Ausgabe 
9.7.1874
 
Einzelbild herunterladen

8

erklärt, daß es sein fester Entschluß sei, kein anderes Ziel zu verfolgen, als die entschiedenste Bekämpfung des carlistischen Aufstandes. General Moriones übernimmt das Commando über ein Armee Corps; die Generale Echague und Martinez Campos legen ihre Commandos in der Nord: Armee nieder und werden durch andere Führer ersetzt.

1 6. Juli. 5000 Carlisten griffen Teruel an und brannten dessen Vorstadt nieder. Dec Angriff auf die Stadt selbst wurde mit einem Verluste von 40 Todten, vielen Verwundeten und ta. 40 Gefangenen abgeschlagen.

Santander, 6. Juli. Eine 2000 Mann starke Abtheilung Carlisten unter Waldespina hat sich in der letzten Nacht bis Astillero herangezogen und betroht das schwachbesetzte Santander. Die Behörden haben in Folge dessen telegraphisch um Verstärkung gebeten. Die vor Santander stationirten Kriegsschiffe sind die Bai heraufgegangen, um die Umgebung der Stadt durch Geschützfeuer gegen den Angriff der Carlisten zu decken.

Barcelona. Es mehren sich die Beweise dafür, daß es dem Carlisten-General Dorregaray bliterer Ernst mit seiner Erklärung war; den Krieg von jetzt ab ohne Gnade für die in seine Hände fallenden Gegner führen zu wollen. So constatirt jetzt ein in Santander eingetroffener Privatbrief von glaubwürdiger Seite aus Estella, daß sämmt⸗ liche Offizirre sowie der zehnte Manu der in der neulichen Schlacht in carlistische Hände gefallenen Republikaner auf Dorregarrap's Befehl erschossen worden seien. Dieser abscheulichen Handlungs⸗ weise gegenüber bleibt den Republikanern schließ- lich nichts anderes übrig, als Gleiches mit Gleichem zu vergelten, so daß der Carlistenkrieg nach und nach einen Charakter scheußlicher Grausamkeit und Wildheit annehmen wird.

Aus Stadt und Land.

Friedberg, 8. Juli. Die Herren Bürgermeister Foucar und Seminarlehrer Wahl, der Präsident des dahier abgehal⸗ enen Sängerfestes, haben von dem Centralcomite für das 8. Mainthalsängerfest zu Hanau folgende Zuschrift er⸗ halten, die wir weiteren Kreisen hiermit bekannt geben: In Erwiederung Ihrer so berzlich theilnehmenden Wünsche für das Gelingen unseres Festes und Ihres alle Genossen desselben begeisternden Grußes sagen und senden wir auf⸗ richtigen Dank. Für das Centralcomite: Fr. Spangen⸗ derg, Gymnasialoberlehrer, Vorsitzender. Das am 8. d. nach Hanau gesandte Telegramm, worauf Obiges die Antwort, lautete: Glückwunsch zum Feste, herzlichen Gruß! Deutscher Gesang, die Bruderliebe, das Va lerland hoch!

Bab⸗ Nauheim, 9. Juli. Fräulein Wal Bele na, die bekannte Dresdener Concertsängerin, und die Herren Zimmer und Ebrlich veranstalten am 14. d. M. im Kurhaussaal ein Concert, das nach den Einblicken, die wir in das Programm thun durften, sehr gelungen zu werden verspricht. Wer wie Frl. Wal Belena die Ballade aus dem fliegenden Holländer von Wagner und Schuberi'sche und Schumann'sche Lieder zum Vortrage bringt, Werke, welche die vertiefteste Auffassung verlangen und durch keine Acußtrlichkeit glänzen, zeigt schon dadurch, daß wahrer Künstlergeist ihn beseelt. Herr Ebrlich(Violine) beweist das Gleiche mit dem David'schen Scherzo-eapriccio, wenn er auch in der Lombarden-Fantasie von Vieulemps dem virtuosen Element mehr Rechnung trägt. Beinahe voll⸗ ständig vertriit dieses Herr Hermann Zimmer(Piano) durch Compositionen von Kullak, Chopin und Lißzt; an der nölhigen Bravour soll es ihm nicht fehlen und hat er allerorts hauplsächlich mit der Lißzuschen Rhapfodie Sen⸗ sation erregt.

