Ausgabe 
9.11.1876
 
Einzelbild herunterladen

mn n Fried g Mieder bel

*

8

Spiel, N 6 Sauptfiagen, teressen in

Sede 25.

. b den Badnbose.

wahl

91 Serttt Möbeln,

nel,

Aulicht Bet . Tviegel, Kleider Daten und Iich Ku bis zu des 1 dt btrsc tdersin e Nobrsefel un ur Ar 5 n een in küren 1 80 tntt. 2 lfaser 7 nile

Rückstande sind, dafür,

besucht.

Donnerstag den 9. November.

M. 133.

er Anzeiger.

g Die Petitzeil wird mit 11 Pfennig berechnet.

Rreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

3 Betreffend: Den Grenzgang der Feldgeschwornen im Jahre 1876.

8 Wir tragen Ihnen auf, für die Feldgeschwornen vom 23. Bescheinigung der Feldgeschwornen,

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Unterhaltung der Ortsstraßen und Vicinalwege. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Nach unseren Wahrnehmungen ist an vielen Orten das Material zum Eindecken der Ortsstraßen und Vicinalwege, das bei anhaltend feuchtem

Wetter eintreten muß,

f Friedberg den 6. November 1876. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

binnen 8 Tagen die Verzeichnisse der von den Feldgeschwornen bei ihrem nach Vorschrift des§ 20 der Instruction Februar 1833 vorgenommenen Rundgange aufgefundenen, fehlenden oder schadhaften Steine uns vorzulegen oder daß alle Gewannen in Ordnung befunden worden sind, an uns einzusenden.

Trapp.

Friedberg den 6. November 1876.

theilweise noch nicht angefahren, theilweise noch nicht klein geschlagen; sorgen daher diejenigen von Ihnen, die hiermit noch im n daß die Unternehmer resp. Steigerer sofort ihre Verpflichtungen nachkommen, und ordnen Sie, wenn diese nicht ohne Ver zug Folge leisten, nach den Steigbedingungen das Weitere an. Was außerdem zur Unterhaltung der Ortsstraßen und Vicinalwege nöthig ist, ent nehmen Sie aus der Instruction vom 11. Juli 1838, Regierungsblatt Nr. 27 von 1838, Seite 328.

Tir a p p

An die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden des früheren Kreises Vilbel, die dem dortigen Mathilden

stift beigetreten sind.

Nach einer Mittheilung des Verwaltungsraths des Mathildenstists des früheren Kreises Vilbel findet Donnerstag den 80. laufenden

Monats, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause zu Vilbel die Generalversammlung dieser Sparkasse statt.

Ich mache Sie hierauf noch besonders in der Erwartung, daß Sie und andere Mitglieder des Stistes sich an dieser Versammlung betheiligen,

aufmerksam. Friedberg am 6. October 1876.

Trapp, Geheimer Regierungsrath.

Deutsches Reich. Darmstadt. Militärnachricht. Dr. Jakob, Assist.⸗Arzt 2. Kl. der Marine-Res. vom 2. Bat. (Worms) 4. Großh. Landw.⸗Regts. Nr. 118, wurde zum Assist.⸗Arzt 1. Kl. der Marine-Res. befördert. Superintendent Linß erklärt in einer an

mehrere Zeitungen gelangten Zuschrift eine An-

gabe, daß er die Dekane angewiesen habe, dafür Sorge zu tragen, daß in den betreffenden Kirchen Gemeinde- Vertretungen Nichts verhandelt werde, was nicht zu deren Competenz gehöre, insbesondere nicht die Frage wegen Verstärkung des Laien Elements in den Synoden, für unwahr.

Sicherem Vernehmen nach liegt es in der Absicht einer Anzahl von Landtags-Abgeordneten, einen Gesetz-Entwurf über Aufhebung der Ver- ordnung vom 29. Juli 1791 wegen zwangsweiser Abtretung benöthigter Plätze zum Neubau von Häusern einzubringen. Es handelt sich bei dieser Verordnung um Normen, die sich längst überlebt haben und deshalb je eher je besser aufgehoben werden. Die Abtretung von Grund ⸗Eigenthum zu öffentlichen Zwecken bleibt durch die Aufhebung jener Normen völlig unberührt.

Worms, 5. Nov. Eine heute hier abge haltene Versammlung Deleglrter rheinbessischer und starkenburgischer evangelischer Gemeinden war von etwa 80 Vertretern, meistens Orts-Vorständen, Aus den Berichten ergab sich zunächst, daß die Massen⸗ Austritte aus dem Verband der evangelischen Landes Kirche im Zunehmen sind, und daß in einer großen Anzahl von Gemeinden die betreffende Erklärung bereits unterzeichnet ist, oder in den nächsten Tagen unterzeichnet wird. Eine lebhafte Discussion über die gesetzlichen Folgen dieses Austritts führte zu dem Beschluß, sofort auf Grund des evangelischen Bekenntnisses die GemeindeFreier Protestanten zu bilden, um den aus der Landes-Kirche Ausgetretenen den zesetzlich notwendigen Anschluß an eine andere organisirte Religions-Genossenschast zu bieten. Aus- vrücklich wurde hervorgehoben, daß nicht ein Be enntniß⸗Wechsel, sondern nur die Loelösung von zer hlerarchischen Organisation der Landes⸗Kirche

aus den bekannten Gründen beabsichtigt sei.

