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Dienstag den 6. October. 118.
Oberhessischer A
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Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.
Erscheint jeden ag, Donnerstag und Samstag
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dient
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begann ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“, welcher auch serner wöchentlich dreimal erscheinen wird. Das Abonnement beträgt bei den Poststellen vierteljährlich Zs kr., mit Bestellgeld 47 kr. Bei der Verlags⸗Expedition kostet der Anzeiger für das kommende Quartal 30 kr. Auswärtige Abonnenten sind gebeten, ihre Bestellungen bei den Poststellen oder Post⸗ boten baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Anzeigers keine Unterbrechung eintritt und vollzählige Exemplare geliefert werden können. Die Expedition.
f 8 Betreffend: Die Erbebung von Postvorlagen.
Amtlicher Theil. Friedberg am 2. October 1874.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürger meistereien.
g Die Erhebung von Poßvorlagen auf Sie, wie dies früher gescheben, ist dadurch erschwert, daß von der Post erst Zahlung geleistet wird, venn die Abnahme nachgewiesen wird, worüber mehrere, ja 8 Tage vergehen können. Da dieses zu leicht zu Verwirrung führt, tragen wir Ihnen zuf, bei allen Ihren Berichten, in deren Folge Postvorlage von Ihnen zu erheben bleibt, nicht wie seither die Erhebung derselben zu beantragen,
bondern stets den Betrag gleich mit einzusenden; hierdurch wird jedem ferneren Anstand vorgebeugt.
Betreffend: Die Abnahme des Versassungseides.
Trapp.
Friedberg am 4. October 1874.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Zur Ausschwörung des Verfassungseides für die im 2. und . Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie für die hiermit sich koch im Rückstande befindenden Ortsbürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden geheirathet haben, aber in der Gemeinde hei⸗ nathsberechtigt sind, haben wir Termin auf ö Mittwoch den 14. dieses Monats, Morgens 10 Uhr,
auf Donnerstag den 15. dieses Monats, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause zu Friedberg
für die aus den Orten des früheren Kreises Friedberg. Sie wollen hiernach die Einladungen ergehen, die im Rückstand
zuf dem Selzerbrunnen bei Groß⸗Karben für die aus den Orten, ö Aesindlsebeg zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum welche zum eingegangenen Kreise Vilbel gehörten, und werden wir 12. dieses Monats unfehlbar Verzeichnisse für das 3. Quartal mit zugleich auch in diesem Termin anderen Angehörigen dieser Orte, Bescheinigung, daß die Vorladung für das 2. und 3. erfolgt ist, welche uns zu sprechen wünschen und Beschwerde und Wünsche vor- oder Bericht, daß keine vorzuladen sind, an uns einsenden.
bringen wollen, Audienz ertheilen; ö
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Bekannt machüng.
Es wird hiermit zur Kenntniß der Gerichtsangehörigen des unterzeichneten Landgerichts gebracht, daß vom 15. dieses Monats an der seither auf Freitag abgehaltene Amistag als Anruftag wegfällt, so daß für die Folge nunmehr Dienstag und Donnerstag und zwar Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr von allen Angehörigen des Bezirks in anhängigen Rechtesachen Anträge gestellt und neue Rechtssachen
auhängig gemacht werden können.
An den übrigen Tagen— Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag— werden außer den speeiell auf diese
Tage angesetzten Verhandlungen nur wirklich eilende Sachen angenommen und haben es sich die an diesen Tagen erscheinenden Rechtssuchenden selbst juzuschreiben, wenn sie mit nicht eilenden Anträgen zurückgewiesen werden.
Friedberg am 1. October 1874.
Großherzogliches Landgericht Friedberg. Ber am m, Landrichter-Vikar.
