Ausgabe 
22.8.1872
 
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Sroßherzoglichen Polytechnischen Schule zu Darmstadt für bas Studienjahr 1872/73.

ines fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Groß⸗

Bürgerme ister Schutt zu Bad⸗Nauheim die Erlaubniß zur

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1872.

Vonnerstag den 22. August.

98.

Oberhessise

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

1 Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Für den Monat September kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags⸗Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes wegen der

Amtlicher Theil.

Kriegsleistungen und deren Vergütung, insbesondere

die Vergütung für Leistung von Kriegsfuhren.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Sie wollen umgehend und längstens bis zum 24. d. Mts. unter Zugrundlegung der Zeit vom 1. Juli 1869/70 anzeigen 1) den ortsüblichen täglichen Miethpreis, welcher gegebenen Falls für die ein- und die zweispännige Fuhre mit zur anbaltenden Zugarbeit tauglichen Pferden dieser entsprechenden Wagen und Geschirr sowie mit einem Gespannführer in Ihrer Gemeinde zu entrichten gewesen sein würde, und zwar wollen Sie sowohl den reinen Miethpreis, wie auch denjenigen einschließlich Verpflegung von Mann und

Pferden angeben;

Friedberg, 20. August 1872.

20 wie hoch sich die tägliche Mundverpflegung eines Gespannführers als Knecht oder als Mitglied der Familie 3) wie hoch sich die täglichen Fütterungskosten für ein unter 1 beschriebenes Pferd berechnen. Pünktlichste Erledigung wird empfohlen und auf die mündliche Besprechung dieses Gegenstandes unterm Gestrigen Bezug genommen

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Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regie vungsblatt Nr. 37 enthält: I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern. Das Octroireglement der Stadt Mainz betreffend. II. Verzeichniß der Vorlesungen und Uebungen an der

III. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen

zerzog haben allergnädigst geruht: am 1. Juni dem Unnahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Tronenordens 4. Klasse am Erinnerungsbande; am 9. Juli dem Hofgerichisrath August Hahn zu Darmstadi sie Erlauvniß zur Annahme und zum Tragen des ihm on Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König jon Preußen verliehenen Kronenordens 3. Klasse am Er nnerungsdande und am 31. Juli dem praktischen Arzte Dr. med. Jochheim die Erlaubniß zur Annahme und zum

Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige von

am Wilhelm Eckrich von Groß- Steinbeim zu gestatten, berselbe in Zukunft statt des bisherigen den Familien- zamen Knaf und am 23. Juli dem Joseph Noß von

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berigen den Familiennamen Wurmes führe.

Broßherzog haben allergnädigst geruht: am 31. Juli dem

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vurde der vom Superior der Jesuiten in Mainz

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non Starck und Oberconsistorialpräsident Kritzler benannt.

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Sachsen verliehenen Erinnerungstreuzes für palriotische Thätigkeit während des Krieges 1870/71 zu ertheilen. ö

IV. Namens veränderung. Seine Königliche Hoheit zer Großherzog haben allergnädigst geruht: am 19. Juli

ießen zu gestatten, daß derselbe künftigyin stan des bis⸗

V. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der

weilen evangelischen Pfarrer zu Rodheim, im Dekanate godbeim, Jacob Jung, die evangelische Pfarrstelle zu Eich, m Dekanate Osthosen und am 4. August dem Schullehrer en der ersten evangelischen Schule zu Echzell, im Kreise geidda, Heinrich Rasp, die erste evangelische Schulstelle zu gerstadt, im Kreise Nidda, zu übertragen. Darmstadt. Als Nachfolger des verstorbenen Ministers von Bechtold werden Ministérialrath

Wie dasMainzer Journal mittheilt, 3

wegen des wider dieselben eingeleiteten Verfahrens mhobene Protest von der Regierung einfach zurück

Ueber die Stellung des Prinzen Alexander zon Hessen zum Hoftheater bemerkt dieDarm fäd ter Zeitung, indem sie die betreffenden Nach- uchten verschiedener Blätter berichtigt, daß der Nrünz mit Vertretung des Großberzogs in Theater- Lngelegenheiten, also mit der Empfangnahme von Eingaben und Berichten, beauftragt sei.

Sicherem Vernehmen nach, so schreibt man J., wird von der hessischen Regierung

beabsichtigt, die Zahl der Steueraufsichtsbeamten

Breslau. Der dreizebnte allgemeine deutsche

mit dem 1. Januar 1873, als am Termine des Genossenschaftstag ist am 18. d. unter äußerst Inkrafttretens des neuen Braumalzsteuergesetzes, zahlreicher Betheiligung eröffnet worden. Zu Präst⸗ bedeutend zu vermehren. Eine dahingehende Vor- denten wurden Nizzi(Ribnitz), Laßwitz(Breslau)

lage soll den Ständen zugehen, auch wurde ge legentlich der Berathung des letzten Budgets eine derartige vorläufige Mittheilung denselben durch

die Regierung schon gemacht.

