edlnbungsche die Luforde
Oberhessischer
Samstag den 20. December.
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zeiger.
icht, daß
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Artisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
den der lu don ihrt
i wderden, al Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, Anftalt kauft Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen,
ener hesih und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal 1. 120 Stra Anekdoten, Räthsel, Bilderrätbsel t. 16 gestorben jährlich 17 kr. mit Bringerlohn. „ i N d im Id d. R der Cabinets Alworlt, da 75 niniserd un f nommen habt dee Königs i
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in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗ Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte,
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zusenden, wenn nicht ausdrücklich Die Expedition.
bleiben. Ein e bevorstsehenn
Amtlicher Theil.
mer Regitrun betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 6. Juni 1853 über die Versicherung der Gebäude gegen
er Regierung
„ Nob., dul F txtommunicit urisdiction be—
Feuers gefahr und die Vergülung der Brandschäden.
Scheben d“ Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr.
Da noch viele von Ihnen in obigem Beueffe, Verfügung vom 25. v. M., Oberhessischer ir Sie an die sofortige Erledigung bei Meidung von Wartboten.
*
Friedberg am 18. Detember 1873. Polizei-Commissär in Wickstadt.
Anzeiger Nr. 138, im Rückstand sind, so erinnern Trapp.
n nicht n Deutsches Reich.
5 Darmstadt. Die erste Kammer hat auf den ammlung t Antrag v. Dalwigk's über das Schulgesetz be⸗ zun Bunde schlossen und zur Bedingung der Aunahme des ⸗ en Bictyräf kiben gemacht, daß die von der Abgeordneten; t und rurd hrimer beschlossene Aueschließung der geistlichen vit. Zu Prden in das Gesetz nicht aufgenommen werde. rde Dr. Blu as Schulgesetz ist hiermit als gefallen zu betrachten. its in drin—. Gelegentlich des 25jährigen Regierungs- gubiläums ves Großberzogs hatten eine Reihe ach den 14 n Abgeordneten der zweiten Kammer den Antrag Aellfändig angebracht, von den franzöfischen Kriegs- Ent⸗ pallen ist Wädigungsgeldern einen Theil als„Ludwigs⸗
a Stiftung“ behufs besserer Versorgung der Inva⸗
1 it den abzuschesden. Wie wir jetzt erfahren, wird diese Angelegenheit voraussichtlich dahin ihre Er⸗ lidigung finden, daß bis zu weiterer Hülfe durch das Reich, abgesehen von den bie her zu „ hlenden Penstonen, jährlich 15,000 fl., und und ob pa: 10,000 fl. von Staatsmilteln, 5000 fl. 1 di durch Ueberweisung des Ertrags des Staatsverlags, sse obigem Zwecke verwendet werden solleu. Auch ting Invaliden von 1866 werden dabei Berück⸗ 0 N 1 finden. Mit der cbenbemerkten Li sung a ne der Finanz-Ausschuß ebenso wie die Regierung 90. ien werstanden, und daß das Plenum der zweiten e Da Kammer beitreten werte, ist kaum zweifelhaft. dat bunte E Gegenüber der bei dem Ministerium Sei⸗ en daspen ens des Bischofs von Mainz wegen der Be— 1 gründung der Ausweisung des Jesuitenpaters Zöller 0 fd ih uingereichten Beschwerdeschrift, thut die„Darmst. lie aaf, Jig.“ durch einen wissenschaftlich begründeten ein⸗ Von isn henden Artikel dar, daß der General des ut muse,( Jesuitenordens einem Untergebenen eine Sünde it wür fehlen könne und bemerkt, daß die Regierung lüb 1 Acußerungen über die Staatsgefährlichkeit des Webend. Elo sultenordens nicht zurücklehmen werdt. 15. N fin Offenbach. Eine in Dudenhofen von Offen ⸗ a de e becher Social- Demokraten abgehaltene Volkever⸗
gön, sümmlung endigte mit einem Hoch auf„Kaiser uch end ud Reich“! Auch hielt„man“(d. h. nicht die ali ven in täuschten Veranstalter) an der Reichstagscandi⸗ 4 bie 4 ur von Dernburg sest. Uebrigens scheinen die e e, Redner, Hausser und Stürz, aller⸗
gel 9% kings nicht zu den Besähigteren der Partei zu ee e ören. f n, Berlin. Abgeordnetenhaus vom 18. Dec.
10 1 ver Tagesordnung stand die zweite Berathung f
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des Civilebe-Gesetzes. Nach vierstündiger Debatte über die§§. 1. 2 und 6 wire der vom Abg. Petri eingebrachte Antrag, die Geistlichen und Religionsdiener von der Functionirung als Civil- standsbeamte auszuschließen, bei namentlicher Ab. stimmung mit 208 gegen 110 Stimmen ab- gelehnt und§. 1 in der von der Regierung ge— gebenen Fassung angenommen. Zu F. 2 erfolgt die Annahme eines von Richter gestellten Antrages, wonach Geistliche nur bis Neplahr 1877 zu Standesbeamten ernannt werden dürfen, sowie die Annahme weiterer Richter'scher Anträge über Abgrenzung der Amtsbezirke.§. 6 wird ab- gelebnt. Dafür stimmen nur die Minister, die Neuconfervativen und die Freiconservativen.
