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Eribal, in Hammeldurg wobnbaft, welche Tags vorder durch verschiedene Aeußerungen, wie:„Der Teusel soll die Hütte bolen, ich dekomme doch noch ein schönes Haus. und wenn das üder mie zusammenbreunt!“ den Verdacht auf sich lenk ie.
Tborn. Ein grauenbaftes Unglück. Am N. Juli Nachmittags kurz nach 3 Ubr, brach in dem Einwohner⸗
ö dause des Müßlenbesitzers Hildert in Maciejewo diesseitigen 1 Kreises Feuer aus, und wurde dasselde durch den Brand lotal zerstört.
Arbeiter Jobann Parlikowski batte in dem Hause zwei
In dem Hause wohnten 4 Familien. Der Kinder im Alter von drei und sechs Jahren, der Arbeiter Michael Schmeida, ein Kind von zwei Jahren und die
Witwe Rulkowska zwei Kinder von drei und sechd Jabren
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zurückgelassen, und die fünf Kinder fanden in den Flam⸗ men einen grauenbasten Tod. Die Eltern der Kinder waren auf dem Felde zur Arbeit und ballen die dilflosen Wesen obne Aussicht zurückgelassen, und durch diese wird das Feuer wobl auch entstanden sein.
Paris. Der alte Thiers bat von dem König von Siam einen prächtigen weißen Elephanten geschenkt und Zeschickt dekommen und hat ihn sogleich dem Pariser Pflanzengarten üderwiesen.
Allerlei über die Kirchensteuer. Nr. 7.
Durch die Zeitungen geht folgende Notiz: Dem Ver⸗ nehmen nach sind die Großh. Obersteuerdirection und die Steuercommissariate zur Zeit mit Erbedungen be— schäftigt, die darauf gerichtet sind, zu ermitteln, welche Resultale die Veranlagung der Kirchensteuer auf das ganze Einkommensteuer⸗Capital und nur uf dieses liefern würde. Die Nothwendigkeit einer Aender⸗ ung in der Veranlagung der Kirchensteuer in der an- dedeuteten Richtung wird allgemein anerkann!.“
Daß ein gewaltiger Febler begangen wurde, indem man die Kirchensteuer nach den für die Communalsteuer Zeltenden Grundsätzen veranlagte, wodurch das Grund— und Gewerbsteuercapital gegen das Einkommensteuercapital unverhälinißmäßig belastet wurde, ist gewiß. Wer hat den Febler gemacht? Die Synode, beißt es. Die Synode ann gar nichts dazu. Sie war und ist völlig an das Gesetz über das Besteuerungsrecht der Religionsgemein⸗ chaften vom 23. April 1875 gebunden, welches jene Be⸗ ummung entbält. Dieses Gesetz aber, als ein staatliches, st nicht vom Kirchenregiment und der Synode, sondern don der Staatsregierung und den Landständen erlassen vorden. Gerade jene Bestimmung über den Modus des Steuerausschlags fand bei der Berathung des Gesetzes im Dandtag nicht die geringste Beanstandung. Der Ausschuß— Zericht der 2. Kammer(Berichterstatter Abg. Dr. Schröder) neht ohne ein Wort zu sagen darübec hinaus.
Aber die Synode hätte verlangen müssen, daß das Staalsgesetz abgeändert werde, ehe sie auf Grund desselben Beschlüsse saßte.— Als im Jabre 1873 die Kirchengesetze incl. Besteuerungsgesetz)! in Sicht waren, wurde in der damals versammelten Vorsynode der Antrag gestellt, daß die Entwürfe der fraglichen Gesetze der Synode zur gut üchtlicen Aeußerung vorgelegt werden möchten. Die kegierung erklärte entschieden, auf diesen Antrag nicht ingehen zu können. Was wäre die Antwort gewesen, wenn jetzt, nachdem die Gesetze fertig vorliegen, von der Synode eines derselben gefordert worden wäre? Man ann es an den Fingern abzählen: Das Staatsgesetz ist wuverän, die Kirche hat sich ihm zu unterwerfen; der Staat verhandelt nicht darüber, so- wenig mit der evange— ischen Synode wie mit dem Bischof von Mainz, sondern erlangt Geborsam. Nun gut, die Synode hat sich loyal zuf den Standpunkt der Anerkennung des Staalsgesetzes nestellt; sie kann also auch die Verantwortlichkeit dafür enen überlassen, die es gemacht haben. Uebrigens ist es Asteulich, daß man darauf denkt, den gemachten Febler u verbessern.
