1874.
Dienstag den 17. März.
M 33.
Oberhessischer Anzeiger.
Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
N 126
Settresfend: Die Communalumlagen in den Gemeinden des Kreises Friedberg für 1874
Amtlicher Theil.
1
etreffend: Einzugsgelder bei den israclitischen Religionsgemeinden.
Friedberg am 13. März 1874.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzorlichen Bürgermeistereien.
Sie werden, da Ihnen die Communalsteuerregister unter Couvert in den Hebregistern enthaltenen Ansätze binnen der ersten 4 Wochen nach gehen, mit Bezug auf das Ihnen unterm 26. März 1853, Int. Bl. Ablauf der Offenlegungsfrist entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll r. 27, mitgetheilte höchste Ausschreiben Großberzoglichen Ministeriums bei uns an es Innern vom 3. September 1852 alsbald bekannt machen lassen, aß die Communalsteuerregister zu Jedermanns Einsicht 8 Tage in Ihren meinden offen liegen, unter dem Anfügen, daß Beschwerden gegen die
gebracht werden müßten, und daß später vorgebrachte Be- schwerden keine Berücksichtigung finden könnten. kanntmachung werden Sie eine Notiz in der Registratur niederlegen.
Ueber die erfolgte Be-
Trapp.
—— Friedberg am 13. März 1874. e 1 9** 0* manden Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg am die Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden Assenheim, Bönstadt, Beienheim, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Friedberg, note Gambach, Griedel, Kirch- Gons, Münzenberg, Bad- Nauheim, Nieder- Florstadt, Nieder-Weisel, Nieder- Wöllstadt, Ostheim, 1 Staden und Wolfersheim. an d Sie werden umgebend berichten: Religionsgemeinde wohnenden Israeliten zu bezahlen ist, oder ob 8 bedr halien 1) od in Idren Gemeinden seitber nach Maßgabe der Entschließung ts als eigentliches Einkaufsgeld nur von solchen erhoben worden, — Großherzoglicher Regierung vom 7. Februar 1831 Einzugsgeld und die dadurch besondere Rechte in der Gemeinde und an deren Ver— in welcher Größe erhoben worden ist. Bestehen besondere Regulative mögen erworben haben; h. über die Erhebung von Einkaufsgelder, dann sind vieselben mit 3) welchen jährlichen Ertrag nach dem Durchschnitt der letzten 1 vorzulegen; 10 Jabre diese Einzugs- und Einkaufsgelder in Ihren Gemeinden de, 2) ob dieses Einzugsgeld von jedem in dem örtlichen Bereich der geliefert haben. Trapp. Nd Loch
Friedberg den 15. März 1874.
le 4 **
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Funclionen des Faßaichrieisters an dem hiesigen Aichamte dem Küfermeister Christian boch dabier höheren Orts übertragen worden sind.
Großherzogliches Aichamt Friedberg. Re u 85
„ Schnidt Deutsches Reich. Darmstadt. Am 4. März wurde der eneralscertetär der Central-Stelle für die Land— Nirihschaft und die landwirthschaftlichen Vereine, Pr. Rudolph Weidenbammer, zum Mitgliede der entralstelle für die Landes- Statistik ernannt.
d Fuucrticn
3— Die Staats-Einnahmen für Las Jahr 1873 buen die Budgetansätze um eine nicht unbedeutende
Summe überstiegen haben. Was das Jahr 1874
A. Nut. nlagt, so ist jetzt schon mit vollkommener Sicher
bit darauf zu rechnen, daß der Ertrag der Forst— emänen sich ansehnlich böber belaufen wird, als nan bei Aufstebung des Hauptvoranschlags an— uhmen zu dürfen glaubte, was in erster Linie auf die durch Eisenbahnen und Neuanlage von Wald— pvegen erleichterte Beförderung zurückzuführen ist. — Die durch die neue Verfassung der evange—
maccrhescln
ichen Kirche vorgeschriebene Neubildung des Oberkirchenrats dürste, gutem Vernehmen nach,
e im Laufe des kommenden Quartals vollzogen werden.