Berlin, 6. Nov. Reichstag. Dem Reichs- tage ging heute eine Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundesraths zu den Abänderungs- Anträgen der Reichsjustiz-Commission zu den großen Justiz- Gesetzen zu. In vielen Punkten ist den Ab änderungs- Anträgen der Commission stattgegeben worden, besonders in der Strafproceß Ordnung und der Einfügung des Rechts-Mittels der Be rufung gegen Urtheile der Schöffengerichte; dagegen wird u. A. mit Bezug auf die Handelsgerichte an einer Wiederherstellung der Regierungs-Vorlage festgehalten. Der Antrag auf Ueberweisung des Preßvergehens an Schwurgerichte wurde abgelehnt. Der Reichstag nahm ferner in dritter Lesung den Auslieferungs⸗ Vertrag zwischen Deutschland und Luxemburg an, verwies das in erster Lesung be

rathene Gesetz über die Untersuchung von See

Unfällen an eine Commission von 14 Mitgliedern und genehmigte sodann in erster und zweiter Lesung die Verordnung wegen Abänderung des Gesetzes vom 24. Januar 1873, betreffend die Bezirks- Verwaltungen, Kreis Vertretungen und Wahlen zu den Gemeinderäthen in Elsaß-Loth- ringen. rathung des Etats sprach Jörg, gelegentlich der Ansätze für das auswärtige Amt, über den diploma tischen Ausschuß des Bundesraths und die orien- talische Frage. Ihm gegenüber erklärte Staats- minister von Bülow: Die Regierung könne in diesem Augenblick unmöglich über noch schwebende Fragen Auskunft geben.Sie kennen die Politik des Kaisers, eine Politik des Friedens, eine Politik, die es von sich weist, in fremde Dinge einzugreifen. Die bisherige Entwickelung der Dinge in der Türkei berührte uns nicht unmittelbar, wird uns unmittelbar so bold nicht berühren. Angesichts des Waffenstillstandes können wir der Zukunft ruhig entgegensehen. Die Politik Deutschlands zu allen befreundeten Mächten basirt auf Freundschaft, Achtung und Vertrauen; das bekunden alle bis herigen Verhandlungen. Diese Stellung wird die Regierung wie bisher bewahren, wenn die Nation und deren Vertreter der Regierung mit vollem Vertrauen gegenüberstehen. Die Regierung wird der Volksvertretung die nothwendige Mittheilung

Bei der nunmehr folgenden zweiten Be-

über die Sachlage nicht vorenthalten. Die Politik Deutschlands ist stets eine friedliche; Deutschland wird immer ein Bollwerk des Friedens bleiben, und dieses Bollwerk wird so fest sein, daß wir das Vertrauen der Volksvertreter beanspruchen können und verdienen.(Beifall.) Auf die Er⸗ klärung des Ministers solgte eine kurze, von Lasker, Graf Betbush⸗ Hue, Windthorst(Meppen), Braun und Beseler geführte Debatte. Hierauf wurde der Etat des auswärtigen Amts und der Militäretat, mit Ausnahme der Positionen bezüglich der sächsi⸗ schen Militär⸗Etablissements, welche an die Budget Commission verwiesen wurden, genehmigt. 7. Nov. In der Berathung über die geschäftliche Behandlung der Justizvorlagen überreicht der Vor sitzende der Justizeommission einen Antrag auf Ueberweisung aller rein technischen Differenzen an die Commisston, dagegen sollen die politischen und alle anderen wichtigen Punkte durch das Plenum berathen werden, unter letzteren namentlich die Zusammensetzung der Competenzgerichte, Verweis ung der Preßvergehen an Schwurgerichte, Dauer der Gerichtsferien, Zeugnißzwang bei Preßvergehen, Verfahren bei Beamtenvergehen, die Anheimstellung an die Geschwornen mildernde Umstände anzu nehmen. Der Justizminister Leonhardt erklärt sich mit dem Antrag im Allgemeinen einverstanden, hält aber auch die sofortige Berathung der Fragen über die Handelsgerichte, staatsrechtlichen Garan tien für das Richteramt, ferner über die von der Commission beantragten Bestimmungen über die Rechtsanwaltschaft, welche die Regierungen durch besondere Gesetze zu regeln beabsichtigen, sowie über die anderen Punkte, über welche man in der Commission selbst verschiedener Meinung set, durch das Plenum für geboten. Nach längerer Debatte wird der Antrag Wehrenpfennigs ange- nommen. Sämmtliche Bundesrathsbeschlüsse wer den der Commission mit der Maßgabe überwiesen, daß sie die einzelnen Punkte derselben auch ohne vorgängige Berathung vor das Plenum bringen kann. Bei der hierauf folgenden zweiten Be- rathung des Etats werden die noch übrigen Positionen für das Reichskanzleramt, serner die Ansätze für das Justizamt, die Verwaltung der