.
MN 57.
her Anzeiger.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Friedberg den 14. Mai 1873.
Insbesondere baben Sie auf Vorzeigung der dem Herrn Obersten
n Zwecks dieser Unternehmung beitragen werden.
Friedberg den 15. Mai 1873.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg.
Indem wir Ihnen nachstehend das Verzeichniß der für Formularpapier in obigem Betreffe zu ersetzenden Beträge mittheilen, tragen wir
Trapp.
— 5) Gemeinde Ober-Mörlen 7 fl. 43 kr.— 6) Gemeinde Ober⸗Ros bach 5 fl. 59 kr. — 7) Gemeinde Ockstadt 2 fl. 51 kr. Oberförsterei Altenstadt. 1) Gemeinde Assenheim 19 kr.— 2) Gemeinde Bönstadt 1 fl. 47 kr.— 3) Gemeinde Ilbenstadt 5 kr.— 4) Gemeinde Nieder ⸗Florstadt 3 fl. 32 kr.— 5) Gemeinde Nieder⸗Wöllstadt 10 kr.— 6) Gemeinde Ober⸗Florstadt 46 kr. Oberförsterei Butzbach. 1) Gemeinde Butzbach 5 fl. 14 kr.— 2) Hospital St. Wendel zu Butzbach 22 kr.— 3) Gemeinde Hausen 46 kr.— 4) Gemeinde Kirch⸗Göns 2 fl. 12 kr.— 5) Gemeinde Nieder⸗Weisel 7 fl. 57 kr.— 6) Gemeinde Pohl⸗Göns 2 fl. 14 kr. Oberförsterei Bingenheim. 1) Gemeinde Beyenheim 41 kr.— 2) Gemeinde Reichelsheim 1 fl. 34 kr.—
dem Kreise Friedberg.
burg abziele. Präsident Simson:„Wenn ein Abgeordneter Das gesagt hätte, hätte ich ihn zur [Ordnung gerufen.“ v. Flottwell:„Ich ziehe den Aus druck zurück.“ Abg. v. Hoverbeck bemerkte, daß der Präsident den Ordnungsruf hätte ertheilen sollen. Präsident Simson:„Im Landtag ist das Disciplinarrecht des Präsidenten über den Minister⸗ tisch unzweifelhaft, weil die Minister auch Abge- ordnete sind und bei der Präsidentenwahl mit⸗ wirken können. Wo diese Wahltheilnahme wegfällt, wie bei dem Reichstage, welchem Mitglieder des Bundesrathes nicht angehören können, bleibt dem Präsidenten nur übrig, seine Meinung in doppelter Form auszusprechen, wie ich es that. Uebrigens lasse ich mir nicht in mein Amt hineinreden und
a se u 187 8 g an, 1873. Samstag den 17. Mai. . f g ö s blieb f glieder, 1 1 8 5 ner Be. 1 6 anesen 1 chibi h 1 der er ⸗ werbsz. zohnern Sinn Die Petitzeile;*;; 5 nicht wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. Kreisblatt für den Krtis Friedberg. 1 it Mm. g 0 b Amtlicher Theil. * Betreffend: Generalstabskarte des Großherzogthums Hessen. diet Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei-Commissär zu Wickstadt. eh die Wir eröffnen Ihnen zu Ihrem Bemessen, daß im Laufe dieses Sommers in der Provinz Oberhessen von Topographen des großen Generalstabs, dwirth,— unter Leitung des Obersten Zimmermann à la suite des Generalslabes der Armee, Nivellements- und Recognosecirungsarbeiten vorgenommen werden ebntere und weisen Sie an, was an Ihnen ist, vorzukehren, daß diese Arbeiten ungehindert ausgeführt werden können, auch den gedachten Topographen auf 509 bei Erfordern jede thunliche Unterstützung zur Förderung ihrer Arbeiten zu gewähren. 7 Ein- Zimmermann und der ihm untersteyenden Offiziere und Beamten von dem Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Finanzen ausgestellten eigen offenen Ordre, die etwa verlangte Einsicht der Flur und Parzellenkarten zu gestatten, sowie für Gestellung des erforderlichen Quartiers, Transport- dieses mittel und Führer ꝛc. zu sorgen. Ueberhaupt wird erwartet, daß Sie und alle Einwohner mit Bereitwilligkeit den Wünschen der erwähnten Offiziere och viel und Beamten entsprechen und dadurch zur Erleichterung des nützliche 30, in Trapp. nprovin; annotern Betreffend: Die Anschaffung des von der Forstverwaltung für die Communalwaldungen zu verwendenden 40 Be- Formularpapiers, insbesondete Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten pro 1872 kt wird — 15 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden und die Markvorstände des Kreises. bein, 8 5 Ihnen unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 19. April v. J., Amtsblatt Nr. 3, auf, sofort Ausgabedecretur zu ertheilen und für die 1 Zahlungen an die betreffenden Großherzogsichen Rentämter zu sorgen. n solches i ö 21 Nit⸗ Verzeichni ß 180 De⸗ der Beiträge, welche pro 1872 für zur Bewirthschaftung der Communalwaldungen verwendetes Formularpapier von den Waldeigenthümern zu erheben sind. 5 diesee g Oberförsterei Münzenberg. glieder ⸗ 1) Gemeinde Gambach 3 fl. 42 kr.— 2) Märkerschaft Griedel 1 fl. 57 kr. 17— 3) Gemeinde Oppershofen 4 kr.— 4) Rockenberger und Oppershofer Mark Wenn 4 fl. 43 kr.— 5) Gemeinde Södel 1 fl. 56 kr.— 6) Gemeinde Steinsurth 7 kr.