Ausgabe 
10.6.1873
 
Einzelbild herunterladen

d, on * 8 2 K. 9

keicher Ble 5 Helgeberg genügende eigen

e die gen Abend ligegenden

Fung im uur auf im Degiffe der Mann t über den Der Verun⸗ 5, woselbfßt inge Mann c bedauert, geschildett Hausstand

entwendete legewalztes uch das. feine Ver⸗

0 anturt und attets ihre eis gelaufen omolive er⸗

m 29. auf fachsen er Manne ge⸗ 3 Kulscher⸗ isinien des t Ehemann iu Fresburz geführt.

lee zweile und einem uch il Ab⸗

n Amtäge

e Ptiras⸗ Die Leiche

veigtaden, Necd der;

neldel) daß emmen ge'

1873.

Dienstag den 10. Juni.

A 66.

erhessts

nzeiger.

Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.

Kreisblatt für den Artis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Friedberg am 6. Juni 1873.

4

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist enb 2. Bekanntmachung, den Verkehr zwischen dem Großherzogthum Hessen und den angrenzenden Bereinsstaaten mit steuerpflichtigen Getränken betreffend.

zu publieiren:

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ter a pop.

Net. 13. Gesetz über Besteuerung des Brannlweins in Elsaß⸗ erwaltung bestimmten Gegenstände Seite 113. Gesetz über den Reichs-Invalidenfonds betreffend, Seite 117.

Nach verzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden: Lothringen, Seite 111. Gesetz über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauche einer Reichs⸗

Hoheit des Großherzogs.

Mit Rücksicht auf die am 17. d. Mts. stattfindende Feier des Re löchstdielben zu bestimmen geruht, daß im laufen im 17. Juni l. J. unter entsprechender Aenderung der Gebete mit Rücksicht auf den besondern

lerzogthums abgehalten werde. 0

detreffend: Die kirchliche Feier des Geburtstages und des Regierungsjubtläums Seiner Königlichen

Friedberg am 7. Juni 1873.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Vorstände der israel. Religionsgemeinden des Kreises.

gierungsjubiläums Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs haben Aller- den Jabre am 9. Juni, dem Allerhöchsten Geburtsfeste keine besondere kirchliche Feier, solche vielmehr Anlaß, des Vormittags in allen Orten des Groß-

In Auftrag Gr. Ministeriums des Innern weisen wir Sie daher an eine gleiche Feier auch in den jüdischen Synagogen anzuordnen.

Paressendz Die Negulirung der Einkommensteuer für 1874.

ö Zur Kenntniß der Kreisangehörigen wird hiermit gebracht, daß in ber gestrigen Sitzung des Bezirksraths des Kreises Friedberg zu Mitgliedern und Ersatzmännern der Einschätzungscommission I. Abtheilung gewählt

torden sind:

I. Für den Steuercommissariatsbezirk Butzbach als

Mitglieder:

Bürgermeister Küchel zu Butzbach, Rentamtmann Mengel von Criedel, Bürgermeister Reitz von Södel, Jakob Wißler von Butzbach,

kürgermeister Möb's von Nieder- Mörlen. Ersatzmänner:

Louis Vogt von Butzbach, Friedrich Keil von Melbach.

ap.

ain ffn lich en g.

detreffend: Die Feier des 25jährigen Regierungsantritts Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs.

Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an die Ortsschulvorstände des Kreises. Da am 17. d. Mts. die Feier des 25jährigen Regierungsantritts Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs stattfinden wird, so soll nach

Uerhöchster Anordnung die am 9. Juni eines züses Jahr in Wegfall kommen.

Wir setzen Sie hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß, daß hiernach am 9. d. Mts.

jusdem auszusetzen ist.

2

Trapp.

Gewesener Bürgermeister Best von, Bruchenbrücken, Geibel von Bönstadt.

III. Für den Steuercommissariatsbezirk Büdingen als

*

II. Für den Steuercommissariatsbezirk Friedberg als

Mitglieder:

Kaufmann Louis Win heim von Friedberg, Bürgermeister Schmidt von Reichelsheim, Peter Stoll II. von Bad-⸗Nauheim.

