Ausgabe 
3.7.1873
 
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Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Die Petitzeile 1

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Erscheint jeden

wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. Dienstag, Donnerstag und Samstag.

1 f 1 0 7 7 Mit dem 1. Juli begann ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Annerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisomtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und merkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, Udwirthschaftliche und gewerbliche Meittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt: und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale

Aizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Mhsel 1c. und in einemRathgeber, monatlich praktische Winke für Haus- und Landwirthschaft. Die Redaction.

Das Abonnement beträgt bei der Verlags⸗Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗

5 Hat ersucht.

1 00 Gestohlen wurden 6515 fl. 58 kr. und ist auf die Entdeckung des Diebstahls vom Bestohlenen die obige Belohnung ausgesetzt.

Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raam mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 5 kr. d 1 Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.

crlich 47 kr. mit Bringerlohn. 1 1 1

brechung eintritt. drücklich Abbestellung erfolgt.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter-

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht aus:

Die Expedition.

f Bekanntmachung.

Iitteffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.

Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen vollen und im Großherzogthum Hessen nach§. 20 der Militär- Ersatz⸗ Istruktion vom 26. März 1868(Regierungsblatt Nr. 21) gestellungs⸗ sschtig sind, haben ihre Anmeldung schristlich, unter Berücksichtigung der 36 148. 149. 151. 152. 153. 154 und 155 der erwähnten Militär-

Stsatz-Instruktion bis zum 1. August d. J. bei der unterzeichneten

Sörmission einzureichen, falls sie sich der im September d. J. stattfinden ae Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.

Der Meldung sind beizulegen:

ein Geburtszeugniß;

heine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes;

4 ein Unbescholtenheitsztugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen

(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen)

von dem Director bezw. Rektor der betr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei- Obrigkeit auszustellen ist. Bei Nichtbtobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung i Gesuchs nach dem angegebenen Termine kann die Zulassung zu der säpsten Prüfung nicht stattfinden. Der Prüfungstermin, sowie das Lokal, voin dieselbe vorgenommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden; in spezielle Einladung erfolgt nicht. Die unterzeichnete Commission 3%

macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Locsung Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatzbehörden 3. Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder ver möge seiner Loosnummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der desfallsige Antrag vor der zweiten Ausbebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.

Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz⸗ Commission zu richten.

Darmstadt den 19. Juni 1873.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige: Pa b st. Strecker.

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11 1

effnung geschaffen worden,

Aus schrei ben. 300 Gulden Belohnung.

5 Der in der Nacht vom 28. auf 29. Mai hier verübte schwere Diebstahl wurde in der Weise ausgeführt, daß mittelst Centrumbohrers oder 5 Hülfe einer Bohr⸗Maschine der betr. Kassenschrank im Rücktheil mehrfach durchbohrt, dann die umbohrte Stelle ausgebrochen und damit eine durch welche mit schmaler Hand in den Schrank gelangt werden konnte.

10 Zum Abrücken des Schrankes und wohl auch zum Durchstoßen der angebohrten Stelle wurde ein schweres s. g. Hebe⸗Eisen benutzt, das

un den oder dem Thäter mitgebracht und am Orte ezoch ursprünglich, wie an dem frisch und auf dem til hat eine Stärke von 1 der untere dickere Theil von c. 2.

Die Gabel-Enden sind jedoch bis auf eine 5 Bis jetzt ist es nicht gelungen, den Ursprung dieses ie Herrichtung vielleicht in einer Schmiede ·,

Die Polizei⸗Behörden werden um

Frankfurt a. M. den 25. Juni 1873.

der That zurückgelassen worden war. Ambos abgeschlagenen oberen Ende zu erkennen ist e. 5 lang gewesen sein. Der obere dünnere Ursprünglich scheint dies, übrigens noch wenig gebrauchte Eisen eine see g. Jabel gewesen zu sein, wie sie z. B. zur Hebung von Schienen-Nägel ꝛc. benutzt werden.

kleine verbliebene rundliche Oeffnung zusammengeschweißt, dann frisch gestählt und geschärft. Hebeisens und den Ort seiner Herrichtung zu ermitteln, und wird daher vermuthet, daß ⸗Werkstätte eines benachbarten Ortes vorgenommen worden ist.

Schlosser⸗ oder sonstigen Feuer Veranlassung von Recherchen zur Ermittlung des Ursprungs resp. der Zurichtung des fraglichen Eisens

Dies Hebe⸗Eisen hat eine Länge von 3 1 mag

Königliches Polizei-Präsidium.

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19 Deutsches Reich. % Darmstad t. Das Großherzogliche Regie

ungsblatt Nr. 29 enthält:

I. Gesetz, die Erhebung der Staatbauflagen in den

hen seche Monaten des Jahres 1875 betreffend.

II. Ordens verlrihungen.

III. Namens veränderungen. Seine Königliche Hoheit Großherzog baben allergnädigst geruht: am 18. Mai Abraham Sclomon aus Mainz zu geslatten, daß bielbe statt seines bisherigen in Zukunft den Vornamen Aigust, am 20. Mai dem Heinrich Georg Appel von Alt:

en zu gestatten, daß derselbe in Zukunft slalt des bisherigen

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den Familiennamen Sehnert, an demselben Tage dem Georg Philspp Schäfer von Darmstadt zu gestatten, daß derselbe in Zukunft sialt des bisberigen den Familiennamen Scherer und am 28. Mai dem Konrad Strohl von Rumpenheim zu gestatten, daß derselbe in Zukunft stalt des bisherigen den Familiennamen Bachmann führe.

IV. Diensinachrichten. S. K. Hoheit der Großherzog haben allergnägigst geruht: am 14. Mai den Obersteuer⸗ rath Franz Wörner zum Regierungs⸗Commissär bei der Bank für Süddeutschland, am 16. Mai den Gymnastal⸗ lehramts-Accessisten Dr. Josef Küffer aus Kassel, im Kr. Mainz, zum Lehrer am Gymnasium zu Mainz, zu er- nennenz am 22. Mai dem 2. evang. Pfarrer zu Wimpfen,

im Dek. Zwingenberg, Wilhelm Christian Schimpff, die evang. Pfarrstelle zu Geitenau, im Dek. Nidda, dem evang. Pfarrer zu Wolf, im Dek. Büdingen, Georg Heinrich Wilhelm Köhler, die evang. Pfarrstelle zu Ober⸗ Beerbach, im Dek. Eberstadt, dem Schullehrer an der evang. Schule zu Bingenheim, im Kr. Nidda, Johann Georg Krapp, die 1. evang. Schulstelle zu Monsdeim, im K. Worms, dem Schulamtsaspiianten Conrad Wahl aus Allmenrod, im Kr. Lauterbach, die evang. Schulstelle zu Frischborn, im Kr. Lauterbach, dem Schulamtsaspiranten Johannes Mohr aus Sponsheim, im Kr. Bingen, die obere katholische Knabenschulslelle zu Herbstein, im Kr. Lauterbach, und am 24. Mal n dem Schullehrer an der