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1876.
Dienstag den 7. November.
M. 132.
Oberhessischer Anzeiger.
Die Petitzeil wird mit 11 Pfennig berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil. Bir doi etiam g.
In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat October 1876 sich folgender- maßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen:
Hafer M. 19.—.
Friedberg den 4. November 1876.
Heu M. 10.—.
Stroh M. 12.—.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Großherzogliche Regier- ungsblatt Nr. 46 enthält:
I. Verordnung, die Vorbereitung zum Staatsdienste im Jufliz und Verwaltungsfache betreffend.
II. Bekanntmachung, die Beslätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
III. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
IV. Bekanntmachung, die Erhebung der Umlagen in Erbach für 1876 betreffend.
V. Abwesenheitserklärung.
VI. Ordeneverleihungen.
VII. Namens veränderungen.
VIII. Diensinachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 2. Oct. dem evang. Müprediger Rockel zu Ober⸗Ofleiden die Pfarrstelle zu Walletnhausen, dem evang. Pfarrer Kraus zu Ilbes⸗ dausen die Pfarrstelle zu Bisses zu übertragen; am 7. Oci. der Schulverwalterin Cellarius aus Butzbach eine Lehrerrinnen— delle zu Offenbach zu übertragen; am 9. Oct. dem Schul⸗ verwalter Siegler aus Bürstadt die 2. Schulstelle zu Heusenfamm, dem Schullehrer Lislmann zu Feldkrücken die Schulftelle zu Malchen, am 10. Oct. dem evang. Kandidasen Heyer aus Trebur die Pfarrstelle zu Nieder⸗ Beerbach, am 11. Oct. dem Schulvetrwalter Kellermann aus Oder ⸗Hilbersheim die 2. Schulstelle daselbst, am 12. Oct. dem Lehrer Werner an der Realschule zu Gießen eine Lehrerftelle an der Stadiknabenschule zu Darmstadt, am 14. Oct. dem Schulverwalter Fleck aus Fürstengrund die 3. Schulstelle zu Bischofsheim zu überiragen; den Schullehrer Winter zu Momart von der Schulfielle zu Sandlofs zu entheben und ihm die Schulstelle zu Schlechten⸗ wegen, am 16. Oct. dem Schullehrer Koch zu Ilbeshausen die 2. Schulstelle zu Groß Linden, dem Schulamts⸗Aspi⸗ ranten Mann von Flonheim die 2. Schulstelle zu Lang⸗ Göons zu übertragen; an dems. Tage den Kreisarzt zu Hirschhorn, Dr. Langheinz, zum Kreisarzt zu Erbach zu ernennen. n
IX. Concurrenzeröffnungen. Erlebigt ist: die 4. evang. Schulflelle zu Bürgel, Gehalt 942 M. 88 Pf.; die Schul⸗ flelle zu Sickenhosen, Gehalt 857 M. 14 Pf.; die Schul⸗ stelle zu Höllerbach, Gehalt 685 M. 71 Pf. Dem Fürsten zu Löwenstein⸗Werthheim⸗Rosenberg und dem Grafen zu Erbach⸗Schöuberg sieht das Präsentalionsrecht zu; die 6. Schulstelle zu Weisenau, Gehalt 943 M.; die evang. Pfarrsielle zu Ober⸗Mossau, Gehalt 1284 M. Das Präsentationsrecht steht dem Grasen zu Erbach⸗Fürstenau zu; die 1. evang. Schulstelle zu Lindenfels, Gehalt 857 M.
14 Pf.; die Schulstelle zu Waschenbach, Gehalt 685 M. 71 P.; die 4. 5 Schulstelle zu Bieber, Gebalt 700 M.; eine Lehrerstelle an der kalh. Schule zu Bingen, Gehalt 1114 M. 28 Pf., welcher sich bis zu 2057 M. 15 Pf. erhöhen kann; die 2. Schulstelle zu Horrweiler, Gehalt 685 M. 71 Pf.