Melbach, 8. Juli. Heute früb 4 Uhr zog ein hef⸗ tiges Gewitter über unsern Ort, während welchem der Blitz in der W. Keil'schen Hofraithe einschlug und zündete. Es brannte Scheuer und Stallung nieder.

Geitenau, 8. Juli. Bei dem Gewitter, das heute früh um 4 Uhr sich bier bestig entlud, schlug der Blitz in unsere Kirche ein, glücklicherweise ohne zu zünden.

Berstad t. Sonntag den 5. Juli Abends brach in dem benachbarten Bellersheim Feuer aus, das mehrere

wieder binzulegen, wo sie es gefunden.

berbeigeeilten Personen zeigte zwar den besten Willen, aber sehr wenig Einsicht. Darmstadt, 7. Juli. Hier in Darmstadt kostet gegenwärtig das Pfund Kalbfleisch 24 Kreuzer, in Frank- furt 22 Kreuzer, in Michelstadt 15 Kreuzer und in Erbach sogar nur 14 Kreuzer. Es wäre in der That interessant einmal über die Ursachen dieser Preisverschiedenheit Auf⸗

klärung zu erhalten.

Alzey, 3. Juli. Gestern Nacht um 12 Uhr brach in Weinheim bei Alzey Feuer aus und legte 3 Wohnhäuser in Asche.

Mainz, 4. Juli. Wahrscheinlich in Folge der Hitze unternahm es beute Mittag ein Engländer, lediglich mit einem Hemde bekleidet, auf der Schiffbrücke zu spazieren. Man fand es indessen trotz der Hitze geboten, den! selben in das Hotel zurückzubringen.

Mainz, 4. Jun. Der 6jäbrige Sohn eines Ange⸗ stellten der Gasfabrik verstarb gestern nach wenigen Stun⸗ den an den Folgen eines Sonnenstichs. Mainz, 5. Juli. Ein regelrechter Bierstrike ist bei uns im Werden. Seit zwei Tagen meidet, wie auf Com- mando, das Publkum alle jene Zapflokale der Actienbrauerel, für welche diese den Preis ihres Bieres auf kr. per ½ Liter fesigesetzt hat. Auf morgen Abend ist von social⸗ demokratischer Seite eine Volksversammlung angekündigt, in welcher Beschlüsse gegen dasNickel ⸗Bier(wie der Volkswitz den mit einem Zehn-Pfennig⸗Stück nebst 1 kr. zu zahlenden Stoff nennt) gefaßt werden sollen. Mainz, 6. Juli. Eine Windhose verursachle gestern nicht geringen Schrecken in der Clarastraße. Es sauste dieselbe von der Heidelbergerfaßgasse her und entwickelte sich in der Clarastraße mit solcher Vehemenz, daß sie Fenster und Läden aushob und Vorhänge, Rouleaur u. dergl. zerriß, übrigens auch die Passanten unangenehm incommodirte.

Allerlei.

Frankfurt, 7. Juli. Das Felobergfest war gestern von einer Menschenmenge besucht, welche nur durch die des Jabtes 1845 übertroffen wurde. Der Himmel zeigte sich dem Feste günstig, denn die Tags vorher noch glühen den Sonnenstrablen waren durch ibeilweise bedeckten Himmel gemildert. Auf dem Berge selbst war hinreichend für Speisen und Getränke zu mäßigen Preisen gesorgtz doch zogen schon Viele kurz nach Beginn des turnerischen 157