Deutsches Reich. Friedberg, 3. Oct.
gewählt, in den vierten Ausschuß Abg. Weber Worms ward mit Rücksicht auf die Erklärung der
Das Resultat der(Offenbach). Zum Mitglied des Kirchengesetz. Regierung, daß bei Aufstellung des Budgets für + Jenin Gemeinderathswahl ist folgendes: Karl Seriba, Ausschusses wurde Abg. Küchler wiederholt ge⸗ 1878/78 in Erwägung gezogen werde, ob ein —— Buchhändler, mit 285, Dr. August Trapp, Fabri⸗ wählt. Sodann wurde in die Berathung des Beitrag zu den fraglichen Kosten aufgenommen
lant, mit 277, Jacob Pfeffer, Schreinermeister, neuen Pensionsgesetz-Entwurfs bezüglich der Civil: werden könne, für erledigt erklärt. Der letzte mit 261, Adam Rausch II., Mehlhändler, mit Staatsdiener eingetreten und hierbei das Gesetz. Gegenstand betraff die zahlreichen Anträge ꝛc. wegen 288, Georg Hieronimus, Hofzimmermaler, mit in der Hauptsache mit den vom Ausschuß und Staats-Subventionen an Gemeinden zu Straßen- 204, Ludwig Seyd, Hofgerichts- Advokat, mit 200, bezw. dem Abg. Buff beantragten Modificationen[ Bauten. Die erste Kammer hat die Regierungs Friedrich Reuß, Bäckermeister, mit 191, Adam zu den einzelnen Artikeln und schließlich im Ganzen] Vorlage, wonach 250,000 fl. zu solchen Sub-
Steinhäußec, Gerbermeister, mit 154, Salomon einstimmig angenommen. Schloß, Kaufmann, mit 140, Gustav Trapp II.,
ventionen bewilligt werden sollten, abgelehnt, sich — 2. Oct. In der heutigen Sitzung der jedoch bereit erklärt, einzelne Vorlagen der Re—
Hhofgerichts Advokat, mit 139, Johannes Stein- zweiten Kammer kam eine ganze Reibe von Ange- gierung zur Prüfung entgegen zu nehmen. Die Mußer, Rentier, mit 138 und Karl Heidt, Rechner, legenheiten zur Erledigung, von denen aber nur! zweite Kammer beschloß nunmehr auf Antrag des
nt 136 Stimmen.
die nachbezeichneten ein allgemeines Interesse bean- Abg. Schröder, sämmtliche einzelne Anträge an
Darmstadt, 1. Oct. Heute trat die zweite spruchen. Die Rechenschafts-Ablage über die großh. den Ausschuß zurückzuverweisen, um wo möglich Kummer nach längerer Pause wieder zusammen, hessische Militärverwaltung für 1868 und 1869 noch in dieser Session darüber zu berichten.
Die Wiederwahl des
Küchler und die wurde nach dem Ausschuß Antrag einstimmig ge— Wahlen der Abgg. Weber(Darqastadt) und nehmigt. Bezüglich der Gesetzvorlage wegen Er. rücht, Ministerialdirector Rempff wolle die Stelle
— Die„Darmst. Ztg.“ dementirt das Ge—
(Offenbach) wurden für gültig und weiter be- höhung der Civildiener-Wittwen⸗Pensionen ward eines Hofgerichtsprästdenten in Darmstadt über-
siglich dee nach Mainz versetzten Abg. Gold. mann erklärt, daß sein Mandat durch den jetzt zweiten Kammer durch Adoptirung des Beschlusses
eine nut formelle Differenz zwischen der ersten und nebmen. Letztere Stelle bleibt vorerst unbesetzt. Berlin. Dem Bundesrathe ist ein Gesetzent—
bezogenen Repräsentationsgehalt nicht erloschen sei. der ersten Kammer beseitigt. Ein Gesuch der wurf, betreffend die Regelung des Landsturmes, zu—
Majorität wiedergewählt.
Alg. v. Wedekind( zen zweiten Ausschuß wurde Abg.
Bei der erneuerten Wahl des ersten Präsidenten Gemeinde Arheilgen um Verlegung der Main- gegangen. Danach kann das Aufgebot des Land- burde- der frübere Präsident Gör) mit greßer Mecker-Bahn⸗ inen gleichen Namens ward im sturmes und die Bestimmung des Anfangs desselben An Stelle des ausge- Einklang mit der ersten Kammer abgelehnt. Der nur durch kaiserliche Verordnung erfolgen. Die schiedenen Steretärs der Kammer, Greim, wurde Antrag von Greim und Edinger wegen eines Zu- für die Landwehr destehenden Vorschristen gelben Darmstadt) bestimmt. In Küchler wieder
schusses aus Staatsmitteln zu den Kosten der auch für den Landsturm, namentlich die Militär— Polizei-Verwaltung der Städte Offenbach und sstrafgesetze und Diseiplinar-Ordnung. Der Land-
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