Anleitung zu den Kreistags⸗ Wahlen. Muster A. ter Wahlbezirk. Gemeinde
Protokoll
über die Ernennung von Bevollmächtigten zur Wahl des Kreistags.
Mescheden denn; Anwesende:
IScmpele iu Inter Berwe erken ein,
Da die Gemeinde.. Seelen zählt, dem Gemeinde Vorstand also nach Artikel 20 des Gesetzes vom 12. Juni 1874 zukommt, Behufs der odenbemerkten Wah h Bevollmächtigte aus seiner Mitte zu ernennen, so sind deshalb
auf die anliegende, von Großh. Kreisamt erlassene, Aufforder⸗ 1* ung sämmtliche Mitglieder des Gemeinde Vorstandes zur 1e Dien heutigen Versammlung eingeladen worden und die zur Seite br, gel
tadungsstücke agen der o haorschne I Stecken „r e c geben, auch zur Abstimmung für die Wahl des Kreistags in oben be⸗ finger und merktem Wahlbezirk von dem Gemeinde-Vorstande hiermit Fpiibel bevollmächtigt sein sollen 9 Unterschriften: 19
bemerkten erschienen. Es würde bescklossen, daß ñĩ;?᷑7k&
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Betreffend: Die Einfübrung der Reichsmarkrechnung; hier den Gebrauch älterer Formularien zu Friedberg den 2. December 1874. 1
Gemeinde⸗Voranschlägen und Rechnungen. 67 Mont
5 32 8 8 8 15 5 J uhr, sol
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. rag der Nachstehendes Ausschreiben Gr. Ministeriums des Innern vom 25. November laufenden Jahres zu Nr. M. d. J. 13,780 theilen wir 1
Ihnen zur Kenntnißnahme unter der Einladung mit, sich hiernach zu bemessen und auch die Gemeindeeinnehmer geeignet zu instruiren. een
Was die Gemeinde-Voranschlags Formularien betrifft, so wollen Sie nicht übersehen, daß für den Woranschlag selbst einzig nur das in Flur. Nr. unserem Amtsblatte vom 13. November laufenden Jahres Nr. 8 erwähnte neueste Formular, für die übrigen dazugehörigen Formularien dagegen 2. 35. auch die nach Ausschreiben Gr. Ministeriums des Innern vom 23. November 1872 Nr. 31(Kreisblatt Nr. 13 von 1872) vorgeschriebenen, unter
entsprechender Abänderung, insoweit die Deutlichkeit nicht beeinträchtigt wird, Verwendung finden dürfen. Trapp. f 8 8 5 171 5 5. 12 0 8 1 lr. Nr.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. 3. 146.
Nachdem bei uns die Anfrage gestellt worden ist, ob die Einführung der Reichsmarkrechnung die Nothwendigkeit des ausschließlichen Gez 79
brauchs solcher Formularien zu Rechnungen, Rechnungsbüchern, Voranschlägen u. s. w. bedinge, in denen die Bezeichnung„Mark“ und„Pfennige“ vorgedruckt ist, eröffnen wir Ihnen, daß wir nicht zu beanstanden finden, wenn die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Gemeindeeinnehmer
auch noch fernerhin, insoweit der etwaige Vorrath dazu reicht, sich solcher Formularien bedienen, in denen die Bezeichnung„Gulden“ und„Kreuzer“ R vorgedruckt ist, insofern sie dieselbe überall entsprechend abändern.* Hersteig
*
Was speciell die Formularien zu den Voranschlägen der Gemeinden betrifft, so unterliegt es im Allgemeinen gleichfalls keinem Bedenken; Bau
bei vorhandenem Vorrath die nach unserem Ausschreiben vom 25. November 1872(Amtsblatt Nr. 31) vorgeschriebenen Formularien vorerst noch 3 unter entsprechender Abänderung, insoweit solche ohne Beeinträchtigung der Deutlichkeit möglich ist, zu verwenden, für den Voranschlag selbst ist ue de aber ausschließlich das durch unser Ausschreiben vom 20. vorigen Monats(Amtsblatt Nr. 19) gegebene Formular zu gebrauchen. e 15 Wir beauftragen Sie, die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Gemeindeeinnehmer hiernach alsbald zu bedeuten. een Or. Hof v. Starck. Zimmermann. heuer nebst Aar zum Le age wer Betreffend: Waldbeschädigung durch Rolhwild im Forste Friedberg. Friedberg den 3. December 1874, 8 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 1— an die Gr. Bürgermeistereien Massenheim, Petterweil, Nieder-Erlenbach, Rodheim v. d. H., Nieder⸗Rosbach, Ober⸗Rosbach, Ockstadt nne und Ober-Mörlen. Ia u wer
Wegen des bededeutenden Schadens, der durch Rothwild den auf dem Taunusgebirge gelegenen Waldungen der Oberförstereien Nieder- Man der gi Eschbach und Ober-Rosbach zugefügt wird, resp. droht, wurden bereits die Pächter von Domanialjagden bei Vermeidung gesetzlichen Einschreitens tan zum Abschuß von Rothwild in den Taunuswaldungen aufgefordert und angewiesen, hiermit jährlich fortzufahren..
