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Donnerstag den 25. Januar.
10.
1872.
herhessischer Anzeiger.
Entbält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Sam stag
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Betreffend: Die Samfsag den 27. d. M. zu Gießen stattfindende Sitzung des Nach der den Mitgliedern des Ausschusses des landwirthschaft—
lichen Vereins der Provinz Oberhessen aus
zugekommenen Einladung des Praͤsidenten dieses Vereins, Sr. Erlaucht
des Herrn Grafen zu Solms Laubach, vom
auch die Feststellung des Vereins Budgets pro 1872 als Gegenstand
der Berathung ausgesetzt.
g 27. d. M. zu Gießen stattfindenden Ausschußsitzung ist unter Anderem 6
Daß dieser Gegenstand von besonderer
Amtlicher Theil.
n Aus schusses des land wirthschastlichen Vereins für die Provinz Oberbessen. die dahter mit erfreulichem Erfolge wieder in das Leben gerufene Ackerbauschule nahe berührt, bedarf einer näheren Begründung wohl nicht, ich erlaube mir deshalb die dem Kreise Friedberg angehörigen Mitglieder des Provinzial⸗Ausschusses um recht zahlreiche Betheiligung an den Verhandlungen am 27. l. M. ergebenst zu bitten. Friedberg den 23. Januar 1872. Der Direktor des landw. Bezirks⸗Vereins Friedberg.
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dem Kreise Friedberg
9. l. M. zu der am
Wichtigkeit für die Interessen der Landwirthschaft ist, namentlich auch
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Trapp.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Oberst Wichmann, Comman- deur der Großh.(25.) Cavaleriebrigade, ist zum General- Major befördert worden.
— Der Oberbereiter bei dem Hofstall Georg Balser ist zum Reitlehrer bei der Landes-Uni⸗ versität und der praktische Veterinärarzt zu Ober- Ramstadt, Heinrich Renner aus Nieder-Saulbeim, zum Kreisveterinärarzte des Kreisveterinäramtes Reichelsheim, Kreis Lindenfels, ernannt worden. — Dem Großherzogl. Stadtrichter Carl Theodor Mubl in Gießen wurde in Anerkennung seiner fünfzigfährigen mit Eifer und Treue geleisteten Dienste das Ritterkreuz erster Classe des Lude-
wigs⸗Ordens verlieben.
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Darmstadt. Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben den Ständen eine Vor— lage gemacht, wonach das seitherige provisorische Besetz über die Herbeiziehung der Einkommen— teuer Capitalien zum Ausschlag der Communal- steutrn also lautend:
Art. 1. Die Bestimmungen der Art. 1 bis 3 des Gesetzes vom 30. Juni 1827 werden dahin abgeändert, daß an die Stelle der darin genannten Personalsteuer-Capitalien vom 1. Jan. 1872 an die Einkommensseuercapi— talien treten, jedoch bei den Gemeindeumlagen nur zur Hälfte ihres jedesmaligen Betrags. Art. 2. tiger abwechselnd im Laufe des Jahres an verschiedenen Orten des Großherzogthums, so wird er mit scinem ganzen in Betracht kom- menden Einkommensteuer Capital an seinem Hauptwobhnort zugezogen. Ueber die Frage, welces der Hauptwohnort ist, entscheidet im Falle der Reclamation Seitens des Steuer— pflichtigen oder der betheiligten Gemeinde der Administrativ-Justizhof endgültig.
funmehr als definitives verabschiedet werden sell.
Die Regierung erklärt in den Motiven entschieden, auf die früher von der zweiten Kammer befür— wortete Hecbeiziehung der ganzen Einkommen— teuer Capitalien nicht eingehen zu können, da liedurch das Grund- und Gewerbesterer- Capital gegen das Einkommensteuer-Capital in einer nicht ju rechtfertigenden Weise erleichtert werden, ja in nanchen Gemeinden der Fall eintreten würde, aß ein Steuerpflichtiger wobl ½— ½0 der zanzen Communalsteuer seines Wohnortes zu ent— ichten hätte. Ebenso wird die gleichfalls früher ttwünschte Herbeiziehung der Actiengesellschaften u den Communallasten für ungerechtfertigt erklärt. — Der Abg.“ George hat in der zweiten Kammer den Antrag gestellt, die Kammer wolle teschließen: 1) Die Steuer von Wein wird auf ⸗ gehoben und der Verkehr mit Wein wird wie in
Wohnt ein Einkommensteuerpflich-
den übrigen Reichslanden freigegeben. 2) Von dem Tage an, wo die Weinsteuer aufhört, wird die Provinzialstraßenbauschuld von Oberbessen und Starkenburg als allgemeine Staatsschuld über- nommen. Der Antragsteller führt in den Motiven seines Antrags aus, daß die in Hessen bestehende Besteuerung des Weins eine ungemein sästige, ge⸗ baͤssige und den Verkehr schwer beeinträchtigende sei, daß man zur Bewältigung der dadurch ent— stehenden schriftlichen Arbeiten cine große Zahl von Beamten anzustellen genöthigt ist, wodurch sich die Nettoeinnahmen derselben doch sehr ver- mindern, während bei einer mehr dirtkten Steuer eine weit kleinere Summe der Staatskasse die⸗ selben Dienste leisten würde. Der durch die Auf⸗ bebung der Weinsteuer sich ergebende Ausfall für die Staatskasse soll nach ven Intentionen des Antragstellers durch einen Aufschlag auf die direkte Steuer gedeckt und zugleich eine allgemeine, ein— beitliche Einkommensteuer und die völlige Frei— gebung von Handel und Verkehr angebahnt werden. Um ader Oberbessen und Starkenburg, welches mit Ausnahme der Bergstraße im Gegensatz zu Rheinhessen beim Wegfall der in Rede stehenden Steuer wenig berührt ist, zu entschädigen, schlägt George vor, die etwa 1,500,000 fl. betragende Provinzialstraßenbauschuld von Oberbessen und die von Starkenburg mit etwa 780,000 fl. als Staats- schuld zu übernehmen an deren Verzinsung und Tilgung alsdann auch Rheinhessen, welches keine solcher Schulden mehr besitzt, Antheil zu nehmen hätte.