— Der„R. Anz.“ bringt die Bekannt- machung des Reichskanzlers wegen der Außer- courssetzung der alten Landes Goldmünzen. Dar- nach bleiben die alten Landes-Goldmünzen nur bis zum 1. April 1874 gesetzliches Zablungs⸗ mittel; von diesem Tage ab bis, zum 30. Juli 1874 werden sie darnach noch an bestimmt zu bezeichnenden öffentlichen Cassen zur Einlösung angenommen, und zwar der preußische Friedrichsd'or und die kurhessische Pistole zu 5 Thlr. 20 Sgr., die württembergischen, badischen, hessischen Zehn— und Fünf- Guldenstücke zu 10, resp. 5 fl. württem⸗ bergische Ducaten zu 5 fl. 45 kr., badische Ducaten 5 fl. 35 kr. und die badischen 500, Kreuzerstücke zu 8 fl. 20 r. Fär alle anderen deutschen Gold— münzen wird leviglich dei Werth ihres Gehaltes an feinem Gold mit 1395 Mark oder 465 Thlr. für das Pfund Feingold vergütet. Auf Denk— und Schaumünzen ic. findet diese Bestimmung keine Anwendung.— Vom 1. April k. J. ab verlieren auch die landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Einlösung derselben findet nicht statt.
— Die bis vor Kurzem beabsichtigte Um⸗ änderung des Chassepot-Gewehrs zum Zweck der Bewaffnung eines Theils der Infanterie für den Bedarfsfall ist nach der„W. Ztg.“ nunmehr auf— gegeben worden, weil die Schwierigkeiten der Ap⸗
und man die disponiblen Kräfte möglichst unein- geschränkt zur Herstellung des Mauser⸗Gewehrs zu
verwenden beabsichtigt.
tirung sich als zu bedeutend herausgestellt haben
— Die mehrfach verbreitete Nachricht, daß bei den den Carlisten gegenüberstehenden spanischen Truppen ein preußischer Offizier in preußischer Uniform mitkämpfe, ist unbegründet. Thatsache ist, daß ein früherer Deutscher, wie es heißt, badischer Offizier, welcher in ehrenvoller Weise seinen Abschied nahm, in aller Form in die spanische Armee eingetreten ist.
— Der„Reichs Anzeiger“ veröffentlicht eine königliche Verordnung vom 6. Dee., betreffend sie Vereidigung der katholischen Bischöse. Der Haupt Passus lautet etwa folgendermaßen: Ich schwöre, daß ich die Staats-Gesetze gewissenhaft beobachten und mich besonders bestreben will, daß in den Gemüthern der meiner bischöflichen Leitung anvertranten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrsurcht und Treue gegen den König, Vaterlandsliebe, Gehorsam gegen dir Gesetze und alle jene Tugenden, die im Christen den guten Unterthan bezeichnen, sorgfältig gepflegt werden, und daß ich nicht dulden will, daß die mir untergebene Geistlichkeit im entgegengesetzten Sinne lehre oder handle. Insbesondere gelobe ich, daß ich keine Gemeinschaft oder Verbindung innerhalb oder außerhalb des Landes unterhalten will, welche der öffentlichen Sicherheit gefährlich sein könnte, auch will ich, wenn ich erfahren sollte, daß irgendwie Anschläge zum Nachtheile des Staates gemacht werden, hiervon dem Könige Anzeige machen.
Potsdam. Die Leiche der Königin Elisabeth von Preußen traf am 17. Decbr. Mitternachts auf der Wildparkstation ein, wo die Leib⸗Escadron des Gardes-du-Corps-Regiments aufgestellt war. Der Kronprinz und die Spitzen sämmtlicher Militär- und Civilbehörden erwarteten die An- kunft. Nachdem der Sarg aus dem Wagen ge— hoben, wurde derselbe von 6 Unter officieren des Gardes-du-Corps durch den Garten nach Schloß Sanssouei getragen, und zwar die sog. grüne Rampe hinauf, über welche s. Z. auch die Leiche Königs Friedrich Wilhelm IV. nach der Friedens- kirche getragen wurde. Die Aufstellung des Sarges erfolgte im Schlafzimmer Friedrich's des Großen, an derselben Stelle, wo auch dee Sarg des Gemahls der Verstorbenen aufgestellt war. Tretz des herrschen—
den Unwetters gab eine große Anzahl von Bewoh- nern der Stadt dem Conducte das Geseste.


