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1872.
Samstag den 27. April. en
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berhessischer
zeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Stiedberger Jukelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und S amstag
Für die Monate Mai und Juni kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 20 kre, bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
Zetreffend: Das Kreisersatzge schäft für das Jahr 1872.
Amtlicher Theil.
Friedberg am 24. April 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Noch viele von Ihnen stehen mit der Einsendung der Vorladungsbescheinigung zurück, weshalb
24 Stunden bei Meidung eines Wartboten erinnere.
ich an deren Einsendung binnen
Der Civilvorsitzende Großh. Kreisersatz-Commission Friedberg.
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detreffend: Gewerbe⸗Ordnung, insbesondere Genebmigung zur Anlage von Schlächtereien und Ziegelösen.
Friedberg den 24. April 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogliche Polizeiverwaltung Bad⸗Nauheim und die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Das im Abdruck nachfolgende Ausschreiben Großherzoglichen Ministetiums des Innern dom 14. April d. J. zu Nr. M. d. J. 4211
weilen wir Ihnen zu Ihrem Bemessen in vorkommenden Fällen und zur Bedeutung von Interessenten hierdurch mit. 5 9
Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die
In Bezug auf die Auslegung der im F. 16 der Gewerbeordnung rom 21. Juni 1869 enthaltenen Worte:„Schlächtereien⸗ und „Ziegelöfen“ ist auf eine diesseitige Anfrage von dem Reichs
lanzler Nachstehendes erwiedert worden:
1) Der Ausdruck„Schlächtereien umfaßt nach der Ansicht s Reichskanzler Amtes alle Schlachtstätten ohne Unterschied, also licht blos die von einer größeren Anzahl von Metzgern gemeinschaft⸗ lich benutzten Schlachthäuser, sondern auch jede von einem einzelnen Netzger in seiner Behausung zum Schlachten benutzte Räumlichkeit.
Diese Auslegung des Gesetzes findet darin ihre innere Begrün— tung, daß vom sanitäts polizeilichen Standpunkte aus gerade die kleinen Daus.) Schlachtereien gefährlicher, als die großen Schlachthäuser sind. 2) Unter dem Ausdrucke„Ziegelöfen“ sind nach diesseitiger insicht Anstalten, welche nur zu vorübergehendem Zweck, iusbesondere zr Beschaffung des Materials für einen bestimmten Bau(wie z. B.
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Großherzoglichen Provinzial-Directionen und Kreisämter.
der Begriff einer„Anlage“ im Sinne des Gesetzes die Absicht dauern— den Betriebes voraus.
Die vorgedachte Auslegung entspricht, wie die im Preußischen Miyisterialblatt für die innere Verwaltung abgedruckten Ministerial⸗ Eclasse vom 11. September 1862(S. 265) und vom 14. August 1845 (S. 263) ergeben, in beiden Punkten derjenigen Praxis, welche die Königlich Preußische Regierung während der Geltung des dem§. 16 der Bundes⸗Gewerbe- Ordnung entsprechenden§. 27 der Preußischen Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845(Preußische Gesetzsammlung S. 41) gehandhabt hat, obwohl das ia der letztge— dachten Gesetzesstelle gebrauchte Wort„Schlachthäuser“ einer die kleinen Schlachtlokase ausschließenden Interpretation an sich günstiger, als der im Bundesgesetz gebrauchte Ausdruck„Schlachtereien“ gewesen sein würde.
Wir setzen Sie hiervon zu Ihrem Bemessen in Kenntniß.
g. Feldziegelofen oder Feldbrände) nicht zu verstehen, vielmehr setzt
9 ein Be chet eld. Zimmermann.
Deutsches Reich.
Gießen. Auch von Seiten der hiesigen Miversität wird tine Deputation nach Straß „arg zur Feier der Eröffnung der neuen Uni- Arsität abgeordnet werden, an ihrer Spitze der ector, dem sich noch einige Professoren anschließen. Andie Studirenden ist gleichfalls von Straßburg eine Enladung zur Betheiligung bei der Feier ergangen.
Mainz. Die in den Festungs- Compagnien ur bayerischen Artillerie zur Einführung kommende Lewaffnung mit Gewehren ist in den preußischen ustungs- Artillerie-Regimemern schon seit einigen Honaten eingeführt und es scheinen die Mann- gaften namentlich der Ausfallbatterien nicht allein gewöhnlichen Handgebrauch des Gewehrs, sondern nuch im kleinen Feld- und Patrouillendienst u. dgl. lgtübt zu werten. Im September sollen hier öGßere Festungsmanöver statthaben, wobei auch e Neuerung ihre Probe ablegen soll.