— ,) Märkerschaft Trais⸗Münzenberg 35 kr.— 8) Gemeinde Wölfersheim 1 fl. 17 kr. an die— 9) Gemeinde Wohnbach 2 fl. 9 kr. on Ein⸗ Ober försterei Hoch⸗Weisel. lebt, so 1) Gemeinde Bodenrod 1 fl. 26 kr.— 2) Gemeinde Fauer bach v. d. Höhe ö 1 110 4 fl. 8 kr.— 3) Gemeinde Hoch⸗Weisel 6 fl. 45 kr.— 4) Gemeinde Langenhain and. 3 fl. 7 kr.— 5) Gemeinde Maibach 2 fl. 42 kr.— 6) Gemeinde Münster 2 fl. 44 kr. d Auf.— 7) Gemeinde Ostheim 3 fl. 54 kr. hessischen Oberförsterei Ober⸗Ros bach. führen 1) Gemeinde Burgvorstadt Friedberg 7 kr.— 2) Gemeinde Nauheim 1 fl. 51 kr. 3) Gemeinde Weckesheim 37 kr. 10 3) Gemeinde Nieder⸗Mörlen 2 fl. 4 kr.— 4) Gemeinde Nieder⸗Rosbach 2 fl. 24 kr. heil dern privaten 7. nleresse Dienstnachrichten aus ten doch Heinrich Reuling von Bad⸗Nauheim wurde als Kirchendiener bei der evangelischen Gemeinde daselbst ernannt und in Pflichten genommen. unter zu tt Sache 1 b 5 3 adwirth⸗ Deutsches Reich. gemacht, daß die Preise der Lebensbedürfnisse auf b öfen 0 Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- dem Lande dieselbe Höhe, wie in den Städten, in, iht tungsblatt Nr. 23 enthält: wo die Ausbildung der Kinder aber nicht soviel l I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des koste, erreicht haben, auch der Beruf des seine Da 1 Kan. deen Schuldigkeit erfüllenden ländlichen Lehrers anderer- — at urg un erhessen, insbesondere die Dispensation 1 adti tek von der Verwandischaft belressenb. seits mehr Kraftanstrengung als der des städtischen nu II. Uebersicht der für das Jahr 1873 genehmigten erfordere. 5 5 5 %„ Amlagen zur 1 von Communalbebürfnissen in— Während die Staatseinnahme aus Colla- eat den Gemeinden des Kreises Bingen.. teralgeldern in früheren Jahren beständig im Steigen chen III. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts war, so daß sich 1869 bis 1871 die Gesammt⸗ gt fi. Lauterbach, die Umlagen zur Bestreitung der israelitischen Ei 0 d chnittlich 157,720 fl. 37 kr beten⸗ Religionsgemeinde zu Crainseld, im Kreise Lauterbach, für innahme auf durchschnittlich 70 ft. 8 Sturm 1872/3 betreffend. berechnete, weist das definitive Ergebniß für 1872 zen auf 8 5 eee 1 ee der nur 141,248 fl. auf. Saängig roßherzog haben allergnäbigst geruht: am 22. Februar 4 g g 1— dem een Krämer in der Garde⸗Unterofficiers-- Berlin, 13. Mai. Der Reichstag hat heute Compagnie bas Ritterkteuz 2. Classe des Ludewigsordens die zweite Berathung des Kriegsleistungsgesetzes
chüuett 1 4
6
5
zu verleihen. 5 V. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog
haben allergnädigst geruht: Am 28. April dem Kaufmann
Gustav Bauer zu Darmsiadt und am 30. April dem Finanz⸗Accessisten Carl Störger zu Schlitz die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihnen von Seiner Majestät dem Deulschen Kaiser, König von Preußen ver⸗
liehenen Kriegsdenkmünze für Nichtcombattanten zu er⸗ heilen. a
Darmstad t. Eine Anzahl oberhessischer, auf dem Lande wirkender Volksschullehrer ist bei der zweiten Kammer dahin vorstellig geworden, zu veranlassen, daß ihre Bezüge mit den Lehrerbe · soldungen der Städte in größeren Einklang ge bracht werden. In der Motivirxung wird geltend
beendet und dasselbe in der von der freien Com- mission vorgeschlagenen Fassung unter Zurückstellung des§. 15a genehmigt.
— 14. Mai. Der Reichstag hat in seiner heutigen Sitzung in erster und zweiter Berathung den Antrag Büsing und Genossen, betreffend den Gesetzentwurf über die Volksvertretung in den Bundesstaaten, bei namentlicher Abstimmung mit 174 gegen 62 Stimmen angenommen. Bei der zweiten Lesung berührte der Abg. Hausmann den Umstand, daß das Fürstenthum Lippe ohne Ver- fassung sei, worauf der Lippe'sche Bundescommissär v. Flottwell ihm Mangel an Muth vorwarf, weil er sich hinter den Antrag stecke, der auf Mecklen⸗
würde eventuell meiner Stelle weichen.“
— Der„Spen. Ztg.“ zufolge ist der Unter⸗ staatssecretär Achenbach am 13. d. zum Handels- minister ernannt.
— Die„Provinzial Correspondenz“ bestätigt die königliche Sanctionirung der Kirchengesetze, und meldet, der Kaiser werde in Wien, wohin er am 29. d. M. abreist, etwa 8 Tage verweilen.
— Der Bundesrath beschloß einstimmig ge⸗ mäß den Anträgen des Justizausschusses, daß die Redemptoristen, Lazaristen und die Congregationen vom heil. Geist und du Sacre Coeur als mit dem Jesuitenorden verwandt unter das Jesuitengesetz fallen und binnen 6 Monaten aufgelöst werden sollen.
8 JJ PPP ˙
———— ä 88
——
e 5


