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des Großherzogtbums ist es nothwendig, darauf hinzuwirken, daß wieder ursprünglicher Impfstoff aus natürlichen Kuhpocken gewonnen wird.
näher zu bestimmen:
worden sein soll, vorzunehmen und falls sie dabei eine Anzeige gegründet inden, schleunigst den Physikatsaczt des Bezirks hiervon in Kenntniß zu setzen.
5 bekommen. Die Umgebung der entwickelten Pocke ist geschwollen, hart und
Vonnerstag den 4. Mai. M. 53.
Oberhessischer Anzeiger.
Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
5 Amtlicher Theil. Betreffend: Die Kirchenreranschläze des Kreises Friedberg für das Jabr 1877. Friedberg am 1. Mai 1876.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchenvorstände des Kreises.
G5 Unter Hinweisung auf den Artikel 15 der Verordnung vom 6. Juni 1832, die Verwaltung des Kirchenvermögens betreffend, tragen wir Denjenigen von Ihnen, die alljährlich Voranschläge aufzustellen haben, auf, diese sofort zu fertigen und an die betreffenden Decanate abzusenden. Pünktliche Befolgung der Instruktion für die Aufstellung der Voranschläge, sowie der Entschließungen zu den vorderen Voranschlägen können wir erwarten und empfehlen Ibnen noch weiter, die einzelnen Ansätze in dem Berathungsprotokolle gehörig zu begründen und dasselbe vorschriftsmäßig abzuschließen. f Mit Bezug auf die Bestimmungen im Artikel 20 der Verordnung, die Verwaltung des Kirchenvermögens betreffend, bemerken wir Ihnen, daß in den Fällen, in welchen Zuschüsse aus den Gemeindekassen verlangt werden, diese Anforderuntzen durch einen vollständigen speziellen Auszug aus dem Berathungsprotokoll zum Voranschlag und durch eine Zusammenstellung sämmtlicher Einnahmen und Ausgaben zu begründen sind.
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Bekanntmachung. Betreffend: Die Erlangung ursprünglichen Impfstoffs aus den natürlichen Kuhpocken. In Folge hober Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 24. März laufenden Jahres zu Nr. 4160 bringen wir das von dem vorhinigen Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz erlassene Ausschreiben vom 4. Juli 1842 zu Nr. D. 10655 nebst
1 einer Belehrung über die Kennzeichen der ächten Pocken bei Kühen zur öffentlichen Kenutniß. Friedberg den 2. Mai 1876.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.
a l Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Großherzoglichen Kreisräthe. Bei dem bäufigen Erscheinen der Blatternkrankbeit in allen Theilen J pocken an einer Kuh bei einer vorgenommenen Untersuchung begründet be- funden, so hat er sobald wie möglich mit der von der Kuh gewonnenen frischen Lymphe Kinder zu impfen und insosern die Impfung auch nur an einem einzigen Kinde baftete, den betreffenden Kreis- oder Landrath von jenem Erfolge zu benachrichtigen, welcher alsdann 4) Die Auszahlung der ausgesetzten Prämie bei uns zu deran- lassen hat. N Indem wir Sie von dieser unserer Entschließung in Kenntniß setzen, weisen wir Sie an, sich danach zu bemessen, die Ihnen untergebenen be— treffenden Bebörden danach zu instruiren, zugleich aber auch den Inhalt jener Entschließung, sowie die nachstebende Belehrung über die Kennzeichen der ächten Pocken bei Kühen, gleichbald durch eine Bekanntmachung in dem in Ihren resp. Verwaltungsbezirken bestehenden Intelligenzblatte zu veröffentlichen und diese Veröffentlichung jedes Jahr ein- oder mehrere Mal zu wiederholen.
Wir Haben deßhalb beschlossen, von Neuem eine Prämie von 22 fl. für die- enigen Viehbesitzer, welche Kuhpocken, die sie an einer ihrer Kühe warge— nommen, in der Art zur Anzeige bringen, daß nachhaltige Impfungen davon erwirkt werden können, auszusttzen und dabei zugleich Nachfolgendes
10 Die Anzeigen der Viehbesitzer von der Wahrnahme der Kuhpocken an einer ibrer Kühe sind bei dem betreffenden Bezirksthierarzte zu machen. 2) Die Bezirksthierärzte haben auf die ihnen zukommenden Anzeigen
unverzüglich eine Unsuchung der Kühe, an denen die Wahrnahme gemacht
3) Erhält ein Physikatsarzt durch den Bezirksthlerarzt davon Kenntniß,
daß dieser die Anzeige eines Viehbesitzers von der Wahrnahme der Kub— v. Stein.
du Thil. der ächten Pocken bei Kühen.
schmerzhast; bei hellgefärbten Eutern ist außerdem eine Röthe im weiteren Umkreis der Pocken, ein sogenannter Hof, bemerkbar. Am 6. bis 8. Tage ihrer Entwickelung haben die Pocken diejenige Reise erlangt, in welcher die noch hellgelbliche, geruchlose Lymphe zur Abnahme und Weiterimpfung geeignet ist; wenn in dem weiteren Verlauf Eiterung in den Pocken, was sehr bald geschieht, eingetreten ist, so kann kein Gebrauch mehr von deren Inhalt zu Impfzwecken gemacht werden. Aus den im Vorstehenden de⸗ schriebenen Erscheinungen können die ächten Kuhpocken erkannt werden und muß das Vorkommen eines derart beschaffenen Ausschlags an dem Euter bei Kühen deren Besitzer zur Zuziehung oder Sanitätsbeamten veranlassen, damit derselbe das Vorhandensein ächter Kuhpocken constatire. Den Vieh- besizern wird dringend empfohlen, sich selbst und ihre Dienstboten, welche das Rindvieh besorgen und melken, mit den Erscheinungen der Kuhpocken genau bekannt zu machen.
Belehrung über die Kennzeichen
Die ächten Kuhpocken zeigen sich im Wesentlichen als ein an dem Euter, meist nächst den Strichen(Zitzen) oder an den letzteren selbst, auf- tretender Ausschlag. Als erste Erscheinung des örtlichen Leidens bemerkt man eine Verminderung der Milchergiebigkeit und eine Anschwellung am Euter in der Umgebung der Striche; die Thiere werden bei dem Saugen des Kalbes und bei dem Melken empfindlich. Nach diesen Vorboten wer— den am 3. bis 4. Tage Knötchen von der Größe einer Linse bis zu der jenigen einer kleinen Bohne von blauröthlicher Farbe an dem Euter und
aus eine gelbliche, zähe Flüssigkeit an, wobei die Knötchen alsbald in der Mitte bläuljchweiß, am Rande gelblich, röthlich oder blauröthlich gefärbt erscheinen und zugleich in der Mitte eine Vertiefung, Delle oder Nabel
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Bekanntmachung.
5 Durch die überaus vermehrte Geschäftslast finden wir uns veranlaßt wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß als Audienztag bei Großherzoglichem Kreisamte Friedberg der Dienstag jeder Woche bestimmt ist, deßhalb Vorbringen von Beschwerden u. s. w., falls sie nicht hringender Natur sind, nur au diesem Tage entgegen genommen werden können.
Friedberg den 2. Mai 1876. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Trapp.
Bekanntmachung. Zu Butzbach wird am 16. Mai dieses Jahres eine Telegraphen- Anstalt mit beschränktem Tages- Dienst(vergl.§. 4 der Telegraphen-
Ordnung sür das Deutsche Reich) eröffnet.
Darmsladt den 25. April 1876. Der Kaiserliche Ober-Post- Director.
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