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lurch das Mutations-BVerzeichniß haben eintragen lassen, hiermit auf ·
1872. Dienstag den
30. April. 2 50.
erhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
Für die Monate Mai und Juni kann
Friedberger Zutelligenzblatt.
der Verlags-Expedition mit 20 kr, bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei
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Amtlicher Theil.
getreffend: Die Schulversäumnisse im 1. Quartal 1872.
Friedberg den 27. April 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg in die Schulvorstände zu Beienheim, Ilbenstadt(erste Schule), Bad⸗Nauheim, Oppershofen, Pohl-Göns, Reichelsheim, Weckesheim, Wickstadt und Wölfersheim(zweite Schule). Wir erwarten die Einsendung der noch rückstandigen Verzeichnisse rubt. Betreffs binnen 24 Stunden. J. B. d. K. Haas, Kreisassessor.
ODeffentliche
getresfend: Die Legaltstrung des Grundbuchs der Gemarkung Nieder⸗Mörlen. Nachdem von Großherzoglichem Keeisamte Friedberg die Offen- segung des rubrieirten Grundbuchs verfügt worden ist, vor Offen⸗ egung desselben aber den Grundbesitzern in der Gemarkung Nieder⸗ Mörlen die Befugniß zusteht, dem Gerichte über diejenigen ihrer Hrundstücke, welche noch in keinem Mutations-Verzeichnisse vorkommen, Here Erwerdtitel anzuzeigen und deren Eintragung in das Grundbuch zu veranlassen, werden zu diesem Behufe sämmtliche Grundbesitzer in er Gemarkung Nieder- Mörlen, welche ihre Erwerbtitel noch nicht
gefordert, ihre Erwerbsurkunden(Kaufbriefe, Loos zettel, Tauschbriefe, Schenkungsverträge, Gutübergabs⸗ Verträge u. s. w.) an das untere sertigte Gericht oder an Großherzogliches Ortsgericht Nieder⸗ Mörlen
anzuliefern, bezuglich derjenigen Liegenschaften aber, über welche sse
Aufforderung.
keine Erwerbsurkunden besitzen, bei Gericht die Erwerbtitel anzugeben und ihren Anschluß an die demnächst zu erlassenden gemeinsamen Edictalien zu erklären, was vorerst noch an jedem Samstag auf dem Bureau des Großherzoglichen Ortsgerichts⸗Vorstehers Möbds zu Nieder-Mörlen geschehen kann, damit auf diese Weise mit verhältniß⸗ mäßig ganz unbedeutenden Kosten die unvollständigen oder gar nicht vorhandenen urkundlichen Eigenthumsnachweise ergänzt und die er⸗ forderlichen Erwerbtitel(Ersitzung, unvordenkliche Verjährung u. s. w.) beschafft und letztere in das Grundbuch beigefügt werden konnen. Bad⸗Nauheim am 22. April 1872. Großherzogliches Landgericht Bad⸗ Nauheim. Ulrich, Schnittspahn,
122 Landrichter. Landgerichts ⸗Assessor.
Deutsches Reich. Aus Hessen schreibt man der„Fr. Ztg.“:
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verfahren durchgenommen. Hierüber kann das Haus sich erst schlüssig machen, nachdem die Com⸗
Dährend die Provinz Rheingessen sich vorbereitet, mission die einschlagenden Artikel geprüft bat.
en 50 jährigen Bestand der Union in Rheinhessen estlich zu begeben, verlangt eine von zwei Wort: Ahrern det Altlutheraner herausgegebene Denk— chrift eine gesonderte lutherische Kirche mit geson- erter lutherischer Kirchengemeinde, also die factische Aufhebung der Union. Es ist nicht daran zu kenken, daß unsere Regierung hierauf eingeht. Mainz. Der„Köln. Zig.“ wird von bier lemeldet: Die für die Armee bezüglich der (tößeren Herbstübungen kürzlich erlassenen Ordres perden dem Vernehmen nach für die hiesige Be-
ttzung und eine größere Abtheilung der hessischen
Ozwision in der Weise zur Ausführung kommen, saß mit dem militärischen Interesse ein historischer Gesichtspunkt verbunden sein wird. Unter der Annahme, daß die außerhalb des Rayons manövri— enden Truppen als ein fliegendes feindliches Sorps einen Hondstreich auf die Festung beabsich⸗ gen, wird ein Theil der Besatzung zu Bivouaks stücken und soll die Anordnung aller übrigen lebungen, namentlich auch die der Festungs⸗ Ar- 'allerie, auf die energische Zurückweisung eines olchen Unternehmens berechnet sein. Es wird bei eser Gelegenheit die neue Einrichtung, die Mann- haften der Festungs- Artillerie auf die Handhabung es Gewehrs und den Gebrauch desselben bei Aus- allen neben der Bedienung der Ausfall- Batterien inzuüben, einer größeren Probe ausgesetzt werden.
