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Donnerstag den 20. März.
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iber y beginnt ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“;
babe un Am derselbe wird auch ferner wöchentlich dreimal erscheinen. Das Abon⸗ nur 2 4 nement beträgt bei den Kais. Reichs- Possstellen vierteljährlich r Aung 1. April ö. 28 kr., mit Bestellgeld 47 kr. 3 0 k 1 n 1 Bei der Verlagsexpedition kostet der„Anzeiger“ pro 2. Quartal.
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Grün, Abonnements ⸗ Anmeldungen bitten wir baldigst zu machen, damit vollständige Exemplare geliefert werden können. 2 im Uni. agung d g 2 2
Amtlicher Theil.
Bang a Betreffend: Die Revision der Duplicate der Civilstandsregister pro 1872. Friedberg den 18. März 1873. —* Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. 1 Cohn Nach§. 1 der Bekanntmachung vom 16. April 1856, Nr. 14 Seite 135 des Regierungsblattes von 1856, müssen alle Geburts- n Dam und Sterbfälle und Verehelichungen der jüdischen Glaubensgenossen Ihnen jedesmal binnen 48 Stunden angezeigt werden und es sind den Nu durch Artikel 74 des Polizeistrafgesetzes für Unterlassungsfälle Strafen bis zu 25 fl. angedroht.
ä Da bei Reviston der Duplicate der Civilstandsregister der Israeliten pro 1872 die Wahrnehmung gemacht worden ist, daß derartige Anzeigen in vielen Fällen innerhalb der vorgeschriebeven Frist nicht gemacht worden sind, so geben wir Ihnen auf, die in Ihren Gemeinden
8 wohenden jüdischen Glaubensgenossen zur pünktlichen Einhaltung der Frist in eintretenden Fällen aufzufordern und Unterlassungen sofort zur
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Anzeige bringen zu lassen.
An die Herren Bürgermeister
Von dem in Nr. 49 der landwirthschaftlichen Zeitsch
rift von 1872 so sehr empfo
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des Kreises.
hlenen landwirthschaftlichen Kalender für den
leineren deutschen Landwirth für 1878, herausgegeben von dem Herrn Grafen zur Lippe⸗Weißenfeld, ist noch eine Anzahl Exemplare bei
mir vorräthig, ich ersuche Sie daher,
da thunlichste Verbreitung
dieses den Landwirthen äußerst nützlichen Kalenders— der bei dem geringen
Preise von nur 12 kr. für ein Exemplar das Möglichste liefert— sehr wünschenswerth ist, sich hierfur bei Angehörigen Ihrer Gemeinden
zu interessiren und mir den Bedarf baldigst anzuzeigen..
Friedberg den 8. Marz 1873.
Bekanntmachung.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks Vereins Friedberg. Ter a p p.
Die Prüfung der Ackerbauschule zu Friedberg
soll
Montag den 31. März d. J., Vormittags 8 Uhr beginnend,
im Saale des Hotel Trapp zu Friedberg stattfinden.
Wir erlauben uns die Eltern der Schüler,
der Anstalt hierzu ergebenst einzuladen. Friedberg den 18. März 1873.
Das Curatorium der Ackerbauschule des landwirth
Ter a pp.
Lin deck.
die Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins,
die Herren Lehrer und alle Freunde
schaftlichen Provinzialvereins für Oberhessen zu Friedberg.
Haas.