X. Sterbesälle.
Gestorben sind: am 8. Mai der Regierungsrath Müller zu Mainz; am 6. Sept. der Hof⸗ bauausseher Scheerer zu Darmstabt; am 8. Sept. der Lehrer Huth zu Darmstadt; am 21. Sept. der Oberförster Stillgebauer zu Lißberg; am 6. Oct. der Kreisbauausseher Jockel zu Alsfeld; am 7. Oct. der kath. Pfarrer Wieder⸗ ssein zu Mainz; am 9. Oct. der evang. Pfarrer Wüst zu Bobenhausen; am 12. Oct. der Calculator Kohlermann zu Darmsladrz am 15. Oct. der Obersteuercontroleur
Amend zu Mainz. b Darmstadt. Nach einer officiellen Ueber—
sicht in Betreff der Versuche bezüglich des Aus. schlages der evangelischen Kirchen Steuer bei Zugrundelegung verschiedener Normen beträgt der gegenwärtige Ausschlag auf die Gewerber, Grund ⸗ und halben Einkommen Steuer ⸗Capitalien in Starkenburg 579,200 fl. an Gewerbe Steuer, 2,274,827 fl. an Grundsteuer und 1,295,153 fl. an halber Einkommensteuer; in Oberhessen an
Gewerbe Steuer 350,157 fl., an Grund Steuer 2,618,455 fl. und an halber Einkommen Steuer 899,053 fl., in Rheinhessen an Gewerbe Steuer 375,679 fl., an Grund Steuer 2,005,343 fl. und an halber Einkommen Steuer 755,905 fl. Die Summe der Steuer Capitalien ergibt für Starkenburg 4,149,181 fl., für Oberhessen 3,867,666 fl., für Rheinhessen 3,136,925 fl., für das ganze Großherzogthum 11,153,773 fl. Bei einem Jahres-Coesficienten von M. 0,03 auf 1 fl. Steuer Capital entfallen an jährlicher Kirchen⸗ Steuer auf Starkenburg Mk. 124,475.44, auf Oberbessen Mk. 116,029.98, auf Rheinhessen Mk. 94,107.77, auf das ganze Großherzogthum Mk. 334,613.19. Bei einem eventuellen Ausschlag auf die Gewerbe-, Grund- und ganzen Einkommen- Steuer Capitalien würde entfallen auf Starkenburg ein Gesammt⸗Steuer-⸗Capital von Mk. 5,444,334, auf Oberhessen Mk. 4,766,719, auf Rheinhessen Mk. 3,892,830, auf das ganze Großherzogthum Mk. 14,103,885 mit einem Jahres ⸗Coefficienten von Mk. 0,0237248 auf 1 fl. Steuer ⸗ Capital. Die jährliche Kirchen Steuer würde betragen für Starkenburg Mk. 129,166, für Oberbessen Mk. 113,089.91, für Rheinhessen Mk. 92,356.98, für das ganze Großherzogthum Mk. 334,613.19. Der eventuelle Ausschlag einzig und allein auf das Einkommen Steuer Capital würde ergeben als Gesammt- Steuer Capital in Starkenburg Mk. 2,590,307, in Oberhessen Mk. 1,798,107, in Rheinhessen Mk. 1,511,810, im ganzen Groß⸗ herzogthum Mk. 5,900,225, einen Jahres⸗Coeffi. cient auf 1 fl. Steuer⸗Capital von M. 0,0567119 und eine jährliche Kirchensteuer für Starkenburg von Mk. 146,901.55, für Oberhessen von Mk. 101,974,4, für Rheinhessen von Mk. 85,737.60, für das Großherzogthum von Mk. 334,613.19,
Darmstadt. Der Kaiser hat den Präsidenten des Oberappellations Gerichts Dr. Zentgraf zum Präsidenten der kaiserlichen Diseiplinar-Kammer dahier und die Oberoppellationsräthe Dr. Hallwachs und Dr. Kleinschmidt, sowie den Militär-Inten⸗ danturassessor Welter zu Mitgliedern der Disci⸗ plinarkammer, sämmtlich für die Dauer des zur Zeit von ihnen bekleideten Staats- resp. Reichs: amts ernannt.
