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Tagesordnung ein und erledigte den Antrag Hover⸗
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1872.
Samstag den 25. Alai.
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Sberhessischer Anzei
er.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatl.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
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Amtlicher Theil.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Stadtbaumeister Schneider dahier wurde als Feldgeschworener für die Gemarkung Friedberg verpflichtet.
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Nachdem die in einzelnen Ställen hiesiger Stadt ausgebrochene Maul- und Klauenseuche nunmehr gänzlich erloschen, so wird dies unter dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der nächste Viehmarkt hierselbst am 28. d. Mis. abgehalten wird.
Usingen am 21. Mai 1872.
Königliches Amt. gez. v» Hugo.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Die ordentlichen Lehrer an der polytechnischen Schule, Professor Philipp Waibler, Professor Dr. Heinrich Dölp, Professor Dr. Carl Eugen Thiel, Professor Dr. Theodor Schäffer, Professor Dr. Adam Nell und Professor Dr. Alexander Brill sind zu ordentlichen Professoren an dieser Anstalt ernannt worden.
Berlin, 22. Mai. Der Reichstag trat nach Verlesung des Schreibens des Reichskanzlers, daß
sein Gesundheitszustand ihn nöthige, zur Zeit von den Geschäften sich zurückzuziehen, und Staats-
minister v. Delbrück ihn vertreten werde, in die
beck's und Bernuth's, betreffend die Abänderung des§. 43 der Geschäftsordnung bezüglich der Wortentziehung, durch die Annahme des Com- missions⸗ Antrags, und nahm ferner den Antrag Bernuth's, betreffend die Vornahme der Präsi⸗ denten⸗ und Schriftführerwahl, sobald der Namens- aufruf eine beschlußfäbige Anzahl Mitglieder fest⸗ stelle, an. Zu der Petition des Vorstandes der Synagoge in Lyck, betreffend die Judenverfolgungen in Rumänien, beschloß der Reichstag nach längerer Debatte die Annahme des Bamberger'schen An⸗
trags, wonach unter Anerkennung der bisherigen
Haltung der Reichsregierung in Betreff der rumä⸗ nischen Juden verfolgungen der Reichskanzler auf- gefordert wird, alles der Sachlage nach Geeignete zu thun, um künftigen Ausschreitungen gegen Juden vorzubeugen.
— 23. Mai. In der heutigen Sitzung des Reichstages stellte sich die Beschlußunfähigkeit des Hauses heraus, indem die Auszäblung nur 141 Mitglieder ergab. Die Sitzung wurde deßhalb guf morgen verschoben. f
— Seit der Zurückweisung des Cardinals, Prinzen Hohenlohe ist in der römischen Botschafts⸗ Angelegenbeit, wie die„Magd. Ztg.“ von angeb⸗ lich bestunterrichteter Seite erfahren haben will, bisher nichts geschehen, als daß Herr v. Derent⸗ hall, der deutsche Geschäfteträger in Rom, den Auftrag erhielt, dem Cardinal Antonelli mitzu⸗ cheilen, wie nunmehr die Besetzung des Postens ich verzögern könne, da die Auffindung einer andern, dem Raiser geeignet scheinenden Persön⸗ lichkeit sehr schwierig wäre.
Berlin. Es ist ein Erlaß der Staatsregie- rung an den Bischef von Ermland abgegangen,
worin festgehalten wird, daß der Bischof mittelst
amtlicher Kundgebung die Beeinträchtigung be⸗ titige, welche die Excommunicirten durch die öffentliche Verkündigung des großen Bannes an
brer Ehre erlitten hätten. Der Bischof soll ferner
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der Stagtsregierung die Erklarung abgeben, daß er fortan den Staatsgesetzen in vollem Umfange
gehorchen werde. Wenn er diesen Forderungen
nicht Folge leistet, so würde der Bruch mit dem Staate für vollzogen angeseben und demgemäß verfahren werden.
— Die„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ widerlegt den ultramontanen Abgeordneten Mou- fang, welcher die Unterstellung machte, daß Fürst Bismarck die Verhältnisse von Staat und Kirche nicht durch die Gesetzgebung allein zu ordnen zu⸗ gesagt habe. Die Brücke der Verständigung, welche nicht abgebrochen werden sollte, führe zu keinem Concordat, sondern hoffentlich zum Verständnisse Roms für Das, was die Reichsgesetzgebung selbst⸗ ständig statuire. Der Inhalt der Gesetze werde die Gewissensfreiheit durchars schonen. So wenig aber der Papst über rein kirchliche Angelegenheiten pactiren könne, ebensowenig werde der Staat über sein Majestätsrecht pactiren.
Frankfurt. Nach Beschluß der ständigen Deputation des deutschen Juristentages und im
Einverständnisse mit den hiesigen Behörden wird.
der zehnte deutsche Juristentag im August dahier abgehalten werden.
Ausland.
