Ausgabe 
23.6.1874
 
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1874.

Dienstag den 23. Juni.

V 73.

herhessischer Anzeiger.

n Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.

Rreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und

demerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze,

e und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours-Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale

otizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs- Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten,

Neäthsel ꝛc. und in einemRatbgeber monatliche

praktische Winke für Haus- und Landwirthschaft.

Das Abonncment beträgt bei der Verlags-Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel

jährlich 47 kr. mit Bringerlohn. 1

Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit A kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 5 kr.

brechung eintritt.

drücklich Abbestellung erfolgt.

Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗

Den verebrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das zweite Halblahr zusenden, wenn nicht aus-

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt ist zu publieiren:

Nr. 27. ind die Vertretung der Kreise und der Provinzen. Ni

Nichts. Nr. 28. sub 1. Verotenung, die Eu theuung des Geoßberzogthums in Kreise betreffend. Nr. 29. Gesetz, betreffend die Städteordnung für das Großberzogthum Hessen. Nr. 31.

30.

Gesetz. betreffend die innere Verwaltung Gesetz, die Landgemeinde⸗

kdnung für das Großherzogibum Hessen beireffend. Nr. 32. Gesetz, das Volkoschulwesen im Großberzogthum Hessen betreffend. Nr. 33. sub 1. Verordnung, betreffend

he Ausführung des Gesetzes über die Slädteordnung für las Großherzogthum Hessen. Nr. 34. sub 1. Gesetz Friedberg am 20. Juni 1874.

das Großberzogibum Hessen. sub 2. · die landständische Geschäftsordnung betreffend.

Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Ländgemeindeordnung für

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.

tetreffend: Außercourssetzung der Kronenthaler, sowie

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

von Münzen des Conventtonssußes.

Friedberg am 20. Juni 1874.

an die Kirchenrechner, Gemeinde-Einnehmer und Rechner öffentlicher Stiftungen. Wir benachrichtigen Sie zu Ibrem Bemessen, daß auch noch Conventionsmünzen österreichischen Gepräges, wie sich bei Einziehung der Sechs- beuzerstücke herausgestellt hat, sich im Vekehre befinden. Aus Veranlassung einer Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 15. l. M.

senventionsmünzen jeder Art bti Ihren Kassen en

icht mehr anzunehmen.

rr fentneng,

Nr. M. d. J. 6288 seben wir uns daher mit Rücksicht auf einen desfallsigen Beschluß des Bundes raths veranlaßt, Ihnen aufzugeben, österreichische

Trapp.

Nachstehende Mittheilung des Königlichen Amts Usingen bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Friedberg am 19. Juni 1874

2 9 Usingen den 16. Juni 1874.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.

Nachdem in Eschbach ein der Tollwuth dringend verdächtiger Hund getödtet ist, wird Hundesperre auf die Dauer von 6 Wochen, also bis m 28. Jult, für folgende Ortschaften angeordnet: Eschbach, Michelbach, Wernborn, Weiserfeldern, Hasselborn, Grävenwiesbach, Naunstadt, Hundstadt, erzhausen, Hausen, Rodam-Berg, Anspach, Westerfeld, Wilhelmsdorf, Pfaffenwiesbach, Kransberg, Usingen und Wehrheim.

Königliches Amt Usingen. (gez.) v. Hugo.

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Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regier- ugsblatt Nr. 34 enthält: I. Gesetz, die landständische Geschäftsordnung betreffend II. Ucbersicht der für das Jahr 1874 genehmigten ilagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der istaelitischen Aüglonsgemeinden des Kreises Darmstadt.

Darmstadt. Am 15. d. Mts. wurde dem ußerordentlichen pharmaceutischen Mitgliede der Pder⸗Mericinal-Direction, Ober-Medieinal-Assessor D, Wilhelm Hallwachs, der Character alsOber Jedicinalrath verliehen.

18. Juni. In der heutigen Sitzung der eiten Kammer wird zunächst in der Berathung s Civiltiener-Pensions-Gesetzes fortgefahren. Aöllinger und Schröder beantragen zu Art. 2 A üggelegtem 5. Dienstiahre 50 pCt. der Be- sedung als Pension, von da an Zusatz von 1 pCt. n das Jahr bis zum 40. Dienstjahr mit 85 pCt.,

Näßdent Hofmann bemerkt, daß die Regierung du Antrag nicht zustimmen könne, und widerlegt wiselben. Abg. Heinzerling nimmt seinen früher sellten Antrag wegen Rückwirkung der Besolduugs- vöhungen auf die inzwischen pensionirten Be en, unter Auftechterhaltung der Motive, zurück.

Ueber den Antrag Möllinger erhebt sich nun eine mehrstündige, theilweise lebhafte Debatte. Schließ- lich wird der Antrag des Ausschusses abgelehnt mit 24 gegen 18 Stimmen, der event. Antrag Greim und Edinger, welcher vom 40. Dienstjahr keine Steigerung mehr will eintreten lassen, mit gleicher Zahl abgelehnt, der Antrag Möllinger angenommen mit 26 gegen 16 Stimmen. Da aber die Bestimmungen der Civildienst-Pragmatik unter dem Schutz der Verfassung stehen und also zur Aenderung eine Zweidrittel-Majorität nötbig ist, welche nicht erreicht wurde, so ist auch dieser Antrag rechtlich abgelehnt. Die Regierung ziebt hierauf bie Vorlage zutück, sagt jedoch eine etwas modificirte Vorlage noch für diesen Landtag zu. Sodann wurden folgende Vorlagen der Regierung fast ohne Debatte angenommen: wegen Erhöbung der Minimal- Gehalte der Geistlichen für 1874; wegen Herstellung des Kriegsministerlal-Gebäudes

strafung der Eltern ic. wegen Forst- und Feld Frevel der Kinder; wegen Ankaufs des Kreisamts Gebäudes in Worms; wegen Herstellung eines Güter Schuppens an der Main-Neckar Bahn 1 Zwingenberg. Die Kammer vertagte sich schließlich auf unbestimmte Zeit.

Am 19. d. Mts. wurden der Obercon sistorialsecretär bei dem Oberconsistorium, Ludwig Achenbach, zum Ministerialsecretär erster Classe bei dem Ministerium des Innern, der 2. Ministerial Registrator bei dem Ministerium des Innern, Julius Köhler, zum Ministerialsecretär 2. Classe und Vorstand der Ministerial-Registratur des Ministeriums des Innern, der Registrator dei dem Oberappellations- und Cassationsgericht, Justiz secretär Gustav von Zangen, zum Kreisassessor bei dem Kreisamte Alzey, der Kreisassessor bei dem Kreisamte Lauterbach, Wilhelm Justus Jost, zum Oberconsistorialseeretär bei dem Oberconsistortum, der Regierungsaccessist Ludwig Freiherr Senarclens von Granep zum Kreisassessor bei dem Kreisamte Lauterbach, der Regierungsactessist Adolf de Beau clair aus Bensbeim zum 2. Ministerial-Registrator bei dem Ministerium des Innern ernannt.

20. Juni. Kaiser Alexander ist gestern

ken soll kein Zusatz mehr statifinden. Minister- für das Stadt. und Land- Gericht; wegen Be- Abend in Jugenbeim eingetroffen und auf dem

dorligen Bahnhose von seiner Gemahlin, dem Großderzoge und fämmtlichen Mitgliedern der großherzoglichen Familie empfangen worden. Berlin. DerBörsen Courier schreibt: Von der am 1. Juli eintretenden Gütertarif-Er hoͤbung bleiben vorläufig(wahrscheinlich bis Ende

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