Ausgabe 
27.6.1872
 
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ie Saumigen mit Strafen vorgehen müssen.

1872.

Donnerstag den 27. Juni.

M 74.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Zntelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag⸗

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag,

Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. v»emerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Ne andwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten,

Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und uigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze,

Markt- und Cours⸗-Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale

notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs-Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekvoten,

Räthsel, Bilderräthsel ꝛc.

Das Abonnement beträgt bei der Verlags- Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗

ährlich 47 kr. mit Bringerlohn. Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren

Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 5 kr.

dier Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.

brechung eintritt. drücklich Abbestellung erfolgt.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht aus-

Die Redaction.

Amtliche

Zetreffend: Die Gehaltsverbältnisse der Polizeidiener des Kreises Friedberg.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die

r Theil. Friedberg am 24. Juni 1872.

Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Bis jetzt haben nur Wenige von Ihnen unserer Verfügung vom 13. d. M., Oberhessischer Anzeiger Nr. 69, entsprochen, weßhalb

vir an deren umgehende Erledigung bei Meidung von Wartboten erinnern.

Trapp.

Zetreffend: Die Kreiskasse des Kreises Friedberg.

Friedberg am 25. Juni 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeistereien des Kreises. Nach einer Anzeige des Kreiskasserechners sind noch viele Gemeinde- Einnehmer mit Entrichtung der Kreiskassebeiträge für das erste albe Jahr zurück. Sie werden daher die Gemeinde-Einnehmer zur sofortigen Entrichtung mit dem Anfügen anweisen, daß wir gege

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zetreffend: Die Kretskasse des Kreises Friedberg.

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Die am 30. d. M. fällig werdenden halbjährigen Zinsen von den der Kreiskasse dargeliehenen Kapitalien können bei Kreiskasse⸗ echner Fink dahier gegen Quittung der Darleiher in der Mittagsstunde von 12 bis 2 Uhr in Empfang genommen werden,

Friedberg am 25. Jun 1872.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.

Bee en n men detreffend: Der landwirthschaftliche Lehreurs für Volksschullehrer zu Darmstadt. Der mit Genehmigung Gr. Oberstudien- Direction unter Mit virkung der landw. Provinzial-Vereine des Landes in Darmstadt ein lerichtete landw. Lehrcursus für Volksschullehrer wird auch für die folge beibehalten werden. Unter Zustimmung von Vertetern der drei Frovinzial⸗Vereine sollen jedoch auf Grund der seither gemachten Er⸗ ahrungen folgende Veränderungen eintreten:

1. Der ganze Cursus erstreckt sich auch für die Folge auf die Dauer von 12 Wochen und wird in zwei auf einander folgenden Jahren während der Dauer von je 6 Wochen abgehalten werden. Dagegen sollen nicht, wie seither, beide Hälften des Cursus gleich- eltig in zwei Abtheilungen neben einander, sondern in jedem Jahre ur der eine Halbcursus stattfinden. Neuaufnahmen erfolgen daher nur noch alle zwei Jahre.

2. Im Jahre 1872 beginnt ein neuer Cursus, zu welchem An neldungen entgegengenommen werden. Diejenigen Lehrer, welche 871 in den Cursus neu eingetreten sind, werden deßhalb erst 1873 um zweiten Male einberufen werden.

3. Als Zeit für die Abhaltung des Cursus wurde der Monat September und die erste Hälfte des Monats October bestimmt.

4. Im Lehrplan tritt eine Vereinfachung ein nach Zahl der Unterrichtsfächer und Umfang des Unterrichtsstoffes. Es soll insbe sendere dahin gestrebt werden, möglichst vollständig den allgemeinen Theil der Naturwissenschaften, der Mathewatik und der Landwirth haft zu behandeln, um dadurch die Grundlage zu geben für das Studium der speciellen Theile derselben, welches dem späteren Privat- seiß der Theilnehmer an dem Cursus überlassen bleiben soll.

5. Als neuer Unterrichtsgegenstand soll das methodische Zeichnen nach der Kumpa'schen Methode eingeführt werden.

Der diesjährige Cursus beginnt am Montag den 9. September und endigt am

19. Oetober d. J. ind wird für neu eintretende Lehrer gegeben werden. Die Vorlesungen werden sich erstrecken auf:

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1) 4 Stunden per Woche Anorganische Chemie in Rücksicht auf Agricultur. Dr. Hallwachs. 2) 2 St. per Woche Physik und Mechanik. Derselbe. 3) 4 St. per Woche Uebungen im Anstellen von chemischen und physikalischen Versuchen. Derselbe. 4) 2 St. per Woche Klima- und Witterungskunde(Meteocologie). Director Ludwig. 5) 2 St. per Woche Gesteinslehre(Geologie). Derselbe. 6) 3 St. per Woche Bau und Leben(Anatomie und Physiologie) der Pflanzen mit Demonstrationen. Dr. Metzler. 7) 3 St. per Woche Bau und Leben(Anatomie und Physiologie) der Thiere mit, Demonstrationen. Derselbe. 8) 3 St. per Woche Geometrie in An⸗ wendung auf Flächenberechnung. Dr. Lips. 9) 6 St. per Woche Land⸗ wirthschaftliche Betriebslehre und landw. Rechnen. Generalsecretar v Langsdorff. 10) 2 St. per Woche Obstbau. Hofgärtner R. Noack II. 11) 6 St. per Woche Methodisches Zeichnen. Professor Kumpa.

Der Unterricht wird vervollständigt durch: practische Demonstra tionen während der Unterrichts, und Uebungsstunden, Conversationen während mehrerer Abende in der Woche, und durch Excursionen, fur welche ein Nachmittag in der Woche und die Sonntage destimmt sind.

Der Unterricht ist unentgeldlich.

Diejenigen Lehrer, welche sich um die Zulassung zum Unter richts-Cursus bewerben wollen, werden ersucht, hinsichtlich der Er⸗ wirkung der Erlaubniß zur Theilnahme an dem Unterrichte, soweit dieser nicht in die Schulferien fällt, sich an ihre vorgesetzte Behoͤrde, hinsichtlich etwa gewünschter Unterstützungen für Bestreitung ihres Unterhaltes aber an die betr. landw. Provinzial-Vereine(in Starken⸗ burg an die landw. Bezirksvereine) oder an ihre Gemeinden zu wenden.

Außer den Lehrern ist auch Landwirthen und sonstigen Freunden der Landwirthschaft die Theilnahme an dem Lehr-Cursus gestattet.

Anmeldungen zum Besuche des Cursus sind längstens bis zum 18. August d. J. an uns einzureichen.

Darmstadt den 1. Juni 1872.

Großh. Centralstelle für die Landwirthschaft und die landw. Vereine. Dr. Goldmann. v. Langsdorff.