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1872.
Dienstag den 25. Juni. 73.
Oberhessischer Anzeiger.
Friedberger Zntelligenzblatt.
Inthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. 1
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzekger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und emerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, undwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours-Berichte, Verloosungen von Staats papieren und locale kotizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Täthsel, Bilderräthsel ꝛc.
Das Abonnement beträgt bei der Verlags-Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel ährlich 47 kr. mit Bringerlohn.
Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr.
der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.
Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗ brechung eintritt.
Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht aus— drücklich Abbestellung erfolgt. Die Redaction.
(lle Annoncen- Aufträge bitten wir ech r 1 f t 1 1 ch an die Expedition zu richten mit Beifügung er auf die Veröffentlichung bezüglichen Bemerkungen. Mündliche Bestellungen können nicht angenommen werden, da durch dieselben zu leicht Irrthümer und Mißverständnisse entstehen, welche für den Besteller und für die Expedition gleich unangenehm sind.
Amtlicher Theil.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden:
Nr. 15. Nr. 825. Postvertrag zwischen Deutschland und Spanien. Vom 19. April 1872.— Nr. 826. Bekanntmachung, betr. die Approbationen für Thierärzte und die Prüfung der Candidaten der Thierheilkunde und der Pharmacie aus Württemberg, sowie den Besuch der polytechnischen Schulen zu Stutigart und Karlsruhe. Vom F. Mai 1872.— Nr. 827 und 828. Die Ernennung von Consuln betr., sowie Ermächtigung derselben zur bürgerlichen Eheschließung.— Nr. 16. Nr. 829. Gesetz wegen Er⸗ hübung der Brausteuer. Vom 31. Mai 1872.— Nr. 830. Gesetz, betr. die Einführung des Gesetzes über Portofteiheiten in Bayern und Würtemberg. Vom 29. Mai 1872. I. 831. Die Ernennung von Consuln detr. a e
betreffend: Die Anschaffung des von der Forstverwaltung für die Communalwaldungen zu verwendenden i Formularpapiers, insbesondere Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten pro 1871. Friedberg am 18. Juni 1872.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Buͤrgermeistereien und Markvorstände des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 19. April d. J., Amtsblatt Nr. 5, theilen wir Ihnen nachstehend das Verzeichniß, er von Ihren Gemeinden zu bezahlenden Beiträge mit dem Auftrag mit, Ausgabe-Dekretur zu ertheilen und für Zahlung zu sorgen.
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ee eee en ur Beiträge, welche von nachstehenden Wald⸗Eigenthümern zu den Kosten für Formularien zur Waldbewirthschaftung pro 1871 zu leisten sind.
Oberförsterei Münzenberg. Gemelude Ober-Mörlen 6 fl. 7 kr.— Gemeinde Ober-Rosbach 4 fl. 43 kr.— Gemeinde Oppershofen 3 kr.— Rockenberger und Oppershofer(Mark) 3 fl.] Gemeinde Ockstadt 2 fl. 16 kr. l kr.— Gemeinde Södel 1 fl. 32 kr.— Gemeinde Steinfurth 3 kr.— Märker⸗ Oberförsterei Altenstadt. aft Trais⸗Münzenberg 27 kr.— Gemeinde Wölfersheim 1 fl.— Gemeinde Wohnbach Gemeinde Assenheim 15 kr.— Gemeinde Bönstadt 1 fl. 25 kr.— Gemeinde fl. 42 kr.— Gemeinde Gambach 2 fl. 56 kr.— Märkerschaft Griedel 1 fl. 32 kr.] Ilbenstadt 4 kr.— Gemeinde Nieder- Florstadt 2 fl. 48 kr.— Gemeinde Nieder⸗ Oberförsterei Hoch⸗Weisel. Wöllstadt 7 kr.— Gemeinde Ober-Florstadt 37 kr. Gemeinde Bobenrod 1 fl. 8. kr.— Gemeinde Fauerbach v. d. Höbe 3 fl. f Oberförsterei Butzbach. s kr.— Gemeinde Hoch⸗Weisel 5 fl. 20 kr.— Gemeinde Langenhain 2 fl. 28 kr.—„Gemeinde Butzbach 4 fl. 8 kr.— Hospital St. Wendel zu Butzbach 18 kr.— Lemeinde Maibach 2 fl. 8 kr.— Gemeinde Münster 2 fl. 10 kr.— Gemeinde Gemeinde Hausen 37 kr.— Gemeinde Kirch Göns 1 fl. 44 kr.— Gemeinde Nieder⸗ Säheim 3 fl. 5 kr. Weisel 6 fl. 18 kr.— Gemeinde Pohl Göns 1 fl. 46 kr. Oberfötrsterei Ober Rosbach.
. Oberförsterei Bingen heim. Gemeinde Burgvorstadt Friedberg 6 kr.— Gemeinde Nauheim 1 fl. 27 kr.—
Gemeinde Beienheim 32 kr.— Gemeinde Reichelsheim 1 fl. 14 kr.— gemeinde Nieder⸗Mörlen 1 fl. 38 kr.— Gemeinde Nieder Rosbach 1 fl. 54 kr.— Gemeinde Weckesheim 29 kr.
betreffend: Die Gehaltoverhältnisse der Feldschützen des Kreises Friedberg. Friedberg den 22. Juni 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Sie wollen binnen 8 Tagen unfehlbar eine Uebersicht nach unten folgendem Muster ausgefüllt an uns einsenden. Ter a p p.
Nachweis über die Gebaltsverhältnisse der Feldschützen in der Gemeine
Morgenzabl der Feldgemarkung.
5 ö 5 ienstalter de Gemeinde Namen der ßeldschützen. Fixer Gebalt.] Sonstiges Einkommen. eee 0