Berlin. Der Kaiser hat folgenden Erlaß an den Reichekanzler gerichtet:
„Zur Erinnerung an die am 18. Jan. 1871 erfolgte Annahme der Kaiserwürde sind mir aus vielen Orten inner- und außerhalb des Reiches von Seiten deutscher Patrioten telegraphische und schriftliche Glückwünsche zugegangen. Ich habe diese wohlthuenden Beweise von Liebe und An— hänglichkeit mit freudigem Herzen entgegenge— nommen und fühle mich gedrungen, für dieselben allen Betheiligten meinen freundlichsten Dank zu
erkennen zu geben. Ich veranlasse Sie, dies alsbald zur öffentlichen Kenntaiß zu bringen Berlin, 20. Januar 1872. Wilhelm.“
— Der„Allgemeinen Militär-Ztg.“ wird geschrieben: Der Kaiser habe beschlossen, die ganze Angelegenheit der Dotationen zunächst noch vor das Forum einer Commission von Generalen zu bringen, nach deren Begutachtung erst die defint— tive Entscheidung erfolgen soll. Die Dotirung selbst wird erst nach 6— 8 Wochen erfolgen und zu derselben der kaiserliche Geburtstag gewählt werden.
— Vom 23. d. wird gemeldet: Die Ernen— nung des Geh. Oberjustizraths Falk zum Cultus minister ist jetzt als definitiv anzusehen.
Berlin. Der„Reichsanzeiger“ veröffentlicht folgende Ernennungen: Oberregierungsrath Leder- bose zum Viccpräsidenten des Oberpräsidiums von Elsaß-Lotbringen, Regierungspräsident Ernsthausen zum Bezirkepräsidenten für den Unter-Elsaß, Land⸗ rath v. d. Heydt zum Bezirkepräsidenten für den Ober ⸗Elsaß, Regitrungsrath Thimme zum Ober- regitrungsrath für den Unter-⸗Elsaß, und Reitzen⸗ stein, den bisherigen Bürgermeister zu Königsberg, zum Oberregierungsrath für Lotbringen.
— Wie man erfährt, ist die Rate der Kriegs- contribution von Frankreich(80 Millionen Frs.) zu einem Fünftel in Berliner und zu vier Fünftel in Hamburger und bolländischen Wechseln gezahlt worden.
— In Betreff der Sprache, welche Seitens des deutschen Reichs im diplomatischen Berkehr angewendet wird, gibt die„Spen. Ztg.“ sol⸗ gende Mittbeilungen! Diejenigen Nationen, welche an uns in ihrer eigenen Sprache schreiben, empfangen seit geraumer Zeit von uns in schlichter Gegen- seitigkeit Mittheilungen in deutscher Sprache. So verkehren wir mit Nordamerika, mit England, mit Italien, wohl auch mit Spanien. Wenn andere Staaten, uns gegenüber, statt ihrer eigenen Sprache sich des Französischen bedienen, so erwiedern wir dies aus Gründen der Zweckmäßigkeit. Aus den- selben Gründen wird unsererseits auch die latei- nische Sprache angewandt im Verkehr mit dem röm. Stuhl. In dieser Praxis ist neuerdings nicht die mindeste Aenderung eingetreten, vielmehr nur noch die Eine Kousequenz gezogen worden, daß, da die Franzosen uns in ihrer Muttersprache anreden, wir ihnen in unserer Muttersprache Rede stehen.
— Dem Bundesrath ist ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, welcher auf den Schutz und die Instandhaltung der Kriegergrabstätten in El- saß Lothringen Bezug bat. Die Angelegenheit hat dort ihre Schwierigkeit, weil während des Kriegs theils die Gemeinde-Kirchböfe, tdeils Privat- besitzungen ohne vorberige Erlaubniß in umfang- reichem Maße zur Bestattung von Kriegern be— nutzt worden sind und die bisherige Gesetzgebung nicht ausreicht, um das Recht, diese Grabstätten unter öffentlichen Schutz zu stellen, herzuleiten. Durch das Gesetz, welches vorgeschlagen, wird nun die Sache geordnet, ebenso die Entschädigung, welche auf dem Wege der Expropriation den Privaten zu Theil werden soll.
Wiesbaden. Die Generalversammlung der Taunusbahn-Actionͤre hat einstimmig den Fustons⸗ vertrag mit der Ludwigsbahn angenommen und die Auflösung der Taunusdahn-HGesellschaft be
schlossen. München. Die Abgeordnetenkammet dat die
von der Staatsregierung beantragte außetordent-