Frankreich Paris. Das„Journal offi⸗ ciel“ meldet: Die Untersuchungscommission beschloß bezüglich der Straßburger Capttulation, über Uhrich ein Tadelsvotum zu verhängen, weil derselbe capi- tulirt habe, bever ein Sturm erfolgt sei, weil Munition und Fahnen nicht vernichtet und bei dem Abzug der Garnison die kriegerischen Ehren nicht ausbedungen worden seien, und weil den Offizieren gestattet gewesen sei, sich zu verpflichten, nicht weiter gegen den Feind zu dienen.
— Thiers hatte auf die Bitte der Prinzen von Orleans gestattet, daß die Asche Ludwig Philipp's von Claremont nach Schloß Dreux übertragen werde.
— Man scheint in Betreff der Anlegung von
Befestigungen an der neuen Grenze zu einem Entschlusse gekommen zu sein. Früher verlautete, Pont-à Mousson solle befestigt werden, man sckeint aber, weil es in zu unmittelbarer Nähe von Metz gelegen, davon abgegangen zu sein. Dann sollte Naney dazu ausersehen sein. Nun ist Frouard bestimmt, ein zweites Metz zu werden und die Vertheidigung der Mosellinie zu übernehmen. Gegenwärtig werden die betreffenden Vorarbeiten von Ingenieuren vorgenommen, denn an weiteres Arbeiten, Grundarbeiten 2c. ist, so lange die Oceu- pation dauert, nicht zu denken.
— Hiesige Blätter theilen mit, daß die deutsche Regierung sich erboten habe, gegen Zablung einer Milliarde Alles zu räumen, außer Belsort, Rheims und Nancy. Gutunterrichteterseits wird diese Mit- theilung als gänzlich erfunden bezeichnet.
— Thiers hatte eine Unterredung mit Lasteprie und Chasseloup über die Höhe des in die Armee
einzustellenden Contingents. Es ist dies der einzige Punkt, worüber ein Einvernehmen zwischen Thiers und der Commission bisher nicht erzielt worden war.— Alle in dem Fort Bapard befindlichen Verurtheilten, worunter Rochefort, sind auf der „Guerrière“ eingeschifft worden, welche nach Cale⸗ donien abgeht.
Versailles, 21. Mai. Nationalversamm⸗ lung. Auf der Tagesordnung steht die Ange⸗ legenheit der Kauf- und Lieferungsverträge. Herzog v. Audiffret⸗Pasquier greift besonders die Kriegs⸗ bureaux an. Rouher hingegen stellt den Grundsatz auf, daß die Verantwortlichkeit für die begangenen Fehler eine persönliche sei. Die verantwortlichen Männer gehörten vor das Tribunal des öffent⸗ lichen Gewissens und die Strafgerichtsbarkeit. Die Versammlung könne nicht bei einer einfachen Tages⸗ ordnung stehen bleiben. Rouher protestirte gegen die Anschuldigung Audeffret⸗Pasquier's, daß die Arsenale nicht das auf dem Papier verzeichnet ge⸗ wesene Material enthalten häkten und ruft das Zeugniß des Kriegsministers an. Die Rede Rouher's erhielt zweimal einige Beifallsrufe, welche Pro⸗ testationen der Linken hervorriefen. Gambetta sagte, er werde sich darauf beschränken, zu konsta⸗ tiren, daß der Advokat des Kaiserxreiches gesucht habe, die Versammlung zu spalten, er(Gambetta) werde diesem Beispiele nicht folgen.
— 22. Mai. Nationalversammlung. Debatte über die Kauf- und Lieferungsverträge. Der Herzog v. Audiffret⸗Pasquier sagte: Waren Sie kriegs⸗ bereit? Audiffret bewies durch unwiderlegliche Zeugenaussagen, daß nichts bereit war, weder Munition noch Verproviantirung. Sie können daher die Verantwortlichkeit des so leichtfertig unternommenen Krieges nicht zurückweisen! Frank⸗ reich darf wie Augustus zu Varus sagen: Gebt uns unsere Legionen, unsere Provinzen, unsere Ehre, unsere Fahne wieder! Die Verantwortlich⸗ keit für die Lieferungen fällt der Regierung des 4. September nicht zu. Das Deeret der Straf- losigkeit zum Beispiel, welches das Haus Cohen⸗ Lion schützte, rührt aus früherer Zeit her. Audifftet zeigt die betrügerische Weise, mit welcher unter dem Kaiserreich Zuschläge gemacht und Fonds ent⸗ wendet wurden. Schließlich drückte er den Wunsch aus, das Land möge sich nie wieder in so ver⸗ hängnißvolle Hände begeben. Stine Rede wurde oft von Beifallsbezeugungen unterbrochen. Rouher erwiderte ihm, indem er seine These aufs Neue aufnahm. Er vertheidigte die Worte, welche er gesprochen hatte, als ex den Sieg prophezeite, und schloß indem er ausrief, daß er niemals ermangeln werde, nach Pflicht und Ueberzeugung zu bandeln. Das Ende der Rede Rouher's wurde mit iro- nischem Gelächter aufgenommen. Gambetta be⸗ schwor die Versammlung, nicht in eine Falle zu gerathen, indem sie sich theilte. Der selbe nahm