Berlin. Die„Prov.⸗Corresp.“ kommt noch- mals auf die Meldung des„Daily Telegraph“ urück und bemerkt, daß, nachdem die völlige Grundlosigkeit tieset Gerüchte auf das Zuver— zässigste seslgestellt worden, in den politischen Kreisen volle Beruhigung wiedergekehrt sei und nur die „erderbliche Wirkung der Nachricht auf die ge- chästlichen Kreise zu beklagen bleibe.
— Der Reichstag hat das Reichsbeamten- Hesetz bie zu dem Abschnitt über das Disciplinar-
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— Der„Reichsanzeiger“ bestatigt die kürzlich erwähnte Ernennung des Predigers Wilhelm Baur, gegenwärtig in Hamburg, zum vierten Hof- und Domprediger an der hiesigen Domkirche.
— Hiesige Blätter enthalten gleichfalls die von der„Köln. Ztg.“ zuerst gebrachte Nachricht, daß der dahier anwesende Cardinal Fürst Hohen lohe zum deutschen Gesandten bei dem römischen Stuhle ernannt worden sei.
— Wie die„Volksztg.“ erfährt, hat sich die Commission für Vorberathung des Militärstraf⸗ gesetzbuches mit großer Majorität für den Weg⸗ fall des strengen Arresies entschieden. In Folge dessen hat die Militärverwaltung die Militärärzie zur gutachtlichen Aeußerung darüber aufgefordert, ob diese Strafart irgend welche für dit Gesund— heit nachtheilige Felgen bewirkt. Als wichtig dürfte auch der Beschluß angesehen werden, daß für nicht milttärische Vergeben die Strafen nach dem bürgerlichen Strafgesetzbuch und nicht nach den Strafarten des Militärstrafgesetzbuches erkannt werden sollen.
Insterburg. Det Pfarrer Blaschy hat von dem Bischof von Ermeland den Besehl er halten, eine jängst von dem altkatholischen Pfarrer Grunert vollzogene Taufe in das Kirchenregister einzutragen, nachdem Pfarrer Blaschy sich bisher zur Vornahme dieses Aktes nicht berbeigelassen hatte.
Chemnitz. ziere aus dem Offiziercorps Dieselben waren in der letzten Splvesternacht mit einigen Civilisten, in Folge einer Provocation von Seilen eines der Offiziere, in einen so heftigen Exceß geratben, daß mehrere Verwundungen vor- kamen, wobei die Civilisten mit handgreiflicher Ueberlegenheit Sieger blieben.
Aus Thüringen schreibt man dem„Frst. J.“: Die anderwärts verspürte Sehnsucht, das Reichspreß⸗
gesetz noch in dieser Session verabschiedet zu sehen, wird hier wenig getheilt. Die diesseitigen Preß⸗ gesetze, besonders die von Weimar und Meiningen, sind liberaler, als die Grundsätze, die bisber über den Reichsgesetzentwurf verlauteten. Hier kennt man keine Concessionen und Cautionen; polizei⸗ liche Beschlagnahmen ohne richterlichen Befebl sind nur ausnahmsweise gestattett; auch werden dit Preßvergehen nach dem Strafgesetzbuch beurtheilt. Wird das Reichspreßgesetz uns Besseres bringen?
Straßburg. Die„Straßb. Ztg.“ theilt mit, daß. dies Vereinbarung zwischen den elsaß⸗ lothringischen Behörden und der badischen Regie⸗ rung in Betreff der Aulage von acht Schiffbrücken nunmehr zum Abschluß gelangt ist. Das Reichs- land übernimmt die Brücken bei Sasbach-Markols⸗ beim, Weisweil-Schönau, Kappel- Rheinau und Ottenheim-Gerstheim, während Baden die neuen Verbindungen bei Neuenburg⸗-Eichwald, Freistett⸗ Gambsheim, Greffern-Drusenheim und Plittersdorf— Selz herstellen wird. Sechs von diesen Brücken, nämlich die vier elsaß-lothringischen und zwei badische, sollen noch in diesem Jahre aufgefahren werden. Es ist unnöthig, noch besonders hinzu- weisen auf den fördernden Einfluß, den diese neuen Verkehrsmittel auf die wirthschaftlichen Inte- ressen des großen Thales zwischen Schwarzwald und Vogesen ausüben werden.
Ausland. Frankreich. Paris. Die für den deutsch⸗
Hier sind vor Kurzem drei Ossi- französischen Postvertrag eingesetzte Commission der entlassen worden. Nationalversammlung beschloß nach sehr lebhafter
Berathung einen die Ratification des Vertrags empfehlenden Bericht. Der Minister des Aeußeren hat der Commisston angezeigt, daß durch freund- schaftliches Einvernehmen zwischen beiden Regie- rungen der Termin für die Einführung des neuen Vertrages vom 1. bis 15. Mai erstreckt worden ist.
— Nach Allem, was bis jetzt über die Resul⸗ tate der Unterzeichnung betreffend die Kapitulation