— Das Ministerium hat verfügt, daß die Lehrer Taggebühren als Ersatz für Reisekosten er- halken sollen, wenn sie in Folge Aufforderung der Kreis⸗Schulcommission Lehrer Conferenzen außer- halb ihres Wohnorts beiwohnen. Diese Tagge bühren müssen in gleicher Weise wie die Reise— kosten der Ortsschulvorstände als Bedürfniß der öffentlichen Volksschulen von der betreffenden Ge- meindekasse getragen werden; sofern nicht Lehrer an solchen Confessionsschulen in Frage stehen, welche unter Art. 6 des Gesetzes vom 16. Juni 1874 fallen. Die Taggebühren sind in derselben Höhe festzusetzen, wie die der Mitglieder der Schulvorstände, bezw. der Mitglieder der Stadt— verordneten-Versammlung und des Gemeinderathes.
— In der Kürze wird die zweite Kammer wieder zusammentreten, um noch eine Reihe rück⸗ ständiger Angelegenheiten zu erledigen. Es dreht sich hierbei namentlich um das Gesetz wegen der Lehrergehalte, das Leichengesetz, den Entwurf wegen Besteuerung der Wanderlager, das Gesetz wegen der Verlöbnisse in Starkenburg und Oberhessen und den Antrag der Abgg. Möllinger und Ge⸗ nossen wegen Zuziehung des ganzen Einkommen- Steuerlapitals bei Feststellung der Communal⸗ steuer, durchgängig Gegenstände von hervorragen⸗ der Wichtigkeit.
— 4. Nov. Heute wurde das Urtheil des Bezirksstrafgerichts in der Untersuchungssache gegen den katholischen Pfarrer Götz von Jügesheim wegen Uebertretung des Kanzel-⸗Paragraphen ver⸗ kündigt. Dasselbe lautet bei den sich total wider⸗ sprechenden Zeugenaussagen und der geringen Glaub⸗ würdigkeit der Belastungszeugen auf Freisprechung.
Berlin, 2. Nov. In der heutigen Sitzung des Reichstages ergab der Namens-Aufruf 220 An- wesende. Zum ersten Prästdenten wurde v. Forcken⸗ beck mit 216 von 218, zum ersten Vice⸗Präsidenten von Stauffenberg mit 189 von 217 Stimmen wiedergewählt. Bei der Wahl des zweiten Vice⸗ Präsidenten erhielt von 212 Stimmen: Löwe 118, Hänel 89. Nachdem Löwe abgelehnt hatte und ein Antrag auf Vertagung verworfen war, wurde die Wahl wiederholt, wobei 207 Stimmzettel abgegeben wurden; hiervon erhielt Hänel 111, Schwartze 38, unbeschrieben waren 31, die übrigen zersplitterten sich. Nachdem Hänel ebenfalls abge⸗ lehnt hatte, ward die Vertagung auf Morgen be— schlossen.— 3. Nov. Zum zweiten Viceprästdenten wurde der Deputirte von Benda mit 156 von 227 Stimmen gewählt, 68 Stimmzettel blieben unbeschrieben. Die bisherigen Schriftführer wur⸗ den durch Acclamation wiedergewählt. Nach Er- ledigung mehrerer formaler Angelegenheiten brachte Miquel die Einsetzung einer neuen Commission für die Justiz Gesetze zur Sprache. Der Justiz⸗ minister Leonhardt versprach dem Hause die baldige Zustellung einer gedruckten Uebersicht der Bedenken, welche der Bundesrath gegen die Commissions- Beschlüsse habe. Den Beschlüssen einer Commission zur Concurs-Ordnung würden sich die Regierungen in allen Stücken anschließen. Hierauf genehmigte das Haus die Aussetzung des gegen die Abgg. Liebknecht und Franz anhängigen Strafserfahrens. Der Auslieferungs⸗Vertrag mit Luxemburg wurde in erster und zweiter Lesung genehmigt. Dem- nächst folgte die erste Lesung des Reichs-Etats, welche damit endigte, daß die Capitel 1, 16, 18 und 19 des Etats und der Etats-⸗Gesetzentwurf an die Budget-Commission über wiesen werden. Bei der Debatte gab der Präsident des Reichs- kanzler-Amts, Hofmann, eine Uebersicht über das muthmaßliche Finanz⸗Ergebniß dieses Jahres und bezifferte den muthmaßlichen Ueberschuß auf 8 Mill.; die Mehrausgaben bei der Militär- Verwaltung und dem Reichskanzler-Amt, sowie die Minder


