Ausgabe 
23.4.1872
 
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Dienstag den 23. April.

A 47.

Oberhessischer!

zeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Jutelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samflag

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren:

Nr. 19. Nichte. Nr. 20. sub 1. Bekanntmachung, die militärischen Dienstverhältnisse des Großherzoglichen Gensdarmericcorps betreffend. sud 2. Bekannt⸗ machung, die Aufbringung des Bedürfnisses der Großberzoglichen Brandversicherungsanstalt für 1871 betr.

Friedberg am 19. April 1872.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Johann Heinrich Tönges zu Friedberg wurde als Feldschütze für diese Gemarkung ernannt.

Deutsches Reich.

Dar ustadt. mittelbar nach Schluß des Reichstags wieder zu- sammentrtten werden, ist von dem Justizministerium eine Vorlage wegen Todeserklärung der im Feld- zug 1870 71 vermißten hessischen Staatsange⸗ börigen gemacht worden. entspricht ganz dem Gesetz vom 9. Mai 1868, welches in Folge der Exreignisse zen 1866 er- lassen wurde. Wird der Vermißte in Gemäßbeit der Bestimmungen dieses Gesetzee für todt erklärt, so gilt als sein Todestag der letzte Dezember 1871.

Der Nachweis, daß von dem Vermißten seit dem

Friedensschluß eine Nachricht von seinem Leben nicht eingegangen, kann auf jede, nach den allge meinen Gesetzen zulässige Art geführt werden, je doch hat der die Todeserklärung Beantragende

nochmals eidlich zu bekräftigen, daß er von dem

Leben des Vermißten keine Nachricht erhalten habe. Das Justizministerium soll darüber zu bestimmen haben, wann das Gesetz in Wirksamkeit tritt.

DieDarmst. Ztg. meldet: Seine König liche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. April den Superintendenten der Superintendentur Starkenburg, Oberpfarrer der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt und erster Rath in dem Oberconsistorium, Prälaten Dr Car! Zimmermann, auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen, der evangelischen Rirche geleisteten ersprießlichen Dienste in den Ruhefland zu versetzen und der ihm verliehenen Würde eines Prälaten der evangelischen Kirche zu enthebenz den Superintendenten der Superintendentur Oberhessen, Dr. Friedrich Carl Simon, unter Verleihung der Würde eines Prälaten der cvangelischen Kirche, zum lebenslänglichen Mit- gliede der ersten Kammer des Großherzogthums, zu ernennen. N

* Friedberg. Berliner Nachrichten bestä⸗ igen, daß der Vertrag wegen Errichtung eines Remonte- Depots im Vogelsberg abgeschlossen ist. Am 30. April erfolgt durch den Geh. Kriegs rath Menzel die Uebernahme der Gebäulichkeiten und Ländereien, worauf alsbald die Remonte-Pferde intteffen sollen.

Mainz. Die Generalversammlung der bes sischen Ludwigsbahn ertheilte dem Verwaltungs rath Decharge pro 1871 und beschloß einstimmig, außer den 2 pCt. Abschlagsdividende noch weitere 9 pCt. Dividende zu zahlen. Ferner wurde beschlossen, den Erntuerungssonds der alten Linsen mit 15,500 fl., den Reservrfonds mit 10,751 fl. zu dotiren, der Pensionskasse der Beamten 15,000 fl., der Krankenkasse 5000 fl. zuzuweisen, die statuten⸗ näßige Tantième des Verwaltungsraths und der Beamten auf 19,702 fl. festzusetzen, für die Bonthardt⸗ Subvention einen Fonds mit 40,000 fl. zu begründen und 397,575 fl. auf die neue Rech- nung zu übertragen. Die Generalversammlung

Den Ständen, welche un⸗

Der Gesetz- Entwurf

ermächtigte den Verwaltungsrath zur Erwerbung der Concession für die Linie Berlin-Frankfurt a. M., sowie zum Abschluß einee Vertrags mit der Berlin- Potsdam- Magdeburger Babn über den Betrieb dieser Linie und zur Beschaffung der ersorder⸗ lichen Gelder.

Der Gemeinderath bat sämmtliche Anträge der Commission für die Stadterweiterungs frage, darunter der Kostenpunkt von 3 Millionen Gulden, die Emission eines 4½procentigen Anlehens von 5 Millionen zu 98, einstimmig angenommen. Die Frage, ob Selbstbetrieb oder Concurrenzausschreiben ist weiterer Beschlußfassung vorbehalten.

Berlin. Im Reichstag haben der Abge- ordnete Wiggers und 8 Abgeordnete aus ver- schitdenen Fractionen eine Interpellation eingebracht, welche den Reichskanzler um Aufschluß über das Stadium ersucht, in dem sich das Reichspreßgesetz jetzt befindet.

DieNordd. Allg. Ztg. dementirt auf das Bestimmteste die dieser Tage cursirenden Ge rüchte über eine nach Versailles gerichtete deutsche Note und eine in den deutsch französischen Be⸗ ziehungen eingetretene Spannung. Dasselbe Blatt hebt überdies hervor, daß der diesseitige Bot schafter, Graf Arnim, sich gegenwärtig in Berlin befindet.

