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1872.
Dienstag den 26. November.
M 139.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Für den Monat Dezember kann auf den„Obeihessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.
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Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Aufnahme des Erndte⸗Ertrags im Jahr 1872.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei⸗Commissär zu Wickstadt.
Wir beauftragen Sie hiermit, auf Weisung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 22. l. M.
Friedberg am 22. November 1872.
zu Nr. M. d. J. 13093,
die Aufstellung der Erudte⸗Ergebnisse des Jahres 1872 und zwar in derselben Weise, wie dies in 1871 erfolgt ist, jedoch unter Berück⸗ sichtigung resp. auf Grundlage der neuen Maaße und Gewichte sofort vorzunehmen und übersenden Ihnen unter Couvert die hierzu erforder⸗
lichen Formulare.
an Wein statt in Ohm in Hektolitern anzugeben. Der Einsendung dieser Verzeichnisse sehen wir bis zum 5. k. M. unfehlbar entgegen.
Betreffend: Die Beiträge der wohlstehenden katholischen Kirchenfonds zu dem allgemeinen katholischen Kirchen⸗
fond für kirchliche und geistliche Zwecke für 1873.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die katholischen Kirchenvorstände des Kreises.
Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der in obigem Betreffe zu leistenden Beiträge mit dem Auftrag mit, Ausgabs⸗
Dekretur zu ertheilen und für Zahlung zu sorgen.
1) Friedberg 1 fl. 59 kr.— 2) Nieder⸗Mörlen 1 fl. 50 kr.— 3) Ober⸗Mörlen 4
Auszug
Etwa fehlender Credit wird hiermit ertheilt.
ö N Wie Sie aus denselben entnehmen, sind die Flächengehalte statt in Morgen in Hektaren auszudrücken, der Ertrag an Früchten ist per Hektar beziehungsweise von der ganzen Gemarkung statt in Maltern oder Centnern überall in Centnern und der Ertrag
Ter a pp.
Friedberg am 23. November 1872.
Trapp.
fl. 12 ke.— 4) Ober⸗Wöllstadt 24 fl. 3 kr.— 5) Ockfladt 6 fl. 46 kr.—
6) Opperhofen 10 fl. 57 kr.— 7) Rockenberg 3 fl. 35 kr.— 8) Wickstadt 2 fl. 42 kr.— 9) Ilbenstadt 6 fl. 53 kr.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Die Ersatz⸗Reservisten 1. Classe des Jahrgangs 1867 treten in diesem Herbste noch zur Ersatz⸗Reserve 2. Classe über, sobald denselben dieser Uebertritt auf dem Ersatzreserve⸗ Schein vermerkt worden ist. Die Mannschaften des genannten Jahrganges müssen diesen Vermerk zustehenden Ortes veranlassen, da Derjenige, der dieses versäumt, in den Listen der Ersatz⸗Reserve erster Classe fortgeführt wird.
— Dem Vernehmen nach wird das Bezirks- strafgericht Ortenberg demnächst eingehen und der Bezirk desselben dem Bezirksstrafgerichte Gießen zugetheilt werden.
— Das Ministerium des Innern hat zur Beseitigung entstandener Zweifel nachstehende Ver⸗ fügung an die Gr. Obersteuer⸗Direction erlassen: „Nach Art. 9 des Gesetzes vom 8. Nov. 1872 sind wählbar zu Wahlmännern die stimmberech⸗ tigten Urwähler, welche an directen Steuern min⸗ destens den einem Normalsteuerkapital von 40 fl. entsprechenden Betrag für eigenthümliches oder nutz- nießliches Vermögen jährlich entrichten. Es ist
keinem Zweifel unterworfen, daß hiernach zum
Wahlmann derjenige stimmberechtigte Urwähler wählbar ist, welcher den einem gesammten directen Steuerkapital, mag dieses nun Einkommensteuer- kapital, Grundsteuerkapital oder Gewerbsteuerkapital sein, von 40 fl. entsprechenden Betrag für eigen⸗ thümliches oder nutznießliches Vermögen jährlich entrichtet.“
Friedberg. In der am Sonntag Nach- mittag im hiesigen Rathhaussaale stattgehabten Urwähler⸗Versammlung wurde zum Abgeordneten der Stadt Friedberg für die zweite Kammer Herr Buchhändler Scriba dahier empfohlen und fand dieser Vorschlag allseitige Annahme.— Die gleichzeitig abgehaltene Versammlung der Wähler des Landbezirks Friedberg führte zu keinem Resultate, weßhalb eine nochmalige Zusammenkunft anberaumt werden soll.