Bezüglich der den Gemeinden gehörigen Waldungen im Taunusgebirge ist aber ein Gleiches nöthig; wir beauftragen Sie daher, die Flur, Nr.
Pächter der dortigen Jagden zu einem fortwährenden genügenden Abschusse des Rothwildes, unter Hinweisung auf diese unsere Verfügung, sowie* 31 auf Art. 13 des Gesetzes vom 26. Juli 1848, nach welchem, wenn neue beträchtliche Beschädigungen in diesen Waldungen durch Rothwild ein⸗ 1 90 treten sollten, wir die Verminderung dieses Wildes soweit als nöthig, auch ohne Zuthun der Jagdpächter, wie dies bei den siskalischen. Waldungen geschehen wird, veranlassen würden, aufzuforden und uns binnen 8 Tagen zu berichten, daß die Aufforderung bierzu an die Jagd ⸗. 5 pächter ergangen ist. Trapp. 1 79 . u- 22
N. 5 555 g. 22
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. a
5 Weiter sind als Bürger meister in Folge der Landgemeindeordnung auf 9 Jahre gewählt und als solche bestätigt und verpflichtet worden; 12 1
31) für die Bürgermeisterei Bauernheim der seitherige Bürgermeister Wäth; 32) für die Bürgermeisterei Fauerbach b. Fr. der seith. Bürgerm.. 8
Helferich; 33) für die„Bürgermeisterei Kloppenheim Andreas Kliem; 34) für die Bürgermeisterei Langenhain der seith. Bürgermeister 11 12 Rumpf; 35) für die Bürgermeisterei Maibach der seith. Bürgerm. Philippi; 36) für die Bürgermeisterei Nieder- Wöllstadt Geometer u. Kehres; 37) für die Bürgermeisterei Nieder Mörlen der seith. Bürgern. Möb's; 38) für die Bürgermeisterei Ober Wöllstadt der seith. Bürgerm. Feuerbach; 39) für die Bürgermeisterei Oppershofen der seith. Bürgerm. Schmidt; 40) für die Bürgermeisterei Ossenheim der seith.. Bürgerm. Maul; 41) für die Bürgermeisterei Ostheim Peter Schimpf; 42) für die Bürgermeisterei Reichelsheim der seith. Bürgerm. Schmid; dilevbd 43) für die Bürgermeisterei Rödgen der seith. Bürgerm. Wolf; 44) für die Bürgermeisterei Södel der seith. Bürgerm. Reitz; 45) für die Bürgermeisterei Steinfurt Beigeordneter Alt; 46) für die Bürgermeisterei Trais⸗Münzenberg der seith. Bürgerm. Gorr; 47) für die Bürgermeistere! Weckesheim der seith. Bürgerm. Hilger; 48) für die Bürgermeisterei Wisselsheim Gemeindeeinnehmer Hoffmann; 49) für die Bürgermeisteren 5 Wölfersheim Wilhelm Heyer; 50) für die Bürgermeisterei Wohnbach der seith. Bürgerm. Philippi. i Friedberg den 2. December 1874. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 0 i Ter a p p.