Mainz. Bezüglich der Festungserweiterung

durch den Bau der oft genannten fünf großen b ch fte ku e Der Antrag der Mannheimer Volksbank,

Stamm- Antheilhaber an dem Reingewinn des ersten Jahres theilnehmen zu lassen, wie ein An-

Außenforts, von denen jedes für sich eine Festung darstellen wird, ist vorerst als Bauqufwand eine Summe von 20 bis 21 Millionen Gulden in Aussicht genommen.

Die Jesuiten sind zwar noch immer hier im Christophs⸗Pfarrhause, Gottesdienst und Beichte

und Stromeyer(Constanz) gewählt. In der Sitzung vom 19. wurde der Bericht des Vereins-

anwalts über den Stand der deutschen Genossen⸗ schaftsbewegung verlesen. waltschaft auf Errichtung von Zweigvereinen bei

Der Antrag der An⸗

den Credit-Genossenschaften wurde angenommen. die

trag des schlesischen Unterverbandes auf Begrenzung

der Spar⸗Einlagen wurde abgelehnt.

Dresden. DasDresdener Journal meldet

anderweite Nachrichten bestätigend, daß der Kaiser

haben sie indessen am 18. nicht mehr abgehalten. von Oesterreich am 5. September zum Besuche

Beides geschah durch Weltpriester. Beichtstühlen sind die Namen der Väter entfernt worden.

Berlin. Ueber die Neu-Organisation der Artillerie erfährt dieD. R. C.von sonst sehr gut unterrichteter Seite:Es haben über die Frage, ob die neue Organisation der Actillerie mit oder ohne Genehmigung des Reichstages ins Werk zu setzen sei, in letzter Zeit vielfache Ver handlungen stattgefunden, und eine Zeitlang war man schwankend, ob man nicht die ganze Ange legenheit dis zum Zusammentritt des Reichstages hinausschieben solle, oder aber da dem wegen der Dringlichkeit der Sache von hervorragender, ja gewissermaßen entscheidender Seite widersprochen wurde ob man nicht den Reichstag ausschließ lich für diese Frage zu einer kurzen Herbst-Session in den Septembertagen zusammen berufen solle. Schon neigte man sich der letzteren Ansicht zu, als so berichtet man uns der Kriegsminister Graf Roon sich entschied, diese Organisation ins Werk zu setzen, ohne den Reichstag zusammen zu berufen, weil zu derselben ein Ueberschreiten des vom Reichstage bewilligten Pauschquantums von Geld, noch eine Vermehrung des Mannschaften bestandes über den bewilligten Procentsatz von der Bevölkerungszahl erforderlich sei. In Folge dessen ist beschlossen worden, diese neue Organisation mit dem 1. Oct. d. J. in Kraft treten zu lassen.

König Wilhelm wird, derKreuz-Ztg. zufolge, voraussichtlich schon am 31. August wieder hier eintreffen.

Von den vier des sächsischen Hofes in Dresden eintrifft und sich von da aus am 6. nach Berlin begibt.

Hamburg. In dem ganz in der Nähe der

Stadt gelegenen Eppendorf find mehrere Fälle

der Rinderpest constatirt worden. Die gegen die Weiterverbreitung der Seuche angeordneten Maß- regeln werden in der strengsten Weise in Anwen- dung gebracht.

Ausland.

Oesterreich. Den letzten Nachrichten zu- folge gewinnt die Cholera in Galizien weitere Verbreitung und tritt namentlich in Galizisch⸗ Podolien mit großer Heftigkeit auf. Das König- reich Polen ist von der Epidemie noch frei

Schweiz. Bern. Der Verwaltungsrath der Gotthardtbahn genehmigte einstimmig den von der Direction der Gotthardtbahn mit dem Bau Unternehmer Favre abgeschlossenen Vertrag über den Bau des großen Gotthardt⸗Tunnels.

Frankreich. Paris. DasJournal offi⸗ ciel veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Be- steuerung der Rohstoffe nebst einer Verfügung des Präsidenten der Republik, derzufolge gewisse Be- stimmungen der Artikel 1, 6 und 8 auf eine Reihe von Handelsgegenständen Anwendung finden sollen, namentlich auf Pelzwerk, Federn, Putz- gegenstände, Fische, Körner, exotische Bodensatz- mehle, Früchte, Harze, Pflanzen, welche zu Medizinalzwecken dienen, Hölzer für Kunsttischlerei, grüne Gemüse, Fouragen, Steine, Erze die Be stimmungen des Art. 1, auf Chbocolade, Cacao