Mainz. Der„W. Ztg.“ zufolge wurde den Schülern des Mainzer Gymnasiums eine Ver⸗ fügung des Ministeriums des Innern mitgetheilt, wonach„im Juteresse der Schule und der Schüler
die Theilnahme an religiösen Vereinen, welche unter dem Namen der marianischen Congregation, Bruderschaften, Sodalitäten, Jünglingsvereine und dergleichen bestehen, oder noch jüngst bestanden haben, unbedingt verboten wird.“ Zugleich soll von Seiten der Directoren die sorgfältigste Ueber- wachung geübt werden, namentlich auch darüber, daß derartige Vereine nicht unter anderen Namen oder in anderer Form fortbestehen; zuwiderhandelnde Schüler sollen mit aller Strenge, nöthigenfalls mit Aus weisung aus der Anstalt bestraft werden. Nach der„Mainzer Zeifung“ wurde auch den Schülern der Mainzer Rechschule eröffnet, daß die Be⸗ theiligung an relfgiösen Vereinen, Congrega⸗ tionen u. s. w. verboten sei und ihnen streng eingeschärft, hiernach sich zu verhalten.
* Laubach. Graf Otto zu Solms-Laubach, der langjährige Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen, ist nach langem Leiden am 22. d. gestorben.
Berlin, 22. Nov. Abgeordnetenhaus. Auf die Interpellation Knesebeck's wegen der von der Regierung zu treffenden Maßregeln zur Hülfe⸗ leiflung für die von der Sturmfluth Beschädigten erklärte der Minister des Innern, daß die Regie- rung beabsichtige, Retablissementsgelder zu gewähren, zu deren Verwendung den Regierungsprästdenten Spielraum gelassen werden würde. Eckernförde habe am meisten gelitten. Sollten die zur Noth- linderung bestimmten Fonds nicht ausreichen, so würde die Regierung mit angemessenen Forderungen an den Landtag treten. Es folgte die zweite Lesung der Kreisordnung. Die§0. 4 bis 17 wurden ohne Debatte angenommen. Die von der Fortschrittspartei zu den§§. 18, 48 und 56 ge- stellten Amendements auf Wiederherstellung der früheren Fassung, ebenso wie die Amendements der Conservativen zu den§§. 49 und 74 wurden abgelehnt und die Regierungsvorlage bis§. 83 einschließlich angenommen.
— 23. Nov. Das Abgeordnetenhaus erledigte die zweite Lesung des Kreisordnungs Entwurfs. Alle von der Fortschrittspartei und den Conserva- tiven gestellten Amendements wurden abgelehnt, das Gottberg'sche bezüglich der Vertretung der
Landgemeinden zu§. 100 in namentlicher Ab⸗ stimmung mit 286 gegen 66, das Szuman'sche zu§. 182 bezüglich des Ausschlusses der Provinz Posen in namentlicher Abstimmung mit 250 gegen 82 Stimmen. Die Vorlage wurde mit den Wahl- reglements paragraphenweise in der Fassung der Regierung angenommen.
— Die„Nationalzeitung“ hört, es sei ge⸗ gründete Aussicht vorhanden, daß ein definitives Münzgesetz dem Reichstage in der nächsten Session vorgelegt werde.
— Wie glaubhaft verlautet, ist von einer Be⸗ rufung großer Industrieller und Banquiers in das Herrenhaus für jetzt abgesehen und sind zunächst Berufungen aus der Categorie der hohen Staats- beamten zu erwarten.
— Im Anschlusse an die Mittheilung des „Deutschen Wochenblattes“, daß die Herrenhaus⸗ majorität zur Abwendung des Pairsschubs durch zwei Mitglieder der Majorität der Regierung die Annahme der Kreisordnung habe in Aussicht stellen lassen, macht die„Spener'sche Zeitung“ als diese Unterhändler die Herren von Kleist-Retzow und von Plötz namhaft.
Düsseldorf. Die königliche Regierung zu Düsseldorf erläßt folgende Bekanntmachung:„Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß gegen⸗ wärtig in verstärktem Maße holländische Gulden⸗ stücke, und zwar unter Benachtheiligungdes Zahlungs- empfängers bei Berechnung des Werthes derselben, in Umlauf gesetzt werden. Wir nehmen hieraus Veranlassung, darauf aufmerksam zu machen, daß nach der Bekanntmachung vom 27. Nov. 1821 die holländischen Silbergulden nur zum Werthe von 16 Sgr. 3 Pf. tarifirt sind, und daß nach F. 4 der allerhöchsten Cabinetsordre vom 25. No- vember 1826 zur Annahme dieser Münzen über⸗ haupt Niemand verpflichtet ist.“
Homburg. Verschiedene Actionäre der Spiel- banken zu Homburg und Wiesbaden-Ems wollen die Seitens der Spielgesellschaften mit dem Staate abgeschlossenen Verträge nicht anerkennen und haben stets gegen deren Rechtsbeständigkeit, insbesondere auch gegen die in Folge derselben erfolgte Aus- lieferung der sog. Kurfonds an die Regierung