des Festies wieder hinab, zum Theil nach Cronberg, wo die altrenommirte Kirchweihe staltlfande Mitternacht war längst vorüber und noch hatten die Leiter- und Bauern- Wagen kein Ende, welche die Feldberg- und Cronberg Besucher am Bockenheimer Thor massenweise aussuden ö 1 Frankfurt, 7. Juli. Der gestrige Zwölf⸗Kreuzer⸗ Tag des Zoologischen Gartens wurde von etwas über 8000 Personen benutzt. Der Thierbestand des Gartens in in fortwährender Vergrößerung begriffen; fast täglich treffen neue Thiersendungen ein. Gestern kam ein Leopard von seltener Größe und Schönbeit an; ferner zwei brasilianische Rüsselbären und verschiedene kleinere Thiere. Frankfurt. Zwei Maurerfanden in einem biesigen Bankgeschäst 1000 Thlr. und kauften sich für 40 Tylr. Kleider und Uhren. Sie hielten über ihren Fund gegen⸗ über ihren Arbeits-Genossen nicht reinen Mund und be⸗ kamen von einigen Freunden die Weisung, das Geld Beide besolgten den Rath und trugen den Rest des Geldes an die Stelle zurück, wo es von Anderen(ob von den Ralhgebern, ist! noch nicht ermittelt)gefunden wurde. Die ganze Gesell⸗ schaft wurde verhaftet. Hanau. Landrath und Polizeidirector Eduard Gott fried Alfced Freiherr v. Schroelter ist zum Riiter des Johanniter⸗Ordens geschlagen worden. Wiesbaden, 4. Juli. In der Nähe der Fasanerie sollte heute Morgen ein Duell zwischen einem hiesigen Herrn und einem Fremden statifinden. Dasselbe wurde jedoch durch die Dazwischenkunft der Polizei vereitelt, die Waffen confiscirt und die Namen der Duellanten fesige stellt, um auf Grund des§. 210 des Reichsstrafgesetzbuchs Anklage gegen dieselben zu erheben. ö ö Das neue Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutschlands. (Schluß.) Der F. 21 des Reglements behandelt ein recht

fatales Kapitel im Eisenbahn-Verkehr: die Ver⸗ spätungen der Züge und die zeitweiligen unter- brechungen der Fahrt. Bisher beschränkte sich das Reolement auf die für das Publikum wenig

tröstlichen Bestimmungen, daß die verspätete Ab-

Scheuern in Asche legte. Das Feuer war weithin sichibar.

Darmstadt, 6. Juli. Die Ausstellung der für das Landesdenkmal eingegangenen Entwürfe, welche gestern im Saalbau eröffnet würde, fand eine außerordentliche Theil⸗ nahme des Publikums. Es sind gegen 50 Gyps modelle, zum Theil von großen Figurenreichthum und Umfang, und mehrere Zeichnungen ausgestelll. Allerdings dürfte, wenn man die specielle Bedeutung des Denkmals und die vorhandenen Mittel in Betracht zieht, die Wahl doch keine allzugroße sein.

Darmstadt. Am Freitag Abend wollte in der Nieder Ramstäderstraße ein Dienstmädchen eine Petroleumlampe füllen, gerieth aber durch eigene Fahrlässigkeit in Brand

fahrt oder Ankunft der Züge keinen Anspruch gegen die Bahnverwaltung begründen und daß eine ausgefallene oder unterbrochene Fahrt nur zur Rückforderung des für die nicht durchfahrene Strecke gezahlten Fahrgeldes berechtigt.

Das neue Reglement schreibt zunächst vor, daß Betriebsstörungen und Zugverspätungen auf den Stationen durch Anschlag an einer dem Publikum leicht zugänglichen Stelle in deutlich erkennbarer Weise sofort bekannt zu machen sind. Außerdem

und tiug hierbei so schwere Wunden davon, daß sie vor aussichilich längere Zeit arbeitsunfähig sein wird. Das Benehmen der bei diesem traurigen Vorfall zur Hülfe

statuirt es aber zwei Ausnahmen von den vorer

der Ankunft eines Zuges ein Anschluß versäumt, so ist denjenigen mit durchgehenden Billets ver⸗ sehenen Reisenden, welche es vorziehen, mit nächster Gelegenheit nach der Abgangsstation zurückzukehren, nicht nur freie Rückreise zu gewähren, sondern auch der bereits bezahlte Preis für die Hinreise

zurückzubezahlen. Wenn serner durch Elementar- Ereignisse oder andere Hindernisse die Fahrt auf einer Strecke der Bahn unzulässig wird, so muß für die Weiterbeförderung bis zur fahrbaren Strecke mittelst anderer Fahrgelegenheitennach Thunlich keit so lange gesorgt werden, bis für jeden ein⸗ zelnen Fall eine besondere Anordaung getroffen sein wird. Diese ohnehin ziemlich verklausulirte Zusage verliert aber freilich viel von ihrer Bedeutung durch den ferneren Zusatz:

Die Reisenden können jedoch nicht verlangen, daß die Weiterbeförderung mittelst anderer Fahr⸗ gelegenheiten um die für die Fahrt auf der Eisen⸗ bahn erlegten Gebühren von letzterer besorgt werde.

