Ausgabe 
5.8.1876
 
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1876.

Samstag den 5. August.

. 92.

berhessischer Anzeig

5 Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Kreisblatt für den Areis Friedberg.

Erscheint jeden

Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Aufräumung und Unterhaltung der Bäche.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an

Friedberg den 1. August 1876.

die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Sie wollen berichten, ob die Auftäumung und Unterbaltung der in Ihren Gemarkungen befindlichen Flüsse, Bäche und Gräben in Angriff

genommen und wie weit die bezüglichen Arbeiten vorgeschritten seien. Erscheinen solche Arbeiten für d boten, so erwarten wir dies begründende Berichte.

Betreffend: Die 5

und Weg meinden

S§ 15 derselben, nur hie und da genau beachtet.

unter dem Auftrage nachfolgen, sich mit denselben wieder bekannt zu machen. J Befolgung alles dessen, was die Reinhaltung und Wegsamkeit der Ortsstraßen f Polizeidiener und Wegewärter mit den betreffenden oben angeführten Bestimmungen bekannt Beachtung zu wachen und Nachlässigkeiten hierin sosort zur Anzeige zu bringen. Disciplinarwege strenge ahnden würden, und wir die Bezirksbauaufseher des Kreises angewiesen haben,

zu bringen.

. Alle regelmäßig gebauten und mit einer Steindecke versehenen Wege hedürfen jährlich zweier Hauptreparaturen, außerdem aber einer häufigen

Verbesserung kleiner Mängel.

Die erste dieser Reparaturen muß im Frühjahr, sobald der Boden nufgethaut ist, vorgenommen werden und besteht darin, daß, nachdem der Koth von der Oberfläche der Fahrbahn abgekratzt ist, alle Vertiefungen und Geleisen mit fein geklopften, dazu in Vorrath befindlichen Steinen ausgefüllt werden. ktwas später, jedenfalls aber so lange die Winterfeuchtigkeit noch in der

Erde enthalten ist, alle etwe eingestürzten Gräben aufgeräumt, die be schädigten Fußpfade und Böschungen hergestellt und die elwa versandeten Die bei der Frühjahrs- Reparatur auf der Fahrbahn eingedeckten Steine müssen, wenn sie durch das Fahrwerk auseinander gedrückt worden, so lange das Wetter noch feucht Die später Steinchen müssen abgezogen und als Vorrath auf einem der Banquets

Außerdem werden bei dieser

Mulden, Dohlen und Brücken wieder eröffnet.

ist, fleißig zusammengezogen werden.

gesammelt werden.

Unterbaltung der Ortsstraßen und Vicinalwege. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürg Wir baben gelegentlich der Rund- und anderen Geschäfts Reisen die Wahrnehmung gemacht, daß die Vorschriften bezüglich det Reinhaltung samkeit der Ortsstraßen Friedberger Intelligenzblatt Nr. nicht eingehalten werden, namentlich die Reinigung der Octsstraßen oft gar nicht, of

In gleicher Weise werden die Vorschriften der Instruttion vom 11. Juli 1838 Regierungsblatt Nr. nicht mehr erinnerlich sein dürften,

Da manchen von Ihnen dieselben

machen

85

8 15. Unterhaltung der Wege.

Die zweite und

im Auflegen bedürfen. richten,

Gelegenheit oder auch

herzustellen. entblößt, Fall, nachher eine Einsteinungen müssen,

noch bleibenden losen

14 von 1857 und Vilbeler Anzeigeblatt Nr. t sehr mangelhaft stattfindet.

Wir setzen das Vertrauen in Sie, n owie die Unterhaltung der Vicinalwege betrifft, treffen, namentlich die

Eröffnen Sie ihnen aber auch,

Bei diesem Einsteinen ist das Augenmerk stets nur die Schichte der Decksteine immer in derselben Dicke zu erhalten und die ursprüngliche Form der Fa Bei Grundbaustraßen ist es von besonderer Wichtigkeit, stets mit Sorgfalt darüber zu wachen, vom Fuhrwerk berührt und abgeschliffen wird, weil, wo dies der Decke nicht wenn sie sich aus ihrer Lage verrücken, so lange gehörig zusammen gezogen werden, bis sich so haben, wobei zugleich ein öfteres Abräumen des etwa entstehenden Kothes nicht versäumt werden darf.

ieses Jahr in einzelnen Gemarkungen nicht ge⸗ Ter a pp.

Friedberg den 3. August 1876. ermeistereien.

84 von 1856 in vielen Ge⸗

27 von 1838 namentlich des so lassen wir sie im Abdruck daß Sie Anordnung zur pünktlichsten

und denselben befehlen, über deren sorgfältigste

daß wir jede Versäumniß auf dem

der Art zu unserer Kenntniß 3

Vorkommnisse

wichtigste Hauptreparatur fällt in den Herbst, so⸗

bald anhaltend feuchtes Wetter eintritt und besteht, wie die Frühjahrs- Reparatur, in der Eröffnung

Unkraut verwachsenen Gräben, von Reparatur- Steinen auf diejenigen Stellen, welche dies

der während des Sommers mit Gras oder im Reinigen der Fahrbahn von Kotb und

darauf zu örbahn, wo sie verloren gegangen ist, daß der Grundbau nicht von der Decke Alle vorgenommenen

leicht mehr haftet.

che festgesetzt und eingefahren

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regier⸗ ungsblatt Nr. 37 enthält: I. Betauntmachung den Steuerausschlag der Landjuden chaftskasse zu Darmstadt für 1876 betreffend.