Seitens der würtembergischen Regierung ist, wie man erfährt, beim Bundesrath der An trag gestellt worden, die Verhandlungen desselben in Zukunft zu veröffentlichen.

Der norddeulsche Apothekerverein hat eine Delegirten-Versammlung ausgeschrieben, die am 26. d. M. in Magdeburg abgehalten werden soll. In der Einladung wird gebeten, sich bis dahin aller Petitionen an den Bundesrath zu enthalten.

DerReichsanzeiger theilt mit, daß be⸗ reits eine Vertheilung der dem Kriegsministerium zur Verfügung gestellten patriotischen Gaben statt⸗ gefunden hat, aber mit Ausschluß der für die Eroberung von Fahnen, Adlern, Standarten ꝛc. bestimmten Geschenke. Die Vertheilung der letzt- erwähnten Gaben kann erst dann erfolgen, wenn die für diesen Zweck angestellten schwierigen Er⸗ miitelungen beendet sind. Dann soll die Ver- theilung unverzüglich bewirkt und zur Kenntniß der Geschenkgeber gebracht werden.

DieNordd. Allg. Ztg. constatirt noch; mals ausdrücklich, daß die Seusationanachricht des Daily Telegraph, nach wescher der preußische Gesandte bei der französischen Regierung, Graf Arnim, mit einer sehr ernsten Note des Reichs⸗ kanzlers nach Paris zurückgekehrt, vollständig aus der Luft gegriffen sei. Das Blatt fügt binzu: Thiere Rede sei allerdings in Deutschland nicht mit Behagen aufgenommen worden, die Höhe des französischen Kriegebudgets mahne zur Vorsicht und unser Verhalten sei darnach einzurichten. Ce liege nahe genug, das von uns besessene Pfand

nicht voreilig aufzugeben, also die Occupation mehr zu verlängern, als unter günstigeren Ver⸗ hältnissen erforderlich war.

DieSpen. Ztg. schreibt in dieser An- gelegenbeit:Seit einigen Tagen beschäftigt die Abgeordnetenkreise ein Gerücht, wonach Fürst Bis⸗ marck sich in einer Note an den Präsidenten der französischen Republik gewendet und Bedenken gegen die französischen Rüstungen erhoben hätte. Es soll in dieser Note dem Vertrauen zu den fried⸗ lichen Versicherungen des Hrn. Thiers voller Aus- druck gegeben, andererseits doch aber betont worden sein, daß die dauernden Rüstungen nicht geeignet wären, jene friedlichen Absichten als wirksam er⸗ scheinen zu lassen. Das genannte Blatt bemerkt weiter, ditse Nolte sei durchaus nicht geeignet, irgendwie die friedliche Lage der Dinge zu er⸗ schüttern und die allgemeinen Beziehungen der deulschen zu der französischen Regierung zu alteriren.

DieNordd. Allg. Ztg. veröffentlicht einen Erlaß des Cultusministers an den Bischof von Ermeland in der Excommunications- Ange⸗ legenheit, sowie die Antwort des Letzteren. Der Erlaß des Ministers, welcher am 11. März er- ging und am 28. März in Erinnerung gebracht wurde, geht davon aus, daß die über Wollmann und Michelis verhängte große Excommunication keine rein geistliche Strafe, sondern durch die Aechtung der Betreffenden in socialer Beziebung auch eine bürgerliche Bedeutung hat und deßhalb den Landesgesetzen gemäß nicht einseitig von kirch⸗ lichen Oberen, sondern nur nach Einholung der staatlichen Genehmigung veranlaßt werden kann. Der Minister fordert unter Zustimmung des Staats- ministeriums den Bischof Krementz auf, den Wider- spruch zwischen den bürgerlichen Wirkungen jener Excommunication und dem Landesgesetz zu besei tigen, widrigenfalls die Regierung die dem Bischof ertheilte staatliche Anerkennung als hinfällig be- trachten müsse und die bisherigen staatlichen Be ziehungen mit der Dibetsan Verwaltung nicht fortsetzen könne. Die Antwort des Bischofs, welche vom 30. März datirt ist und am 4. April er⸗ ging, sucht ausführlich nachzuweisen, daß ein Widerspruch zwischen Kirchenrecht und Staatsrecht hierbei nicht existire und eine Beeinträchtigung der bürgerlichen Ehre der Excommunicirten durch die Publication der Excommunication nicht stattge⸗ funden habe.

Hanau. Dieser Tage bat eine Commission von Eisenbahnbeamten aus Kassel die projeetirte Eisenbahnlinie Hanau- Friedberg inspieirt.

München. In der Abgeordnetenkammer ist eine Interpellation, ob Jeracliten in der Militär- verwaltung eingestellt werden können, bejaht worden.

Aus der Pfalz. ImPf. Kur. wird die Begehung einer Gedächinißfeier des Hambacher Festes auf der Hambacher Schloßruine am 27. Mai angeregt.