Ausgabe 
1.8.1876
 
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tationsrecht zu; die 1. Schulstelle zu Lorsch, Gehalt 1371 M. 42 Pf.; die 4. Schulstelle zu Gau⸗Algesheim, Gehalt 942 M. 85 Pf.; die 1. Schulstelle zu Heppen⸗ beim a. d. W., Gehalt 857 M. 14 Pf.; die Stelle einer Lehrerin an der höheren Mädchenschule zu Offenbach, Gehalt 1400 M., welcher bis zu 2400 M. steigen kann; die 3. Mädchenschulstelle zu Beerfelden, Gehalt 942 M. 86 Pf.; dem Grafen zu Erbach Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu; die 1. Schulstelle zu Hausen, Ge⸗ valt 771 M. 43 Pf.; die 2. Schulstelle zu Urberach, Gehalt 771 M. 43 Pf.; dem Fürsten zu Isenburg-⸗Birstein sieht das Präsentationsrecht zu.

Darmstadt. Der Bericht des Finanz⸗Aus⸗ schusses der zweiten Kammer über die Gesetzent würfe, die allgemeine Einkommensteuer und die Einführung einer Capitalsteuer betreffend, ist zum Theil im Druck erschienen, und zwar zunächst der Bericht der Majorität des Ausschusses, be stehend aus den Abgg. Kugler als Berichterstatter, Martin, Osann und Schröder. Der Majoritäts- Antrag geht dahin, die Kammer wolle beschließen, die Vorlage über die Capitalsteuer abzulehnen. Drei Mitglieder des Ausschusses beantragen weiter, die Regierung zu ersuchen, noch diesem Landtag eine neue Vorlage nach folgenden leitenden Grund sätzen machen zu lassen: 1) Anstalt der seitherigen drei directen Steuern, der Grund-, Gewerbe- und Einkommensteuer, soll nur eine Einkommensteuer erhoben werden, bei welcher jedoch ein Unterschied gemacht werden soll zwischen: a. fundirten Ein⸗ kommen: 1) aus Grundstücken, 2) aus Gebäuden und Hofraithen, 3) aus Capital Vermögen: b. theilweise fundirten Einkommen: 4) aus Ge werbe⸗Betrieb, 5) aus Gehalten mit Pensions- Berechtigung; c. nicht fundirten Einkommen: 6) aus geistigem oder körperlichem Arbeits-Verdienst; in der Weise, daß: a. diese verschiedenen Arten von Einkommen im Verhältniß ihrer besseren Fundirung höher besteuert werden, als die weniger fundirten; b. die sämmtlichen Einkommen eines Jeden aus diesen verschiedenen Arten von Einnahmequellen zu einem steuerpflichtigen Gesammt⸗Einkommen nach vorstehenden Grundsätzen zusammengerechnet, und dieses nach einer für höhere Einkommen progressiv im Procentsatz ansteigenden Steuer-Capital⸗Scala besteuert wird; e. Gesammt Einkommen unter 260 Mark von directer Steuer befreit bleiben,.

Der Artikel 4 des Gesetzentwurfes über die Ehe⸗Verlöbnisse in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bestimmt:Aus einem Verlöbnisse kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden. Die bestehenden Vorschriften über die vermögens rechtlichen Folgen des Bruches eines Verlöbnisses bleiben unberührt. Es soll sonach auch zukünftig wegen einseitigen Rücktritts von einem Verlöbnisse eine Schadens ⸗Ersatz⸗Klage auf Leistung einer Geld-Summe zulässig sein, welche Bestimmung bisher zu einer Reihe unangenehmer Processe An- laß gab, die mit dem idealen Charakter des Ver löbnisses wenig harmonirten. Es ist daher die Frage angeregt worden, ob jene bisher verfolgten Grundsätze nicht zu ändern seien.

27. Juli. Militär- Nachrichten. Mickel, Secondelieutenant vom 1. Gr. Hess. Inf. Reg. Nr. 115 zum Premierlieutenant in diesem Re- giment; Hintz, Vicewachtmeister vom 2. Bataillon (Worms) 4. Großh. Hess. Landwehr Regiments Nr. 118 zum Seconde- Lieutenant der Reserve des 1. Badischen Dragoner-Regiments Nr. 20 befördert.

29. Juli. Heute wurde das Urtheil des Bezirksstrafgerichts in Untersuchungssache gegen J. Hüber, Redakteur desStarkenburger Boten, wegen Beleidigung der evang. Geistlichkeit, ins- besondere des Stadtpfarrers Dingeldey dahier, sowie Zuwiderhandlung gegen§. 131 verkündigt. Es lautet auf 9 Wochen Gefängniß, da der §. 166 in Anwendung gebracht wurde.