Deutsches Reich. Darmstadt. Der Minister Hoffmann ist am 16. d. nach Berlin abgereist, um seine noch da⸗ selbst befindliche Familie abzuholen. Gegen Ende
dieses Monats wird er zurückkehren. — Am 7. März wurde der Landgerichts ⸗
Actuar Johannes Schnauber in Reinheim wegen
gestörter Gesundheit in den Ruhestand versetzt, zu seinem Dienstnachfolger der Landgerichts ⸗Actuar Eduard Amend in Offenbach und zu dessen Nach⸗ solger der Landgerichts Actuar Johannes Knebeloch in Büdingen ernannt; am 15. März wurde der Hofgerichtsrath bei dem Hofgerichte der Provinz Oberhessen August Völker zum Director dieses Gerichtshofes ernannt. f
— Der Finanzausschuß der zweiten Kammer ist mit der Berathung des von der Regierung vorgelegten Budget⸗Entwurfs beschäftigt. Derselbe wird in seinem Berichte, trotz der von der Regie⸗ rung beabsichtigten bedeutenden Reduction der Districts⸗Einnehmereien, einen Antrag auf Auf⸗ hebung der Rentämter, unter Verweisung der Ver- waltung der Cameral-⸗Domänen an die Oberförster und der Cassengeschäfte an die Districts⸗Einnehmer, Auch wird ein Antrag auf Aufhebung den Bericht aufgenommen werden. hat sich mit den beiden beabsich⸗
, tigten Anträgen nicht einverstanden erklärt.
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— Die Regierung legte den Ständen am
18. d. den Schulgesetz-Entwurf vor.
Offenbach. Sonntag den 2. d. hat hier in Gegenwart von Gerichtspersonen die Unter- zeichnung der Verfassungs Urkunde der hiesigen Altkatholiken und damit ihre definitive Constituirung als Gemeinde stattgefunden.
Berlin. Dem Reichstage ist von dem Reichs⸗ kanzleramte eine Denkschrift zugegangen, welche Abrechnung gibt über die bisher gezahlte Kriegs- contribution und deren Verwendung. Aus der— selben geht hervor, daß die Reichshauptkasse einen Bestand von 52½ Millionen, meist in Londoner Wechseln, hat, und daß für etwa 20 Mill. Thlr. und 8 Mill. Gulden süddeutscher Währung Priori⸗- täten und Pfandbriefe angekauft worden sind.
— 18. März. Das Abgeordnetenhaus hat heute in zweiter Berathung sämmtliche Paragraphen der Gesetzvorlagen über die Rechtsgrenzen zum Gebrauche kirchlicher Strafmittel, unter Ablehnung aller Amendements in der Commissionsfassung an— genommen.
— In einer am 16. d. M. stattgefundenen Generalversammlung von 62 Buchdruckerei-Besitzern aus Berlin und der Provinz Brandenburg consti— tuirte sich definitiv der Kreisverein Berlin-Branden⸗ burg im Anschluß an den deutschen Buchdrucker⸗ verein und beschloß, den Vorstand zu beaustragen,
eine Einigung mit den Berliner Zeitungsdruckern und Verlegern dahin zr erstreben, daß eine Kündi⸗ gung der Verbandsgehülfen in allen Offtzinen Berlins und der Provinz Brandenburg gemeinsam am 29. März erfolge, falls der Leipziger Strike fortbestehe.
— Der„Ostfr. Zig.“ wird aus Wilhelms haven berichtet, daß einige Kriegsschiffe binnen Kurzem an die spanische Küste abgehen werden.
— Der Kaiser hat, wie die„Norvd. Allg. Zeitung“ vernimmt, dieser Tage eine Verordnung vollzogen, welche die katholische Feldprobstei auf⸗ hebt und die Orb nung der katholischen Militär- seelsorge in früherer Weise wiederherstellt.
— In einer der letzten Sitzungen der Unter- suchungs Commission ist es als zulässig erklärt worden, die Protokolle dem Druck zu übergeben und an die beiden Häuser des Landtags gelangen zu lassen. Von einem Mitgliede der Untersuchungs⸗ Eommission erfahren wir, daß der Augiasstall des Concesstonsunwesens so gründlich von der Com- mission gereinigt wird, daß es dazu zweier Mo⸗ nate bedürfen wird. Es kann angeblich keinem Zweifel mehr unterliegen, daß Graf Itzenplitz binnen dieser Zeit seinen Abschied verlangt und erhält, und daß Wagener unter erschwerenden Umständen in den Ruhestand tritt.(9)
Weimar. Am 16. d. wurde der außer⸗


