Ausgabe 
30.11.1872
 
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1872. Samstag den 30. November. M 141.

Oberhessischer Anzeiger.

Friedberger Intelligenzblatt.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Jur den Monat Dezember kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.

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Bekannt m a chung. Die Forst⸗ und Feldstrafen von der 5. Periode 1872 können an den bestimmten Zahltagen Die nsta d D i g en Zahltag gun onnerstag an das unterzeichnete 8 ee Seen. 1 Win Erhebungstag e wir für den Landgerichtsbezirk Butzbach Freitag den 6. Dezem 85 5 n r bei Herrn Gastwirth Joutz in Butzbach. Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürge istereien dieses i teresse ihrer Ort örigen mi de 10 bekannt machen zu lassen, daß nach dem 15. December die Nah ung 9 2 i e F. ee eee ee d Loeb Friedberg den 28. November 1872. mann Friedberg. N Deutsches Reich. f Anfang des Jahres Einkommensteuer zahlt rdf Kinder dem Religionsunterricht des Gym⸗ 8 f Darmstadt. DasFr. J. bringt von mit der Entrichtung nicht im Rückstande ist. Zum nassums zu entziehen. Die Frage des Religions- 1 hier solgende Nachrichten: Um den immer noch Wahlmann kann jeder Urwähler gewählt werden, unterrichts könne nicht auf dem Verordnungswege, . hie und da auftauchenden Gerüchten wegen des der ein Normalsteuer Kapital von 40 fl. hat, sondern nur durch Gesetz gelöst werden. Nach

Verkaufs der Main- Neckar-Bahn an die preußischr en der an vg Regierung zu begegnen, sind wir in der Lage,

tie bestimmte Mittheilung zu machen, daß die be⸗ f züglichen Verhandlungen, die allerdings ihrem Ab-

* Not kaäguten 2 5181 vn schlusse sehr nahe waren, nunmehr Seitens der hessischen Regierung vor kurzer Zeit gänzlich ab- gebrochen worden sind und dieselbe den Beschluß gefaßt hat, die Verwaltung der Bahn nicht aus

der Hand zu geben. Wegen anderer Organisation

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Dt det n. n Nc der Verwaltung derkelben schweben Unterhand 1 lungen zwischen den drei betheiligten Regierungen er 1* und es sollen gewisse Veränderungen schon in aller Feen Kürze bevorstehen. Die Verwaltung des hie⸗ e sigen Kriegsministerial⸗Gebäudes, das dem hesstschen

Jiecus gehört und nicht, wie von Vi len geglaubt

nnn wird, an das Reich übergegangen, ist dem Finanz- 14 ministerium übertragen und das großh. Obercon⸗ e jstorium in dasselbe verlegt worden. Die Räume, . welche letzteres seither im Gebäude des Ministeriume n erte des Aeußern in der Neckarstraße inne hatte, wird i, 20h 1 Ninisterialpräsident Hofmann in Kürze beziehen. 2 LT Wie man hört, treten die neuen Stände ee Tammern am 12. Dezember zur Wahl der Präsi⸗ 5 e 1 1 enten und des Büreaus und zur Verlängerung nes tall ft.* des Finanzgesetzes zusammen. 11 det der evangelische Pfarrer zu Nauheim, im iet Dekanate Groß-Gerau, Karl Linß, wurde unter , HBelassung auf seiner gegenwärtigen Pfarrstelle, zum

u geistlichen Mitglied und Rath bei dem Obercon⸗ sstorium ernannt. DieDaxmst. Ztg. vom 27. d. schreibt: cee, Ln. In der gestrigen Sitzung des Gesammtministeriums ö haben die Berathungen über die dem kommenden ert A landtage vorzulegende Städteordnung begonnen.

1851077 Wie wir hören, ist es die Absicht der Regie rung, den Landtag, wenn irgend möglich, noch tor Weihnachten einzuberufen.

a Die Social- Demokraten, unter eiae. pelchen sich viele Leute befinden, die nicht einmal 1 hessische Staatsbürger sind, haben sich zu einem 0öffentlichen Protest vereinigt und durch denselben . die LosungWahlenthaltung ausgegeben.

*Friedberg. Das neue Wahlgesetz für die

1 e Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der i Lbandssände hat in vielen Beziehungen neue Ver⸗ * 4 lältnisse geschaffen, die Zahl der Wähler in hohem 97 8 Grade vermehrt, die Wahlbezirke verkleinert und

450 1 verändert, und es möchte deßhalb wünschenswerth

escheinen, die Grundzüge des neuen Gesetzes kurz und klar hier zusammenzufassen. Vor Allem sei bemerkt, daß die Wahl eine indirecte ist, indem ell tie Urwähler jeder Gemeinde Wahlmänner, und

zaun war für jede 500 Seelen Einen Wahlmann, und die Wahlmänner sodann den Abgeordneten

