Ausgabe 
5.12.1876
 
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Dienstag den 5. Dezember.

M 144.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Pettltzeil wird mit 11 Pfennig berechnet.

areisblatt für den Kreis griedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Reichstagswahlen.

Friedberg den 1. Dezember 1876.

as Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. Wir sehen der sofortigen Vorlage der am 12. vorigen Monats, Kreisblatt Nr. 137, geforderten Berichte entgegen; wir müßten sonst Wart

oten absenden.

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etressend: Die Wahlen zum Reichstag.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizeicommissär zu Wickstadt.

In Folge Entschließung Großherzoglichen Gesammt-Ministeriums om 1. dieses Monats, zur Nr. G. M. 4578 und unter Bezugnahme uf unser Ausschreiben vom 12. vorigen Monats, Kreisblatt Nr. 137, n Ausführung der Kaiserlichen Verordnung vom 23. vorigen Monats, onach die Wahlen der Abgeordneten zum Reichstage Mittwoch den 0. Januar 1877 vollzogen werden sollen, sehen wir uns zu folgen- en Bestimmungen veranlaßt:

1. Mit der Auslegung der Wählerlisten(§ 8 des Reichsgesetzes dom 31. Mai 1869, B.-⸗G. Bl. S. 145, beziehungsweise§ 2 des Reglements vom 28. Mai 1870, B.- G. Bl. p. 275,) ist unfehlbar Montag den 11. Dezember laufenden Jahres, Morgens, zu seginnen. Diese Auslegung hat zu Jedermanns Einsicht auf dem Ge neindehause stattzufinden und bis Montag den 18. Dezember 1876, Abends, zu dauern.

Sie haben zu dem Ende Freitag den 8. und Samstag den . dieses Monats in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen,

daß die Wählerlisten vom 11. bis 18. Dezember beide Tage einschließlich

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die Wahlkreise für den Reichstag in unserem Groß berzogthum theilweise Eo soll z. B. von dem Wahlkreis Friedberg der ether dazu gehbrige Theil des Kreises Büdingen

dr 1. Kammer. Zu der Regelung des finanziellen

uf dem Gemeindehause zu Jedermanns Einsicht ausgelegt und daß Ein

Hrachen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Listen innerhalb

Tagen nach Beginn der Auslegung bei Ihnen bei Vermeidung des usschlusses vorzutragen seien,

2. Die Entscheidung über die vorgebrachten Einsprachen hat, wenn gie Erinnerung nicht sofort von Ihnen für begründet erachtet wird, durch zen Kreisausschuß(Art. 48 II. 6 des Gesetzes vom 12. Juni 1874) zu folgen. Diese Entscheidung wird spätestens bis zu Montag den 4. Januar 1877, Abends, ertheilt und durch Ihre Vermittelung den Hetheiligten bekannt gemacht werden. Im Falle eine Berichtigung der

Mählerliste erforderlich wird, sind die Gründe der Streichungen und

Nachtragungen am Rande der Liste unter Angabe des Datums von Ihnen kurz zu bemerken. 3. Die beiden Exemplare der Wählerliste, welche gleichmäßig zu

lerichtigen sind, wenn erhobene Reclamationen für begründet erachtet

purden, sind am 2. Januar 1877 unter Ihrer Unterschrift abzuschließen.

Tuf dem zweiten, für den Wahlvorsteher bestimmten Exemplar sind, wie uf Seite 4 des Formulars zu der Wahblliste in der Anmerkung vorge shrieben ist, hinter dem WorteAbgeschlossen die Worte: mit der amtlichen Bescheinigung, Exemplar mit dem Haupt-Exemplar der Wählerliste völlig übereinstimmt hinzuzusetzen. Am 2. Januar 1877 ist von Ihnen weiter die auf Seite 4 des hormulars zu der Wählerliste am Schlusse abgedruckte Bescheinigung nach

daß das gegenwärtige

Friedberg den 3. Dezember 1876.

vorherigem Zusatz der Wortevom 11. Dezember 1876 bis zum 18. De⸗ zember 1876 und des Datums2. Januar 1877 zu unterzeichnen.

Auf dem für den Wahlvorsteher bestimmten Exemplar ist die Aender⸗ ungdas Haupt- Exemplar der vorstehenden Wählerliste(conf. An⸗ merkung auf Seite 4 des Formulars) zu wahren. Nachdem die Wähler liste in der bezeichneten Weise abgeschlossen worden ist, kann darin eine Streichung oder Eintragung von Wählern nicht mehr stattfinden. Das Haupt-Exemplar der Wählerliste nebst zugehörigen Belegen haben Sie bei den Bürgermeisterei-Akten sorgfältig aufzubewahren, das zweite Exemplar dagegen da, wo Sie selbst Wahlvorsteher sind, zum Zwecke der Benutzung bei der Wahl an sich zu nehmen, beziehungsweise dem betreffenden Wahl- vorsteher zuzustellen.