A eingezogen ist eine Frau, gebürtig aus Unter⸗
Besoldungsverzeichnisse betreffend. In der
Gemeinde G. in der Wetterau extcägt das Pfarrbesoldungs⸗ gut infolge der jüngsten Verpachtung 400 Gulden weniger, als in dem Besoldungsverzeichniß augenommen ist. Wiegt das nicht 20—30 Fälle auf, wo vielleicht einzelne Ansäsze etwas zu niedrig gegrissen waren? Uebrigens hieße es den Kirchenvorständen und Decanatsausschüssen, welche jene Verzeichnisse aufzustellen und zu revidiren baben, denn doch gar zu wenig Urtheilssäbigkeit und Gewissenhaftigkeit zutrauen, wenn man glauben sollte, daß dergleichen Fälle so häufig und in solchem Umfange vorkommen könnten, wie man es von gewisser Seite darstellen möchte.
Drucksebler. Die Gemeinde in Oesterreich, von der in Nr. 6 die Rede war, hat nicht 7800, sondern nur 780 Seelen.
Landwirthschaftliches und Gewerbliches.
Fegen der Feuerröhren bei Locomodilen und Dampfkesseln. Hierzu empfieblt R. Weinling in den Mittheilungen des Magdeburger Vereins für
Dampfkesselbetrieb eine Vorrichtung, welche einfach in einem etwa 5 Millimeter weiten, etwas zugespitzten Kupfer rohr bestebt, das an einem Holzgriff besestigt und von einem beliebigen Punkte des Dampfraums duch ein Gummirohr den Dampf in die Röhren laätet. Das Gummirobr wird an das Kupferrohr unter Einschaltung eines kleinen Habhnes befestigt und beim jedesmaligen Fegen der Röhren auf ein kleines Endchen Rohr gestülpt, welches an dem auf dem Kessel befindlichen Dampfhahn besestigt ist. Man nimmt den etwa 1 Meter langen Holzgriff unter den rechien Arm und führt das Kupferrohr, welches so lange sein muß, daß es durch die Feuer büchse oder die Rauchkiste reicht, etwa 20 Millimeter weit in das zu fegende Rohr. Hierauf öffnet man den unteren Hahn und bewegt das äußere Rohr an der Peripherie des Feuer rohres einmal herum. Der aussirömende Dampf fegte das Rohr vollständig rein und zwar in sehr kurzer Zeit und in der allerbequemsten Weise, odne den Betrieb des Kessels zu stören und ohne Belästigung des Heizers durch Rauch, Schmutz oder Hitze.
Mist und phosphorsaurer Kalk. Es ist viel⸗ sach darauf aufmerksam gemacht worden, daß das Bestreuen des Mistes mit Gyps keinem verständigen Landwirthe er lassen werden kann, zumal viele Versuche vorliegen, welche beweisen, daß der Mist, dessen flüchtige Theile durch das Bestreuen mit Gyps erhalten werden, größere Erträge liefert, als der nicht so behandelte Mist. Während nun Tausende von Landwirthen von diesem unzweiselhasten Forischritte noch keinen Gebrauch machen, sind manche andere schon wieder einen Schritt weiter gegangen und wenden slatt des Gypses saueren phospborsauren Kalk an. Derselbe ist zwar viel tbeurer als Gype; allein er bat auch nicht nur die Eigenschaft, die flüchtigen Substanzen zurückzubalten, sondern er ist zugleich eines der vorzüg⸗ lichsten Pflanzenernährungsmittel. Es liegen mehrere Versuche vor, welche beweisen, daß der mit saurem phos— pborsaurem Kalke bebandelte Mist per Klftr.(½¼ Hectare) einen um 30 Mark höheren Ertrag brachte, als der mit Gyps behandelte und einen um 42 Mark böberen Ertrag als der pure Mist auf dem nämlichen Felde und zu der nämlichen Fruchtart. Es darf mit gutem Gewissen jedem Landwirthe angerathen werden, stets sauren phosphor— sauten Kalk vorräthig zu halten und nach jedem Misten solchen aufzustreuen.
Handel und Verkehr.