Berlin. Der Gemeinde ⸗Kirchenrath von St. Thomas dahier hat jetzt den ersten praktischen Schritt zur Erhaltung der Taufe und der Con- firmation innerhalb seiner Gemeinde gethan. Nach einem Abkommen mit den betreffenden Standes- Aemtern geht dem Gemeinde-Kirchenrath allmonat lich die Liste aller den evangelischen Eltern ge borenen Kinder in der Gemeinde zu; ist nach Ablauf von vier Monaten ein Kind nicht zur Taufe gemeldet, so wird den Eltern eine von

unterzeichnete Ansprache solgenden Inhalts zuge- sendet:

Die Kirchengemeinde-Ordnung stellt dem Gemeinde⸗ Kirchenrathe die Aufgabe, christliche Gesinnung und Sitte in der Gemeinde auftecht zu erhalten und zu fördern. Wir können daher nicht unterlassen, die ergebene Anfrage an Sie zu richten, ob Ihr am... geborenes Kiud be reits die heilige Taufe empfangen habe, oder wann Sie dasselbe taufen zu lassen gedenken. Der gesetzliche Zwang ist gefallen, aber die freie Liebe zu unserer evangelischen Kirche, so hoffen wir auch von Ihnen, wird mit um so größerer Treue festhalten an den Anordnungen der Kirche und ihre Segnungen suchen. Insbesondere gilt unseren Kindern das Wort Christi:Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ibnen nicht, deun solcher ist das Reich Gottes. Einer gefälligen Antwort sehen wir entgegen.

In derselben Weise verfährt der Gemeinde

österreichischen Bodencreditanstalt wegen Forderung von 2,840,439 fl. Silber an Strousberg die executive Feilbietung der Domäne Zbirow be⸗ willigt und die betreffenden Termine auf den 16. November und 14. December 1876 und 11. Januar 1877 anberaumt.

Frankreich. Paris, 28. Juli. Die von Marseille aus eingeleitete Agitation für die Ver- treibung der Jesuiten hat in dem radikalen Süden rasch um sich gegriffen und sich auch schon der Hauptstadt mitgetheilt. In der Vorstadt Batig- nolles fand gestern eine Privat-Versammlung von 1500 Personen statt, die sich mit demselben Thema beschäftigte, und in welcher der Abgeord⸗

Kirchenrath mit Bezug auf die Anmeldung zum Confirmanden-Unterricht, wobei ihm die Bestim⸗ mung der städtischen Schul Deputation zur Hülfe kommt, daß die Haupt-Lehrer der Gemeinde Schulen alljährltch eine Liste derjenigen Kinder einzureichen haben, welche das dreizehnte Lebens

nete Cantagrel den Vorsitz führte. Louis Blanc und einige andere Abgeordnete der äußersten Linken hatten sich entschuldigen lassen. Cantagrel ver- sprach, darauf zu dringen, daß das aus dem vorigen Jahrhundert datirende, aber seither nie; mals förmlich aufgehobene Gesetz, durch welches

jahr zurückgelegt haben, ohne den Confirmanden- Unterricht zu beginnen. Dieses Schreiben lautet:

Wie uns mitgetheilt worden, hat Ihr Sohn(Tochter) im abgelaufenen Halbjahr das dreizehnte Lebensjahr zu- rückgelegt. In der Voraussetzung, daß es Ibre Absich! ist, Ihr Kind mit dem vollendeten vierzehnten Jahre con⸗ firmiren zu lassen, machen wir Sie darauf aufmerksam, daß demnach jetzt der Zeilpunkt gekommen ist, dasselbe dem Vorbereitungs- Unterricht eines Geistlichen zuzuführen. Allerdings ist mit dem gesetzlichen Zwange zur Taufe auch der zur Confirmation gefallen, aber wir hoffen, daß auch Sie aus freier Liebe zu unserer evangelischen Kirche au. den Ordnungen derselben treu sesthalten werden. Und um so mehr wird dies der Fall sein, als Sie Ihrem Kinde die Gelegenheit, die Grundlage seiner religiösen Ueber- zeugung für das ganze kommende Leben zu legen, nicht werden entziehen wollen. Kirchliche Gebühren irgend welcher Art sind mit der Confirmation nicht verknüpft.

Frankfurt, 28. Juli. Der Kaiser und die Kaiserin von Brasilien sind heute Abend unter dem Namen Dom Pedro und Therese Christina d' Alcantara mit Gefolge und Dienerschast von Bonn hier eingetroffen und imEnglischen Hof abgestiegen. Sie gedenken einige Tage hier zu ver- weilen. In demselben Hotel sind bereits gestern die brasilianischen Gesandten von Paris und Berlin eingetroffen.

die Jesuiten aus Frankreich vertrieben wurden, in Anwendung gebracht werde.

Versailles, 29. Juli. Bei Berathung des Cultus-Budgets hat die Deputirten-Kammer die theologische Fakultät zu Bordeaux aufrecht er halten, dagegen die theologischen Fakultäten zu Rouen und Aise nicht ferner bestehen lassen. In einem Schreiben des Erzbischof von Paris wird gegen die von der Budget-Commission beschlossene Streichung mehrerer für die Geistlichkeit oder geistlichen Anstalten angesetzten Ausgabe- Posten Verwahrung eingelegt.