Berlin. Die Bundes bevollmächtigten Bayerns ad Würtembergs haben, wie die„Corr. Stern“ ldet, beireffs des Vertheilungsmaßstabes der iunzösischen Kriegs Contribution vorgeschlagen, 6 nach Abzug der. Präcipualleistungen der Rest 1 Kriege Contribution vertheilt werde mit fünf utel seines Betrages nach dem Verhältnisse der nültärtschen Leistungen jeree bethetligten Staates a Zeitraum vom 10, Juli 1870 bis 1. Juli 1871, * diese Leitungen nach dem Effectlostande von
annschaften und Pferden von der hierzu nieder- 1 Commission ermittelt worden, sowie mit n Achtel seines Betrages nach dem Maßzstabe
) Bevölkerungszahl.
— Die„Prov. Corresp.“ schreibt, daß der Kaiser in Folge der neulichen Verletzung des einen Fußes am Gebrauche desselben zwar noch verhindert sei, das Leiden aber bald gänzlich ge— hoben sein werde.
— Die neueste Verston über die zwischen Berlin und Paris schwebenden Erörterungen lautet, daß der deutsche Reichskanzler dem Versailler Cabinet den Wunsch habe aussprechen lassen, vor der Hand in keinerlei Meinungsaustausch wegen der Bezahlung der restlichen drei Milliarden der Kriegscontri— bution mit demselben zu treten. Dies wird damit erklärt, daß man diesseits jede Erörterung über die von Frankreich erstrebte Recompensation für die vor der vertragsmäßigen Pflicht zu leistende Zahlung und die ebenfalls vor der durch den Friedensvertrag stipulirten Frist zu bewirkende Räu— mung der occupirten fünf Departements vermeiden wolle.
— Die evangelische Militärgeistlichkeit der preußischen Armee besteht aus: 1 Felvppropst, 12 Oberpfarrern, 60 Garnisons- und Divisions— pfarrern, 66 Divistons- und Garnisonsküstern; die katholische Geistlichkeit aus: 1 Felopropst, 39 Divistions- und Garnisonspfarrern
— Bis zum und im Jabre 1871 sind auf Neubauten von deutschen Kriegsschiffen im Ganzen 2,218,977 Thlr. 26 Sgr. 7 Pf. verwendet worden. Sind alle im Bau begriffene Schißse fertig, so zählt dann die Reichskricgsmarine an zum See dienst brauchbaren Schiffen: 8 Panzerfregatten mit zusammen 31 Geschützen; ferner eine Panzer—
und 35 Divistons- und Garnisonsküstern.
corvette mit 8 Geschützen, 2 Panzerfahrzeuge mit; 7 Geschützen, 5 gedeckte Corvetten mit 138 Ge⸗ schützen, 6 Glattsdeckcorvetlen mit 74 Geschützen, 8 Abiso's, 2 Segelfregatten mit 74, Geschützen, 3 Segelbriggs, 1 Schraubenlinienschiff, 22 Kanonenboote, 2 Transport-, 1 Schleppdampfer, 1 Tender, zusammen 62 seetüchtige Schiffe mit 500 Geschützen.
— Uebereinstimmend mit der Londoner und Newyorker Meldung, daß die Abwicklung der ver— drießlichen Alabamafrage auf neue Schwierig keiten gestoßen, stellt ein ofsiziöses Telegramm des „Schw. M.“ den Entschluß Amerikas in Aussicht, falls England das Genfer Schiedsgericht für in directe Ansprüche absolut abweise, und die Ver⸗— bandlungen dadurch abgebrochen werden, als Repressalie den Handelsvertrag von 1827 zu kün⸗ digen und eine Extrataxe von englischen Schiffen zu erheben.
Aus Baden theilt man der„D. A. Z.“ mit, daß die Schleifung der Festung Rastatt zwar noch nicht endgültig beschlossen, aber stark beabsichtigt sei. Die Bedeutung, welche Rastatt einst für den Schutz Süddeutschlands hatte, sei seit der Erwerbung von Metz und Straßburg zum mindesten fragwürdig geworden. Dagegen er— heische der Oberrhein unbedingt einen Schutz gegen Belfort und dieser solle ihm auch durch die Neubesestigung von Neubreisach, beziebentlich durch eine Erweiterung der Befestigung Neubreisachs nach Altbreisach und durch eine befestigte Rhein- brücke werden. Auch an eine Befestigung der
Kehler Brücke werde lebhaft gedacht.