4. Spätestens bis zum 2. Januar 1877 haben Sie in orts⸗ üblicher Weise bekannt machen zu lassen, daß die Wahlen zum Reichstage im ganzen Reiche Mittwoch den 10. Januar 1877 stattfinden werden und daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnt und um 6 Uhr Nacomittags geschlossen wird.

5. Da Sie überall mit Ausnahme von Friedberg, wo ein zweiter Wahlvorsteher noch bestellt ist, als Wahlvorsteher ernannt sind, so machen wir Sie als solche und den zweiten Wahlvorsteher von Friedberg noch auf Ihre Verantwortlichkeit und auf die Nothwendigkeit pünktlicher Aus⸗ führung der das Wahlgeschäft betreffenden Vorschriften aufmerksam und empfehlen Ihnen das Folgende zur Beachtung und Befolgung:

a. werden Sie aus der Zahl der Wähler ihrer Wahlbezirke einen Protokollführer und drei bis sechs Beisitzer, welche aber kein un- mittelbares Staatsamt bekleiden dürfen, ernennen und dieselben spätestens am 7. Januar 1877 einladen, am Wahltage zur Bildung des Wahlvorstandes so zeitig im Wahllokal zu erscheinen, daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnen kann; bei der Wahlhandlung selbst nach den§§ 11 bis 21 des Reglements vom 28. Mai 1870 verfahren und über die Wahlhandlung ein Protokoll nach dem mitgetheilten Formular aufnehmen; dieses Protokoll mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken, nämlich der Gegenliste, der Wählerliste, welche beide von dem gesammten Wahlvorstande zu unterschreiben sind und denjenigen Stimmzetteln, in Betreff deren es einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes bedurfte, ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig an den Wahlcommissär des Wahlkreises einzusenden, daß dasselbe spätestens im Laufe des 13. Januar 1877 in dessen Hande gelangt. Wir empfehlen Ihnen schließlich wiederholt und dringend, sich genau hiernach und den Bestimmungen des Wahlgesetzes und des Wahlreglements zu bemessen und nur vollständige Arbeit zu liefern, damit nicht Anstände, wie bei früheren Wahlen, vorkommen. Tera p p.

Deutsches Reich. Friedberg. Gutem Vernehmen nach werden

eine Aenderung erfahren. zu empfehlen.

dem Kreis Gießen und der Landbezirk Offen- boch mit etwa 37,000 Einwohnern zu dem hiesigen Pahlkreis gezogen werden.

Darmstadt, 1. December. 12. Sitzung

Lerhältnisses zwischen Staat und der evangelischen kundeskirche beantragte der Ausschuß Beitritt zu zin Beschlüssen der zweiten Kammer. Zu dem zin der zweiten Kammer beschlossen Ersuchen an ie Regierung:baldthunlichst dafür zu sorgen, seß die Verwaltung des evang. Kirchenvermögens inch eine staatliche Behörde erfolgt, und damit

nommen.

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die Doppelstellung des Oberconsistoriums in der Bergwerke betr. Richtung beseitigt wird, daß diese Behörde keinerlei gelegten Gesetzentwurf beigetreten. staatliche Functionen mehr zu verrichten hat, sieht des Antrages beantragt Beitritt, die andere Hälfte sich der Ausschuß nicht veranlaßt, den Beitritt Graf Solms-Laubach beantragte, die Regierung zu ersuchen, daß sie die Doppel- stellung des Obereonsistoriums beseitigen möge und die Verwaltung des Kirchen vermögens der evang. Kirche überlassen bleibe. wurde der Antrag des Ausschusses angenommen, das Ersuchen der zweiten Kammer abgelehnt und der Antrag des Grafen Solms-Laubach ange Einstimmig und ohne Debatte wurde angenommen die Vergütung für Kosten und Ver- luste an die mit Einwechslung der süddeutschen beauftragt gewesenen Kassebeamten gemäß den Beschlüssen der zweiten Kammer. Es folgt der Gesetzentwurf, die Besteuerung der

Die zweite Kammer ist dem vor- Die eine Hälfte

een Nach lebhafter Debatte wurde die Regierungevorlage abgelehnt. Zu dem Antrag, die Aufhebung der Patronats- und Präsentations rechte bei Besetzung von Pfarr- und Schulstellen ꝛsc. hatte der Ausschuß Nichtbeitritt beantragt und fand dieser Antrag einstimmige Annahme. Nach Er- ledigung einiger Petitionen vertagte sich die Kam- mer sodann auf unbestimmte Zeit.

Am 25. November wurde der Kreisassessor Schönfeld in Büdingen zum Kreisassessor in Dieburg, der Kreisassessor v. Hertling in Gießen zum Kreisassessor in Büdingen und der Regierungs- accessit Schaum aus Reinheim zum Ministerkal- seeretär dritter Klasse bei dem Ministexium des Innern, am 26. Novbr. der Regierungsaccessist

Nach längerer Debatte

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