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Dienstag den 1. August.
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Oberhessischer
zeiger.
Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag—
Für die Monate August und September kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnirt werden.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Ausführung des ⸗Gesetzes über das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religionsgemeinschaften.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
b Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 23. Mai dieses Jahres, Einnehmer von Erhebung der Kirchensteuer dieselben Erhebgebübren erbalten sollen, wie ste f wo die Gemeinde-Einnehmer fixen Gehalt beziehen, haben wir diese Erbebgebühren im V
stehend tbeilen wir Ihnen des Verzeichniß mit, wovon der Rechner des Centralkirchenfonds Abschrift
Auftrag erbalten hat, bei der Abrechnung resp. Schluß Ablieferung die Aufrechnung dies
Gemeinde-Einnehmer hiernach.
er Erhebgebühren nicht zu beanstanden.
Friedberg am 28. Juli 1876.
Nr. 63 des Kreieblatte, theilen wir Ihnen mit, daß die Gemeinde olche von den übrigen Communalumlagen beziehen. ervältnisse zur Einnahme im Ganzen berechnen lassen.
Da, Nach⸗ von Großherzoglichem Oberconststorium mit dem Bedeuten Sie die Trapp.
Zusammenstellung der von den Gemeinde-Einnehmern des Kreises Friedberg bezogen werdenden Erhebgebühren.
8„Assenbeim 3½ Procenti. Bad⸗Naubeim 2½ Proc. Bauernheim 3½ Proc.] Erlenvach 3 Proc. Nieder ⸗Eschbach 3½ Proc. Nieder-Florstadt 2 Proc. Mieder⸗ aer 3 Proc. Bodenrod 4 Proc. Bönstadt 3 Proc. Bruchenbrücken 3½ Prec. Möclen 3 Proc. Nieder-Rosbach 4 Proc. Nieder-Weisel 2½ Proc. Nieder⸗Wöllstadt Büdesheim 3 Proc. Burg⸗Gräfenrod 1½ Proc, Butzdach 2¾ Proc. Dorheim 3 Proc. 3½ Proc. Obet-Erlenbach 3 Proc. Ober⸗Eschbach 3 Proc. Ober⸗Florstadt 4 Proc. Dorn Assenheim 3 ½ Proc. Dortelweil 2½ Ptoc. Fauerbach b. Fr. 3½ Proc. Oder⸗Mörlen 2 Proc. Ober⸗Rosbach 1½ Proc. Ober⸗Wöllstadt 3 ¼ Proc. Ockfadt FNuerbach v. d. H. 3½ Proc. Friedberg 2 Proc. Gambach 3½ Proc. Griedel 2½ Proc. Okarben 4 Proc. Oppershofen 3 Proc. Ossenbeim 3, Proc. Ostheim 1 Groß⸗Karben 2¼ Ploc. Hatheim 3 Proc. Hausen 3½ Proc. Heldenbergen 3 Proc. Petlerwell 3½ Proc. Pobl⸗Göns 4 Proc. Reichelsbeim 2½ Proc. Rendel 1 Proc. Hoch⸗Weisel 3½ Proc. Holzhausen 3 Proc. Iibenstadt 3½ Proc. 3 Proc. Rockenberg 3½ Proc. Rodheim 1¼ Proc. Rödgen 4 Proc. Schwalheim 9 4 Proc. Klein⸗Karben 2½ Proc Kirch-Göns 3,5 Proc. Kloppenheim[3½ Proc. Södel 3 Proc. Staden 3 Proc. Stammbeim 3 Proc. Steinfurth 20 1* Langenhain mii Ziegenberg 4 Proc. Maibach 4 Proc. Massenheim 3 ½ Proc. Trais-Münzenberg 4 Proc. Vilbel 2¼ Proc. Weckesbeim 4 Proc. 2 Proc. Nieder⸗ Wisselsheim 4 Proc. Wölsersbeim 3½ Proc. Wohnbach 3½ Proc.
Melbach 3½ Proc. Münster 4 Proc.
Münzenberg 4 Proc.
Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten dutch die Landgestüts-Beschäler für 1876.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Noch immer stehen Viele mit Erledigung unserer Verfügung vom 4. Juli dieses Jahres, Nr.
bei Meidung unangenehmer Verfügung erinnern.
Belreffend: Die Herbstübungen.„
Friedberg den 29. Juli 1876.
79 des Kreisblattes, zurück, weshalb wir hieran r e d
Friedberg am 29. Juli 1876.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Nachträglich zu unserer Verfügung vom 15. dieses Monats(Kreisbtatt Nr. 86) Militärbehörde eine Verabreichung der Verpflegung an den Cantonnirungs-Tagen an einzelnen O von den Quartierträgern zu leisten oder von der Militärbehörde zu stellen ist. empfiehlt sich daher, die Verabreichung der Mundverpflegung an die Soldaten du anderen Falle die einquartirten Mannschaften zur Bereitung der ihnen sonst zu lie nehmen und gerade hierdurch die Wirthschaftsverhältnisse des letzteren eine bedeutende Störung erleiden, richte auf, ob die Verpflegung durch die Quartiergeber auch an den Cantonnirungskagen verabreicht werden soll und wird.
theilen
Es liegt im
Betreffend: Die Ausführung des Reglements über das bei Wildschaden einzuhaltende Verfahren:
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien mit Ausnahme von Dorkel!
rch die Quartie: fernden Victualien den Kochberd des Quartiergebers in Anspruch
wir Ihnen mit, daß nach der Mittbeilung der
rten unzulässig ist, daß vielmehr entweder überall solche Interesse der Quartiergeber als wie der Soldaten und
geber auch an den Contonnirungskagen, da im
Wir fordern Sie zum umgehenden Be— Trapp.
