Ausgabe 
31.8.1872
 
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1872.

Samstag den 31. August.

M 102.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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r e n wd, im Kr. Lauterbach, Peter Krauß, die evang. Schule uu Heidelbach, im Kr. Alsfeld, dem Schullehrer an der Carl Neck Z evang. Schule zu Lang⸗Göns, im Kr. Gießen, Johann 41 dam Lehr, die 2. evang. Schulstelle daselbst, am 12. Aug. em Schullehrer an der evang. Schule zu Burg⸗-Gräfen⸗ dener Ul ode, im Kr. Vilbel, Wilhelm Schlechtweg, die 1. evang. a Schulstelle zu Bickenbach, im Kr. Bensheim, dem Schul⸗ ihrer an der evangellschen Schule zu Ober⸗Schönmatten⸗ e 10 658 vag, im Kr. Lindenfels, Jakob Adam Schmidt, die 4. 1 dang. Schulstelle zu Lampertheim, im Kr. Heppenheim, em 5 an der evang. Schule zu Reuters, im

er. Lauterbach, Heinrich Henrici, die 1. evang. Schulstelle u Westhofen, im Kr. Woims, und dem Schulamtsaspi⸗ buch unten Friedrich Winter aus Büdesheim, im Kr. Vilbel, 1. e 1. evang. Schulstelle zu Lang⸗Göns, im Kr. Gießen,

1 iungsblatt Nr. 39 enthält:

Fur den Monat September kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.

Deutsches Neich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regie-

I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der finanzen, die Besetzung der Stellen von Revisoren und

Kevidenten im Eisenbahndienst betreffend.*

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums er Finanzen, die Territorial-Organisation der Haupt⸗ teuerämter betreffend.

III. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen ines fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Droßberzog haben allergnädigst geruht: am 10. August zer Frau Catharina Brück, Ehegattin des Bürgermeisters Hrück zu Worms, die Erlaubniß zur Annahme und zum ragen des ihr von S. M. dem König von Würiemberg zerliehenen Olga⸗Ordens zu ertheilen.

IV. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Zroßherzog haben allergnädigst geruht: am 10. August zen Ober⸗Rechnungsprobator 1. Cl. bei der 2. Justificatur⸗ übtheilung der Oberrechnungskammer, Heinrich Becker, zum Oberrechnungsrevisor bei dieser Abtheilung und den Ober ichnungsprobator 2. Cl. bei der 2. Justificatur-Abiheilung zer Oberrechnungskammer, Heinrich Pusch, zum Oberrech⸗ tungsprobalor 1. Cl. bei dieser Abtheilung zu ernennen; ener dem Schullehrer an der evang- Schule zu Allmen⸗

u übertragen. V. Versetzungen in den Ruhestand.

bhilipp Becht auf sein Nachsuchen und am 8. Aug. den

s chullehrer an der evang. Schule zu Wintersheim, im Ar. Oppenheim, Heinrich Seidel, auf sein Nachsuchen bis

zar Wiederherstellung seiner Gesundheit, den Forstwarten

ter Forstwartei Groß-Gerau, Förster Peter Müller, auf

in Nachsuchen und unter Anerkennung seiner treu ge

bhisteten Dienste, am 10. Aug. den Schullebrer an der

evang. Schule zu Monsheim, im Kreis Worms, Jo hannes Linck, auf sein Nachsuchen, am 14. Aug. den chullehrer an der mittleren vereinigten Knabenklasse des

chulbezitks Dom⸗Quintin in Mainz Jacob Magnus,

uf ihr Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.

VI. Sterbefälle. Lundgerichtsdiener Georg Knoblauch zu Schlitz; am 7. Juli der pens. Schullehrer Johann Peter Meister zu Gras⸗ (llenbach; am 16. Juli der Förster Wißmann zu Jägers: burg; am 17. Juli der Gerichtsvollzieher Ferdinand

Gimon zu Mainz; am 24. Juli der Schullehrer Johann chuth zu Seligenstabt; am 1. Aug. der pens. Justiz⸗

uth Friedrich Wilhelm Frommann zu Darmstadt; am Aug. der Obermedicinalrath und Kreisarzt Dr. Cel⸗

krius zu Darmstadtz am 10 Aug. der Kreisveterinärarzt Ir. Neischer zu Oppenheim; am 14. Aug. der Präsident

tes Minssterjums des Innern wirklicher Gebeimerath von bechtold zu Darmstadt.