Großbritannien. London, 27. Juli. Im Unterhause erklärte Disraeli auf eine Anfrage Biggar's, in den türkischen Gewässern seien gegenwärtig 20 englische Kriegsschiffe, darunter 11 Panzerschiffe, stationirt, aber weder jetzt noch früher sei vom Personal oder Material der eng- lischen Flotte irgend etwas in den Dienst des Sultans überwiesen worden. Sodann erklärte Disraeli auf eine Anfrage von Wolff, er habe niemals genaue Information über die Pläne Serbiens erhalten und könne daher nicht sagen, ob. dieselben mißglückt seien. Betreffs der Frage,

Dresden, 29. Juli. Die bier zusammen- ob es nicht an der Zeit sei, den Mächten eine getretene allgemeine Conferenz der deutschen Eisen- Mediation vorzuschlagen, halte er es für besser, bahnen zur Berathung über die Einführung eines die Debatte über die orientalische Frage abzu⸗ einheitlichen Tarif-Systems wurde vom Finanz-: warten; er werde dann die zu Gunsten eines solchen rath Wolff(Braunschweig) eröffnet. Der bis- Vorschlages sprechenden Gründe kennen lernen. herige Verlauf der Verhandlungen läßt hoffen, Spanien. Madrid. DemMessager de daß eine Einigung zur Annahme des gemischten Paris zufolge haben die Verhandlungen bezüglich Systems auf Grund eines bayerischen Local-Tarifs der Consolidirung der schwebenden auswärtigen und des bapyerisch-sächsischen Tarifs erzielt werde. Schuld Spaniens zu einem endgültigen Resultat Das preußische Handels-Ministerium ist bei der geführt. Die Fundirung dieser Schuld, deren Conferenz durch einen Commissär vertreten. Höhe auf 250 Mill. Fres. angegeben wird, würde

München, 29. Juli. Heute Mittag um durch die Creirung von 6 proc. Obligationen be⸗ 1 Ubr wurde die Session des Landtages in werkstelligt, deren Emission ein einflußreiches Syn- feierlicher Weise vom Prinzen Luitpold geschlossen. dicat zum Course von 85 nebst einer Bank⸗Com⸗ Inhaltlich des hierbei verkündigten Landtags Ab- mission übernehme. Theilnehmer dieses Syndikats schiedes behält sich die Krone mit Rücksicht auf seien: die Banque d' Espagne, das Haus Roth- die über den Forst- Unterricht zu Aschaffenburg, schild, eine leistungsfähige Vereinigung von spani⸗ den obersten Schulrath und die fünfte Classe der schen Bankiers und eine ebensolche von französischen Latein- Schulen gefaßten Beschlüsse das Recht, Bankiers. organisatorische Bestimmungen zu treffen, vor. Türkei. Constantinopel, 28. Juli. Hierauf werden diejenigen Beschlüsse und Anträge, Sultan Murad's Thron ⸗Entsetzung ist erfolgt, welche von der Krone genehmigt sind, speziell auf. Abdul Hamid zum Regenten ernannt; seine In⸗ geführt. Mit Bedauern wird ferner hervorgehoben, stallirung wird erst nach Murad's Tode vorge⸗ daß die Aufbesserung der Beamtengehalte nicht nommen werden. Murad ist an Pyämie erkrankt in zureichender Weise beschlossen sei, und der und sein Ableben wird stündlich erwartet. Widerstreit der Meinungen beklagt, welcher in In finanziellen Kreisen verlautet, England einigen während des Landtages gehaltenen Reden habe der Psorte eine Million Pfund Sterling selbst auf die Form nicht ohne Einfluß gewesen vorgeschossen. In Süd- Rußland werden große sei, doch wird schließlich die Hoffnung aus- Frelwilligen Legionen zur Unterstützung Serbiens

Lothringen sind, wie derReichs Anzeiger meldet, auf den 21. August einberufen und werden späte⸗ stens am 2. September geschlossen. Die erste Sitzungs Periode der Kreistage beginnt am 7. August, die zweite am 14. September; jede derselben dauert höchstens fünf Tage.

Ausland. Oesterreich-Ungarn.

Prag. Durch

gesprochen, daß die Gegensätze sich mehr und und Montenegro's gebildet. mehr ausgleichen.(Amtliche Meldung.) Die Serben ver⸗ Straßburg. Die Bezirkstage in Elsaß suchten am 26. d. abermals, den Timok zu über-

schreiien, wurden aber mit Verlust von 50 Mann zurückgeworfen. Mukhtar Pascha meldet aus Stutanitza vom 26. d., er habe nach seinem Ab- marsch von Nevesinje die Montenegriner unter Fürst Nikita's Befehl zur Zerstreunng gezwungen.

Das Anerbieten der österreichischen Re⸗ gierung, die Garnison des Forts Klek nebst Munition und Kriegsmaterial auf einem Lloyd- Dampfer nach Antivari überführen zu lassen, ist

sämmtlichen Mitgliedern des Gemeinde⸗Kirchenraths Ediet des Prager Landesgerichts wurde der von der Pforte angenommen worden.

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