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1876. Dienstag den 1. Februar.. 14.
Oberhessischer Anzeiger.
Die Petitzeile 5 15. 50 1 Erscheint jeder wird mit 11 Pfennig berechnet. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag. 8 Für die Monate Februar und März kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei 8 der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnirt werden.
Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiciren:
Nr. 3. sub 2 Bekanntmachung, Abänderung der Poflordnung vom 18. December 1874 betreffend.— Nr. 4. sub 1. Verordnung, die Prüfungen für das Zehramt an Volksschulen betreffend. 0 Friedberg den 28. Januar 1876. Greoßberzogliches Kreisamt Friedberg.
8 1 überz 2
Ter v p.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden:
Nr. 2. Gesetz, beuessend die Abänderung des Art. 15 des Münzgesetzes. Seite 3.— Gesetz, betreffend das Urbeberrecht an Werken der bildenden Künste. Seite 4. — Gesetz, betreffend den Schutz der Pbotograpbie gegen Nachbildung. Seite 8.— Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mußtern ꝛc. Seite ft.
Betreffend: Die Einleitung des Classifikationsversahrens dei den Mannschasten der Reserve, Landwehr ö und Ersatz⸗Reserve J. Casse. . 01 Nr 0 öRor rn 2 ig 1 N 5 Gras 5 iter Der Ciovil-Vorsitzende der Großherzogl. Ersatz-Commission Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien. Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 26. vorigen Monats, das Militär Ersatz Geschäft für 1876 betreffend,(Kreisblatt Nr 153 don 1875) trage ich Ihnen auf, Gesuche von Reservisten und Landwebrleuten im Sinne der im§ 13,3 und§ 15,2 der Controlordnung enthaltenen Bestimmungen um Zurüchstellungen nach§ 18 der Controlordnung II. Theil der deutschen Webrordnung entgegen zu nehmen und nach stattgebabter prüfung und Beantwortung der in dem bekannten Formular für Reclamationen gestellten Fragen jedenfalls einige Zeit vor dem Musterungsgeschäft an nich einzusenden, damit die etwa noch nöthigen Ermittelungen bis zu der Sitzung stattfinden konnen. Tr a p p
Friedberg am 28. Januar 1876.
getreffend: Die Sonntagsefeier. Friedberg den 30. Januar 1876. 2 j 8— Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an Großherzogliche Polzeiverwaltung zu Bad-Nauheim, den Großh. Polizei-Commissär zu Wickstadt, die Großh. Bürgermeistereien und die Großh. Gendarmerie des Kreises. Nach uns zugekommenen Mittheilungen werden die Bestimmungen des Art. 228 des Polizeistrafgesetzes wonach den Inhabern von Wein-, Bier- und Brandweinschenken in den Ortschaften verboten ist, an Sonn- und Festtagen von Morgens frühe bis zum Schlusse des offentlichen Nachmittags-Gottesdienstes Gäste, mit Ausnahme Auswärtiger, welche während dieser Zeit einkehren, aufzunehmen, nicht pünktlich
ingehalten, wir weisen Sie deshalb an, auf das Sorgfältigste zu überwachen, daß die erwähnte Vorschrift genau eingehalten wird und Zuwiderhandelnde zur Anzeige kommen. Ter a pp.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften im§ 9 Nummer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875(Reichs-Gesetzblatt Seite 52) ist der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr
876 dahin festgestellt werden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist mit Brot ohne Brot 4) für volle Tageskost.„80 Pfennige, 65 Pfennige, , x v 7 35 17 %%% VTV 7 20 1 int 185 1 10 15 Berlin den 11. Januar 1876. Das Reichskanzler-Amt. Eck. Deutsches Reich. Inf.-(Leib-) Regt. Nr. 117 wurde in das Inf. Strafgesetz-Novelle fort.§. 130a(der sogenannte Darmstadt. Am 3. Januar wurde der Regt. Nr. 83 einrangirt. Kanzelparagraph),§. 131!(öffentliche Verbreitung Gezirksstrafgerichts- Director Wirth zu Darmstadt— Die Abgeordneten Schröder(Worms) und erdichteter und entstellter Thatsachen und Verächt—
on der Stelle eines Directors einer Feuer-] Weber(Offenbach) haben bei der zweiten Kammer lichmachung von Staatsein richtungen) und§. 133 zersicherunge Gesellschaft enthoben; em 19. Januar den Antrag eingebracht, die Regierung zu ersuchen,(Vernichtung, Beseitigung oder Beschädigung don er Districts⸗Einnehmer Klein zu Lauterbach nach vor Feststellung des Staatsbudgets für die Finanz: Urkunden, Registern, Acten) wurden mit einer Süd ingen, der Distrieis Einnebmer Hoos zufperiede 1876—1878 eine Vorlage auf Verwillig- geringen Majorität von 4 bis 5 Stimmen abge— Frais a. d. L. nach Lauterbach und der Districts- ung der Creirung einer achten, mit einem akade- lebnt.§. 135(Vernichtung oder Beschädigung
Einnebmer Platz zu Büdingen nach Trais a, d. L. misch gebildeten Lehrer zu besetzenden Stelle an von Hoheitszeichen) und§. 145 Ueberttetung der versetzt; an demselben Tage der Rendant Bach- dem Gym nasium zu Büdingen zu machen, auf den Zusammenstoß von Schiffen bezüglichen mann zu Nidda unter Anerkennung seiner Dienste Berlin, 27. Jan.(Reichstag. Schluß.) Verordnungen wurden unverändert,§. 140(Ver—
cuf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt. Der Abg. Hasselmann sucht in(iner ausführlichen letzung der Wehrpflicht) mit einer von Struckmann — 27. Jen. Prinz und Prinzessin Ludwig Rede die gegen die Social: Demokraten erbobenen vorgeschlagenen Aenderung, wonach die auf obne ind heute zum Besuche des Großherzoglichen Beschuldigungen als unbegründet darzustellen; der Erlaͤubniß auswandernden Reservisten bezügliche Hofts nach Karlsrube abgereist Minister Eulenburg tritt nochmals für den Para- Strafbestimmung gestrichen wird,. 144(Ver- — Am 28. Januar wurde der Aktuariats-(graphen ein und weist auf den Uuterschied bin, leitung zur Auswanderung mit einem Antrage Ispirant Lohnes aus Höchst zum Landgerschts-] der zwischen den Reden des Abg. Hasselmann im Cunp's angenommen, wonach nicht die Verleitung,
Aktuar in Wald Michelbach ernannt. Reichstage und vor seinem secialistischen Publieum sondern die Vorspiegelung salscher Thatsachen zum — Militärt senstnachricht. Goebel, Haupim. bestebe. Die Abgeordneten Lasker, Bamberger und Zwecke der Verleitung zur Auswanderung strafhe
Art Comp Chef vom 4. Greßh. Hess. Inf.-Regt.] Windhorst sprechen noch gegen den Paragraphen, ist.— 29. Jan. Der Reichstag setzte heute die
f Un: Carl] Nr. 118, als Major ernannt, welcher schließlich abgelebüut wird.— 28. Januar. Berathung der Strafgesetz Novelle fo Es wur l 5 4 1 f 1 7 5 n 5 0
. Kolisch Major, aggregirt dem 3. Größh.] Der Reichelag setzte heute die zweite Lesung der! den abgelehnt:§. 348, betreffend die Bestrasunz 1 7 1 U 6908 f 1 J K


