Samstag den 23. Mai.
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.„ vögel, Friedberg am 21. Mai 1874. 1 52 1 1 2 Br Vetreffend: Das Departementersaßgeschäft für das Jahr 1874. W ateln unt Stam unttttichten. t. A a Wie Sie aus vorstedender Veröffentlichung ersehen, wird das Departement- Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg Freitag den 12. und Seamstag den 13. Juni dieses Jahres auf dem Ratbhause dahier vor ⸗ genommen. Sie werden sämmtliche bei diesem Geschäfte Gestellungspflichtige ö ervon in Kenntniß setzen und dieselben unter Bekanntmachung der nach-
detreffend: Das Departementersaßgeschäft für das Jahr 1874.
0 Die Pettitzeil. N. a Erscheint jed e w l Nbengetn berechnet Areisblatt für den Kreis Friedberg. n —— Amtlicher Theil. Nach verzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden: Nr. 15. Reichsmilttärgesez, Seite 45.— Nr. 16. Gesetz über die Presse, Seite 65. 1 Die Verpflegungskosten für arme Blödsinnige, Taubstumme, Geisteskranke und Blinde. Friedberg den 20. Mai 1874. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Aue Gründen der Humanität und behufs Herbeiführung eines. ²— usgleichs in den Ausgaben der Gemeinden für die Verpflegung von— 5 i 5 7 dürftigen Blödsinnigen, Blinden, Geisteskranken und Taubstummen be— Verpflegsausgaben für arme bsichtigen wir dem Bezirksrath in seiner am 30. dieses Monats fiat—. 3 8 denden ordentlichen Sitzung die Uebernahme der den Gemeinden für Jahr Blinde Blödsinnige Geisteskranke Taubstumme agliche Zwecke erwachsender Kosten auf die Kreiskasse anzusinnen. fe Wii 72 1— 755 Zur Vervollständigung des dem Antrage als Grundlage dienenden a a aterials, beauftragen wir Sie, durch die Gemeinde-Einnebmer ein Ver⸗„ eee een ee ee—— 3 ichniß der Ihren resp. Gemeinden in den Jahren 1863— 1873 in rubr. J 1864. 3 J 5 8.. etre entstandenen Ausgaben aus den Gemeinderechnungen nach neden 1 1865 — Schema anfertigen zu lassen und bis zum 27. Mai dieses 1866 2 7 I 8 ahres einzusenden. Im Falle der Verzögerung würden am 28. dieses 5— 3 t.— Nonats Wartdoten an Sie abgeben. 1867..„ F 3 FE Trapp. 4809. 1870 I 1 4.1871. e„ P r 5 5 1873 Zusammen Durchschnittlich im Jahr n
Mit Bezug auf den§. 94 sub 3 Schlußsatz der Militär-Ersatz-Instruetion bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß nach dem festgestellten Heschäftsplan der Großberzoglichen Departement Ersatztommission in der 49. Infanterie-Brigade das Departementersatzgeschäft in dem Kreise Friedberg em Freitag den 12. und Samstag den 13. Juni dieses Jahres jedesmal von Vormittags 8 Uhr an, auf dem Ratbbause dadier stattfindet.
Großherzogliche Kreisersatztommission Friedberg. Jai Trapp.
Friedberg am 21. Mai 1874
Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
sehend abgedruckten 58. 176, 177 und 178 der Militär-Ersatzinstruction
ler zu noch speziell laden, und daß dies geschehen, sofort ene speztelle
kladungsbescheinigung an mich einsenden. 9 Am Freitag den 12. Juni dieses Jabres, Morgens präcis 8 Uhr, gaben sich auf dem Rathhause dabier einzufinden: 1) die bei dem Kreisersatzgeschäst als dauernd unbrauchbar bezeichneten Militär pflichtigen. 2) die bei 2 beiäbrigen Mufterung zur 1. und 2. Klasse der Ersatz⸗ reserve designirten Militärpflichtigen. ) die vor beendeter Dienstzeit auf Retlamation entlassenen Soldaten.
4) diesenigen Reclamanten, welche ärztlich zu untersuchen sind.
9—— Freiwillige, welche gemäß§. 168 der Militär- Exsatz⸗ Instruction zu untersuchen sind. 5 um Samstag den 13. Juni dieses Jabres, Morgens präcis 8 Uhr,
u erscheinen: l 5 5555— und primo loco einzustellenden Militärpflichtigen. J 8. 176. untetlassene Meldung zur Berlchtigung der Stamm- füt unterlassene Gestellung zu den Musterungs- oder Aushebungs⸗ Terminen.
1) Militcrpflichtige, welche die im F. 59 vorgeschriebenen An- und Abmeldungen in Berichtigung der Stammrolle unterlassen, werden auf den Antrag der mit der Ihrung det Slammtollen beauftragen Behörden mit Gelbstrasen bis zu 10 Thalern gt, weicher im Falle des Unvermögen Gefängnißstrase zu substituiren ift.
Strafe für tolle, bezw.
2) die für brauchbar erklärten im laufenden Jahre zur Loosung zu⸗ gelassenen Militärpflichtigen, haben sämmtlich zu erscheinen.
3) die Disponiblen der Vorjahre 1873 und 1872. Von den als brauchbar befundenen kleinen Leuten haben nur die vorzugsweise einzustellenden, die als Oetenomiehandwerker designirten und die im 3. Concorrenzjahre stehenden zu erscheinen.
Die von der Kreisersatzeommission als augenscheinlich unbrauch⸗ bar befundenen und deshalb zum Loosen nicht zugelassenen, sowie die aus irgend einem Grunde als zeitig unbrauchbar auf ein Jahr zurückgestellten Militärpflichtigen haben nicht zu erscheinen.
Sämmtlich Erscheinende haben ihre Loosungs- und Gestellungsscheine mitzubringen.
Sollten Militärpflichtige, welche der Departement-Ersatzcommissson vorzustellen sind, bis dabin in einen anderen Aushebungsbezirk überziehen, so ist hiervon nach§. 92 sub 2 und 4 alsbald Anzeige zu machen.
Zum Schlusse bemerke ich noch, daß nach§. 96 der Militär-Ersag⸗ Instructlon auch Sie dem obigen Geschäste beizuwobnen haben, und daß Sie daher, um rechtzeitig beginnen zu können, sich mit den zur Vor- stellung kommenden Militärpflichtigen vor Beginn des Geschäftes, also vor der festgesetzten Zeit im Aushebungslokal einzufinden daben. Dafür, daß die jungen Leute keinlich und nüchtern erscheinen, wollen Sie noch besonders sorgen. Trapp.
2) Militärpflichtige, welche der nach den Vorschristen der§§. 71, 98 und 115 erlassenenen Aufforderung: sich zur Musterung oder Ausbebung vor die Kreis“ Oe pariements- oder Marine-Ersatz Commission des Bezirks, in welchem sie nach F. 20 gestellungspflichtig sind, zu stellen, keine Folge leiten, oder dei Ausrufung ihrer Namen im Musterungs- oder Aushbebungs Lokale nicht anwesend sind, werden auf den Antrag des Civil⸗Vorsitzenden der Kreis“, bezw. Oepactemente-,(Makine-) Etsaß Com- misston mit einer Gelöstrase bis zu 10 Thalern belegt, welcher im Falle des Unver⸗ mögens Gesängnißstrafe zu substitulren iss.


