirk Vilbel, bestehend aus den den Großherzog des Kreisausschusses des Kreises Friedberg vom 11. d. Mis. die Com- lichen Landgerichten Vilbel und Altenstadt angehörenden Gemark— mission zur Ueberwachung des Vollzugs des Reglements vom 6. August l. J. ungen des Kreises: zum Schutze der Felder und Wiesen gegen die Verbreitung der Kleeseide[ Kreisausschußmitglied Bürgermeister Jacobi aus Rodheim v. d. H., aus nachfolgenden Mitgliedern besteht: Kreisausschußmitglied Müller Andreas Ströbel aus Klein-Karben;
3 5 d daß dieselbe mit der Inspection der von der Kleeseide heimgesuchten I. Für den Kreis Friedberg, bestehend aus den den Groß⸗ un 5 g N
herzoglichen Landgerichten Bad- Nauheim, Friedberg und Hungen Gemarkungen bezw. Distrikten alsbald beginnen wird. a
angehörenden Gemarkungen des Kreises: 8 Die Großherzeglichen Bürgermeistereien werden hiernach alsbaldige Kreisausschußmitglied, Landwirth Friedrich Keil aus Melbach, ortsübliche Bekanntmachung erlassen.
Kreisabgeordneter, Landwirth Wilh. Kleeberger aus Södel. Friedberg den 12. September 1876.
II. Für den Bezirk Butzbach, bestehend aus den dem Großherzog⸗ Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
lichen Landgerichte Butzbach angehbrenden Gemarkungen des Kreises: J. B. d. K.: Kreisausschußmitglied Johannes Diehl J. aus Münzenberg, Klietsch, Kreis⸗Assessor. Pachter Friedrich Karl Kammer aus Gambach.
Bekanntmachung.
Wir machen hiermit zum Bemessen der Interessenten darauf aufmerksam, daß nach 8 16 des Gesetzes über Naturalleistung für die bewaffnete Macht im Frieden, vom 13. Februar 1875,(ef. Reichsgesetzblatt Nr. 5 von 1875) Ansprüche auf Vergütung für Vorspannleistungen und Flurbe. schädigungen, welche aus Anlaß der diesjährigen Feld dienstübungen der 41. und 42. Infanterie-Brigaden bezw. der 21. Division im Kreise Friedberg entstanden sind oder noch entstehen, der betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei innerhalb 4 Wochen nach dem Eintritt der fraglichen Leistungen bezw. Beschädigungen um so gewisser anzumelden sind, als nach Ablauf dieser Frist solche Ansprüche erlöschen. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien, von deren Gemeindeangehörigen Vorspanndienste geleistet wurden oder in deren Gemarkungen Felddienstübungen stattfanden bezw. noch stattfinden, werden dies alsbald ortsüblich publiciren lassen, auch eine Abschrift in den Publicationskasten heften, und den Tag der Bekanntmachung an die unterzeichnete
Behörde berichten.
Friedberg am 13. September 1876. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
J. B. d. K.: Klietsch, Kreis-⸗Assessor.


