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Dienstag den 22. September. 2 112.
sischer Anzeiger.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt ist zu publieiren: Nr. 44. sub 1. Gesetz
8„„zur Ergänzung des Gesetzes vom 10. Oktober 1871, den Uebergang zu dem Strafgesetz sür das deutsche Reich, insbesondete bezüglich — n ꝛc. beireffend.— sub 2. Gesetz, die Hundesteuer betreffend.— sub 3. Verordnung, die Organisation des zur Ausübung der Feldmeßkunst bestellten ersonals betreffend.
Friedberg am 19. September 1874. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
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angehörigen und auf jede sonst zulässige Weise hinzuwirken.
Die Buchhandlung Großberzoglichen Staatsverlags wird wegen Bezug der Tabellen das Erforderliche veröffentlichen.
„ resp. des dasselbe abändernden Gesetzes vom 10. October 1871.
tath“ verliehen.
buß und dem Ministerium eine Berathung statt,
9275 11. 90. l 2 uchtliche Stellung der Kirchen im Staate, der
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5 S end Die Einführung der Reichs markrechnung, bier amtliche Ausgabe von Reductionstabellen. Friedberg am 16. September 1874.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir benachrichtigen Sie auf Grund einer Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 7. dieses Monats zu Nr. M. des Junern 8753, daß mit Rücksicht auf die Verordnung vom 31. vorigen Monats, die Einführung der Reichsmarkwährung betreffend— publicirt in Nr. 43 des Regierungsblattes.— behufs Erleichterung der demnächst nothwendig werdenden Umrechnung aus dem Landes- Münzfuß in die Reichs- wü rung amtliche Zusammenstellungen von Reductionstabellen veranlaßt worden sind. Dieselben sind in der Buchhandlung Großherzoglichen Staatsverlags erschienen und bestehen: 8 1) in„Tabellen zur Umrechnung der süddeulschen Währung in Reichswährung und umgekehrt“ sowie* 2) in einer Tabelle zur Umrechnung der süddeutschen Währung in Reichswähtrung. Die erstgenannten Tabellen, Taschensormat, die unter 2. e Vandtafel benutzt werden kann.
Unter Couvert lassen wir einem jeden von Ihnen ein Exemplar der unter 1. erwähnten Tabelle zum Dienstgebrauche unter dem Auftrage auf möglichste Verbreitung dieser Tabelle innerhalb ihrer Gemeinden durch angemessene Belehrung der Gemeinde—
rwähnte Tabelle dagegen, deren Preis sich auf 3 Kreuzer stellt, ist in großem Format gedruckt, so daß dieselbe als
Was die unter 2. bezeichnete Tabelle anlangt, so dürfte dieselbe namentlich zum Gebrauch für die Rechner geeignet sein und wollen Sie
dieselben hierauf besonders aufmerksam machen.
Trapp.
Betreffend: Abhaltung des Feldrügegerichtes von der 4. Periobe 1874. Friedberg am 14. September 1874. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Nach uns gewordener Mittheilung befindet sich ein Theil der Feldschützen des Kreises nicht im Besitze von Exemplaren des Feldstrafgesetzes
Sie wollen, wo dies der Fall sein sollte, für die erforderliche Zustellung Sorge tragen und uns binnen 14 Tagen Bericht über diese Angelegenheit erstatten. Trapp.
Gesetz, die Hund esteuer betreffend. Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Art. 3. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1875 in
Wir haben mit Beirath und Zustimmung Unserer getreuen Stände Kraft und sind von diesem Zeitpunkt an die seitherigen Bestimmungen verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: über die Hundesteuer aufgehoben.
Art. 1. Die Besitzer von Hunden im Großherzogthum haben für Art. 4. Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit jeden Hund eine Steuer von 2 fl. 55 kr.(5 Mark) alljährlich zur der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Staatskasse zu entrichten. Urkundlich Unserer eigenhändigen
Art. 2. Den Gemeinden im Großherzogthum ist gestattet, das Großherzoglichen Siegels.
Halten von Hunden, innerhalb der Gemarkungen derselben, mit einer Friedberg, den 4. September 1874. Abgabe bis zum Betrage von höchstens 2 fl. 55 kr.(5 Mark) jährlich L., S de 8 für jeden Hund zu Gunsten der Gemeindekassen zu belegen.. 8. 9• 8 1 5
Die Erhebung und Beitreibung solcher Gemeindeabgaben geschieht In Verhinderung des Directors des Ministeriums der Finanzen:
jusammen mit der Hundesteuer(Artikel 1). Meisenzahl.
Unterschrift und beigedrückten
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Heinrich Steuernagel II. zu Bad- Nauheim ist als Nachtwächter für die Gemeinde Bad Nauheim angestellt und verpflichtet worde Heinrich Becker II. von Hochweisel ist als Feldschütze für die Gemarkung Hochweisel ernannt und verpflichtet worden. 1
Deutsches Reich. Mainz. Die Nachricht, das preußische büßung seiner Strafe in das Gefängniß Darmstadt. Am 7. d. Mts. wurde dem Kriegsministerium habe die Genehmigung zur Trzemeßno eingeliefert worden. zu
Freisarzt des Kreis Medicinalamtes Friedberg, Umführung der Hess. Ludwigshahn um die Stadt
ö 1 Kiel, 19. Sept. Dr. Mertin Lorenz, der Character als„Medieinal- Mainz gegeben, ist verfrüht.
Der Verwaltung Abend halb 10 Uhr in der genannten Bahn ist bis jetzt keine Mittheilung darüber geworden.
Berlin. Die Ernennung des Landraths a. D., Dr. Friedenthal, zum preußischen Minister der landwirthschastlichen Angelegenheiten ist, wie die„Weser Ztg.“ erfährt, vom Kaiser bereits vollzogen.
Posen, 19. Sept. Der„Kuryrer Poznanski“ meldet: Canonicus Korytkowski aus Gnesen, welcher wegen unbefugter Ausübung der Functionen des Generalvicars zu einer neunmonatlichen Gefäng— nißstrafe verurtheilt wurde, ist gestern zur Ver-
Der Kaiser traf heute
Begleitung der Pri Korl und Friedrich Karl, des See
Mecklenburg⸗Schwerin, des Feld des Ministers Delbrück K. 1—— bier ein, und wurde am Bahnhofe von den Großherzog von Oldenburg und anderen Fürstlich— keiten, den Spitzen der Behörden und Corpora- tionen empfangen. Die Stadt war reich ge⸗ schmückt und glänzend illuminirt. Der Kaiser wurde auf dem Wege zum Schlosse von einer zahllosen Menschenmenge enthustastisch begrüßt. Dannover. Der Kaiser hat folgenden Er- laß an den Ober-Präsidenten der Provinz gerichtet:
— Se. K. Hoheit der Großherzog haben aus Ihrer Cabinetskasse die Summe von Acht Hundert Nark in Gold zum Besten der Brandbeschädigten U Meiningen allergnädig zu bestimmen geruht.
— 19. Sept. Heute fand zwischen dem für
e Vorbereitung der Kirchengesetze gewählten Aus—
welcher zunächst die brei ersten Gesetze: die
ibbrauch der geistlichen Amtsgewalt und die orbildung der Geistlichen zur Besprechung kamen. 55.
deren Preis auf 2 Kreuzer bezw. 6 Pfennige für das Exemplar festgesetzt ist, sind zum Handgebrauche in
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