0 Berlin, 12. März. Der Reichstag ge— Bindernage uhmigte in zweiter Lesung nach dreistündiger
Debatte die Strandungs- Ordnung mit den von ker Regierung gebilligten Commissionsanträgen ind einer Resolution, betreffend die Revision des Handelsgesetzbuchs behufs Aufhebung des Unter— schicdes zwischen Bergelohn und Hülfslohn. L 13. März. Die Militär-Commission des Reiche tages nahm heute die erste Lesung der vier uten Paragraphen des Militär-Gesetzes vor und N lente F. 1 betreffe Fixirung der Friedens-Präsenz— 5 Jiffer von 401,659 Mann mit allen gegen 4
Stimmen ab. Die§§. 2 und 3 wurden mit
* 10 Stimmen der National- Liberalen, Conser—
14 s bativen und Freiconservativen gegen die Stimmen
der Fortschrittspartei und des Centrums ange—
4 kommen. Ein von Bethusy-Huc eingebrachter
„eee trag, die dauernde Friedens- Präsenzstärke von
. 95,000 anstatt 40,659 Mann zu bewilligen,
4„ birde mit allen Stimmen gegen die der Conser— — ö
—
vativen und der Freiconservattven abgelebnt. Die
Nationalliberalen
— Nach einer Mittheilung der„Deutschen
— 14. Marz. Der Reichstag lehnte§. 14 des
forderten die Regierung auf, Impfgesetzes, betreffend den Revactinations-Zwang, sich über die Zulässigkeit der Minimalziffer von mit 141 gegen 140 Stimmen ab. 360,000 Mann bis zur zweiten Lesung zu erklären.
Ein Antrag Lowe's, wonach die in den Einzelstaaten vor handenen Impfzwangsgesetze bei dem Ausbruche
Nachr.“ hat die Corvette„Arcona“ mit Rücksicht von Epidemien in Kraft gesegt werden sollen, auf die in Japan ausgebrochenen Unruhen tele- wurde mit 160 gegen 122 Stuamen angenommen, graphisch den Befehl erbalten, sich sofort aus den deßgleichen wurde eine Resolution auf Errichtung
australischen Gewässern nach Japan zu begeben. Außerdem sollen auch der„Kronprinz“ und die
eines Reichs- Gesundheits-Amtes genebmigt. Die Schlußabstimmung über das gesammte Gesetz
„Augusta“, letztere bereils kürzlich in Dienst ge- wurde auf Montag vertagt, für welchen Tag auch
stellt, sceklar gemacht werten, um auf gegebenen Befehl sofort in die ostastatischen Gewasser abgehen zu können.
13. März. Sitzung der Militär-Commission. Fortsetzung. Seitens der National Liberalen wurde erklärt, sie würden bei der zweiten Lesung einen Compromiß-Vorschlag einbringen, dahin gehend, daß eine Maximal-Ziffer der Friedens— Präsenzstärke neben einer geringeren Durchschnitts— Ziffer sestgesetzt werde, sobald die Regierung zu einer Verständigung bereit sei. Die Absätze 2 und 3 ven F. 4 wurden unverändert angenommen.
— Nach einer Mittheilung der„Schl. Pr.“ soll das Urtheil, welches das über den Capftain Werner zusammenberufene Kriegsgericht hinsichtlich des bekannten Verhaltens des Genannten in den spanischen Gewässern gefällt hat, in der vorigen Woche dem Kaiser zur Bestätigung vorgelegen haben, und zwar will der Correspondent des Blattes aus zuverlässiger Quelle erfabren haben, daß das Urtheil lein freisprechendes sei.
— 14. März. Der Reichstag nahm den Gesetzentwurf betreffs Beschränkungen der Gerichts— barkeit der deutschen Consuln in Egypten in erster und Zweiter Lesung ohne Debatte an. Das Impfgesetz und die Strandungsordnung wurden gleichfalls nach den Beschlüssen der zweilen Lesung trotz heftiger Bekämpfung Seitens der Ultramon— tanen angenommen.
das Preßgesetz zur Berathung steht.
Danzig. Wie der„Danz. Zig.“ aus Pr. Stargard geschrieben wird, ist der Kulmer Bischof Marwitz wegen wiederholter gesetzwidriger Anstellung von Geistlichen zu 2400 Thlrn. Geldstrafe event. 16 Monaten Gefängniß verurtheilt worden.
Münster, 12. März. Heute Vormittag wurde ein weiterer Theil des Mobiliars des Bischoss nach dem Pfandlocale transportirt. Eine Störung der Ruhe fand nicht statt.
Braunschweig. Der in der Landesver— sammlung vertheilte Bericht der Commisston, welche zur Beratbung des auf das Regentschaftsgesetz de— züglichen Schreibens des Staatsministertums nieder— gesetzt war, empfiehlt die Ausführung des Regent⸗ schaftsgesetzes für jetzt ruhen zu lassen.
Ausland.
Oesterreich-Ulngarn. Wien, 12. März. Das Abgeordnetenhaus nabm die Paragraphen 8 bis 22 des Gesetzes über die äußeren Rechts- verhältnisse der katholischen Kirche, meistentbeils nach der denselben von dem Ausschuß gegedenen Fassung, an. Paragraph 14 wurde in der vom Abgeordneten Süß beantragten Fassung genehmigt. Derselbe lautet:„Die Bischöfe verwalten die inneren kirchlichen Angelegenbeiten idren Diöcesen nach den Vorschriften der Kirche, sowelt diese nicht den Staatsgesetzen widersprechen.“ Paragraph 17