Der F. 22 des neuen Reglements enthält so⸗ dann eine Concession, welche eine bestimmte Klasse von Reisenden zu schätzen wissen wird. Während Schießpulver und andere Gegenstände, die auf ingend eine Weise Schaden verursachen können, im Allgemeinen in den Personenwagen nicht mitge nommen werden dürsen, ist hinfort Jägern und im öffentlichen Dienste stehenden Personen die Mitführung von Handmunition gestattet.

Dagegen findet sich unter den Vorschriften über die Beförderung des Reisegepäcks(§. 24 31) die gewiß zu billigende Bestimmung, daß alle die⸗ jenigen Gegenstände, welche ihrer Gefährlichkeit wegen nicht im Personenwagen mitgenommen wer⸗ den sollen, auch nicht als Reisegepäck aufgegeben werden dürfen.

För viele Reisende gewiß in häufigen Fällen erwünscht ist die fernere Bestimmung(§. 28), daß das Gepäckinsosern Zeit und Umstände, sowie Zoll- und Steuervorschriften dies gestatten, auf Verlangen des Reisenden auch schon auf einer früheren Station als dem ursprünglichen Bestim⸗ mungsorte gegen Auslieferung des Gepäckscheines zurückgegeben werden soll.

Auch eine andere, freilich nicht sehr erhebliche, Abänderung dürfte dem praktischen Bedürfniß ent⸗ sprechen, daß nämlich die Verantwortlichkeit der Bahnverwaltung für den Verlust von Reisegepäck nicht schon dann aufhört, wenn das Gepäck nicht innerhalb dreier Tage nach Ankunft des Zuges an ver Bestimmungsstation abgefordert wird, diese Frist vielmehr auf acht Tage ausgedehnt worden ist. Gelten Gepäckstücke aber als in Verlust ge⸗ rathen und erhält der Reisende zur Abfindung seiner Entschädigungsansprüche die im§ 29 be stimmte Garantiesumme ausbezahlt, so soll er hin⸗ fort(§ 30) keines besonderen Vorbehalts seiner Rechte für den Fall der Wiederauffindung des Gepäckes bedürfen. Vielmehr ist in solchem Falle jeder Reisende, sofern sein Aufenthalt zu ermitteln ist, von der Wiederauffindung zu benachrichtigen und kann derselbe innerhalb 4 Wochen nach er⸗ haltener Nachricht verlangen, daß ihm das Gepäck⸗ stück gegen Rückerstattung des bezahlten Schaden⸗ ersatzes nach seiner Wahl entweder am Bestim- mungeorte oder am Aufgeberorte frachtfrei verab- folgt werde.

Recht wünschenswerthe Anordnungen finden sich endlich noch im§. 32 des neuen Reglements. Jeder Gepäckträger soll eine mit seiner Nummer versehene Marke bei Empfangnahme des Gepäck. scheins dem Reisenden einhändigen und auf allen größeren Stationen sollen Einrichtungen getroffen werden, damit die Reisenden ihr Gepäck einem Bahnbediensteten(Portier) gegen eine festgesetzte Gebühr zur Aufbewahrung übergeben können.

Die nächsten Unter- Abtheilungen des Regle⸗ ments(§. 34 bis 45) enthalten außer genaueren Vorschriften über die Beförderung von Leichen nur

ganz unerhebliche Aenderungen in Betreff der zu

befördernden Equipagen und lebenden Thiere. Von ungleich größerer Wichtigkeit sind da

gegen die ziemlich zahlreichen Abänderungen in

dem von der Beförderung von Gütern handeln⸗

wähnten Grundsätzen. Wird in Folge einer nicht durch höhere Gewalt herbeigeführten Verspätung

den Abschnitt III.(§. 4670, bisheriges Regle- ment, Abschnitt B,§. 1 25).

barte einer hofs ein. Witt Lehnt der 2 womi am 1 zu S des J betr. d Lehnve Unver⸗ erfolgt des all beträgt glaube geber ersten zu Sc am 16 Grafe aufgel welche aus an da glaub