Ausgabe 
28.12.1872
 
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1872. N 152.

Samstag den 28. Dezember.

d Ur an 5 0 9 f 9 f mpf 0 1 unt. 1 2 1 ade anten 1 du dunn Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Ttitdberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. * galhein g Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerslag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten

Nu dan u und bemerkene w erthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende * n. Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mitiheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours⸗ Berichte, Verloosungen von Staatspapieren def und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt intercssante Novellen und Erzählungen, Gedichte Amann U Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel ꝛc.

Das Abonnement beträgt bei der Verlags⸗Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗

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28 dan der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. 8 Serten Bestellungen beliebe man baldige st zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter- brechung eintritt.

iesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich Die Gi dition.

Den verehrlichen Abonnenten in h Abbestellung erfolgt.

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Amtlicher Theil.

. Betreffend: Die helmliche Entfernung des Philipp Väth von Ober- Wufgadl. a Friedberg den 27. December 1872. 5 r Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg * 4 4 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Localpolizeibeamten und Gendarmerie des Kreises. ö Philipp Väth von Ober- Wöllstadt, schon öfters geisteskrank, hat sich am 20. d. M. aus seinem Dienste zu Nieder⸗Woöllstadt, wahrscheinlich in einem neuen Anfall seines Leidens, entfernt, ohne daß über seinen Verbleib etwas bekannt geworden ist. Sie wollen nach ug. ö demselben Nachforschungen anstellen und ihn im Betretungsfalle mit Schonung hierher transportiren lassen. a 5 Ten ep Sent,% Ema 9 n. lan 0* LX Polizei- Reglement. 11 rar Betreffend: Das Befahren der Straßen zu Friedberg mit schwerem Fudrwerk. an n Auf Antrag der Lecalrolizeibehörde und mu Genehmigung die Bestimmungen des§. 1. Auch dürfen solche Fuhrwerke 1 Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 19. Dezember d. nicht mehr als 80 Zeutner Ladung haben. n Zu Nr. M. d. J. 15 468 wird hiermit verordnet:§. 3. Die Radkränze aller mit über 50 Zentner beladenen Fuhrwerke S5. 1. Frachtwagen und andere ungetheilte Lasten führende schwere sollen mindestens 12 Centimeter Breite haben. Fuhrwerke, welche die Kreisstadt Friedberg passiren, d. h. inner;§. 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund 1 Jritdbttg. f halb derselben weder auf- noch abladen, dürfen von der Staats- des§. 366 pos. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld strafe f F straße(Ludwigsstraße), oder wenn sie nach dem Fauerbacher von 35 Kreuzer bis zu 20 Thalern oder mit Haft bis zu in. Thore oder nach dem Bahnhofe bestimmt sind, von der Haagk vierzehn Tagen bestraft. fes. straße nicht abweichen. Friedberg den 23. Dezember 1872. 15 F. 2. Fur durchpassirende Fuhrwerke, welche theilbare Lasten(Stein- Großherzogliches Kreisamt Friedberg. etadtkite kohlen, Erze, Frucht und dergleichen) führen, gelten ebenfalls Tra pp. e een 221 1 11 ich. Rodheim v. d. Höhe, im Kreise Vilbel, Baltbasar Rückert, Hoheit dem Großherzoge durch das Bureau über⸗ Gargtite Deutsches Reich ö 0 i N zog dene, Flut ee e e Nee e ee, e e e ee ee ee r e e 11 nungsblatt Nr. 57 enthält: evang. Pfarrstelle zu Schliß, im Dek Lauterbach, mit ging die Kammer hierauf zur Erledigung der 16 1 I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der einem jährlichen Gehalt von 1388 fl. 36 kr. dem Hrn. ruckständigen Ausschußwahlen über. auttits Finanzen, die Ausführung des Gesetzes wegen Erhebung Grafen v. Schlitz, genannt von Görtz, steht das Präsen⸗ Die Adresse der zweiten Kammer an den * tun wer Brausteuer vom 31. Mai 1872 betreffend. 1e 0 77 5 zu W a a. Großherzog lautet: II. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen zu Nieder eisel, im Dek. Friedberg, mit einem jähr⸗Allerdurchlauchtigster c. Mit Ew. k. Hoheit