Frankfurt, 2. Aug. Der heutige Heu- und Strob— markt war ziemlich befahren. Heu kostete per Ceniner je nach Qualität M. 3.50— 4.50. Strob per Centner M. 3.50, Butter im Großhandel das Pfund 1. Qual. 97 Pf., 2. Qual. 91 Pf, im Kleinhandel 1. Qual. M. 1.10, 2. Qual. M. 1.06. Eier das Hundert M. 5.15.
Mainz, 3. Aug. Produclen⸗Markt. Watzen per Nor. 20.40. Roggen per Nov. 15.35. Haser per Nov. 15.70. Rüböt per October 35.—.
Verlängerung det Einlösungsftist für thüringisches Papiergeld. Eine Betanntmachung des berzoglich mei⸗ ningischen Staatsministertums vertängert die Einlösungsftist der Ein- und Zehnthaler⸗Kassenanweisungen von 1849 und 1855 bis zum 30. September 1876. In gleicher Weise wird die Einlösungsseist für die Schwarzdurgischen Kassen⸗ anweisungen bis einschließlich 30. Dzemder d. J. ver⸗ längert. Die sässtlich Reiß Plauischen(Altere Linie) Kassenanweisungen aber werden wie die Meiningischen dis zum 30. September d. J. eingelöst.
Verloosungen.
Augsburger 7 fl.⸗Loose vom Jahre 1864. Ziebung am 1. August. Gezogene Serien: Nr. 137 189 492 984 1517 1562 1776 1981. Die Prämien⸗Ziehung findet am 1. Sepiember ud. J. stalt.
Köln Mindener Eisendahn 100 Tblr.⸗Loose vom Jahre 1870. Ziehung am 1. August. Aus⸗ zahlung am 1. October. Hauptpreise: Nr. 177787 60.000 Thaler, N.. 64806 8000 Thaler, Nr. 64815 4000 Tölt. Nr. 64847 2000 Thlr., Nr. 444 64807 64832 je 1000 Tolr., Nr. 443 177754 je 500 Tol., Nr. 403 408 419 431 64822 129967 129973 177762 177766 177779 78780 je 200 Tylr.
Braunschweiger 20 Tylr.⸗Loose vom Jabre 1868. Ziebung am 1. August. Gezogene Serien: Nr. 432 561 622 1092 1469 1589 1704 1759 1767 2207 2688 2718 3008 3068 sB3209 4077 4202 4387 4454 4855 4893 4994 5087 5346 6051 6154 6309 6393 6587 6698 6946 7139 7230 7997 8026 8318 8463 8658 8797 8932 8988 9317 9358 9371 9670. Die Prämien⸗ Ziehung findet am 30. Seplember d. J. stau.
D. Frankfurt a. M., 3. August. Wir baben beute über eine ausnehmend stille Börse zu berichten. Die Ume sätze sowobl am Speculationsmarkt als auch auf den Nebengebieten waren so geringfügig, daß von einer eigent⸗ lichen Tendenzentwicklung keine Rede sein konnte, Als Ursache dieser äußerst auffälligen Zurückhaltung der Specu⸗ lation sind jedenfalls die politischen Verhältnisse zu ver— zeichnen, welche anstalt sich zu entwirren, täglich undurch⸗ sichiger werden und zu deren Klärung die bio jetzt stazt— gehablen Kämpfe nicht beigetragen baben. Specu⸗ lalionspapiere verkehrten eiwa auf den Positionen von gestern Abend, mit Ausnahme von Lombarden, welche, durch auswärtige mattere Course gedrückt, sich niedriger stellten. Creditactien blieben nahe 115, Staatsbahnactlien nabe 223½, und Lombarden schlossen nach 88¾ mit 59. Oesterreichtsche Bahnen sind wenig verändert. Galizier und Elisadeth je 1 fl. döher. Nordwest matter. Deulsche Bahnen fest. Von Staatosonds 3% Sächsische, 4% Neue Bayern, 4% Neue Württemberger anzietend. Oesterreichische [Renten und Ungarische Schatzbons II. Emission boͤber. Prioritäten und Loose still. 5% Staatsbahnprioritäten ½% böber. Von Banken Darmflädter und Oeslerreichische Nanonalbank etwas besser. Von Wechseln Wien 80 Pf. beurer.
Geld⸗Cours. Frankfurt am 3. August 1876.
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