II. Uebersicht der für das Jahr 1876 genehmigten Umlagen in den Gemeinden des Kreises Erbach. III. Bekanntmachung den Supplementärvoranschlag ür die istagelitische Religionsgemeinde zu Essenheim mit

Ober Olm für 1876 beireffend.

IV. Namensberänderungen.

V. Dienstentlassung. Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ Herzog haben allerg. geruht: am 15. Juni den evang Pfarrer Palmer zu Geinsheim auf sein Rachsuchen zu entlassen.

VI. Ruhestandsversetzungen. Seine Königliche Hoheit er Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 8. Juni den Steuercommissär Jungk zu Fürth auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner Dienste, am 13. Juni den Lokomorjvführer Hamann, am 23. Juni den Bergkasster zink zu Dorheim auf sein Nachsuchen, am 26. Juni den Steueraufsehr Dittmar wegen geschwächter Gesundheit, am (0. Juli den Kreisarzt Dr. Kehrer zu Gießen auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner Dienste in den Ruhe⸗ tand zu versetzen.

VII. Concusrenz-Eröffnungen. Erledigt ist: die 2. Schulstelle zu Groß⸗Linden, Gehalt 771 M. 43 Pf.; die 2. Schulstelle zu Ilbenstadt, Gehalt 771 M. 43 Pf.

VIII. Sterbefälle. Gestorben sind: am 1. Juni der Hauaufseber Euler zu Ensheim; am 17. Juni der Pfarrer Staudinger zu Wersauz am 20. Juni der Hofkapellmeister Nesvadba zu Darmstadtz am 21. Juni die Lehrerin Slrack dein zu Mainz; am 23. Juni det Gendarm Ost zu Wimpfen; in bdemselben Tage der Kreisarzt Dr. Roskopf zu Heppen deim; am 2. Juli der Stenetausseber Eckhardt zu Mainz; em 5. Juli der Realschuldirektor Winserstein zu Mainz;

am 15. Jult ber Gerichtevollzieher Freinsheimer zu Worms.

Berlin. Der Kaiser hat auf die Einladung des Königs Ludwig von Bayern, den Wagner'schen Opern- Vorstellungen zu Bayreuth beizuwobnen, den General v. d. Tann mit Ueberreichung eines überaus herzlichen Handschreibens beauftragt, worin et zusagt, soweit es sein Gesundheitszustand ge statte, den gedachten Vorstellungen beiwohnen zu wellen. Wenn der Kaiser hiernach eine Reise nach Bayreuth unternehmen sollte, so würde er sich in den Tagen vom 13. 16. d. dort aufhalten und einem Theil der ersten Serie der Vorstellungen beiwohnen. Privatnachrichten zufolge ist das Be finden des Kaisers in jeder Beziehung zufrieden stellend.

DerPos. 3. wird geschrieben:Graf Harry v. Arnim wird am 1. August in Paris erwartet, wo er sich, wie man hört, mit seiner Familie dauernd niederlassen wird. Sein Ge schäftsführer ist bereits vor einigen Tagen in Paris angelangt und hat für den Grafen in einer dem Arc de Triomphe benachbarten Straße ein Hotel gemiethet.

Glogau. Ein Mord-Versuch aus religiöser Schwärmerei führte einen oberschlesischen Bauern aus dem Dorfe Kuhnau im Kreise Creuzburg auf die Anklagebank. Dae Dorf hat seit vorigem December keinen anerkannten Pfarrer, da nach dem Tode des Pfarrers Rossochowitz sein Caplan auf Grund der Mai-Gesetze gewählt ist. Gegen diesen Staats- Caplan war nun von seiner Wahl an

unausgesetzt Unfug verübt worden, der sich dann schließlich bis zu einem Mord⸗Versuche steigerte, welcher am Abend des 1. Mai auf den beimkehren den Caplan von einem Crucifixe aus im Schutze der dasselbe umgebenden Linden mit einer Pistole gemacht wurde und den Angeklagten zum Urheber hatte. Es wurde in den Verhandlungen festgestellt, daß unter den Bauern von der Ermordung des Geistlichen, der nach der Darstellung der katholischen Presse ein Fluch für die Gemeinde war, gäufig als von einer Nothwendigkeit die Rede gewesen war, daß sogar ein Bauer in der Schenke einen Preis von 50 Thlr. für Den aus- gesetzt hatte, der denKickse ums Leben bringe. Cs wurde ferner constatirt, daß der Mordversuch an demselben Tag gemacht war, an dem ein junger, eben erst in Prag geweihter Geistlicher in Kuhnau erschienen war, um die Ultramontanen und unter ihnen auch den Angeklagten zu segnen und ihnen geistlichen Trost in ihrer Noth zu spenden. Der Staatsanwalt stellte es den Geschworenen anheim, ob sie die religiöse Schwärmerei des Angeklagten als Milderungs Grund annehmen wollten, doch verneinten sie die darauf bezügliche Frage. Anders dachte der Gerichtshof über die That des fanati sirten Bauern:in Erwägung, daß der Angeklagte durch Aufreizung zu der That veranlaßt worden sei, verurtheilte er ihn auf Grund der 8. 211, 43, 44, 45, 32 des Strafgesetzbuches zu 4 Jahren Zuchthaus und Verlust der Ehren-Rechte auf gleiche