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1872.
Donnerstag den 25. April.
48.
berhessischer Anzeig
er.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Zutelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
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Für die Monate Mai und Juni kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags- Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
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Amtlicher Theil.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden:
Nr. 12. Nr. 814. Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des allerhöchsten Erlasses vom 16. März d. J. über den Gebrauch des Kaiserlichen Adlers zur Bezeichnung von Waaren und Etiquetten vom 11. April 1872.
Nr. 815. von Maaßen und Meßwerkzeugen.
Bestellung von Consuln betreffend, besondere Bellage: Nachträge zur Eichordnung vom 16. Juli 1869, betreffend die Eichung und Stempelung
Deutsches Reich.
Darmstadt. Nach dem„Reichsanzeiger“ wurden am 13. April Freiherr v. Wedekind, Pr.⸗Litut. mit dem Character als Rittmeister vom 1. Großb. Drag. ⸗Regt.(Garde- Drag. Regt.) Nr. 23, dem Regt. aggregirt. Frhr. v. Bissing, Pr.⸗Lt. vom 2. Schl. Husaren Regiment Nr. 6, als ältester Pr.⸗Lt. in das 1. Großh. Drag.“ Regt.(Garde- Drag.⸗Regt.) Nr. 23, v. Sanders, Major und etatsm Stabsoffizier im 1. Großh. Drag. Regt.(Garde- Drag. Regt.) Nr. 23, in gleicher Eigenschaft zum Kürassier-Regt. Königin (Pommern) Nr. 2, v. Bülow, Major vom Kür. Regt. Königin(Pommern) Nr. 2 und commandirt als Adj. bei dem Gen. Commando
XV. Armeecorps, unter Entbindung von diesem
Commando, als etatsm. Stabsoffizier in das 1. Großb. Drag.⸗Regt.(Garde-⸗Drag.⸗Regiment) Nr. 23, v. Brünneck, Rittm. vom 2. Schles. Hus.⸗Regt. Nr. 6 und commandirt als Adjutant bei dem Gen. Commando des 1. Armeecorps, unter Entbindung von diesem Commando und unter Verleihung des Characters als Major, als Escadrons Chef in das 1. Großh. Drag.-Regt (Garde-Drag.⸗Regt.) Nr. 23 versetzt; v. Dresky, Rittmeister vom 1. Großh. Drag.-Regt.(Garde Drag.⸗Regt.) Nr. 23 und cemmandirt als Adj. bei der Großb.(25.) Division, zum überzäbl. Major befördert. Ferner wurde am gleichen Tage Keim, Großb. Majar a. D., in den Verband der Preuß. Armee, und zwar als Major zur Disposition aufgenommen.
Berlin, 22. April. Reichstag. Auf die Interpellation Wigger's, in welchem Stadium ich die Bearbeitung des Reichspreßgesetzes befinde, erklärte Staatsminister Delbrück: Das Reichspreß⸗ zesetz sei ausgearbeitet und den verschiedenen Landes- egierungen zugegangen. Diese hätten sich mit iner Ausnahme jetzt geäußert, jedoch seien diese Futachten erst in den letzten Tagen eingegangen. Der auf Grund derselben neu auszuarbeitende Entwurf beanspruche jedoch einen so großen Zeit- aum, daß die Einbringung der Vorlage in dieser Session nicht mehr möglich sei. Auf den Antrag Doverbeck's wird über die Interpellation eine Dis— nussion eröffnet. Nachdem die Discussion über »ie Interpellation von Wigger's ohne weitere Beschlußfassung erledigt ist, folgte die Besprechung ver Uebersicht der in Elsaß Lothringen erlassenen Hesetze und allgemeinen Anordnungen. Der Staats-
ninister Delbrück constatirte, daß es sich in dem
Bericht nicht um die Darlegung von Verwaltungs- rincipien, sowie um die Definition der Rechts erhältnisse Elsaß-Lothringens zum Reiche handle, ondern nur um die Angabe Des jenigen, was ge— chehen sei. Es würde unthunlich sein, in Ueber— unstimwung mit dem Reichstage jetzt schon Ange— rgenheiten, die noch nicht reif stien, zu erledigen; uch wäre es fehlerhaft, jetzt bereits eine Com—
munalordnung zu geben und die ganze Schulfrage augenblicklich lösen zu wollen. Ein Gesetz, welches das Finanzwesen ordne, müsse nächstens ausge- arbeitet werden. Bezüglich der Presse bemerkte der Staatsminister gegenüber Reichensperger, welcher die Unterdrückung der katholischen Presse tadelte, daß die Reichsregierung gleichmä nig nach allen Seiten vorgebe. In Betreff der Schulfrage be⸗ richtete Delbrück die von Windthorst und Reichen⸗ sperger ausgesprochenen Ansichten dahin, daß der Municipalrath bei Besetzung von Lehrerstellen nach der französischen Gesetzgebung zwar gutachtlich be⸗ fragt werde und man diesem Gutachten auch ge— wöhnlich Folge gebe, aber daß der Municipalrath ein eigentliches Anstellungsrecht nicht habe. Der Reichstag genehmigte schließlich einstimmig die Resolution, daß die Uebersicht der in§. 3 des Gesetzes vom 9. Juni 1871, betreffend Elsaß⸗ Lothringen, enthaltenen Forderung genüge.
