Ausgabe 
4.7.1876
 
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Dienstag den 4. Juli.

M. 78.

berhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

f 5 5 8 1 1 Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiciren: 1 Nr. 33. Verordnung, die Ausführung des Berggesetzes vom 28. Januar 1876, insbesondere die Anlegung und Führung der Berg⸗,

in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend. Friedberg den 30. Juni 1876.

Amtlicher Theil.

Grund- und Hypothekenbücher

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.

Betreffend: Die Führung der Handelsregister, hier die Einsendung des Gewerbetagebuchsauszugs bezüglich der dem

Betreffend: Die Statistik der Bewegung der Bevölkerung im 2. Quartal 1876.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Wir erinnern Sie die Zählkarten über die Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle im 2. Quartal laufenden Jahres binnen 10 Tagen an das Secretariat Großherzoglicher Centralstelle für die Landesstatistik einzufenden.

Handelsflande angehörenden Gewerbttreibenden für das 2. Quartal 1876 an die Gerichte.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Sie wollen den rubr. Oewerbetagebuchsauszug dem bezüglichen Großherzoglichen Landgericht als bald zusenden.

Trapp.

Bekanntmachung

Friedberg den 1. Juli 1876.

Friedberg am 30. Juni*

.,

Eine öffentliche Sitzung des Kreistages des Kreises Friedberg findet Samstag den 8. Juli l. J., Vormittags 9 Uhr, auf

dem Rathhause dahker statt. Friedberg den 1. Juli 1876.

1) Wahl der Mitglieder der Einschätzungs Commission 1.

und deren Ersatzmänner für 1877.

2) Verwaltung der Kreisinstitute, Bestellung einer Commission(Mathilden⸗

stiftung).

3) Wahl verschiedener Commissionen für einen Kriegsfall.

4) Beitrag zur Ackerbauschule.

5) Straferlaßgesuch des gewesenen Mitgliedes des Kreistags und Bürger meisters, jetzigen Landgerichtsactuars Steinacker.

A. Einnahme.

Beiträge der Gemeinden und Gemarkungen: a. nach dem für die Gemeinde-Umlagen gültigen

Gesammtsteuer⸗Kapital. b. nach anderen Normen: zirksbauaufsehergehalte Stadt ens. 5 Gebühren 1 Strafen g Stiftungen, Schenkungen, dernachmnise Kapitalzinsen Zurückzuempfangende Kapitalien Ausstände aus vorhergehenden Jahren Kassevorrath aus vorhergehenden Jahren

Summe der Einnahme

mit Ausnahme

auf das feibe, die Be

Tages⸗Ord nung:

Der Kreisrath Trapp.

*

Abtheilung] 6) Prüfung und Sen eng der Rechnung für 1875. 7) Bericht des Kreisausschusses über die Verwaltung und den Stand der Kreisverbands- Angelegenheiten in 1875. 8) Feststellung des von dem Kreisausschusse entworfenen Voranschlags für 1877, der im Abdruck nachfolgt. 9) Neuwahl für das ausgeschiedene Kreis- Ausschußmitglied Steinacker. B. Ange

Besoldungen 1 1.. 10242 M. 86 Pf.

Diäten und Gebühren 8 0ö

18028 M. Pf. Botenlohn und Verkündigungskosten g Bureaugegenstände und Geraͤthschaften

der Kreisunterstützungen 3 o Fuͤr Schulzwecke.. 8, 15,,ũ1:-. Beitrag zur Ackerbauschule 1 F 3000 Für Zwecke der Vogt'schen Stiftung. 0 n Zi, Zuschuß in die Provinzialkassee e

. 800% Auszuleihende Kapitalien.. 3 Fe 2490%, Reservefonds für unvorhergesehene Fälle. r

. 3360 33 Betriebs-Kapital und zwar baares. 40394 68 indisponibles 3800, e. pf. Summe der Ausgabe. 75854 M. 25 Pf.

Deutsches Reich. Darmstadt, 30. Juni. Die zweite Kammer

tat heute in die Berathung des Weinsteuergesetzes

1

tin. Die Bestimmung, daß die Weinhändler für je 10 Hektoliter 5 Mk. Abgabe entrichten sollen, fand Annahme, ebenso die Eintheilung der Klein- verkäufer von Wein unter 40 Liter in 2 Klassen mit Steuerbeträgen von 7 resp. 5 Mk. pro Hektoliter, je nachdem ob das Liter über oder unter 70 Pf. verkauft wird. Auch das Princip, die Festsetzung der Klassen und Weinmengen durch

örtliche Commissionen, welche die Gemeindever tretung zu wählen hat,

fand keine Beanstandung. Der beantragte Ausschluß aller Wirthe und Wein

händler aus diesen Commisstonen wurde verworfen.

1. Juli. Die zweite Kammer der Land- stände beendigte heute die Berathung des Gesetz entwurfs, die Besteuerung des Weins betreffend, indem sie die Art. 1016 im Wesentlichen nach

der Regierungsvorlage annahm. Bei Art. 10 wurde ein Antrag des Abg. Dumont angenommen, welcher den Einschätzungscommissionen das Recht gibt, Reklamationen gegen die Einschätzung vor behaltlich des Rekurses an die Hauptsteuerämter und die Ober⸗Steuerdirektion zu erledigen. Die Kammer nahm schließlich mit allen gegen 9 Stimmen den Gesetzentwurf im Ganzen an. Der Antrag des Abg. Heinzerling auf Einführung eines gene rellen, nur einmal abzuleistenden Diensteides der Staatsbeamten wurde entsprechend dem Ausschuß antrage gegen 3 Stimmen angenommen. Sodann wurde die Vorlage, die Bewilligung einer außer ordentlichen Staatsunterstützung von 45,000 Mk. für die Gemeinde Heidesheim betr., desgleichen die Forderung für den Bau eines neuen Gym⸗ nasiums zu Worms bewilligt. Ferner wurden für die Erweiterung des Schullehrerseminars zu Friedberg 27,000 Mk. verwilligt. Die Vorlage

der Regierung, die Bewilligung von 50,000 M. für 187678 zur Restaurirung der Katharinenkirche zu Oppenheim wurde bis kommenden Dienstag vertagt. Ferner wurde die Vorlage des Ministeriums des Innern, die Erhebung der städtischen Bürger schule zu Oppenheim und der städtischen Realschule zu Groß⸗-Umstadt zu staatlichen Realschulen zweiter Ordnung einstimmig angenommen, ein Antrag des Abg. Weith auf Wiedererrichtung einer Gestüts⸗ stͤtion in Reichelsheim abgelehnt und endlich der Antrag des Abg. Heinzerling auf veränderte Ein richtung des Großh. Regierungsblattes einstimmig angenommen.

Berlin, 30. Juni. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurden noch mehrere Be richte über Petitionen durchberathen, worauf der Präsident die herkömmliche Uebersicht über die erledigten Geschäfte und die unerledigten Be rathungs-Gegenstände gab. Nachdem hierauf das