Darmstadt, Der Finanzausschuß der zweiten

Lammer ist auf den 3. Sept. einberufen worden

ind wird sich zunächst mit der bekannten Vorlage

der Regierung wegen Erhöhung der Minimalge- halte der Geistlichen beschäftigen. Eine neuerdings den Ständen zugegangene

Leoͤofrlage der Regierung betrifft ein Gesetz den Ge-

Seine Königliche voheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 5. Juli den Schullehrer an der 1. kath. Mädchenschule Viernheim, im Kr. Heppenheim, Johann Kempf, auf in Nachsuchen, am 7. Aug. den Ministerialcanzleiwärter

gif sein Nachsuchen und die Lehrerin an der 1. Mädchen⸗ seule von St. Emmeran⸗Peter in Mainz, Sophie Sturni,

Gestorben sind; am 9. Juni der

brauch der Waffen des Militärs und Mitwirkung desselben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zwar ist dasselbe aus der Militär- convention resp. den deßfallsigen Ständebeschlüssen entsprungen. Der im Jahr 1867 abgeschlossenen Militérconvention entsprechend, schließt sich der Entwurf der zu Kraft bestehenden preußischen Ge setzgebung in dieser Materie an, soll aber auf die Besatzung von Mainz keine Anwendung erleiden, vielmehr die dort noch älteren Staatsverträge fortbestehen.

weitige Organisation unserer Districtseinnehmereien bevorstehen und mit dem 1. Januar k. J. in Kraft treten.

Die ordentlichen Staats⸗Einnahmen werden

dieses Jahr voraussichtlich bedeutend höher be laufen, als man bei Feststellung des Budgets an- nehmen konnte.

Aus dem durch Lehrer Fiedler in Offen- bach zusammengebrachten Material über die Frage der Gehalte der Volksschullehrer ist die überraschende Thatsache ersichtlich, daß in Rheinhessen, der wohl habendsten Provinz unseres Landes, die Gehalte der Volksschullehrer durchschnittlich am geringsten sind, obwohl sich auch dert seit neuerer Zeit in vielen Gemeinden ein anerkennenswerthes Bestreben geltend macht, die Lage der Lehrer zu verbessern.

DieMain Zeitung stellt gänzlich in Abrede, daß sie demnächst eingehen werde.

Zum Zweck der Aufstellung eines Organi sationsplanes für die weitere Ausdehnung des Reichstelegraphennetzes hat die kaiserl. Telegraphen- direction an die einzelnen Regierungen des deutschen Reichs das Ersuchen ergehen lassen, ihr alle Orte namhaft machen zu wollen, welche über 2000 Ein wohner zählen, zugleich aber auch solche Orte an zugeben, für welche, bei geringerer Einwohnerzahl, die Einrichtung einer Reichs-Telegraphenstation wünschenswerth erscheint.

Die Kaiserin Augusta wurde am 29. d. dahier zum Besuche erwartet.

Der deutsche Kronprinz ist hier einge⸗ troffen und von dem Großherzog, den Prinzen Alexander und Ludwig, den Behörden und dem Stadtvorstande empfangen worden. Auf die An- sprache des Bürgerweisters erwiederte der Kron prinz: Darmstadt sei von jeher eine liebe, gute Stadt, hervorragend durch patriotische Gesinnung und Opferwilligkeit, welche sowohl die hessischen Soldaten durch ihre Tapferkeit, wie die Bürger in der Pflege Verwundeter und Kranker bewährt hätten.

Dem Vernehmen nach hat die Reichsregie⸗ rung von dem Festungs⸗ Gouvernement in Mainz einen eingehenden Bericht über den Umfang der dort neuerdings in Scene gesetzten ultramontanen Agitation eingefordert, der sich namentlich auch darauf erstrecken soll, was es mit der behaupteten Einwirkung der katholischen Geistlichen auf die in Mainz garnisonirenden hessischen Soldaten auf sich habe.

