Ausgabe 
31.12.1872
 
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1872. Dienstag den 31. Dezember. 153.

Oberhessischer Anzeiger.

e deus ehe a f 2 9 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Autelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. de Ele 1 ö Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal,

Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerken sw erthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren

n. dat Sd t a 8. 5 g u K A und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs- Blatt intercssante Novell d a i e neren, Nächsel, Biber er 12 b. f e 1 Das Abonnement beträgt bei der Verlags⸗Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post b jed 5 Arn jährlich 47 kr. mit Bringerlohn. N e e vet Fee e 1 27 18 6 Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr. W der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direet von uns bezogen werden. f Bestellungen beliebe man baldig st zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter- brechung eintritt. n . 55 ee Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das ntue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich estellung erfolgt. Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren:

zebenz Farc det

. 7 a Nr. 56. sub 1. Verordnung, die Ar änderung des Art. 19 der Verordnung vom 20. Sepiember 1851. Die Vorbereitung zum Staatsdienst im Justiz⸗ und 1 L N. Regierungs sach beireffend. sub 2. Bekanntmachung, die Uebergangsabgabe von Bier betreffend. 15 Nr. 57. sub 1. Bekanntmachung. die Aus führung des Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872 betreffend. I. Friedberg am 27. Dezember 1872. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 9 Trapp. 9 35 1 Beiteffend: Vorkehrungen gegen Beschädigungen junger Obsibäume durch Schaase und Wild. Friedberg am 28. Dezember 1872. 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 20* nn, Um die jungen Obstbäume gegen Beschädigungen durch Haasen, Schaafe ꝛc., namentlich während die Felder und Gärten mit Schnee 14, 3%. N bedeckt sind, zu schutzen, ist es bekanntlich zweckmäßig und schon vielfach empfohlen worden(vergl. Ausschreiben vom 27. November 1861 ben et et, in Nr. 94 des Intelligenzblattes und vom 26. November 1863 in Nr. 96 des Intelligenzblattes), die Bäume mit Dornen, Reisern, Ginstern, 1 geflochtenen oder gewickelten Strohseilern ꝛc. gehörig einzuwickeln. Da diese Regel vielfach nicht befolgt wird, so beauftragen wir Sie, die

wo dies nöthig ist) durch Einbinden schützen zu lassen und dies Trapp.

Friedberg am 29. December 1872.

Oostbäume, welche den Gemeinden gehoren,(auch in Gemeindebaumschulen, auch den Grundbesitzern zu empfehlen.

Betreffend: Die durch die Sturmfluth beschädigten Bewohner der deutschen Ostseeküste.

De An die Herren Bürgermeister des Kreises. * Diejenigen von Ihnen, welche in Folge meines, gelegentlich der Generalversammlung am 11. l. M. an Sie gestellten Ersuchens, für Einsammlung von Beiträgen in den Gemeinden zur Unterstützung der durch die Sturmfluthen so schwer heimgesuchten Bewohner der soellichl, deuischen Ostseeküsten gesorgt, solche mir aber noch nicht zugesendet haben, wollen mir diese baldigst zukommen lassen, damit ich sie mit 1 den bereits eingegangenen an den Ort ihrer Bestimmung gelangen lasse. Trapp, Nanschettel Regierungsrath. rbenden

Die an n d em a c u nns Im nächstkommenden Jahre 1873 werden die directen Steuern wie seither monatlich und an den bekannten Zahltagen: Dienstags

und Donnerstags erhoben. Nach Ablauf des 15., jeden Monats, muß das Beitreibungsverfahren eintreten. Friedberg am 30. Dezember 1872. Großherzogliche Districtseinnehmerei Friedberg. Keim.

Neujahr 1873. geben hätte. Die Grabhügel der Gefallenen sind sympathetischen Mitteln an; der andere rühmt die

Wieder ist ein Jahr dahin, Gottlob! ein Jahr des Friedens. Ale vor zwei Jahren die Kriegsfackel aufloderte, als Deutschland sich an⸗ schicken mußte, den Riesenkampf um seine Existenz zu bestehen, wer hätte ahnen mögen, daß es denselben so ohne Gleichen rasch und ruhmreich zu Ende sühren würde. Schon nach wenigen Monden zogen die sieggekrönten deutschen Heere wieder in die Heimath, und Hunderttausende der wackeren Strtiter legten die Waffen bei Seite und griffen zur Pflugschar oder eilten in die Werkstätte, in die Geschäftsstuke oder den Hör- saal, und wieder nach wenigen Monden schon lebten wir im tiessten Frieden, gleich als ob es keine Herausforderung Frankreichs, keinen todes muthigen Zug der deutschen Jugend nach den Gränzen zur Abwehr des in wildem Uebermuth sich heranwälzenden Feindes, kein Wörth, kein Gravelotte, kein Sedan, keine Belagerung von

mit Rasen bedeckt, die geschlagenen Wunden sind geheilt und vernarbt: kaum erinnerte uns noch Etwas an den faͤrchtbaren Entscheidungskampf, wäre es nicht der Segen, der uns daraus er- wachsen, daß es wieder ein deutsches Reich gibt, das etwas gilt im Rathe der Völker und das dem Ringen des deutschen Geistes nach dem ihm von der Vorsehung gesteckten Ziele allezeit ein kräftiger Rückhalt und eine zuverlässige Stütze sein wird.

Doch nein, die Zustände unsers nur in dem Gefühl des Hasses gegen Deutschland einigen Nach barvolkes erinnern gleich lebhaft an die Er⸗ eignisse von 1870/71. Der Krieg hat dort böse, tief bis in's Mark des Volkes eingefressene Ge. schwüre bloßgelegt, und das Uebel will nun nicht heilen. Da zerren sich denn die politischen Heil- künstler und Quacksalber um den kranken Volks- körper herum und möchten jeder ihn in die Kur nehmen. Der eine preist eine Wundeikur mit

Heilkraft der Königskerze mit bürgerlich liberalen Ingredienzien; der dritte hält Kaiserpillen in Bereitschast(wogegen freilich der Kranke bislang nock am meisten sich sträubt); der vierte möchte eine Radikalkur vornehmen nach dem Motto:Stirbt der Fuchs, so gilt der Balg! Und das kleine kluge Männlein, das zum Krankenwärter bestellt ist, trippelt her und trippelt hin, plaudert da und plaudert dort und droht einmal über das andere mit dem Verlassen der Krankenstube, wenn die Heilwülheriche allzu ungestüm auf seinen Kranken eindringen.Euere Mittel, schleudert er ihnen in Momenten der Erregung schneidig in's Gesicht, taugen sammt und sonders nichts. Ruhe, ab⸗ solute Ruhe ist unerläßliche Bedingung zur Ge⸗ nesung. Und, setzt er ganz leise hinzu,wo bliebe denn die Revanche und wozu hätte ich in Trouville mit Kanonen gespielt, wenn Ihr mir meinen Kranken zu Grunde richtet? Solch ein Zauber- wörtlein hält dann wieder für eine Zeitlang vor.

Paris und keine Heldenkämpfe um Belsort ge-