Friedberg am 30. Juli 1876.
weil, Harheim, Massenheim und Nieder-Erlenbach.
inan Wit sehey Ihrem sofortigen Berichte entgegen, wer von den in unserem Ausschreiben vom 20. Januar 1872, Kreisblatt Nr. 14, und Aus- schreiben Großherzoglichen Kreisamts Vilbel vom 31. Juli 1855, Nr. 61 des Kreisblatts, genannten Wildschadentaxatoren durch Wegzug abgegangen
oder verstorben ist.
Beireffend: Die Kirchenvoranschläge des Kreises Friedberg für das Jahr 1877.
i Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchenvorstände des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 1. Mai dieses Jahres, Kreisblatt Nr. 53, bringen wir wiederholt Einsendung der noch rückständigen Voranschläge in Ekinnerung und erwarten
Meibung unangenehmer Verfügung,
. Friedberg am 31. Juli 1876.
und vom 22. vorigen Monats, Kreisblatt Nr. 74,
solche bis zum 20. kommenden Monats bei Trapp.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Großherzogliche Regier— ungsblatt Nr. 36 enthält:
I. Oeffensliche Anerkennung einer edlen That.
II. Bekannsmachung, die Ausführung des Berggesetzes vom 28. Januar l. J., insbesondere die Einreichung der Silnattonssisse zu älteren Mutbungen betressend.
III. Sekannimachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächlnissen betreffend.
IV. Bekanntmachung, die Steuervergütung bei der Aus fuhr von Bier betreffend.
V. Bekanntmachung, den Maßstab der Situationerisse bei Muthungen betreffend.
VI. Uebersicht der für das Jahr 1876 genehmigten Umlagen der istaelilischen Religions gemeinde Erselden.
VII. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
VIII. Ersheilung von Erfindungepatenten.
IX. Diensinachtichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 23. Juni den Salzmagazinsverwalter Wiederhold zu Bad-⸗Naubeim zum, Unterrechner bei dem Bergamt Dorbeim, unfer Verleihung des Amtslittels Bergkassier, den Verwalter der ersten Musik, lehrerstelle am Schullebrer-Seminar zu Friedberg, Link aus Obernhain, zum Lehrer an dem Schulleyrer-Seminar zu Friedberg zu ernennen; an demselben Tage den auf die Pfarrstelle zu Fränkisch-Crumbach präsentiren evong.“ Pfarrer Koch zu Frischborn zu bestäligenz am 26. Juni dem Schulverwalter Merz aus Kaichen' eine Lehzerstelle zu Gießen zu übertragen; am 27. Juni den auf die Schulstelle zu Muschenbeim prösentirten Schullehrer Seipp zu Biklar, am 29. Juni den auß die Schulstelle zu Klein⸗ Gumpen präsentirten Schulverwalter Hartmann gus Klein Gumpen zu bestätigen;z am 30. Juni dem Schullebrer Olo zu Groß-Linden die 1. Lehrerstelle zu Groß-Linden zu übertragen; am 1. Juli den auf die Pfayrsselle zu Rendel präsenürten Mitprediger Ferisch zu Grünberg sir
Lebrerstelle zu Ober Ingelheim,
diese Stelle zu bestänigenz am 3. Juli dem Schullehrer an der Stadtmädchenschule zu Gießen, Ebeling, eine Lebrer- stelle an der höheren Mädchenschule zu Gießen zu uͤber⸗ tragen; an demselben Tage den Professor zu Heidelberg, Rolbamel, zum Lebrer an der Realschule zu Alsfeld zu ernennen; am 4. Juli dem Schullebrer Laulenschläger zu Ernsthosen die 4. Schulstelle zu Groß Bieberau zu über- tragenz am 5. Juli, den Professor Dr. Schmitt zum Direclor der polplechnischen Schule für die Zeit vom J. Sept. 1876 bis zum 31. August 1877 zu ernennen.
X. Concurrenz⸗Eröffnungen. Erledigt sind: die vierte Gebalt 942 M. 86 Pf.; die Schulstelle zu Indeiden, Gebalt 685 M. 71 Pf.; dem Grasen zu Solms-Laubach sleht das Präsentationsrecht zuz die 3. Schulstelle zu Bischojsbeim, Gehalt 771 M. 43 Pf.; die evang. Pfarrstelle zu Beyenbeim, Gebalt 2440 M.; die 2. Schulstelle zu Ober ⸗Beerbach, Gebalt 6855 M. 71 Pf.; die Schulstelle zu Nieder-Kaiusbach, Gebalt 685 M. 71 P.; dem Grasen zu Erbach Erbach stebht das Präsen⸗