— Bis zum 30. März waren für 73,364,000 Mark Reichsgoldmünzen ausgeprägt worden. Hiezu sind bis zum 6. April weitere 6,534,920 Mark gekommen, nämlich in Berlin 3,597,540 Mark in Hannover 968,200 Mark, in Frankfurt a. M. 796,220 Mark, in München 715,520 Mark, in Stuttgart 207,420 Mark und in Karlsruhe 250,200 Mark. Die Gesammtausprägung stellt sich daher bis 6. April auf 79,898,920 Mark.
— Die„Voss. Zig.“ wird von einem Char- girten auf einen in der ersten Lesung des Militär strafgesetzbuchs nicht erwähnten Umstand aufmerksam gemacht. Er betrifft die Vollstreckung der barba⸗ rischen Strafart des strengen Arrestes an Orten, wo kein Arrestlokal vorhanden, also beispielsweise im Felde. Und hier tritt die Tortur im vollsten Sinne des Wottes ein. Den armen Soldaten, der seinen Tornister nicht ganz parademäßig ge⸗— packt, over etwas zu laut gesprochen hat, läßt der Hauptmann bei Wind und Wetter, bei Hitze und Kälte, im offenen Felde ans Rad binden. Man denke sich den sittlichen Zustand eines so an den Pranger gebundenen Vaterlandsvertheidigers!
— Nach der Volkszählung im deutschen Reiche vom 1. Dez. v. J. haben folgende zehn Städte des Reiches mehr als 100,000 Einwobnern: Berlin 828,413, Hamburg 235,365, Breslau 208,025, Dresden 177,095, München 169,612, Elberseld⸗ Barmen(welche beiden Städte bekanntlich so un- mittelbar neben einander liegen, daß ste als eine Stadt gelten können) 145,635, Köln 129,251, Magdeburg 114,549(mit Einrechnung der in den Stadtkreis gebörigen Vorstädte), Königsberg 112,123 und Leirzig 106,922. An diese Städte mit mehr als 100,000 Einwohnern reihen sich nachstehende 18 mit einer Bevölkerung von mehr als 50,000 Einwohnern: Danzig 94,377, Stutt- gart einschlüssig der drei Weiler Berg, Gablenberg und Heslach 91,623(ohne diese Weiler 84,487), Frankfurt a. M. 90,748(mit Bornheim und
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Bockenheim jedoch ca. 104,000), Hannover 88,680 (mit Einrechnung des Vorortes Linden ca. 105,000), Straßburg im Elsaß 85,529(77,859 Civil und 7670 Militär), Bremen 82,990(ohne Bremer haven und Vegesack), Nürnberg 82,929, Stettin 76,154, Altona 73,864, Aachen 73,722, Düssel⸗ dorf 69,351, Braunschweig 57,380, Crefeld 56,942, Posen 56,932, Halle 52,408, Mühl⸗ hausen im Elsaß ca. 52,000, Metz 51.388(ra- runter 10,955 Militärbevölkerung) und Augsburg 50,451.
München. Wie die„A. Ztg.“ hört, wird die Staatsregierung etwaige Gesuche um Con- cessionirung neuer Actiengesellschaften jedenfalls nur dann genehmigen, wenn die sofortige Volleinzahlung der Actien bestimmt wird.
— Eine von der sotial-demokratischen Arbeiter- partei abgehaltene Veisammlung wurde wigen auf— reizender Reden vom anwesenden Polizeicommissär aufgelöst.
Ausland.
Schweiz. Bern. Die Rechnung der Kosten für die Internirung der französischen Ostarmee ist definitiv geregelt. Die Ausgaben der Schweiz betrugen 12,154,396 Frs. Zurückbezahlt wurden von Frankreich 6,682,584 Frs. Aus dem Ver⸗ kauf der Pferde wurden 1,154,459 Fr., aus dem Verkauf der Fourage 160,646 Fr. gelöst. Es schuldet somit Frankreich noch 4,156,706 Fr.— Der Bundesrath genehmigte die von dem Militär- Departement vorgeschlagene neue Armee-Eintheilung in neun Armee Divistonen.
Frankreich. Paris. Das amtliche Blatt berichtigt die Angabe des„Figaro“, daß die Ver⸗ luste der Armee von Metz in der Schlacht von Borny(14. August) 2850 Mann und in der Schlacht bei Rezonville(16. August) 4547 Mann betragen hätten. Aus den amtlichen Actenstücken über diese beiden Schlachten gebe hervor, daß die Zahl der Gefallenen, Verwundeten und Vermißten sich am 14. August auf 3608 und am 16. August auf 16,954, zusammen also nicht auf 7397, sondern auf 20,502 Mann belaufen habe.
— General-Postdirector Rampont geht, nach Angabe des„Eclair“, beute nach Berlin, um über einige Puncte des Postvertrags sich zu ver- ständigen. Andere Blätter widersprechen diese Nachricht..
— Wie das„Evénement“ hört, hat der Unter⸗ suchungsrath für die Capitulationen auch über den Vertheidiger von Straßburg, General ÜUhrich, der in Paris allein einer Avenue und einem Boule— vard seinen Namen gab, einen strengen Tadel verhängt, und zwar: 1) Weil er capitulirt babe als die Festung noch mit Lebensmitteln auf 14 Tage versehen war und als die feindliche Artillerse noch nicht in die Festungswälle Bresche geschossen hätte; und 2) weil er gegen die Reglements sich