7 Bad⸗Nauheim. Das undurchdringliche Dunkel und die tiefe Stille, welche über der Zu⸗ kunft unserer Badestadt und ihrer Kuretablisse-

Sicherem Vernehmen nach soll eine ander- g hebung der Spielbank zu nehmenden Maßregeln

gebeten, und es ist auch im März d. J. gelegent-

sich nach den bis jetzt vorliegenden Ergebnissen

ments lagern, sind nachgerade dazu angethan, eine recht peinliche und besorgliche Stimmung allgemein Platz greifen zu lassen, welche wahrhaft entmuthigend auf den Gemüthern nicht allein der zunächst und zumeist berührten Personen, sondern vielmehr der Gesammt⸗Einwohnerschaft Bad- Nauheims lastet. Unser Landtagsabgeordneter, Hofgerichtsadvokat Curtman, hat sich deßhalb veranlaßt gesehen, fol gende Interpellation an die Großherzogliche Re gierung zu richten:Schon vor mehr als neun Monaten hat der Unterzeichnete die Regierung um einen bestimmten Aufschluß betreffs der nach Auf⸗

lich der Budgetberathung eine Antwort erfolgt, jedoch keineswegs eine solche, die man als eine die Angelegenheit definitiv abschließende bezeichnen könnte. Seit der Zeit sind nun wieder fünf Mo⸗ nate verflossen und der Zeitpunkt der Aufhebung der Spielbank in allernächste Nähe gerückt. Gleich⸗ wohl wird über Das, was werden soll, das tiefste Stillschweigen regierungsseitig beobachtet. Es bildet dies Verfahren einen gerade nicht vortheilbaften Contrast mit demjenigen, das in andern deutschen Spielbädern eingehalten worden ist. Denn in

Wiesbaden, Homburg, Ems und jüngst erst in

Baden-Baden sind alle Verhältnisse für die Zu kunft so wohlgeordnet und so öffentlich bekannt ge macht, daß es Jedermann möglich ist seine Maß⸗ nahme hiernach zu treffen. Den Bewohnern Bad Nauheims ist diese Möglichkeit schlechthin nicht gegeben, Niemand weiß, ob er kaufen oder verkaufen, das Geschäft vergrößern, einschränken oder aufheben soll. In der Leitung des commer- ciellen Badebetriebs ist keine Besserung resp. Neu- organisation in Aussicht. Es ist daher die höchste Beunruhigung bei vielen von der Art und Weise des Fortbetriebs des Bades abhängigen Bewohnern Bad ⸗Nauheims eingetreten und steht materieller Schaden unmittelbar bevor. Ich bitte daher dringend um klare Auskunft darüber: ob die Großherzogliche Regierung die Badeverwaltung in Bad Nauheim von 1873 so wie jetzt besteben lassen, oder in welcher Weise sie dieselbe etwa ändern, insbesondere dem Stadtvorstande daselbst eine Stimme in der Bade-Direction zugestehen will.

Friedberg, 25. Aug. 1872. Curtman.

Mainz. Die Manöver der aus Casvalerie und Artillerie formirten Cavalerie- Brigaden be ginnen mit nächstem Samstag und werden drei Tage dauern. Ende dieser Woche wird das 118. Infanterie Regiment nach Darmstadt und Umgegend abmarsckiren, Mitte September wieder hier eintreffen und am 1. October in seine neue Garnison abgehen.

Berlin. DieProvinzial Correspondenz führt in ihrem Leitartikel aus, daß die Auffassung, wonach mit dem Verbot der Ordensthätigkeit der Jesuiten nicht die Untersagung seelsorgerischer Ver- richtungen ausgesprochen sei, keinen Anspruch auf Berücksichtigung habe, und daß über den Sinn des Jesuitengesetzes bei den Landesbehörden eben sowenig wie der Reichsgewalt Zweifel sein können und dieselben deshalb für den wirksamen und all⸗ seitigen Vollzug des Jesuitengesetzes Sorge zu tragen haben.

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