1 1 wählen haben. Urwähler ist jeder Staats- urger, der 25 Jahre alt ist, am Wohnorte seit

d. h. mindestens eine directe Steuer von 7 fl. 25 kr. jährlich, oder 37½ĩ2 kr. monatlich bezahlt. Durch die Wahl- Commission, welche aus dem Bürgermeister und zwei von dem Gemeinderathe gewählten Urkundspersonen besteht, werden Listen der Stimmberechtigten und der Wählbaren auf gestellt, und nach vorausgegangener Bekanntmachung drei Tage offen gelegt, innerhalb welcher Ein- wendungen vorgebracht werden können. Nur die⸗ jenigen sind stimmberechtigt und wählbar, welche in die festgestellten Listen aufgenommen sind. Die Wahl der Wahlmänner erfolgt, nachdem der Tag und die Stunde, sowie das Lokal derselben, min- destens drei Tage vorher öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die Abstimmenden geben ihre Ab⸗ stimmung in Selbstperson mittelst Ueberreichung eines Stimmzettels von weißem Papier ab, der in dem Wahllokal oder außerhalb desselben mit den Namen derjenigen, welche er zu wählen beab⸗ sichtigt, handschriftlich oder im Wege der Verviel⸗ fältigung ausgefüllt ist. Hiernach sind bei der Wahl gedruckte Stimmzettel zulässig. Eine Ab- lehnung der Wahl zum Wahlmann findet nicht statt. Zur Wahl des Abgeordneten versammeln sich die Wahlmänner des Wahlbezirks auf, min- destens zwei Tage vor der Wahl, ihnen zuzu⸗ stellende schristliche Einladung des von dem Mini- sterium ernannten Wahl⸗Commissärs, und zur Gültigkeit der Wahl gehört die Abstimmung von wenigstens zwei Drikttheilen der Wahlmänner.

Berlin, 26. Nov. Das Abgeordnetenhaus erledigte im weiteren Fortgange der Sitzung den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung des Vor- kauf- und Näherxrechts in der Provinz Hannover, in zweiter Lesung, sowie den Gesetzentwurf über die Haltungepflicht bezüglich der Amtsblätter und der Gesetzsammlung. Dieselben wurden fast ohne Debatte angeonmmen.

27. Nov. Abgeordnetenhaus. Berathung des Reichensperger'schen Antrages betreffs des katholischen Religionsunterrichts am Braunsberger Gymnasium. Reichensperger motivirt in längerer Rede die gestellten Anträge. Der Cultusminister führte aus, daß Wollmann Staatsbeamter sei und nur nach den Staatsgesetzen entlassen werden könne. Wäre Wollmanns Excommunication ein entscheiden⸗ des Kriterium, so würde die Regierung der Autorität des Bischofs von Ermeland unterstellt sein. Die Regierung halte beide innerhalb der katholischen Kirche kämpfende Parteien für Katholiken und schütze deshalb Wollmann in seiner Stellung. Die Regierung habe das Unfeblbarkeitsdogma nicht acceptirt und könne auch dessen Consequenzen nicht anerkennen. Die Regierung habe den actenmäßigen Beweis, daß viele Eltern durch Bedrohung mit Entziehung der Sacramente genöthigt werden,

längerer Debatte, wobei Schorlemmer für, Petri, Bahlnann und Braun(Gera) gegen den Reichen⸗ sperger'schen Antrag sprachen, Letzterer auch aus dem Landrechte die angebliche Gesetzlichkeit des Reichensperger'schen Verlaugens widerlegt, wurde eine motivirte, die Reichensperger'schen Anträge ab⸗ lehnende Tagesordnung mit 264 gegen 83 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten das Centrum, einzelne Conservative und die Polen.

28. Nov. Das Abgeordnetenhaus be schäftigte sich heute zunächst mit der Berathung des Mallinckrodt'schen Antrages, betreffend die Ausschließung der Mitglieder der geistlichen Con⸗ gregationen von der Lehrthätigkeit an öffentlichen Volksschulen. Nachdem der Cultusminister den von dem Antragsteller erhobenen Vorwurf, daß das Ministerialreseript vom 15. Juni eine Ver⸗ fassungsverletzung involvire, zurückgewiesen, fährt derselbe fort: Das Reseript wurde nach reiflicher, viermonatlicher Prüfung erlassen, nachdem ich aus den Verträgen mit den Orden die Ueberzeugung gewonnen, daß es so nicht weiter gehen konnte. Die Verwaltung meines Amtsvorgängers trug theilweise Schuld an den bestehenden Zuständen, einer gleichen Sünde wollte ich nicht theilhaftig sein und mit durchgreifender Verfügung den Ab- hängigkeitsgeist bannen, in welchem die Schul- schwestern stehen. Der Minister wies mit Zahlen die von Jahr zu Jahr eingetretene Vermehrung der Ordensmitglieder nach, welche an öffentlichen und Privatanstalten lehren, und fügte hinzu: hier müßte ein Riegel vorgeschoben werden. Auf eine Kränkung der katholischen Religion und Kirche ist es nicht abgesehen. Wenn aber die katholische Kirche verlangt, daß der Staat alle ihre Insti⸗ tutionen als beilsame adoptirt, so geht sie über ihre Befugnisse hinaus. Der Staat verlangt die Unterwerfung under die Staatsgesetze. Das ist keine Ehrenkränkung. Es handelt sich überhaupt nicht um Ehre, sondern um Recht. Der Kampf, der uns aufgezwungen worden, dreht sich um Rechtsinteressen. Wir nahmen ihn hier und gegen alle katholischen Vereine und Wanderversamm- lungen, welche von Ehrverletzung gegen die katho⸗ lische Kirche predigen, auf. Diesen Kampf können wir nur siegreich führen, wenn das Volk hinter uns steht. Verwerfen Sie darum den Antrag Mallinckrodt und stimmen Sie meiner Verfügung bei. Das Abgeordnetenhaus lehnte den Antrag Mallinckrodt in namentlicher Abstimmung mit 242 gegen 83 Stimmen ab und nahm die moti⸗ virte Tagesordnung an, nachdem Stroßer für, Graf Bethusy-Hue unter lebhafter Anerkennung der energischen Rede des Cultusministers gegen den Mallinckrodt'schen Antrag gesprochen hatte.

DieProv.-Corr. schreibt anlaͤßlich der