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kommt und so lange diese dauert, Erlaubniß zur Abhaltung von Tanzmusik nicht gestattet wird.
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Unter Bezugnahme auf das im Abdruck nachfolgende Ministerialausschreiben fordern wir Sie auf, über die, in Ihren Gemeinden etwa
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Oberhessisch
Donnerstag den 27. August.
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er Anzeiger.
Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
Betreffend: Die Ertheilung von Tanz-Erlaubniß.
die Tanzmusik zu halten gesonnen sind, bedeuten.
Amtlicher Theil.
Friedberg am 25. August 1874.
Das Großherzogliche Kreisanit Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir eroͤffnen Ihnen, daß zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten während der Manöver in den Orten, wo Einquartierung hin zu liegen
Sie wollen sich hiernach bemessen und die Wirthe, Trapp.
Betreffend: Gesetzentwürse über die gewerblichen Hülfskassen und wegen Abänderung des Titel VIII.
der Gewerbe-Ordnung.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
Friedberg am 24. August 1874. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
bestehenden Hülfskassen eine Tabelle nach unten folgendem Schema zu fertigen und mit erläuterndem Bericht einzusenden.
Sind derartige Kassen nicht vorhanden, so ist dies anzuzeigen. Beschleunigung ist Ihnen empfohlen.
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Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.
Aus Anlaß von Verhandlungen, welche eine gesetzliche Regelung der Verhältnisse der gewerblichen Hülfskassen(namentlich insoweit solche die gegenseitige Unterstützung für den Fall der Krankheit oder des Todes be— zwecken), sowie die Erledigung des im§. 141 der Gewerbe- Ordnung beruhenden Vorbehaltes zum Gegenstand baben, wünscht das Reichskanzler- Amt Mittheilung der seit dem Jahr 1869 eingegangenen statistischen Nach- richten über die bestehenden gewerblichen Hülfskassen zu erhalten. Unter Bezugnahme auf die von Ihnen in Folge unseres Ausschreibens vom
22. Juni 1869 zu Nr. M. d. J. 6364 erstatteten Berichte, deren An—
: Aussellung
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— 1 wister Echloß,
——
—— zeige.
uß er eine für alle Confessionen anwendbare
agen rem. s. hier beigeschlossen sind, fordern wir Sie daher auf, über den dermaligen Stand, der in Ibrem Kreise bestehenden Hülfskassen für
ö Darmstadt am 13. August 1874.
ihrer Mitglieder, über die Höbe der im Jahr 1873 gezahlten Beiträge
der Arbeitgeber und der Arbeiter, über die in demselben Jabre gezahlten Unterstützungsgelder und Verwaltungskosten und über den Vermögens sland am Schluß des Jahres 1873, Erkundigungen einzuziehen, deren Ergebniß in eine Uebersicht zusammenzustellen und solche mit den betreffenden Acten an uns einzusenden.
In Rücksicht auf den von dem Reichskanzler- Amt deßfalls ausge-
sprochenen Wunsch empfehlen wir Ihnen, die Erledigung dieses Auftrags thunsichst zu beschleunigen.
v. Starck.
Zewerbliche Arbeiten namentlich über die Zahl dieser Kassen, über die Zahl Rauten busch. Gemeinde 5 1 1 255 Deiträge—[ Gesammtsumme Ver⸗ Gr A1 Name der Kasse. 1 der Arbeits-] der Arbeiter der gez. waltungs⸗[ Ende 1873 Mitglieder. geber Unterstützung.] kosten.—— E fl. kr. fl. kr. ä
Zeiteffend: Die Vergütung der Vorspannleistungen an durchpassisende Truppen in Friedberg.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
Sie werden an sofortige Erledigung unserer Verfügung vom 6. dieses Monats, Kreisblatt Nr. 94, erinnert.
Friedberg am 25. August 1874. an die Großherzolichen Bürger meistereien. Trapp.
Sefßn n Mit Bezugnahme auf F. 11 der Gesetzesvorlage vom 4. April dieses Jahres resp. des Passus F. der Ausführungsbestimmungen vom 9. Mai
seses Jahres wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, daß den bereits nerkannten, aus dem Kriege von 1870/71 herstammenden Invaliden vom April cr. ab der Anspruch auf die Anstellungsentschädigung und bis um 22. October cr. das Recht zusteht, in Stelle der letzteren den Civil nersorgungsschein zu erbitten.
Die Anstellungsentschädigung ist hiernach denjenigen Invaliden der nor gedachten Categorie, welchen der Civilversorgungsschein verwilligt worden, venn sie denselben, ohne bisher auf Grund desselben angestellt gewesen zu
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machung.
sein, zurückgaben, vom 1. April dieses Jahres ab zu gewähren. Erklären sie sich demnächst bis zum 22. October cr. nicht weiter, so bleiben sie im
dauernden Genuß der Anstellungsentschädigung, verlieren aber eo ipso für
alle Zeiten den Civilversorgungsschein. Wählen sie dagegen bis zum 22. October cr. letzteren, so wird ihnen der Schein gegen Sistirung der Anstellungsentschaͤdigung wieder eingehändigt. Friedberg den 23. August 1874. Großberzogliches Landwehr Bezirks- Commando Friedberg. Nen Oberstlieutenant und Bezirks- Commandeur.
Deutsches Reich. Darmstadt. Der Finanz- Ausschuß der zeiten Kammer, welcher sich nach den Sitzungen
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tem 17. und 18. d. M. auf kurze Zeit vertagt batte, wird am 26. seine Arbeiten wieder auf— u hmen, um zunächst die inzwischen erstatteten berichte festzustellen und weitere Angelegenheiten Bexrathung zu nehmen.
Berlin. Der Entwurf einer deutschen Civil— dceß- Ordnung weist auch den Fortschritt auf, Blättern liest man von des- Formel ausslellt. Er bestimmt, daß der
e mit den Worten:„Ich schwöre zu Gott dem
Franz Joseph, ebenfalls Bietor Emanuel zu be— suchen. Möglich, daß der italienische König Ge- erspart bleiben; wenn jedoch von verschiedenen
Allmächtigen und Allwissenden“, beginnt und mit] legenheit erhält, seine kaiserlichen Freunde gleich- den Worten:„So wahr mir Gott helfe“, schließt, ze itig zu bewirthen.
dem Schwörenden aber gestattet ist, diesen Worten eine seinem Glaubens- Bekenntnisse entsprechende weitere Bekräftigung beizufügen.
— In officiösen Correspondenzen wird von einem Besuche gesprochen, welchen Kaiser Wilhelm dem König von Italien zu machen gedenkt. Eine keiner Weise beaustragt worden, dem Flüchtling definitive Entscheidung soll erst nach Beendigung der September- Manöver erfolgen.
— Der Gegenbesuch, welchen der Gouverneur von Köln, General- Lieutenant v. Kummer, Bazaine abgestattet, hat, dem„B. B.- C.“ zufolge, in biesigen politischen Kreisen böses Blut gemacht. General-Lieutenant v. Kummer ist nämlich in
ein solches Entgegenkommen zu zeigen; daß er es gethan, ist aus rein persönlichem Antriebe geschehen. Eine Rüge in irgend einer milden Form wird dem Gouverneur von Köln wahrscheinlich nicht
In Wiener der Absicht des Kaisers


