Ausgabe 
29.2.1872
 
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Donnerstag den 29. Februar.

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ssischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Iriedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Sampag

Für den Monat März kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren: Nr. 10. Die Rechnungsablage süber die Verwendung der für das Jahr 1869 in dem Großberzogthum Hessen ausgeschriebenen Brandentschädigungsbeiträge. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. T a p p.

Friedberg am 27. Februar 1872.

Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinderechnungen für 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Das nachstehend abgedruckte Ministerialausschreiben vom 20. Febr. J. theilen wir Ihnen zur Nachricht und Nachachtung, insoweit Sie es angeht, und dem weiteren Auftrag mit, auch die Gemeinde einnehmer zur pünktlichen Darnachachtung davon in Kenntniß zu Gesuche um allenfallsige Erweiterung des Termins können nur unter nachzuweisenden ganz besonderen Verhält⸗

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setzen.

nissen Berücksichtigung finden.

Wir müssen Ihnen zugleich empfehlen, die Vorlagen über die allenfallsigen Gesuche um Creditertheilungen an uns in vorgeschriebener Weise und so zeitig zu machen, daß nicht durch verspatete Einsendung

gehalten oder deren

wird.

strenge rügen. Hinsichtlich der

g posten ohne Weiteres zur Last gesetzt wird.

derselben, wie seither öfters geschehen, solche abschlägig beschieden

Friedberg den 27. Februar 1872.

werden müssen und dadurch die Verrechnung von Ausgabe posten auf

Verwerfung wegen Creditmangel herbeigeführt

Nachlässigkeiten in dieser Beziehung werden wir ungern, aber

Liquidationsverzeignisse beziehen wir uns auf

unsere deßfallsigen besonderen Ausschreiben und erwarten sowohl von Ihnen als den Gemeindeeinnehmern deren genauesten Befolg unter dem Bemerken, daß jeder nicht gehörig und begründete Ausstands

in Liquidation gestrichen und somit dem Rechner

n pep.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.

nungen an zweite Abtheilung auf den 31. Juli i. J.

Wegen der etwa nöthig werdenden Erstreckung dieser erweiterten Fristen ist in den einzelnen Fällen nach den bestehenden Vorschriften

zu verfahren.

a Wir bestimmen hiermit in Bezug auf. de Gemeinderechnungen für 1871 den Termin zum Abschluß der Bücher allgemein auf den 30. April, zur Ablieferung der Rechnungen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rech

die Großherzogliche Oberrechnunge kammer-Justisicatur

Betreffend: Den landwirthschaftlichen Verein für die Provinz Oberhessen.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien

Unfer Ausschreiben vom 1. d. Mts., Oberhessischer Anzeiger Nr. 15, bringen wir in Erinnerung. 2

Betreffend: Den Abverdienst der unzahlbaren Feldstrafen.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir sehen der sofortigen Einsendung des Nachweises über den Abverdienst der Feldstrafen entgegen. Trapp.

Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landͤgestütsbeschäler für 1872.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei-Commissär zu Wickstadt.

Sie werden binnen 8 Tagen Ihren Bedarf an Bedeckscheinen

einberichten.

Bei dieser Veraulassung weisen wir Sie zur pünktlichen Be folgung der in dem Regierungsblatt Nr. 54 von 1836 und in den Amtsblättern des vormaligen Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz Nr. 75 von 1836 und Nr. 52 von 1837 erlassenen

eines Sicherung der Erhebung desselben hiermit an, damit nicht, wie schon ö

Vorschriften bezüglich der Einführung

die Verzeichnisse nicht

Sprunggeldes und versehen worden seien

Sie werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Ge meinde-Einnehmer biernach unter dem Anfügen alsbald bedeuten, daß die Nichteinhaltung dieser Fristen, und beziehungsweise eine Unter lassung der deßfalls zu machenden Anzeigen Disciplinarstrafen und sonstige etwa erforderliche Zwangsmaßregeln zur Folge haben würde.

Darmstadt, am 20. Februar 1872.

v on Be ch t ol d.

Zimmermann.

Friedberg am 26. Februar 1872.

des Kreises. red d d.

Friedberg am 27. Februar 1872.

Friedberg am 26. Februar 1872.

so oft gelegentlich der Prüfung der jährlichen Verzeichnisse über das zu erhebende Sprunggeld erinnert werden

wieder in vorschriftswidrigem Zustande vorgelegt werden. Namentlich

mußte bei Gelegenheit dieser Revision mehrfach gerügt werden, daß

mußte, diese Verzeichnisse

deutlich geschrieben, ausgestellte Scheine hierin

nicht eingetragen, dieselben mit Datum und Namensunterschrift nicht

dc.

Tria pp.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 26. Febr. 2. Kammer. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Abg. Dumont eine Interpellation an die Regierung, inwieweit sie Strafbestimmungen eintreten lassen werde im Falle von Eisenbahnunfällen, wie sie ürzlich wieder in Mainz vorgekommen. Hierauf ritt die Kammer in die Berathung der von der

bezügliche Vorlage machen.

v. Biegeleben und erklärt, daß zwischen den An trägen des Ausschusses und der Regierung nur eine sehr geringe Differenz bestehe; die finanzielle Bedeutung der Differenz sei zu gering, als daß sich nicht eine Verständigung werde finden lassen. Die Revision Ler Dienstpragmatik liege in der Absicht der Regierung und werde sie eine darauf Adg. Wernher dankt

Regierung vorgeschlagenen allgemeinen Gehaltser- der Regierung für die gegebenen Erklärungen. böhungen ein und beschließt nach mündlicher Be- Man befinde sich dem Antrage gegenüber in einer

ichterstattung des Abg. K. J. Hoffmann, daß dabei auch die in dieser Hinsicht von dem Abg.

Backé gestellten Anträge ihre Erledigung finden der Zapfgebühr, In der Generaldebatte ergreift zuerst das höhungen ꝛc Wort der Regierungscommsssär Geheime Ratb! Aus sch

sollen.

fatalen Lage, der Landwirth verlange die Herab setzung der Steuer, die Weinwirthe den Erlaß die Beamten die Gehaltser Aus all diesen Rücksichten sei der

Antrag nur mit Rücksicht auf die übrigen sich herandrängenden Forderungen stattgegeben werden dürse. Dumont: Die Frage, ob eine Gehalts- aufbesserung nothwendig sei, verstebe sich von selbst und sei nicht zu bestreiten, jedech gehe er weiter als die Majorität. Die Summen, welche diese vorgeschlagen, seien zu gering, diese Aufbesserung nur eine ungenügende. Deßhalb sei er für ein Provisorium. Sodann gehe er noch weiter und verlange, daß auch die Volksschullehrer gleichzeitig berücksichtigt würden. Durch ein Provisorium werde die Handhabe geboten, daß die Staats regierung Veranlassung nehme, eine Vorlage wegen

Verminderung des Beamtenstandes zu machen. Die

u dem Schlußsatz gekommen, daß dem Regierung müsse die Hand bieten, das bureau

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