önigli it der lichen Gehalt von 656 fl. 35 kr.; die 1. evang. Psarrstelle a een 10565 1 55 9955 zu Nieder⸗Modau, im Dek. Reinheim, mit einem jähr⸗

merei Alzey, Ludwig Otto lichen Gehalt von 1571 fl. 30 kr. hme und zum Tragen der Darmstadt, 23. Dez. In ihrer heutigen er und Sitzung verlängerte die zweite Kammer das Finanz-

erkennen wir die hohe Wichtigkeit und den großen Umfang der Gebiete, auf welchen zum Besten des engeren und weiteren Vaterlandes Regierung wie Stände des Großherzogthums auch in Zukunft

eenes fremden Ordens. Großherzog haben allergna Sbereinnehmer der Obereinneh Wolf, die Erlaubniß zur Anna

ühm von Seiner Majestät dem Deutschen Kais

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ertheilt.

Gr oßherzog haben den von sämmtlich die evangelische Pf

f feld, im Dekanate Lauter

Könige von Preußen verliehenen Kriegsdenkmünze für Nichteombattanten zu ertheilen.

III. Ertheilung von Patenten. Am 13. Dezember wurde dem Ludwig Köhler aus Gießen das Patent als Geometer der ersten Classe für den Kreis Gießen, und wem Philipp König aus Ober-Mörlen das Patent als Geometer der zweiten Classe für den Kreis Friedberg

Seine Königliche Hoheit der allergnädigst geruht: am 18. Nov. en Rledesel Frhrn. zu Eisenbach auf arrstelle zu Nieder-Moos, im Dek. vang. Pfarrer zu Hopfmanns⸗ bach, Friedrich 3 für diese Stelle zu bestätigen, am 29. Nov. dem evang. Pfarre zu bab en; im Dek. Großen⸗Linden, Eduard Eckstein, die zweite evang. Pfarrstelle zu Nidda, zu übertragen. a V. lenstentlassungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 7. Dez. den Kreisbauaufseher bei dem Krelsbauamte Erbach, Philipp ausel, auf sein Nachsuchen aus dem Dienste und am J. Dez. den Schullehrer an der 2. evang. Schule zu

IV. Dienstnachrichten.

Lauterbach, präsentirten e

gesetz, gemäß der Regierungs- Vorlage, auf die ersten sechs Monate des Jahres 1873. Dagegen sprachen und stimmten nur die Abgeordneten Frhr. v. Rabenau und Dumont, welche sich für eine Prorogation auf nur 3 Monate erklärten, sowie Abg. Büchner, der als Ausweg eine Prorogation auf 9 Monate vorschlug, weil ihm sowohl die sechsmonatliche, wie die dreimonatliche Prorogation unthunlich erschien. Abg. Metz verlas hierauf den von ihm und den Abgeordneten Goldmann und von Rabenau beantragten Entwurf einer Antwort- adresse auf die Thronrede. Die Kammer erklärte denselben gegen drei Stimmen für dringlich und trat in die Berathung des Entwurfs ein. Sie genehmigte denselben nach kurzer Debatte, in welcher die Abgg. Oechsner, Dumont, Metz und v. Rabenau das Wort ergriffen, einstimmig. Die

Adresse wird nach Beschluß der Kammer Sr. Kgl.

segensreich zu wirken haber. Wir sind bereit, die Regierung Ew. k. Hoheit in ihrem Streben für Erhaltung und Kräftigung des Reiches sowie für freiheitlichen Ausbau seiner Einrichtungen nach besten Kräften zu unterstützen und in gleicher Weise bei zeitgemäßer Entwicklung der inneren Gesetz⸗ gebung unseres Großherzogthums ihr nach Mög⸗ lichkeit zur Seite zu stehen. Wir werden uns stets bemühen, innerhalb des uns gebliebenen Wirkungskreises unsere Pflicht zu erfüllen und be⸗ trachten die von Ew. k. Hoheit zugesagte Vorlage einer neuen Geschäftsordnung als das hauptsäch⸗ liche Mittel zur rascheren Erledigung unserer Auf- gaben. Wir hoffen baldigst in den Besitz der von allerhöchst Ibrer Regierung ausgearbeiteten Gesetzentwürfe zu gelangen und durch schleunige Berathung derselben dem berechtigten Verlangen der Bevölkerung nach freierer Bewegung im Ge⸗