Ausgabe 
13.1.1876
 
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llablen

1876.

Donnerstag den 13. Januar.

M. 6.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Kreisblatt für den Artis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die von der Sparkasse zu Vilbel Mathildenstift pro 1875 ausgesetzten Summen

zu gemtinnützigen Zwecken.

Friedberg am 12. Januar 1876.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des vorhinigen Kreises Vilbel.

Das in rubro genannte Mathildenstift hat pro 1875 die Summe von 857 Mark vorgesehen, welche an brave Dienstboten als Prämien gegeben werden sollen, die erweislichermaßen bis zum 1. Januar 1876 beisein und derselben Herrschaftetreu und gewissenbaft gedient und bei letzterer außer ihrem Lohn Kost und Wohnung erhalten haben. Sie wollen dies in Ihren Gemeinden zur Kenntniß bringen und die einlaufenden Anmeldungen mit den nöthigen Zeugnissen versehen wobei Sie sich an die genannten Erfordernisse genau halten werden unfehlbar bis zum 20. dieses Monats hierher einschicken.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Anstellung von Bezirksbauaussehern im Kreise Friedberg. Im Kreise Friedberg ist die Stelle eines Bezirks bauaufsehers zu besetzen. Das Einkommen besteht jährlich in der fixen Summe von 1500 Mark,

wogegen ein Bezug von Diäten, Burkaukosten und dergleichen nicht gestattet ist. wollen ihren deßfallsigen Gesuchen die Zeugnisse über etwai

Friedberg den 5. Januar 1876.

Bekanntmachung,

.

Diejenigen, welche sich um diese Stelle zu bewerben beabsichtigen, ge schon bestandene Prüfungen, Leistungen 1c. und ihr sittliches Verhalten anschließtu.

Großberzogliches Kreisamt Friedberg. Trap p.

betreffend den einjährig freiwilligen Militärdienst.

Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige essen nach§§ 23 und 24 der Ersatz- Ordnung vom 28 September 1875(Reg.- Blatt Nr. 35 von 1875) gestellungspflichtig sind, werden auf die in den§§ 89 und 91 der Ersatz-Ordnurg enthaltenen, nachstehend im Auszuge mitgetheilten, Bestimmungen aufmerksam gemacht, mit dem Anfügen, daß die Bestimm- einjährig

dienen wollen und im Großherzogthum H

ungen über die Pflichten der zum Dienst Berechtigten und die Meldung in den§§ 93 und 94 l. c. enthalten sind. Ueber die Anforderungen, welche an Aufschluß. § 89.

17. Lebensjahr nachgesucht werden.

erbringen.

2) Die Berechtigung wird bel derjenigen Prüfungs-Commissien nachgesucht, in (§ 23 une 24).

deten Bezirk der Wehrpflichtige gestelungepflichsig ist. 3) Wer die Berechtigung nach suchen well, bar sich

neten Präsungs Commission spätestens bie zum 1. Februar des ersten Militärpflicht⸗ gen: a. ein Geburtszeugniß;

jahrts schrisuich zu melden. Dieser Meldung find deizufü d. ein En willigungs⸗Attest des Valcte eder Vormundes Lereitwillipkeim und Fäbigkeit, den Freiwilligen Dienstzein zu bekleiden, auezurüssen und zu verpflegen; e.

welches für Zöglinge von höberen Schulen(Eymnasien, Realschulen, Progymnasien und böberen Bürgerschulen) zusch den Director ger Lehraustalt, für alle übrigen jungen

Leute durch die Polizei Obrigkeit eder ihre vorgesetzte D Säümmiliche Papiere sind im Original eimureichen. 4) Außerdem bleib: die wissenschaftliche Besäbigung

die werden ic. gibt die Prüsungs-Ordnung(Anlage 2 zur Ersatz-Ordnung) Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften oder ver v.

Nachsuchung der Berechtigung.

1) Die Bercchügung zum anjäaprig freiwilligen Dienn darf nicht ver vollendetem Der Nachweis derselben ist bei Verlust des An⸗ rechte päustens bis zum ersten April des ersten Militärpflichtjahres(§ 20, 2) zu

während einer

um Zulassung

freiwilligen zum Dienstantritt] die Prüfung stattfindet Ladung erfolgt nicht.

Prüfenden

zu gestellt

bei der unter Nr. 2 bezeich⸗(unlage 2, 8 1) 18*

beizufügen.

§ 91.

mit der E UHärung über die 1) Wer

einjäortgen activen ein Unbescholtenbeitszeugniß,

ienstbehörde auszustellen ist.

für den einjährig freiwilligen[angebracht werden.

späteter Einreichung der Gesuche, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden, bezw. der Berechtigungsschein nicht verlieben werden. Für die in nächsten Frübjahr stattfindende Prüfung sind die Gesucht

spätestens bie zum 1. Februar 1876 bei der unterzeichneten Prüsungs Commission tinzureichen. Bezüglich des Prüfungstermine, sowie des Locals, worin

erfolgt weitere Bekanntmachung. Eine sxytielle

Darmstadt den 14. December 1875. Großh. Prüfungs⸗Commission für einjäbrig Freiwillige. Marquard, Reg.⸗RNath.