Ersatzmänner: Bürgermeister

Mitglieder:

Oekonom Johannes Mai von Staden. Friedberg am 30. Mai 1873.

Großbherzogliches Kreisamt Friedberg. Ter a p p.

Friedberg am 7. Juni 1873.

jeden Jahres stattzufinden pflegende Geburtstagsfeier Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs für

Schule zu halten, wogegen dieselbe aber am 17.

Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- sungsblatt Nr. 26 enthält:

I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des mern, Abänderungen der Statuten der Bank für Handel Ind Industrie betreffend.

II. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium e Innern für das Jahr 1873. genehmigten Umlagen zu Beflreitung der Communalbedürfnisse in den Ge nemden des Kreises Nidda.

III. Abwesenheitserklärung.

Darmstadt. Durch Allerhöchstes Deecret un 26. Mai l. J. wurden der Gerichts vollzieher ni dem Amtssitze zu Mainz Philipp Wilhelm Tepper zum Gerichts vollzieher mit dem Amtssitz: u Wörrstadt, der Actuariats- Aspirant Andreas Aer aus Ober⸗ Ingelheim zum Gerichts vollzieher

meister und der Posteleve Klindt in Mainz zum Postpracticanten. Angenommen wurden: der Ge meinde Einnehmer Mees in Trebur zum Post- Agenten daselbst, Peter Johann Gölz von Unter- Schönmattenwaag, Johann Jost Musch von Hainbach, Heinrich Karl Altvater von Babengausen, Theodor Karl Loos von Jugenheim a. d. B., Johannes Körbel von Schlierbach und Johannes Keßler von Neckar⸗Steinach zu Postgehülfen, Heinrich Wilhelm Rau zum Post⸗Packetträger in Mainz, Friedrich Sier II. zum Landbriefträger in Lich, der Landbriefträger Unrath zum Post⸗Packetträger in Mainz, der Privat-Postunterbeamte Konrad Pfannmüller zum Landbriefträger in Langen, der Privat⸗Postunterbeamte Jobann Georg Röth zum Landbriefträger in Wald-Michelbach, Ferdinand Platt zum Post⸗Packetträger in Worms und Karl Becker zum Landbriesträger in Worms. Ange- stellt wurden: der Post⸗Packetträger Heinz als Briefträger in Gießen und der invalide Sergeant Großmann als Postschaffner in Mainz. Versetzt sind: der Postamts-Assistent Karl Eduard Christian Müller von Bingen nach Frankfurt a. M. und

der Postanwärter Vierheller von Darmstadt nach

Frankfurt a. M. Aus dem Postdienst sind aus- geschieden: der Postgehülfe Valentin Broß, der Post-Packetträger Heilmann in Worms und der Landbriefträger Klee in Worms. Der Postexpe⸗ diteur Schmitt in Lindenfels ist mit Pension in den Ruhestand getreten. Gestorben sind: der Post⸗ secretär Spenke in Alzey und der Landbrlesträger Bentz in Westhofen.

Die Regierung hat an die Stände eine Vorlage gelangen lassen, welche das Rechtsverhaͤlt⸗ niß des im Jahre 1866 gegen Abtretung des Hinterlandes und seiner Domanialgüter an Preußen erlangten Domänenbesitzes zu regeln bestimmt ist, und zwar in dem Sinne, wie sich das Verhältniß bisher thatsächlich gebildet hatte. Nach diesem Verhältniß wurden einzelne Domänen mit Rück- sicht auf die Bestimmung der Objecte für den öffentlichen Verkehr oder für Staatszwecke als Landeseigenthum behandelt, z. B. eine Strecke der Main⸗Weserbahn, die Chausseen ꝛc., alle anderen als Cameral- und Forst-Domänen, indem man sie als theilweisen Ersatz der weit werthvolleren Hausdomaänen in deu abgetretenen Gebietstheilen

und folglich als Bestandtheil des Familieneigen-

5