Dienst noch nachzuweisen. Dies kann entweder durch Beibringung ven Schul⸗Ztuguissen oder durch Ablegung einer Prüsung vor der Präsungs-Commission gescheben.

5. Der Meldung bei der Prüsungs⸗Commission find daher entweder die Schul⸗ Zeugnisse, durch welche die wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen werden kann(8 90) beizufügen, oder Bes ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung aus⸗ zusprechen. Die Einteichung der Zeugnisse darf dis zu dem unter Nr. 1 genannten äußersten Termin ausgesetzt werden. ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen der sich Meldende geprüft ein will. Auch hal der sich Meldende einen selbst geschriedenen Lebenslau

In dem Gesuche um Zulassung zur Prüfung

Nachweis der wissenschaftlichen Befühigung durch Prüfung.

1 die wissenschaftiiche Vesangung für den einjahtig stewwilligen Oienst durch eine Prüfung nachweisen will, bat fich auf Vorladung der Prüsungs⸗Commission persönlich im Prüfungstermin einzufinden.

a 2) Alljäbrlich finden zwei Prüfungen Katt, die eine im Frübjabr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüsung muß für die Frübjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August

Deutsches Reich.

Darmstadt. Am 3. Januar wurde dem Steuercommissär Süffert zu Ober-Ingelbelm in gleicher Diensteigenschaft das Steuercommissariat Gießen übertragen und der Steuercontroleur Krauß zu Offenbach zun Steuercomm'ssär ir Ober⸗Ingelbeim ernannt..

Prinz Heinrich von Hessen und bei Rbein, kgl. preuß. Generalmajor und Commandeur der 14. Cavolerie-Brigade, ist in gleicher Eigenschaft zu det 16. Cavalerie-Brigade versetzt worden.

Post-Personalnachrichten. Angestellt sind: Die Postamts- Assistenten Albrecht, Backe und Braesickk in Mainz, sowie der Postamts Assistent Wolffgramm in Bingen als Post-Seerctäre, der Postamte Assistent Salzmann in Darmstadt als Bürkau-Assistent bel der Kaiserlichen Ober-Post⸗ Direction, der Pestamts- Assistent Leister bei dem Kaiserlichen Postamt in Lauterbach, Großb. Hessen, und der Postamts-Assistent Jähne bei dem Kaiser

lichen Postamt in Bingen. Ernannt ist: der Post⸗ gehülfe Kleinschmidt in Lampertheim zum Postamts- Assistenten. Versetzt sind: der Postseeretär Hiemenz

von Mainz nach Stettin, der Postpraktikant Schad von Berlin nach Mainz, die Postamts-Assistenten Nanz von Lauterbach, Großh Hessen, nach Gießen, Schneider von Bingen nach Lauterbach, Großb. Hessen, Spilger von Vilbel nach Berlin, Kleiß von Lindenfels nach Stettin, Loos von Mainz nach Berlin. Entlassen sind: Der Posteleve Linck in Bingen und der Postgehülse Diegel in Mainz. 1 Worms, 7. Jan. DieNeue Wormser Ztg. schreibt:In der heutigen Bezirksgerichts Sitzung zu Alzey wurde unser verantwortlicher Redacteur J. A. Becker wegen Beleidigung des Prinzen Ludwig von Hessen in eine einmonatliche Festungshaft verurtheilt. Die gegen den Mitverleger unserte Blattes, C. Schäfer, erhobene Anklage in gleicher Sache wurde s. 3, fallen gelassen.

Berlin. Der Botschafter Prinz Reuß, welchem das Verfahren des Amsterdamer Arztes

auch diesmal wieder geholsen hat, ist dier ein von Mainz nach Worms, der Postpraktikant Beck,

Nach einem Weimar wird derselbe burg zur Ueberreichung seines Abberufungs⸗- schreibens begeben. Mitte dieses Monats wird General v. Schweinitz, der zum Nachfolger des Prinzen Reuß designirt ist, seine neue Stellung antreten.

Einer in Madrid eingelaufenen ofsieiellen Depesche zufolge haben spanische Kriegsschiffe im Sulu Archipel innerhalb des vos Spanien in Blocadezustaud erklärten Gebiktes ein unter deut scher Flagge segelndes und Kriegscontrebande sübrendes Schiff aufgebracht und vor das Prisen- gericht geführt. Wegen ähnlicher Aufbefngung deutscher Schiffe in jenen Gewässern bat Spanien, wle erinnerlich, schon in zwei Fällen Genugtbuung, beziehentlich Schadenersatz leisten müssen.

getroffen. kurzen Aufenthalt in

sich nach St. Beters-